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Flüchtlingsrat:

Abschiebungen bei Nacht und Nebel sind nicht hinnehmbar

01. September 2017Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein verurteilt die Abschiebung der Familie C., die am späten Montag, dem 14.8.2017 aus ihrer Wohnung in Kirchbarkau im Kreis Plön abgeholt und am Dienstag nach Albanien geflogen wurde, als unverhältnismäßig und erschütternd. Die vorbildliche Integration der Familie in ihrem Ort hätte von der Ausländerbehörde angemessen gewürdigt werden müssen. Dass Familien mit minderjährigen Kindern und traumatisierten Eltern nachts von der Polizei abgeholt werden, war in der Vergangenheit in Schleswig-Holstein verpönt und spricht auch für die Härte der zuständigen Ausländerbehörde des Kreises Plön.

Skandalös ist zudem, dass die Ausländerbehörde die Entscheidung der von der Familie angerufenen Härtefallkommission nicht abgewartet hat. „Dass der Kommission bei einer drohenden Abschiebung zumindest die Möglichkeit gegeben wird, noch über den Fall zu entscheiden, gebietet der Respekt gegenüber dieser Einrichtung und ihrem Auftrag“, sagt Jasmin Azazmah vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Der Flüchtlingsrat fordert die Ausländerbehörde des Kreises Plön nun dazu auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Härtefallkommission über den Falls entscheiden kann, und die Familie zu diesem Zweck wieder einreisen zu lassen. Der Flüchtlingsrat unterstützt ausdrücklich das zivilgesellschaftliche Engagement der Menschen in Kirchbarkau und darüber hinaus, die sich dem Verfahren der Ausländerbehörde entgegenstellen.

(Presseerklärung Flüchtlingsrat)