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Gemeinsame Initiative von DGB und BDA zur gesetzlichen Tarifeinheit abgelehnt

01. Juli 2011 Beschluss: Der ver.di-Gewerkschaftsrat hat in seiner Sitzung im September 2010 beschlossen, dass die Tarifeinheitsinitiative, die der DGB gemeinsam mit der BDA ergriffen hat, bei sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile zum Gegenstand einer breiten Diskussion in ver.di gemacht werden soll.

Mittlerweile liegen die im Vorfeld des ver.di-Bundeskongresses erfolgten Beschlussfassungen der Landesbezirks, - der Fachbereichs – und der Personengruppenkonferenzen vor. Danach lehnt eine Mehrheit der Delegierten erkennbar jede gesetzliche Regelung der Friedenspflicht – und zwar auch eine, die in Fällen sich überschneidender Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften die Tarifeinheit auf dem Boden des Mehrheitsprinzips herstellen würde – grundsätzlich ab.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Bundesvorstand dem Gewerkschaftsrat zu beschließen, dass

- ver.di die gemeinsame Initiative von DGB und BDA nicht länger mitträgt und unterstützt

- und ver.di den DGB-Bundesvorstand auffordert, ebenfalls eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit nicht mehr anzustreben.

Ein entsprechender Antrag wird von ver.di in die DGB-Bundesvorstandsitzung am 7. Juni 2011 eingebracht.

Der Gewerkschaftsrat bekräftigt zugleich, dass der Grundsatz der Tarifeinheit für ver.di seinen hohen Stellenwert für die Gewährleistung einer solidarischen und einheitlichen Interessenvertretung aller Beschäftigten in den Betrieben und Dienststellen behält. Tarifeinheit begrenzt die Konkurrenz, sichert die Durchsetzungsfähigkeit der Belegschaften und fördert die gesellschaftliche Akzeptanz der Tarifautonomie.

Eine fortschreitende tarifliche Zersplitterung wäre fatal, weil den Schwächeren die Solidarität der Stärkeren verweigert würde. Grundsatz der Tarifpolitik muss die einheitliche Vertretung aller Beschäftigen im Betrieb sein.

Wie vom Gewerkschaftsrat beschlossen, ist daher die Diskussion fortzuführen,“…welche organisations-, betriebs- und tarifpolitischen Handlungsoptionen zu einer Herstellung bzw. Sicherung der Tarifeinheit in den Branchen und Betrieben bestehen, in denen konkurrierende Berufsgruppengewerkschaften eigenständige Tarifverträge abschließen bzw. in denen eine entsprechende Entwicklung zukünftig droht.“

(Beschluss des Gewerkschaftsrates vom 25. Mai 2011)

Der ver.di Bundesvorstand wird nun für die nächste DGB-Bundesvorstandssitzung einen entsprechenden Antrag einbringen, mit dem der DGB-Bundesvorstand aufgefordert wird, ebenfalls eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit nicht mehr anzustreben. (Quelle: ver.di-Bundesvorstand)