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Gewerkschaftsticker

NPD muss weiter bekämpft werden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die NPD nicht zu verbieten, kommentiert DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach wie folgt: „Die NPD ist verfassungswidrig, dies hat das Bundesverfassungsgericht heute im Urteil zum Verbotsantrag der Bundesländer festgestellt. Damit ist klar, dass die NPD die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekämpft. Und das ganz offen: NPD-Funktionäre greifen Flüchtlingsunterkünfte an, bedrohen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker und äußern sich hemmungslos rassistisch, ver-fassungsfeindlich und  antisemitisch. Und das auch in Kommunalparlamenten: Ihre Parteifunktionäre haben 338 Mandate, vor allem im Osten Deutschland. Trotzdem hat das Verfassungsgericht festgestellt, dass die NPD eher unbedeutend ist und die verfassungs-mäßige Ordnung nicht abschaffen kann. Aber auch wenn die NPD in diesem Verfahren nicht verboten wurde, müssen die Partei und ihre Aktionen weiter politisch und juristisch bekämpft werden. Dazu gehört auch, zu prüfen, ob die Zuschüsse für die Parteienfinanzierung eingeschränkt werden können. Wir als Gewerkschaften stehen weiter zu Weltoffenheit und für Vielfalt und Demokratie. Deshalb werden wir auch weiter die NPD und ihre Aktionen kritisieren und bekämpfen.“ (DGB)

Zum Bundestagswahljahr 2017 fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund die Parteien auf, einen Politikwechsel hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit einzuläuten. "Dieses Jahr wird sich die politische Zukunft Europas entscheiden, mit den Wahlen in unseren Nachbarländern und mit der Bundestagswahl“, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. „Wer den Trend zu radikalen Positionen und zu Rechtspopulisten brechen will, darf nicht Grenzen hochziehen, sondern muss für einen grundlegenden Politikwechsel bereit sein, und mehr für die Menschen tun, mehr für soziale Gerechtigkeit und mehr für soziale Sicherheit im Privat- und Berufsleben. Der Weg dorthin führt über eine Politik, die sich glaubhaft und klar zum Ziel sozialer Gerechtigkeit bekennt, die Beteiligungsansprüche der Menschen ernst nimmt,Diskriminierung keine Chance gibt und die Demokratie in Deutschland und in Europa stärkt und ausbaut – vor allem in den Betrieben.“ (DGB)

“Schäuble verspielt unsere Zukunft” Sparkurs gefährdet das Gemeinwesen.  2016 hat der Bund ein Plus von 6,2 Milliarden Euro erzielt, Finanzminister Schäuble will den Haushaltsüberschuss zur Schuldentilgung nutzen. "Statt das Geld in bezahlbare Wohnungen, marode Kitas, kaputte Straßen oder mehr Personal zu stecken, will er seiner Schwarzen Null huldigen", kritisiert DGB-Vorstand Stefan Körzell. "Mit diesem Kurs darf er nicht länger durchkommen." (DGB)

Die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen der rund 100.000 Beschäftigten der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie steigen zum 1. Januar 2017 um 2,1 Prozent und um weitere 2,1 Prozent zum 1. April 2018. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate bis zum 31. Oktober 2018. Auf dieses Tarifergebnis haben sich ver.di und der Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) am frühen Morgen des 10. Januar 2017 in der vierten Verhandlungsrunde geeinigt. „Wir haben nach schwierigen und langwierigen Verhandlungen ein respektables Ergebnis erreichen können“, betont der stellvertretende ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Werneke. „Mit dem Ergebnis von insgesamt 4,2 Prozent konnte eine echte Reallohnsteigerung durchgesetzt werden.“ (ver.di)

Studie: Das Arbeitszeitgesetz reicht aus. Mehr Flexibilität fordern vor allem viele Arbeitgeber bei den Arbeitszeiten – und wollen das Arbeitszeitgesetz aufweichen. Doch: "Das Arbeitszeitgesetz reicht aus", ist das Fazit einer Studie des Arbeitszeit-Experten Dr. Andreas Hoff im Auftrag des DGB. Das Gesetz bietet bereits jetzt genug Raum für flexible Lösungen. (DGB)

In der kommenden Woche verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg über die Zukunft der deutschen Mitbestimmung. Den Anlass dazu gibt die Klage eines Kleinaktionärs, der den Aufsichtsrat des Touristikunternehmens TUI ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt sehen will (Rechtssache C-566/15). Bekäme er recht und die Arbeitnehmervertreter müssten den Aufsichtsrat verlassen, dann wäre auch das deutsche Mitbestimmungsgesetz von 1976 europarechtswidrig und müsste geändert werden. Nach der mündlichen Verhandlung, bei der sich am nächsten Dienstag alle Regierungen der EU-Mitgliedstaaten sowie weitere Prozessbeteiligte zu Wort melden können, fällt noch kein Urteil. Vor allem wird zunächst noch der EuGH-Generalanwalt plädieren, dessen Standpunkt bei Verfahren vor dem Luxemburger Gericht traditionell ein großes Gewicht hat. Ein Urteil der Richter wird erst in einigen Monaten erwartet. (DGB)

Hannack: Bundestag muss Lohngerechtigkeitsgesetz verbessern. Ein Gesetz, von dem alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer  profitieren, war und bleibt uns wichtig. Das neue Gesetz soll erst für Beschäftigte in Betrieben ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten. Sie hätten künftig einen individuellen Auskunftsanspruch über das eigene Entgelt im Vergleich zu Kollegen. Das ist gut und richtig. Wichtiger wäre allerdings, dass die Unternehmen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und Benach-teiligungen systematisch abzubauen. Der DGB fordert die Abgeordneten auf, sich im Interesse der Frauen einen Ruck zu geben und zumindest für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten betriebliche Prüfverfahren verbindlich vorzuschreiben.“

Buntenbach: 7,4 Mio. Minijobbende warten auf die Einlösung eines Versprechens. DGB -Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach hat am Mittwoch in Berlin das Reformkonzept des Deutschen Gewerkschaftsbundes für Minijobs vorgestellt. „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen reformiert werden, damit Förderung ausschließlich auf Arbeit fokussiert wird, die eine eigenständige soziale Absicherung ermöglicht“, so Buntenbach. Die Bundesregierung habe im Koalitionsvertrag versprochen, den 7,4 Mio. Minijobbenden den Weg in reguläre sozialversicherte Beschäftigung zu erleichtern und sie besser über ihre Rechte zu informieren. „Aber nach wie vor besteht dringender Handlungsbedarf.“ (DGB)

(Zusammengestellt von hg)