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NGG fordert mehr Mindestlohn-Prüfungen

Kieler Zoll: Nur fünf Prozent aller Hotels und Gaststätten kontrolliert 29. Mai 2017

Zoll-Visite

Kritik an fehlenden Zoll-Kontrollen: Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn werden in Kiel zu selten geahndet – vor allem im Gastgewerbe. Das bemängelt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Nach Angaben der NGG kontrollierte das Hauptzollamt Kiel im vergangenen Jahr 159 Gastro-Betriebe. Das sind lediglich fünf Prozent aller Hotels und Gaststätten im gesamten Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Kieler Zoll.

Allein in der Landeshauptstadt zählt das Gastgewerbe knapp 400 Betriebe. In allen Branchen überprüfte das Hauptzollamt im letzten Jahr 840 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Betrug bei der Sozialversicherung. Wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kieler Kontrolleure Bußgelder in Höhe von 595.000 Euro und leiteten 56 Ermittlungsverfahren ein – 28 davon im Gastgewerbe. Die Zoll- Bilanz geht aus einer aktuellen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Arbeitsmarkt-Expertin Beate Müller-Gemmeke (Grüne) hervor. Diese liegt der NGG vor. Geschäftsführer Finn Petersen nennt die Zahlen „alarmierend“: „Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 sollten die Beschäftigten im Gastgewerbe besonders profitieren. Aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus. 28 eingeleitete Ermittlungsverfahren bei nur 159 geprüften Betrieben zeigen, dass die Zahl der Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten, noch immer viel zu hoch ist.“

Der Zoll müsse seine Kontrollen auch in Kiel nun dringend ausweiten, fordert Petersen. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde gelte nur auf dem Papier. „Je stärker der Zoll kontrolliert, umso mehr steigt das Risiko für Arbeitgeber, bei Tricksereien erwischt zu werden. Die Politik hat den Mindestlohn per Gesetz vorgeschrieben. Jetzt muss sie endlich dafür sorgen, dass er überall eingehalten wird.“ Bundesweit sank die Zahl der Zoll-Kontrollen im Gastgewerbe nach Angaben des Bundesfinanzministeriums allein im letzten Jahr um 17 Prozent. Die NGG zweifelt dabei an einem „ernsthaften Interesse des Ministeriums, künftig mehr zu kontrollieren“.

Stattdessen habe sich Wolfgang Schäuble zuletzt für eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes und tägliche Arbeitszeiten von bis zu 13 Stunden im Gastgewerbe ausgesprochen. Finn Petersen befürchtet, so könnte „tagtäglicher Gesetzesbruch legalisiert werden“. Dem erteilt die NGG eine Absage. Entscheidend seien mehr Kontrollen: „Wenn wenig kontrolliert wird, blüht ein Schwarzmarkt mit der Arbeit und dem Staat entgehen Millionen.“

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Die Gewerkschaft fordert deutlich mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, um wieder auf ein „ordentliches Kontroll-Level“ zu kommen. Petersen: „Bei der Einführung des Mindestlohns hatte die Bundesregierung 1.600 zusätzliche Kontrolleure für die FKS versprochen. Davon ist bislang weit und breit nichts zu sehen.“

Bild-Unterzeile Der Zoll prüft Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn- Prellerei und Betrug bei der Sozialversicherung. Aber im Gastgewerbe sind die Beamten viel zu selten unterwegs, kritisiert die Gewerkschaft NGG. Besonders die Einhaltung des Mindestlohns werde zu lasch kontrolliert.

Foto (alle Rechte frei): NGG

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