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Gewerkschaftsarbeit braucht Versammlungsfreiheit

01.Juni 2014  Am 06.03.2014 haben VertreterInnen der Landesregierung aus SPD, SSW und Grünen ihre Änderungsanträge zum Entwurf für ein Versammlungs(freiheits)gesetz  vorgestellt. (...) Zusammenfassend lässt sich sagen, dass unsere Proteste und Stellungnahmen bis hierher schon sehr erfolgreich waren. (...) An unserer grundlegenden Kritik, dass ein Versammlungsgesetz die Ausgestaltung eines Grundrechts ermöglichen und diese nicht einschränken darf ändert dies natürlich nichts. Ein Versammlungsgesetz darf die Entscheidung wie mit Protest umzugehen ist nicht der Polizei vor Ort überlassen. Kontrollen, Bußgeldkataloge und Videoüberwachung schüchtern Demonstrierende ein und schaffen Hürden, welche TeilnehmerInnen von der Entscheidung die Versammlungsfreiheit als ihr Grundrecht wahrzunehmen abhalten.

Begrüßenswert ist, dass auf einige Kontrollmechanismen, die im Vorfeld einer Versammlung greifen sollten, im neuen Entwurf verzichtet wird. OrdnerInnen müssen im Vorfeld nun nicht mehr benannt und AnmelderInnen können nicht mehr als „ungeeignet“ abgelehnt werden. Anmeldungsfristen für Versammlungen werden nicht durch Sonn- und Feiertage eingeschränkt und Teilnahmeverbote dürfen nicht im Vorfeld von Protesten ausgesprochen werden. Ersatzveranstaltungen am selben Ort bleiben jedoch verboten.

Der Bußgeldrahmen für Ordnungswidrigkeiten wurde an mehreren Stellen gesenkt, es bleibt jedoch dabei, dass die Teilnahme an einer Blockade weiterhin als konkrete ordnungswidrige Handlung benannt wird und das Urteil über das Recht auf Versammlungsfreiheit der Blockierenden nicht von Gerichten, sondern von PolizeibeamtInnen vor Ort gefällt werden soll. Zwar muss die Polizei der Versammlungsleitung mitteilen, wenn Übersichtsaufnahmen angefertigt werden, doch auch angekündigte Kameras schränken die Freiheit der Demonstrierenden ein und stellen sich versammelnde unter Generalverdacht. Die Anfertigung von Aufnahmen muss gegenüber den Demonstrierenden nicht begründet werden, es gibt hierzu auch keine festgeschriebenen Hürden. (...)

Unserer Forderung nach einer wirksamen Kennzeichnungspflicht wurde keine Beachtung geschenkt.

Wir streiten weiter für unser Grundrecht auf Versammlungsfreiheit!

(ver.di-Jugend, Bezirk Kiel/Plön, 06.03.2014)