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Pressemitteilung DGB Nord vom 23. Juli 2015

Ausbeutung von Saisonarbeitskräften in Schleswig-Holstein:

DGB fordert mehr Kontrollen und mobile Beratungsstelle

DGB Nord

Der DGB Nord hat heute von der Landesregierung Maßnahmen gegen die Ausbeutung von Saisonarbeitskräften in der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft gefordert. „Wir erwarten, dass durch den Zoll und die zuständigen Landesbehörden eine umfassende Überprüfung der schleswig-holsteinischen Betriebe mit Saisonarbeitskräften eingeleitet wird und durch regelmäßige Kontrollen eine tariftreue und rechtskonforme Umsetzung der Mindestlohnbestimmungen auch in den Agrarbetrieben des Landes sichergestellt wird. Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf die Wohnunterbringung der Wanderarbeiter gerichtet werden. Den Gewerkschaften muss das Recht eingeräumt werden, für Beratungsaufgaben ein Firmengelände betreten zu dürfen, unabhängig davon, ob beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft sind oder nicht. Der DGB Nord erneuert seine Forderung nach einer mobilen Beratungsstelle für Wanderarbeiter, Saisonarbeitskräfte und Werkvertragsbeschäftigte im Norden nach dem Hamburger und niedersächsischen Vorbild“, heißt es in einem Schreiben des DGB-Vorsitzenden Uwe Polkaehn an die Minister Kristin Alheit, Robert Habeck und Reinhard Meyer. Dem DGB liegen Hinweise aus verschiedenen Orten vor, dass Saisonarbeiter um das gültige Mindestentgelt gebracht worden sind. Teilweise ist der tarifvertragliche Lohn um mehr als die Hälfte unterschritten worden. Es gibt weitere Berichte über skandalöse Arbeitsbedingungen bei der Erdbeerernte.

Der Wortlaut des Schreiben:

Sehr geehrte Frau Ministerin Alheit,

sehr geehrte Herr Minister Habeck,

sehr geehrter Herr Minister Meyer,

dem Deutschen Gewerkschaftsbund Nord liegen Hinweise aus verschiedenen Orten vor, dass Saisonarbeiter in landwirtschaftlichen Betrieben Schleswig-Holsteins um das gültige Mindestentgelt gebracht worden sind. Teilweise ist der tarifvertragliche Lohn um mehr als die Hälfte unterschritten worden. Auch die gestrige ZDF-Reportage „Bittere Erdbeeren“ (siehe ZDF-Mediathek, 22.7.2015, 22.45 Uhr) dokumentiert Missstände großen Ausmaßes in Ostholstein: in der Hitze zusammengebrochene Erntehelfer, manipulierte Arbeitszeitnachweise und Arbeitszeiten von bis zu 16 Stunden am Tag, von denen nur zehn bezahlt werden. Ein Aufseher eines Hofes soll von Erntehelfern mehrere hundert Euro Provision kassiert haben, nur damit sie arbeiten dürfen. Um ihre Pässe zurückzubekommen, sollten sie ebenfalls einen dreistelligen Betrag zahlen.

Auch Mitarbeitern der IG BAU und des DGB-Projekts „Faire Mobilität“ ist es in den vergangenen Wochen gelungen, rumänische Saisonarbeiter an ihrem Arbeitsort in Schleswig-Holstein zu befragen. Die Arbeiter berichteten, sie hätten im Schnitt 10 Stunden pro Tag gearbeitet und in zwei Monaten nur 1-2 freie Tage gehabt. Ihr Lohn habe 2 Euro pro Erdbeerkiste betragen, für andere Arbeiten seien ihnen 3 Euro pro Stunde gezahlt worden. Sie würden etwa 2-3 Kisten pro Stunde schaffen. Einige Beschäftigte beklagten, sie würden sogar noch auf Zahlungen des Arbeitgebers aus dem letzten Jahr warten.

Trotz der geltenden Tarifverträge und gesetzlichen Mindestlohnbestimmungen ist es immer noch Praxis im Norden, dass Landwirte nach Kiste und Menge bezahlen, um das vorgeschriebene Mindeststundenentgelt zu umgehen. Am Ende landen die Erntehelfer dann bei Stundenlöhnen von 3 bis 6 Euro. Es gilt aber in der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft der Branchenmindestlohn von 7,40 Euro. Verstöße sind kriminell und müssen bestraft werden.

Die Vorwürfe zeigen, dass die Dokumentationspflicht beim Mindestentgelt unbedingt erhalten werden muss – Eintragungen sind auch daraufhin zu überprüfen, ob sie plausibel und frei von Manipulationen sind. Zusammen mit der von Arbeitgebern ebenfalls geforderten Aufweichung der Höchstarbeitszeit bestätigt sich der Eindruck, dass manche Betriebe in den grünen Bereichen ihre früher praktizierten Wild-West-Methoden unbedingt erhalten wollen. Die Erfassung der Arbeitszeit ist die einzige Kontrollmöglichkeit, ob das Mindestentgelt tatsächlich für alle gearbeiteten Stunden gezahlt wird.

Auf das tarifliche Mindestentgelt in Landwirtschaft und Gartenbau von 7,40 Euro pro Stunde haben alle hierzulande tätigen Arbeitnehmer der Branchen Anspruch. Das regelt das Arbeitnehmerentsendegesetz. Gleichzeitig verpflichtet es die Arbeitgeber, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2016 auf 8 Euro, zum 1. Januar 2017 auf 8,60 Euro. Die Tarifpartner hatten gemeinschaftlich für diesen Bereich eine Übergangslösung im Interesse der Bauern geschaffen. Das Mindestentgelt stellt eine „Untergrenze mit Auffangfunktion“ dar - es schließt so für den Arbeitnehmer das Risiko aus, aufgrund einer quantitativen Minderleistung einen das Mindestentgelt unterschreitenden Lohn zu erhalten.

Die skandalösen Praktiken dürfen nicht hingenommen werden – erst recht nicht in einem Land, das sich der „Guten Arbeit“ verschrieben hat.Als Niedriglohnland braucht Schleswig-Holstein die neue Lohnuntergrenze besonders dringend; Ausbeuterpraktiken dürfen nicht geduldet werden. Geschäftsmodelle, die auf Lohndumping und Aufstockung basieren, müssen vom Markt verschwinden.

Wir erwarten daher,

dass durch den Zoll und die zuständigen Landesbehörden eine umfassende Überprüfung der schleswig-holsteinischen Betriebe mit Saisonarbeitskräften eingeleitet wird und durch regelmäßige Kontrollen eine tariftreue und rechtskonforme Umsetzung der Mindestlohnbestimmungen auch in den Agrarbetrieben des Landes sichergestellt wird.

Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf die Wohnunterbringung der Wanderarbeiter gerichtet werden.

Den Gewerkschaften muss das Recht eingeräumt werden, für Beratungsaufgaben ein Firmengelände betreten zu dürfen, unabhängig davon, ob beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft sind oder nicht.

Der DGB Nord erneuert seine Forderung nach einer mobilen Beratungsstelle für Wanderarbeiter, Saisonarbeitskräfte und Werkvertragsbeschäftigte im Norden nach dem Hamburger und niedersächsischen Vorbild.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen Ländern brauchen verständliche Informationen und kompetente Beratung, um sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt zurechtzufinden. Lokale Beratungseinrichtungen bieten eine erste arbeits- und sozialrechtliche Beratung für mobile Beschäftigte aller Branchen auchin ihrer Muttersprache an und können Hilfestellung gegen ausbeuterische und gesetzeswidrige Praktiken geben. Das Land Schleswig-Holstein braucht eine solche Einrichtung, wie man sieht, besonders dringend.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Polkaehn