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Kettenabschiebung eines Dublin-Flüchtlings:

Nonstop von Neumünster über Oslo ins Gefängnis im Jemen

Oktober04

Foto: gst

01. Oktober 2014 Kieler Flüchtlingsrat protestiert gegen die „Auslieferung“ eines politisch verfolgten Journalisten an den Verfolgerstaat Jemen und fordert Initiativen zu seiner Befreiung.Am Montag, 25.8.2014, fand sich der asylsuchende jemenitische Journalist und Menschenrechtsaktivist A. samt 5-köpfiger Familie beim Landesamt für Ausländerangelegenheiten in Neumünster ein. Zuvor war die Flüchtlingsfamilie im Kreis Nordfriesland wohnverpflichtet. Am Dienstag, 26.8.2014, wurde die Familie durch Landesamt und Bundespolizei per Flug nach Oslo rücküberstellt. Seit dem ist der bis dahin rege direkte Kontakt des Flüchtlingsrates zu Herrn A. abgebrochen.

 

Der Bruder von Herrn A. berichtet am 28.8.2014 dem Flüchtlingsrat, dass die gesamte Familie in Oslo noch im Flughafen in Gewahrsam genommen worden war. Herrn A. wurde sein Handy abgenommen, Kontakt zur Außenwelt ist nicht mehr möglich. Zügig wurde die Familie in den Jemen abgeschoben. In der Hauptstadt des Jemen, Sanaa, wurde Herr A. noch am Flughafen in Haft genommen. Seitdem haben auch seine Ehefrau und die Kinder keinen Kontakt mehr zu ihm.

•    Der Flüchtlingsrat protestiert gegen diese nach Rücküberstellung aus Schleswig-Holstein vollstreckte Kettenabschiebung eines jemenitischen politischen Flüchtlings, die im Ergebnis auf eine „Auslieferung“ an die jemenitischen Verfolger hinausgelaufen ist.

•      Der Flüchtlingsrat fordert die Landesregierung auf, sich mit dem Auswärtigen Amt und anderen relevanten Stellen des Bundes mit dem Ziel ins Benehmen zu setzen, die umgehende Freilassung von Herrn A. aus dem Gefängnis in Sanaa zu erreichen.

•      Der Flüchtlingsrat fordert darüber hinaus das sofortige Ende der deutschen Kollaboration im Zuge des Dublin-Verfahrens, wenn damit – wie im Falle Norwegens – sehenden Auges im Zuge drohender Kettenabschiebung Gefahren für Freiheit, Leib und Leben der Betroffenen riskiert werden.

Die Unterdrückungspolitik und brutale Verfolgungspraxis des jemenitischen Regimes ist berüchtigt. Mit entsprechend guten Fluchtgründen ist Herr A. 2011 mit seiner Familie aus dem Jemen nach Norwegen geflohen. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, aus Angst vor der Abschiebung in den Jemen und der ihm dort drohenden politischen Verfolgung ist A. mit Familie im Mai 2014 nach Deutschland weiter geflohen. Hier wurde sein Asylgesuch – diesmal als formal nicht zulässig – ebenfalls zurückgewiesen. Denn A. und seine Familie unterliegen dem Dublin-Übereinkommen. Dies regelt, dass in Deutschland kein Asylverfahren bekommt, wer dies in einem anderen Dublin-Vertragsstaat schon durchlaufen hat. Die Zurückschiebung nach Norwegen im Rahmen der Dublin-Verordnung wurde angeordnet und vollstreckt.

Mit dem jemenitischen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten A. wurde einmal mehr ein in seiner Heimat politisch Verfolgter zum Opfer der berüchtigten Dublinverfahrensbürokratie. Weil A. über Norwegen nach Europa kam, ist Norwegen zuständig. Selbst wenn die dortige Asylverweigerungs- und Abschiebungspraxis im Widerspruch zu hierzulande bestehenden Gefährdungseinschätzungen steht.

Denn direkt nach Deutschland eingereiste Asylsuchende aus dem Jemen werden derzeit nur in Ausnahmefällen ins Herkunftsland abgeschoben. Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung erlassen, dass Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hielt schon 2011 Abschiebungen für „nicht vertretbar“.

Die gnadenlose norwegische Abschiebungspolitik gegen Asylsuchende aus dem Jemen ist den deutschen Behörden bekannt. „Wenn Herrn A. schon keinen Asylschutz zugestand wurde, hätten zumindest außergewöhnliche humanitäre Gründe seinen weiteren Aufenthalt in Deutschland begründen können“, klagt Andrea Dallek vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

Denn Herr A. leidet unter einer Herzkrankheit, die mehrere stationäre Krankenhausbehandlungen in Norwegen und in Deutschland hatte notwendig werden lassen. Damit hätte die Bundesrepublik Deutschland sich veranlassen können, das auch gemäß Dublin-Verordnung mögliche Selbsteintrittsrecht auszuüben und hier ein Asylfolgeverfahren durchzuführen.

Was muss noch passieren, bis keine Dublin-Kettenabschiebungen mehr mit bundesdeutscher Beteiligung durchgeführt werden?

(Presseerklärung des Flüchtlingsrates SH)