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Solidarität mit der verurteilten Antifaschistin.
Die Verhandlung fand heute vor dem Amtsgericht Kiel statt. Die Antifaschistin wurde zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 15 Euro verurteilt. Damit blieb die Richterin unter dem angefochtenen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft in Höhe von 800.- Euro. Die 22-jährige Angeklagte kündigte noch im Gerichtssaal an, statt das Geld zu zahlen, lieber 15 Hafttage absitzen zu wollen. (hg)
Solidarität mit der angeklagten Antifaschistin – der Widerstand gegen den Rechtsruck ist notwendig!
Am Montag, 12. Juni 2017 soll vor dem Amtsgericht Kiel ein Prozess gegen eine Antifaschistin stattfinden, der vorgeworfen wird, die stellvertretende Bundesvorsitzende und führende Ideologin der national-chauvinistischen „Alternative für Deutschland“ (AfD) beleidigt zu haben. Hintergrund ist eine fliegende Torte, die die Rechtsaußen-Politikerin in der AfD-Landesgeschäftsstelle in Kiel unmittelbar vor ihrem Auftritt im November 2016 an den Kopf bekam.
Die Aktion, die auch massive Polizeiabsperrungen und penible Eingangskontrollen nicht verhindern konnten, war an diesem Tag die Sahnehaube auf dem gelungenen Protest von 600 Menschen rund um den Veranstaltungsort, zu dem antifaschistische Gruppen kurzfristig aufgerufen hatten. Der Tag wurde zum Vorgeschmack auf das, was die AfD in den Monaten darauf während ihres Lantagswahlkampf erwarten sollte. Die Verbreitung ihrer rassistischen, nationalistischen, sozial-chauvinistischen und anti-feministischen Propaganda zur Beeinflussung der Wähler*innengunst war ihnen in Kiel und in weiten Teilen Schleswig-Holsteins nur unter massiven Behinderungen oder sogar garnicht möglich. Ihre Plakate wurden fachgerecht entsorgt, ihre Wahlkampfveranstaltungen und raren Stände wurden regelmäßig von oft hunderten Gegendemonstrant*innen belagert – selbst auf dem Dorfe wie in Aukrug oder Westerholz. Hierhin musste die Rechtspartei wiederholt ausweichen, weil ihnen in Flensburg, Kiel und anderen Städten niemand mehr Räumlichkeiten vermieten wollte. Die antifaschistische Kampagne gegen den AfD-Wahlkampf konnte den Einzug der Partei ins Landeshaus zwar nicht verhindern, das Ergebnis von 5,9% fiel jedoch weit hinter dem bundesweiten Trend zurück. Von einer Etablierung der Partei in den politischen Mainstream wie andernorts ist die AfD in Schleswig-Holstein weit entfernt. Dies ist auch der Verdienst der vehementen antifaschistischen Gegenwehr der letzten Monate.
Wie nötig Widerstand gegen den gesellschaftlichen Rechtsruck unter Bedingungen der andauernden Krise ist, der längst auch etablierte politische Kräfte und die selbsternannte Mitte erfasst hat, zeigt sich in ganz Deutschland, in vielen Ländern Europas und darüber hinaus tagtäglich: In Deutschland werden jeden Tag nach wie vor Geflüchtete und ihre Unterkünfte angegriffen, die Bundesregierung hat die Aussicht auf Asyl für einen Großteil der Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Armut fliehen müssen, mittlerweile gesetzlich verunmöglicht und schiebt selbst ins Kriegsgebiet von Afghanistan ab und in Ungarn, der Türkei oder den USA stehen aggressive Nationalisten in Regierungsverantwortung, anderswo sind sie bisher noch knapp gescheitert. Der kapitalistische Konkurrenzkampf eskaliert derzeit im Großen wie im Kleinen und brutalisiert das menschliche Miteinander. Rassismus, Nationalismus, Patriarchat und soziale Ausgrenzung gewinnen dabei als Waffen der Durchsetzung der herrschenden Ordnung wieder immer mehr an Gewicht.
Es steht für uns außer Frage, dass wir bei diesem notwendigen Kampf nicht immer Rücksicht auf das Strafgesetzbuch nehmen können. Wenn Einzelne von uns sich wegen der tatkräftigen Unterstützung der antifaschistischen Sache vor dem Staat verantworten müssen, ist dies immer ein Angriff auf uns alle. Wir werden unsere Genossin am Montag deshalb zu ihrer Gerichtsverhandlung begleiten und ihr im Gerichtssaal solidarisch beistehen. Um dies auch der interessierten Öffentlichkeit zu vermitteln, rufen wir außerdem vor dem Prozess zu einer antifaschistischen Kundgebung gegen Repression vor dem Kieler Amtsgericht auf. Und sollte Beatrix von Storch an diesem Tag als „Geschädigte“ auflaufen, hat jemand ja vielleicht auch wieder Kuchen mitgebracht...
Montag, 12. Juni 2017: Antifaschistische Antirepressions-Kundgebung
8.30 Uhr / Amtsgericht (Deliusstraße 22-24) / Kiel
Anschließend ab 9 Uhr: Der Tortenprozess (Saal 4)