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Gewerkschaftsticker

01. Dezember 2016 Streik bei der AWO. Beschäftigte der AWO Schleswig-Holstein streikten und demonstrierten am 20.10.2016 in Kiel. Beim zweiten landesweiten Warnstreik bei der AWO Schleswig-Holstein versammelten sich mehr als 650 Kolleginnen und Kollegen zu einer gemeinsamen Demonstration in Kiel! Im Tarifkonflikt sind die AWO-Arbeitgeber bisher nicht bereit, den Beschäftigten entgegen zu kommen. Eine Orientierung am Lohnniveau des Öffentlichen Dienstes wird abgelehnt. Und egal ob sie nun aus den Kitas, der Pflege, der Verwaltung, der Hauswirtschaft oder einer Beratungsstelle kommen…Diese Verweigerungshaltung der Arbeitgeber macht die Kolleginnen und Kollegen sauer! Schließlich gab es sechs Jahre lang einen Sanierungstarifvertrag mit Kürzungen der Jahressonderzahlung und nur geringen Gehaltserhöhungen . Die Kolleginnen und Kollegen sind diesen Weg aus Verbundenheit mit der AWO mitgegangen. Jetzt aber muss es endlich wieder bessere Bezahlung geben! Das haben die Streikenden in Kiel laut und deutlich klar gemacht! (DGB Nord)

Auch beim Weihnachtsgeld gehen Frauen häufiger leer aus. Rund 55 Prozent der Beschäftigten erhalten eine Jahressonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes. Die Chancen, ein Weihnachtsgeld zu erhalten, sind ungleich verteilt. Den größten Unterschied macht es dabei, ob nach Tarifvertrag bezahlt wird oder nicht: Unter den Beschäftigten, in deren Betrieb ein Tarifvertrag gilt, erhalten 71 Prozent ein Weihnachtsgeld. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, können sich nur 44 Prozent über die Sonderzahlung freuen. Da Frauen häufiger in kleineren Betrieben arbeiten, profitieren sie seltener von einem tariflich geregelten Entgelt - und erhalten seltener Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 51 Prozent, bei den Männern dagegen 57 Prozent. (DGB)

Kaiser’s Tengelmann: Schlichtung erfolgreich. ver.di begrüßt die erfolgreiche Schlichtung im Fall Kaiser’s Tengelmann. „Das ist ein guter Tag für rund 15.000 Beschäftigte, deren Arbeitsplätze, Tarifbindung sowie die Betriebsratsstrukturen auf Jahre hinaus gesichert sind. Wir haben uns intensiv um das Zustandekommen der Schlichtung bemüht und darauf gedrungen, nicht aufzugeben, um doch noch zu einer Lösung im Sinne der Beschäftigte zu kommen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. „Es hat sich letztlich bewahrheitet, dass alle an der Schlichtung Beteiligten zu einem tragfähigen Kompromiss bereit gewesen sind. Die Einigung kann nun komplett auf der Basis der Ministererlaubnis vollzogen werden. (ver.di)

Sind auch die Arbeitsplätze bei der „Lebensmittelmafia“, Rewe, Edeka, gesichert ? Sicherlich nicht, der Bestands-schutz wurde m.E. nur für Kaiser’s Tengelmann vereinbart. (hg)

Ausnahmen vom Mindestlohn wirken nicht: Abschaffen! Der DGB Nord fordert die Abschaffung der Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose beim Mindestlohn. Aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht hervor, dass weniger als zwei Prozent der Lang-zeitarbeitslosen tatsächlich in ihrem Jobcenter eine Ausnahme-Bescheinigung beantragt zu haben. Zum Einsatz kam diese Bescheinigung dann nur bei rund einem Prozent der Befragten. Eine Befragung von 84 Jobcenter-Mitarbeitern ergab, dass nach ihrer Einschätzung der Einsatz der Regelung weder für Jobcenter, noch für Arbeitgeber und Langzeitarbeitslose attraktiv sei. (DGB Nord)

Arbeitgeberangebot nur knapp über Mindestlohn. Auch die zweite Verhandlung für die Leiharbeitnehmer brachte kein Er-gebnis. Zwar kamen die Arbeitgeber in Hamburg den Gewerkschaften etwas entgegen, dennoch blieb auch ihre zweite Offerte unzureichend. Für die dritte Runde erwarten die Gewerkschaften ein deutlich besseres Angebot, um noch in diesem Jahr zu einem Abschluss zu kommen. (IG Metall)

PC-Arbeit, Smartphone, Home Office: Das muss man regeln. Angesichts alarmierender Zahlen über die Auswirkungen des digitalen Arbeitens fordert der DGB Nord die norddeutschen Arbeitgeber auf, die Beteiligung der Betriebsräte bei der Digitalisierung in der Produktion und bei Dienstleistungen zu erhöhen und Betriebsratsgründungen dort zu fördern, wo Mitarbeiter bisher ohne Interessenvertretung sind. Insgesamt 45 Prozent der von Digitalisierung Betroffenen arbeiten nach DGB-Erhebungen sehr häufig und oft in dem Gefühl, der digitalen Technik ausgeliefert zu sein; wo es Beteiligungs-möglichkeiten gibt, liegt der Anteil geringer. 54 Prozent der Beschäftigten beklagten, die von ihnen zu bewältigende Arbeitsmenge habe infolge der Digitalisierung zugenommen, nur 7 Prozent berichten dagegen von einer Verringerung. 28 Prozent arbeiten im Zuge der Digitalisierung vermehrt von zu Hause oder unterwegs. 74 Prozent sagten, sie hätten keinen oder kaum Einfluss auf den Einsatz digitaler Technik an ihrem Arbeitsplatz. (DGB Nord)

Das UKSH braucht eine starke Mitbestimmung. Zum Entwurf für ein „Gesetz zur Neuordnung der Hochschulmedizin“ in Schleswig-Holstein erklärt Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord: „Universitätskliniken sind mehr als eine Ansammlung von Ärzten. Sie sind moderne Einrichtungen, in denen es auf Teamfähigkeit ankommt. Daher müssen auch die Aufsichtsgremien so gestaltet sein, dass alle Gruppen angemessen beteiligt sind, auch die Beschäftigten. Die mit Abstand größte Gewerkschaft am UKSH ist ver.di, die Verhandlungsführerschaft für den am UKSH geltenden Tarifvertrag TV-L wird ebenfalls durch ver.di wahrgenommen. Es ist daher nur logisch, den Aufsichtsrat des UKSH drittelparitätisch mit Vertretern der Landesregierung, Arbeitnehmervertretern und Sachverständigen zu besetzen und dem DGB die Möglichkeit einzuräumen, ein Aufsichtsratsmitglied vorzuschlagen. Die neuen Strukturen des Klinikums führen zu keinen Änderungen für die Personalräte. Das UKSH bleibt in seiner aktuellen fusionierten Struktur bestehen. Die Reparatur des Mitbe-stimmungsgesetzes wird mit diesem Gesetzesentwurf abgeschlossen, die schwarz-gelben Verschlechterungen bei der Mitbestimmung werden endlich zurückgenommen – und das ist auch gut so.“ (DGB Nord)

Zur Forderung des Handelsverbandes Deutschland, die Sonntagsöffnungen im Einzelhandel auszuweiten, erklärt Polkaehn: „Der Mensch ist doch keine Maschine: Als wichtiger Zeitanker für die Beschäftigten und ihre Familien muss der arbeitsfreie Sonntag erhalten bleiben. Es gibt an sechs Tagen in der Woche genug Zeit, um einzukaufen. Vielfach fehlen dazu leider Einkommen und Kaufkraft. Die Arbeitgeber sollten aufhören, immer nur ungesunde Pläne auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer  zu machen – schon jetzt muten sie ihnen immer öfter nur Minijobs, Befristungen und Arbeit auf Abruf zu. Die Mehrheit der Beschäftigten erklärte in unseren Befragungen: Schon unter den derzeitigen Arbeitsbedingungen werde ich nicht bis zur Rente durchhalten können.“ (DGB Nord)

(Zusammengestellt von hg)