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Gewerkschaft gegen Abschiebehaft:

Inhuman und keine Lösung

01. Juli 2018 Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) lehnt die Pläne zur Schaffung einer Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt ab. Die zentrale Stelle mit 60 Haftplätzen in der ehemaligen Kaserne soll gemeinsam von den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg betrieben werden. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung schließt nicht aus, dass Minderjährige, also Kinder und Jugendliche, für diese Haftmaßnahme, die Innenminister Grote verharmlosend als „Wohnen ohne Freiheit“ bezeichnet, herangezogen werden. Auch ein die persönliche Bewegungsfreiheit einschränkender Freiheitsentzug in Form einer Abschiebehaft für Schwangere und Mütter innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen steht in keinem Verhältnis zum sozio-gesundheitlichen Schaden, der den Betroffenen droht.


„Es muss für alle Personen, deren Asylbegehren rechtstaatlich abgelehnt wurden, grundsätzlich andere Möglichkeiten geben, als sie wie Verbrecher in einer bewachten Verwahranstalt unterzubringen und zwangsweise einzuweisen. Wer nichts verbrochen hat, gehört nicht in ein Gefängnis, denn Flucht ist kein Verbrechen“, so Conny Töpfer, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Nord.

„Das gilt insbesondere auch für Menschen, die aus humanitären Gründen, weil die Sicherheitslage im Heimatland es nicht erlaubt, bei uns bleiben dürfen; wie beispielsweise in Afghanistan, wo sich das Land unter Berücksichtigung der dortigen Sicherheitslage ja auch an Abschiebungen nicht beteiligt, was wir ausdrücklich begrüßen. Abschiebehaft löst keine Fragen von Zuwanderungs- und Flüchtlingspolitik“, so Töpfer weiter.

ver.di Nord lehnt auch sogenannte Anker-Zentren, die nichts Anderes darstellen als ein mit einem freundlicheren Titel versehener Teilapparat eines Ausreisezentrums, wie auch das Ansinnen, Geflüchteten in lenkender Absicht den Wohnort/die Wohnregion vorzuschreiben, ab. Die Abschaffung der Residenzpflicht für Geflüchtete ist ein langwieriger Prozess gewesen, der durch den Aufbau neuer Freizügigkeitsbeschränkungen wieder rückwärtsgewandte Züge bekommt, die in einer demokratischen Gesellschaft keinen Platz haben dürfen.

Menschenrechte sind allgemein gültig und dürfen für Geflüchtete nicht eingeschränkt oder begrenzt werden. ver.di Nord stimmt mit den Landesflüchtlingsräten, die eine Einrichtung von Abschiebegefängnissen grundsätzlich ablehnen, überein. Die Pläne, eine solche Einrichtung in Glückstadt zu errichten, dürfen nicht umgesetzt werden.

Wir rufen die Mitglieder unserer Organisation auf, sich an friedlichen, gewaltlosen und kreativen Protesten gegen diese Absicht zu beteiligen.


(Presseerklärung ver.di, 15.06.2018)