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Dokumentiert:
Die Zukunft am Wasser - MFG 5 Areal in Kiel-Holtenau
Planungsentwurf zum MFG5: Gewerbe oder Wohnungsbau
01. August 2017 Beschlossen auf der Sitzung der Ratsversammlung am 21.4.2016: Einleitung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach Besonderem Städtebaurecht - (Drucksache 0234/2016)
„• Die Konversion des MFG 5 Areals in Kiel-Holtenau wird auf Grundlage der Ergebnisse der mit Drs. 146/2016 vorgelegten Vorbereitenden Untersuchung der S.T:E.R.N. GmbH (VU) unter Inanspruchnahme von Städtebauförderungsmitteln aus dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ und Anwendung der Regelungen des Besonderen Städtebaurechts des Baugesetzbuchs (BauGB) fortgesetzt.
• Die Ratsversammlung bekennt sich zur strategischen Ausrichtung des MFG 5 Areals als zukunfts-orientierten und vernetzten Stadtteil bei möglichst zeitgleicher Entwicklung von produzierendem Gewerbe und Wohnen am Wasser. ...
• Es sind alle verbindlichen Schritte zu veranlassen, den Außenbezirk WSV im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIma) und der Wasser-und Schifffahrtsverwaltung (WSV) in den Plüschowhafen zu verlagern und die Grundstücke des alten und neuen Standorts zu tauschen.
• Der bislang vorläufig gestellte Städtebauförderantrag für das Programmjahr 2016 wird genehmigt und die für 2016 vorgesehenen Vorbereitungsmaßnahmen (u. a. Fachgutachten und Öffentlichkeitsbeteiligung) sind zu veranlassen. Die für die Folgejahre notwendigen Förderanträge zum Städtebauförderungsprogramm sollen ebenfalls vorbehaltlich von Haus-haltsbeschlüssen gestellt werden.“ In der Begründung heißt es zu den geschätzte Gesamtkosten von 87,7 Mio. Euro: „Selbst bei Einsatz von Städtebauförderungsmitteln errechnet die KOFI, dass die Entwicklung des Konversionsgebiets unrentierliche Kosten von rund 26 Mio. ? zulasten der Landeshauptstadt Kiel verursachen wird. Unrentierliche Kosten sind alle zur Umsetzung eines Projektes notwendigen Kosten, die nicht durch die zu erwartenden Erträge der Infrastrukturmaßnahme und Fördermittel gedeckt werden können. Um die Entwicklungskosten zu begrenzen, ist es aus Sicht der Verwaltung unabdingbar, Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes zu akquirieren.“
„Beginnend mit Beschlüssen von Bauausschuss und Wirtschaftsausschuss vom Februar 2010 (Drs. 1117/2009) plant die Stadt, auf dem MFG5-Areal ein vitales, mischgenutztes Quartier mit Wohnen, Gewerbe, Freizeit, Segeln und Tourismus, Sport- und Gemeinbedarfsflächen zu entwickeln. Die von der Ratsversammlung am 17.2.2011 mit Drs. 630/2010 beauftragte VU nach § 141 BauGB ist mit dem Abschlussbericht abgeschlossen (Drs. 146/2016) und kann jetzt durch Beschlüsse zur Umsetzung gebracht werden. Auf der Basis der Zielvorgaben des o.g. Ratsbeschlusses, der Beteiligungsprozesse und der Abwägung im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange konkretisiert die VU das Entwicklungskonzept „Vernetzte Stadtteile“.
Das Konzept gliedert den Untersuchungsraum in drei Nutzungsbereiche entsprechend den Bindungen durch das Gelände und das Umfeld. Eine gewerbliche Zone ist im Spannungsfeld zum Verkehrslandeplatz und den Werften vorgesehen, eine Wohnnutzung ist in Fortführung der Wohnnutzung der „Fördeterrassen“ im Süden geplant und dazwischen eine mischgenutzte Zone auf dem Plateau vorgesehen. Perspektivisch ergeben sich Entwicklungsflächen für mindestens 1.200 Wohneinheiten, 15,2 ha[1] reine Gewerbefläche und 12,5 ha mischgenutzte Fläche.“ Resümee „Die Entwicklung des MFG5 Areals ist eine unabdingbare Aufgabe, um die Flächenversorgung der Landeshauptstadt Kiel für produzierendes Gewerbe, Gewerbe im nicht störenden Bereich sowie Wohnen sicherzustellen. Das MFG5 Areal lange ungenutzt zu lassen, verbietet sich schon wegen der hohen Lagegunst an der Förde. Vielfältige Zukunftsausgaben können hier erfüllt werden, Kiel ist eine dynamisch wachsende Stadt und muss Arbeitsplätze und entsprechende Wohnorte zur Verfügung stellen.
Die städtebauliche Voruntersuchung hat gezeigt, dass die Aufschließung des Gebiets einen finanziellen Kraftakt für die Landeshauptstadt Kiel darstellt. Aus Sicht der Verwaltung erscheint es daher ebenso unbedingt erforderlich, mit dem Land weitere finanzielle Spielräume zur Entwicklung des MFG 5 Areals zu entwickeln. Nur so kann die Stadt an entscheidender Stelle zukunftsfähig gemacht werden, ohne die in der Mittelfristigen Finanz-planung dokumentierten anderweitigen Aufgaben zu unterlassen. Letztlich geht es in Holtenau um die Daseins-vorsorge der Stadt als essenzieller Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung.
Die Verwaltung wird nach der grundsätzlichen Beschlussfassung Möglichkeiten aufzeigen, die finanziellen und administrative Folgewirkungen durch Beteiligung Dritter (z. Bsp. KIWI, Entwicklungsgesellschaft etc) zu minimieren. Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass es unbedingt erforderlich ist, die Zwischennutzungen im Gelände (Unterbringung von Geflüchteten, Bau der Entmagnetisierungsanlage) sinnvoll mit der Entwicklung zu vertakten.“