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Streikrecht:
Ausweiten statt einschränken!
01. Juli 2014 Die Große Koalition will die sogenannte „Tarifeinheit“ gesetzlich regeln; so der Koalitionsvertrag. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb vertreten sind, dann soll nur einer das Streikrecht zustehen. Der anderen wird faktisch das grundgesetzlich garantierte Streikrecht genommen. Die Gewerkschaften können sich das nicht bieten lassen, denn damit wird letztlich dem generellen Angriff auf das Streikrecht Tür und Tor geöffnet. DIE LINKE lehnt die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit ab.
Für Gewerkschaften ist einheitliches Handeln der Beschäftigen sehr wichtig. In dem Maße, in dem geschlossen aufgetreten wird, kann der größtmögliche Druck zur Durchsetzung höherer Löhne und besserer Arbeitsbedingungen aufgebaut werden. Dazu gehört auch, dass sich die Stärkeren zugleich für die Schwächeren einsetzen. Das ist gelebte Solidarität. Und deshalb ist einheitliches tarifpolitisches Handeln von zentraler Bedeutung.
In einzelnen Bereichen hat es schon sehr lange eine isolierte Tarifpolitik von einzelnen Berufsgruppen gegeben, in anderen ist dies in den letzten Jahren aufgekommen. Dass Fluglotsen, Ärzte, Piloten und Lokführer für ihre Interessen eintreten und streiken, ist ihr gutes Recht. Aber gleichzeitig ist es auch problematisch, weil sie ihre besondere Kampfkraft nur für sich und nicht gleichzeitig auch für die Krankenschwester, die Stewardess und den Zugbegleiter einsetzen. Aber: Die Zusammenführung der verschiedenen Gruppen zu gemeinsamen gewerkschaftlichen Handeln muss politisch vorangebracht werden. Und nicht durch die gesetzliche Beschränkung des Streikrechtes kleiner Gewerkschaften!
Weshalb ist es in den letzten Jahren schwieriger geworden, eine einheitliche gewerkschaftliche Interessenvertretung zu organisieren? Weshalb haben einzelne Berufsgruppen begonnen, ihre eigene Tarifpolitik zu machen?
Dies hat viel damit zu tun, dass SPD und Grüne die Handlungsmacht der Gewerkschaft geschwächt haben. Zum Beispiel durch die Förderung so genannter atypischer Beschäftigungsformen wie Leih- und Zeitarbeit. Wer befristet arbeitet, hat es viel schwerer zu streiken. Wer verliehen ist, schafft das nur in Ausnahmefällen. Weil so die Verhandlungsergebnisse immer schlechter ausfielen, fühlten sich manche Beschäftigtengruppen benachteiligt und kamen in die Versuchung, ihren Vorteil im isolierten Kampf zu suchen.
Und was erleben wir heute? Die Hauptverantwortliche für die Schwächung der Gewerkschaften – die SPD – will die Folgen der verhängnisvollen Politik der Agenda 2010 mit der Einschränkung des Streikrechtes beantworten. Das ist zynisch! Die CDU hilft ihr gern dabei.
Im Jahr 2010 hatte der DGB gemeinsam mit den Unternehmern noch eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit gefordert. Insbesondere wegen der verfassungsrechtlichen Probleme hatte die schwarz-gelbe Regierung von einer gesetzlichen Regelung Abstand genommen. In den Gewerkschaften, insbesondere in ver.di wurde nach intensiver Diskussion ein Kurswechsel vollzogen: Tarifeinheit kann nur politisch hergestellt werden.
Diese Diskussion hat seinen Niederschlag auch im Leitantrag des DGB-Bundesvorstandes für den DGB-Kongress im Mai gefunden. Dort wird die Bedeutung der Tarifeinheit für gewerkschaftliches Handeln herausgestellt und gleichzeitig bekräftigt: „Der DGB und seine Gewerkschaften lehnen aber eine gesetzliche Regulierung des Streikrechts grundsätzlich ab.“ In einem Antrag des DGB-Vorstandes Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt wird dann die Konsequenz durchformuliert: „Die Tarifkonkurrenz zu unterbinden, ist den Gewerkschaften politisch aufgegeben und nicht etwa der Bundesregierung mit Unterstützung der Arbeitgeber.“
Wenn diese Anträge auf dem DGB-Kongress beschlossen werden, stellen sich die Gewerkschaften klar gegen die Absicht der GroKo, das Streikrecht einzuschränken. Bislang ist ein Gesetzesvorschlag vom Frühjahr auf den Herbst vertagt worden, so die Arbeitsministerin. Mit gewerkschaftlichem Druck muss durchgesetzt werden, dass es nicht zu einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit und damit zur Einschränkung des Streikrechtes kommt.
DIE LINKE wird diese gewerkschaftliche Auseinandersetzung auch im Parlament unterstützen. Statt Einschränkung des Streikrechtes sollte vielmehr die Ausweitung auf der Tagesordnung stehen. Wir brauchen endlich die Klarstellung, dass Solidaritätsstreiks unbeschränkt legal sind! Und wir brauchen endlich die Klarstellung, dass politische Streiks unbeschränkt legal sind! In vielen anderen, zivilisierten Ländern ist das selbstverständlich. Nur bei uns nicht!
(Michael Schlecht, MdB, wirtschaftspolitischer Sprecher DIE LINKE, ehemals 20 Jahre für Tarifpolitik in IG Druck und Papier sowie IG Medien zuständig – 7. Mai 2014)