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Abschiebehaft hat in einer modernen Flüchtlingspolitik nichts zu suchen
Zur vorläufigen Schließung der Abschiebehaftanstalt in Rendsburg erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms: Abschiebehaft ist rechtlich keine Strafe, aber faktischer Freiheitsentzug und damit eine Vorverurteilung von Flüchtlingen in Not. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Abschiebe-haftanstalt in Rendsburg vorläufig geschlossen wird. Dies kann jedoch nur ein erster, kleiner Schritt hin zu einer humaneren Flüchtlingspolitik sein. Der Bund muss sich endlich den § 62 des Aufenthaltsgesetzes mit kritischen Augen vornehmen. Die Abschiebehaft ist ein bayrisches Relikt vergangener Zeiten und hat im modernen Ausländerrecht nichts zu suchen.