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Ein Jahr Mindestlohn:

Größtes Plus für die Frauen

Mindestlohn

01. Februar 2016 Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro entfaltet seit einem Jahr eine positive Wirkung im Norden. Zu diesem Ergebnis kommen Studien des DGB Nord für Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. „Es gab keine Jobverluste und explodierende Verbraucherpreise, sondern mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und mehr Kaufkraft. Geschäftsmodelle, die auf Lohndumping und Ausbeutung basieren, werden Stück für Stück vom Arbeitsmarkt verschwinden. Nun muss endlich auch der Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit unterbunden werden“. Auch habe sich die Herausnahme von Langzeitarbeitslosen vom Mindestlohn nicht bewährt und sollte alsbald zurückgenommen werden, heißt es in der Presseerklärung des DGB Nord (21.12.15).

Die Studien zeigen u.a., dass viele Beschäftigte in den unteren Einkommensbereichen dank des Mindestlohns mittlerweile nachweisbar deutlich mehr Einkommen haben – so etwa im Gastgewerbe Frauen 6,2 Prozent oder Ungelernte 4,9 Prozent mehr. Damit wurde zum Jahresende auch für den Norden bestätigt, was das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung in einer Untersuchung bereits im September festgestellt hatte: Mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und viel weniger Minijobs – damit hat der Mindestlohn die erwünschten Effekte und "vernichtet" keine Arbeitsplätze.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Jobs im Gastgewerbe hatte im April 2015 bundesweit im Vergleich zum Vorjahr um 50 000 (5,5 Prozent) zugenommen. Kritisiert wurde in der Untersuchung der viel zu geringe Umfang an Kontrollen: Dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) seit Jahresbeginn nur rund 300 Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet habe, sei kein Grund, die Kontrollen gänzlich auszusetzen. Die Kontrollen müssten vielmehr verstärkt werden. Der geplante Ausbau der FSK um 1600 Stellen reiche ohnehin nicht aus. Dass es bei der Umsetzung noch hapert beweisen nicht zuletzt über 10 000 Anrufe bei der DGB-Mindestlohnhotline.

Zu den vom Mindestlohn Ausgeschlossenen gehören nach wie vor die ZeitungszustellerInnen. Vielfach seien die Vertriebsunternehmen von den Zeitungsverlagen angewiesen worden „alle über 18jährigen Zusteller loszuwerden“. Und dies, obwohl Zusteller noch lange nicht den Mindestlohn bekommen. Für sie gilt eine der zahlreichen Ausnahmen im Gesetz. 2015 mussten die Firmen ihnen nur 6,38 Euro brutto pro Stunde zahlen, ab dem 1. Januar 2016 dann 7,23 Euro. Erst im kommenden Jahr haben sie ein Anrecht auf 8,50 Euro. Zum 1.1.2017 ist die Anhebung des Mindestlohns gesetzlich vorgeschrieben. Dabei muss es um  eine spürbare Anhebung des Mindestlohns und den Wegfall von Ausnahmeregelungen gehen – ganz zu schweigen davon, „neue Ausnahmen vom Mindestlohn“ - wie z.B. für Flüchtlinge – neu hinein zu nehmen. ver.di hatte auf dem Gewerkschaftstag im September eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von jetzt 8,50 Euro auf 10 Euro gefordert.                    

(gst)