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Süßer die Kassen nie klingeln – auch zu Heiligabend

01. Dezember 2017 Heiligabend fällt in diesem Jahr auf einen Sonntag. Supermärkte und Bäckereien dürften wegen der Sonntagsöffnungszeiten trotzdem zeitlich befristet öffnen. Die Gewerkschaft ver.di findet das zynisch und ruft Kunden zu einem Einkaufsverzicht auf. "Die Einzelhandelsbeschäftigten wollen sich wie jeder andere auf das Weihnachtsfest vorbereiten und gemeinsam mit ihren Familien feiern.

Wenn Heiligabend dieses Jahr ein Sonntag ist, ist die Überlegung, gerade an diesem Tag die Sonntagöffnungszeiten anwenden zu wollen, unglaublich zynisch", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger. Die Regelung der Ladenschlusszeiten ist Ländersache. In Schleswig-Holstein sieht das "Gesetz über Ladenöffnungszeiten" (von 2006) die Möglichkeit der Öffnung an Heiligabend bis 14 Uhr vor, sofern vor allem Lebens- und Genussmittel im Angebot sind. Ver.di vertritt die Auffasung, dass Sonntage und die gesetzlichen Feiertage generell von den Sonder-öffnungsmöglichkeiten auszunehmen sind. Das gilt auch für die Regelung für Kur- und Erholungs- und Tourismusorte.

(gst)