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Lokführerstreik:

Was will die GDL?

Bahnhof

01. November 2014 Lokführerstreik droht Deutschland ins Chaos zu stürzen. Gewerkschaft läuft Amok“, so titelte am 18.10. eine bundesweit verbreitete Zeitung über den Streik der Lokführer. Doch es ist nicht die  BLÖD-Zeitung, die diese Schlagzeile lieferte sondern die „seriöse“ Frankfurter Allgemeine (FAZ). Sie sieht in dem Streikaktionen eine nationale „Bedrohung“ und fordert als Konsequenz des unbotmäßigen Verhaltens von Lokführern und Bahn-Begleitpersonal, dass „das Streikrecht einer Eingrenzung bedarf, die sich an den Aufgaben und den Auswirkungen auf die Allgemeinheit orientiert.“ Ähnliches hat Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) im Sinn: Sie kündigte an, Anfang November ein Gesetz zur Tarifeinheit vorzulegen, damit künftig Arbeitskämpfe wie die der GDL (Gewerkschaft der Lokführer) und von Cockpit (Gewerkschaft der Piloten und Flugingenieure) verhindert werden können.

Der Streik der Lokführer hatte Mitte Oktober bundesweit für massive Behinderungen im Zugverkehr gesorgt. Insgesamt seien 80 Prozent der Züge ausgefallen, sagte Hartmut Petersen vom GDL-Bezirk Nord. Unmittelbar auf den Lokführerstreik folgte ein 35 stündiger Pilotenstreik bei der Lufthansa durch die Gewerkschaft cockpit. Weitere Streikmaßnahmen sind für die kommenden Wochen sowohl bei der Bahn als auch im Flugverkehr angekündigt.

Die GDL fordert fünf Prozent mehr Lohn und eine kürzere Arbeitszeit. Außerdem strebt sie die Federführung bei Tarifverhandlungen auch für Zugbegleiter und andere Bahnmitarbeiter an, die bislang von der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) vertreten werden. Zum aktuellen Angebot der Bahn heißt es in der Presserklärung der GDL vom 17.10.: „Die DB verweigert nach wie vor, inhaltliche Verhandlungen für das gesamte Zugpersonal in der GDL. Sie bietet lediglich unverbindliche Gespräche und will weiterhin an der Tarifeinheit festhalten. Fakt ist aber, dass seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts 2010 Tarifpluralität in Deutschland gilt. Die GDL vertritt mit 51 Prozent die Mehrheit der 37.000 Beschäftigten des Zugpersonals in den Eisenbahnverkehrsunternehmen der DB. Wir werden nicht zulassen, dass es in unserer Gewerkschaft Mitglieder erster und zweiter Klasse gibt. Somit streikt das gesamte Zugpersonal weiterhin für inhaltliche Verhandlungen in gemeinsamen Tarifvertragsstrukturen. Die DB bietet für Lokomotivführer auf den ersten Blick scheinbar massive Verbesserungen, die sie aber gleichzeitig den Zugbegleitern verweigert. Auch beim Angebot für die Lokomotivführer lohnt sich ein genauer Blick. Die DB bietet zwar eine fünfprozentige Entgelterhöhung - Es kommt aber nicht darauf an, was draufsteht, sondern was drin ist. Betrachtet man die 2,5-jährige Laufzeit, bleiben lediglich 2,1 Prozent im Jahr übrig, also nicht mehr, als die bisherige Stillhalteprämie für Lokomotivführer.“

Die konkurrierende DGB-Gewerkschaft, die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat den Vorschlag gemacht, die Mitgliederzahlen beider Verbände von einem Notar prüfen zu lassen, um dann - aufgegliedert nach Berufsgruppen - der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern die Federführung bei den Tarifverhandlungen zu überlassen. „Tatsache ist, dass die GDL lediglich bei den Lokführern über eine Mehrheit verfügt. Bei allen anderen Berufsgruppen organisiert nachweislich der EVG die Mehrheit der Beschäftigten“, so der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner. Zugleich hat aber die EVG bei ihren Tarifverhandlungen mit der Bahn AG gefordert, die in der EVG organisierten 5000 Lokführer wieder unter die Tarifzuständigkeit der EVG zu stellen. Dazu will die EVG den augenblicklich für Lokführer geltenden Tarifvertrag in ihr Tarifsystem übernehmen. „Sobald dieser unsere Unterschrift trägt, werden die EVG-Lokführer tarifpolitisch wieder von ihrer eigenen Gewerkschaft vertreten“. Die EVG fordert in dieser Lohnrunde 6% mehr, mindestens aber 150 Euro. Für die EVG-Lokführer fordert sie einen eigenen Funktionsgruppen-Tarifvertrag.

Bahn und Lufthansa untergraben seit Jahren durch Ausgründungen in Servicegesellschaften oder Billigfluglinien einheitliche Tarifstandards. Ein Trend der auch in anderen Bereichen – Stichwort: Leiharbeit – zu beobachten ist. Es ist auch nicht so, dass sie nicht mit zwei Gewerkschaften in einem Betrieb leben könnten. Aber: Generell ist es besser, wenn Gewerkschaften gemeinsam und nicht getrennt mit den Konzernen verhandeln und dort, wo es überschneidende Organisationsbereiche gibt, tarifpolitisch kooperieren. Die Einheitsgewerkschaft ist eine der größten Errungenschaften der deutschen Arbeiterbewegung nach dem II. Weltkrieg. Sie zu verteidigen und zu stärken, auch im Wettstreit mit den Spartengewerkschaften, die nicht Bestandteil des DGB sind, muss als eine Herausforderung für die DGB-Gewerkschaften begriffen werden.

Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit im Windschatten der öffentlichen Diskussion um die Streiks bei der Bahn und der Lufthansa will das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium die Tarifautonomie der Gewerkschaften nun weiter einschränken. „Nach den Hartz-Gesetzen steht hier ein weiterer Ausverkauf der gewerkschaftspolitischen Tradition der SPD an. Eine solidarische Interessenvertretung durch eine Einschränkung der Tarifautonomie erzielen zu wollen ist blanker Hohn. DIE LINKE steht zu dem Grundsatz, dass die Sicherung der Tarifeinheit allein Aufgabe der Gewerkschaften ist,“ so Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Die LINKE.

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung würde nach dem Gesetz zur Tarifeinheit bei konkurrierenden Gewerkschaften im Betrieb nur noch der ausgehandelte Tarifvertrag der im Betrieb Mitglieder stärkeren gelten. Was sich auf den ersten Blick gegen Spartengewerkschaften wie GDL und cockpit richtet, könnte schnell auch die Einheitsgewerkschaften treffen, z.B. wenn ver.di  in einem Krankenhaus nur wenige Kolleginnen und Kollegen vom Pflegepersonal organisieren konnte, der Großteil der Ärzte aber im Marburger Bund wäre. Eine gesetzliche Tarifeinheit würde das Streikrecht noch weiter einschränken, zumal in Deutschland ohnehin kein demokratisches Streikrecht existiert wie in vergleichbaren westeuropäischen Industriestaaten: Das individuelle Grundrecht auf Streik wird ebenso verweigert wie das Recht, aus politischen Gründen zu streiken.


 (gst)