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Fotodokumentation Boelckestraße Nord:
Gewerbegebiet zerstört naturnahe Knicklandschaft
Auf der letzten Kieler Ratsversammlung am 16.11.2017 wurde der Bebauungsplan Nr. 910 für das vorrangig zu schaffende Gewerbegebiet Boelckestraße Nord beschlossen. Das Bebauungsgebiet befindet sich direkt gegenüber der Einfahrt zum Flughafen und neben der Auffahrt zur B 503. Nördlich an das Plangebiet grenzt das Landschaftsschutzgebiet „Zwischen Heischer Tal und Schilkseer Steilküste“, das hier von mit Knicks durchzogenen landwirtschaftlichen Nutzflächen (Grünland, Acker) geprägt wird. Östlich des Plangebietes befindet sich eine große Kleingartenanlage. Im Süden wird das Plangebiet durch die Boelckestraße begrenzt.
Etwas hin und her gab es abschließend in der Frage, welche Bäume nun tatsächlich unter Schutz stehen sollen und wie sich das Gelände zur Biotopfläche im Nordwesten abgrenzen soll. Bei dem Gelände selbst handelt es sich um von Knicks gesäumtes naturbelassenes Grünland mit zahlreichem alten Baumbestand.
Die Kieler Ortsgruppe des BUND hatte versucht, es noch mit einer Stellungnahme zu verhindern (wir dokumentierten diese in der Oktober-Ausgabe der LinX 10-2017). Insbesondere hatte der BUND darauf hingewiesen, dass es auf dem nahegelegenen Flughafengelände ausreichend Gewerbeflächen gibt und dass es dazu auch einen Beschluss der Ratsversammlung im Februar 2017 gibt, diesen Flächen Vorrang zu geben.
Als Erwiderung heißt es jetzt in der Beschlussbegründung: „Es müssen (wie auch bei dem vorliegenden Bebauungsplan Nr. 910) umfangreich Untersuchungen und Gutachten u. a. zu Flora, Fauna, Immissionen / Emissionen, Entwässerung vergeben werden. Außerdem befindet sich noch eine Fläche nicht im Eigentum der Stadt bzw. des Flughafens / Seehafens. Mit einer kurzfristigen Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 1022 ist daher nicht zu rechnen.“ Und zur Dringlichkeit und Frage nach der Absprache mit anderen Gemeinden heißt es: „Wie bereits erwähnt ist nicht mit einer kurzfristigen Entwicklung und Bereitstellung von zusätzlichen gewerblichen Bauflächen auf dem Flughafenareal zu rechnen. Davon abgesehen besteht eine grundsätzlich hohe Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen in Kiel, die selbst mit interkommunalen Gewerbegebieten (insbesondere kurzfristig) kaum gedeckt werden können. Es stehen daher keine kurzfristigen Planungsalternativen zur Verfügung, die das Bauleitplanverfahren Nr. 910 entbehrlich machen würden.“ Eine sehr fadenscheinige Begründung, denn auf dem Flughafengelände wird schon seit Jahren nach Gewerbebetrieben, auch ohne Bezug zum Flugbetrieb, gesucht.
Woher diese Dringlichkeit rührt ist unklar. Angeblich gebe es in Kiel die Anfrage eines Logistikbetriebes. Aber die repräsentative Demokratie gibt es nicht her, eine Information zu bekommen, um welche Firma es sich denn hierbei handelt. Es gibt an vielen Stellen in Kiel ungenutzte Flächen, nicht nur auf dem Flughafen, sondern auch auf dem ehemaligen MFG 5-Gelände, in den Industriebrachen in Friedrichsort bei Caterpillar, bei der Lindenau-Werft oder z.B. auf dem Marinearsenal-Gelände in Ellerbek.
Ohne Not wird von der Stadt Kiel ursprüngliches, vielfältiges Grünland hier unwiderbringlich zerstört.
(uws)