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Entwurf der Bundesregierung:

Fracking-Erlaubnisgesetz

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350 Menschen demonstrierten am 19.9.2014 gegen die Ölförderpläne in Schwansen. Nachdem vor 15 Jahren auf See vor Damp durch konventionelle Fördertürme die Ölvorkommen „ausgelutscht“ wurden, befürchten die Waabser nun, dass das Trinkwasser auf der Halbinsel Schwansen durch Fracking vergiftet wird. Das Amt und die Gemeinden bemängeln das undemokratische Genehmigungsverfahren, das laut Bergrecht keine Beteiligung von Ämtern und Gemeinden vorsieht. (uws)

01. Dezember 2014  Nach monatelangem Tauziehen zwischen Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (beide SPD) und Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) liegt jetzt der befürchtete Entwurf eines Fracking-Erlaubnisgesetzes vor. Zwar ist in den meisten Medien von einem Frac-Verbot die Rede, doch zahlreiche Ausnahmen sollen die Regelungen nach dem Muster eines Schweizer Käses durchlöchern. Betroffen wird besonders Schleswig-Holstein sein, das Bundesland mit den weitaus größten deutschen Erdölvorkommen: Beschränkungen der Erdölförderung per Fracking sind über das bisherige Maß hinaus nicht vorgesehen, der Gesetzentwurf soll lediglich die Förderung in Schiefergestein und Kohleflözen erschweren. An ein Frac-Verbot ist aber auch hier bei weitem nicht gedacht.

Bis 2019 darf im Schiefergestein und in Kohleflözen lediglich zu Forschungszwecken gefract werden. Danach können Unternehmen Probebohrungen für eine kommerzielle Förderung beantragen. Gibt das zuständige Landesamt unter Beachtung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften grünes Licht, dann können Bohrungen nach Erdgas in jeder Tiefe durchgeführt werden. Der eigentlichen Förderung muss eine sechsköpfige Kommission zustimmen. Nach derzeitigem Diskussionsstand werden ihr angehören: je ein Vertreter der frac-freundlichen BGR (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, die dem Wirtschaftsminister untersteht), des eher kritischen UBA (Umwelt-Bundesamtes, der Umweltministerin unterstehend), mehrerer wissenschaftlicher Einrichtungen, z.B. einer Institution aus Clausthal-Zellerfeld, deren Hörsaal den Namen Exxon-Mobil trägt, und eines externen Bergamts. Aufgabe dieser Kommission soll es sein, mögliche Risiken abzuwägen und mit einfacher Mehrheit über den Förderantrag zu entscheiden. Sollte der Antrag positiv beschieden werden, dann kann die zuständige Landesbehörde grünes Licht geben, muss es aber nicht. In jedem Fall bedarf es zusätzlich der Bestätigung durch eine Kommission beim UBA, dass die eingesetzte Flüssigkeit das Trinkwasser nicht gefährdet. Die Industrie frohlockt: Dieser Weg sei zwar ein Hindernislauf, aber er sei zu bewältigen. Wie gesagt: dies alles ist faktisch irrelevant für Schleswig-Holstein. Denn hier wird Erdöl gefördert. Erdöl-Fracking soll im Rahmen der bisherigen (d.h. meist fehlenden) Regelungen erlaubt sein. 

Der Widerstand wächst in allen Bundestagsfraktionen

Zurzeit haben diverse Verbände die Möglichkeit zur Stellungnahme. Danach wird die Bundesregierung – entweder kurz vor oder unmittelbar nach den Weihnachtsferien – den Gesetzentwurf abschließend formulieren und mit dem Bundesrat abstimmen. Dies wird einige Wochen dauern, sodass nicht vor März mit der Verabschiedung im Bundestag zu rechnen ist. Ob es jedoch so kommen wird wie von der Bundesregierung geplant, ist ungewiss. Schon einmal, im Juni 2013, scheiterte ein gemeinsamer Vorstoß von Bundeswirtschaftsminister Rösler und Bundesumweltminister Altmaier am Widerstand von Bürgerinitiativen und einer Reihe von CDU-Bundestagsabgeordneten aus dem Trinkwassereinzugsgebiet des Bodensees, denen ihre Wählerschaft mächtig auf die Pelle gerückt war. Ähnliches scheint sich jetzt auf größerer Stufenleiter zu wiederholen: Laut Hamburger Abendblatt haben sich bisher mehr als hundert Bundestagsabgeordnete von CDU und CSU öffentlich festgelegt, wegen der ungeklärten sicheren Entsorgung des Lagerstättenwassers ihre Zustimmung zu verweigern. Auch einige SPD-Abgeordnete werden nicht mitmachen. Besonders nach der einstimmigen Verabschiedung ihres Antifracking-Antrags auf dem Hamburger Bundesparteitag der GRÜNEN am 22. November ist mit dem deutlichen, wenn auch nicht geschlossenen Widerstand der beiden Oppositionsfraktionen (Grüne und LINKE) fest zu rechnen, zumal Abgeordnete der Linkspartei signalisierten, auf namentlicher Abstimmung zu bestehen. Auch der Bundesrat wird bestrebt sein, spezifische Vorstellungen einzelner Bundesländer in das Gesetzeswerk einzubringen.

Hundert Kommunen Schleswig-Holsteins legten bereits Widerspruch gegen die rechtswidrige Erteilung von Aufsuchungserlaubnissen ein

B12-01

Das Einzugsgebiet des Kieler Trinkwassers Die Wasservorräte für Kiel und Umgebung befinden sich im „Kieler Trog“. Dies ist eine vor Millionen Jahren entstandene unterirdische Mulde, in der sich reines Wasser sammelt. Die Wasserwerke liefern pro Tag 56 Mio. Liter Frischwasser an die Haushalte. Vier Bewilligungsgebiete für Ölförderung und Fracking liegen direkt darunter. Die Explorationsgenehmigungen wurden für die Firmen RWE Dea und PRD Energy erteilt. (uws)

Kiels grüner Umweltminister Robert Habeck hat lange taktiert: Über den Bundesrat suchte er durch einen Kompromissvorschlag, dem zufolge nur toxisches Fracking in unkonventionellen Lagerstätten zu verbieten sei, die für eine Novellierung des Bundesberggesetzes erforderliche Mehrheit zu gewinnen. Davon ist inzwischen keine Rede mehr, auch nicht von einer Beweislastumkehr. Zwischen toxischem und nichttoxischem Fracking unterscheidet Habeck jetzt nicht mehr – er wolle sich künftig im Bundesrat für ein „umfassendes Fracking-Verbot“ durch einen neuen § 49a des BBergG einsetzen. Im Unterschied etwa zum neuen Chef der schleswig-holsteinischen CDU, dem Bundestagsabgeordneten Ingbert Liebing, der den Gesetzentwurf verteidigt.

Dennoch bläst dem amtierenden Kieler Umweltminister ein heftiger Gegenwind ins Gesicht: Weil er mehreren Unternehmen auf einem Drittel der Landesfläche die beantragten Claims bewilligt hatte, ohne die bergrechtlich vorgeschriebenen Stellungnahmen der betroffenen Kommunen einzuholen, haben inzwischen, oft auf Druck von Bürgerinitiativen, rund hundert Gemeinden in SH formellen Widerspruch gegen die Aufsuchungserlaubnisse eingelegt. Weitere Kommunen wollen folgen. Am 1. Dezember will Dr. Habeck auf einer Veranstaltung in Kiel möglichst viele Bürgermeister zur Rücknahme ihres Widerspruchs bewegen – ob mit Erfolg, bleibt abzuwarten.

Angesichts der Schwere der Bedrohung unseres Bundeslandes durch Erdöl-Fracking planen einzelne AktivistInnen der Antifracking-BI’en, möglichst alle 1.116 Gemeinden Schleswig-Holsteins als Interessensvertreter der ihnen anvertrauten BürgerInnen die den Rechtsweg einschlagenden Kommunen zumindest dahingehend zu unterstützen, dass diese sich an den Kosten von Widerspruch und Klage beteiligen – kleine Gemeinden werden für den Klageweg kaum Zehntausende Euro aufbringen können. Das ist auch in ihrem ureigenen Interesse – kontaminiertes Trinkwasser schert sich bekanntlich nicht um Gemeindegrenzen.

Dennoch ist noch längst nicht entschieden, dass sich ALLE Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beteiligen: Es kommt auf die Verstärkung des Drucks von unten, besonders von den Bürgerinitiativen an. – Zumindest sollte bereits heute ein Volksentscheid gegen die Frackingpläne von RWE-dea, PRD Energy und Co in Schleswig-Holstein angedacht werden.

(Hansjürgen Schulze)