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Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein:

Zustimmung zum Asylpaket II und Gesetzentwurf „Sicherer Maghreb“ verweigern!

Fluechtlingsrat 9313

01. März 2016 Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hat sich am 11. Februar mit gleichlautenden Schreiben an die schleswig-holsteinischen Abgeordneten im Deutschen Bundestag und an die Landesregierung Schleswig-Holstein gewandt.

Der Flüchtlingsrat appelliert darin an die Mandatsträger sowie an Ministerpräsident Albig und die Minister Habeck und Studt, sich nicht für eine im Ergebnis ineffektive Symbolpolitik der Bundesregierung instrumentalisieren zu lassen, und den Gesetzentwürfen Asylpaket II und Sichere Herkunftsländer im Maghreb in Bundestag und Bundesrat die Zustimmung zu verweigern.

Der Flüchtlingsrat kritisiert die Gesetzesinitiativen als derzeit letzte in einer Reihe von rechtspolitischen Versuchen, auf dem Rücken von Schutzsuchenden die flüchtlingspolitische Deutungshoheit von Bund und Ländern gegenüber rechten und rassistischen gesellschaftlichen Kreisen und politischen Interessengruppen verteidigen zu wollen. Mit Symbolpolitik allerdings könnten die demokratischen Parteien den Wettlauf um die Gunst der rassistischen und menschenverachtenden Teile unter den Wählerinnen und Wählern nur verlieren. „Umso wichtiger erscheint es uns, dass die einer demokratischen Vielfalt und den Menschen- und Grundrechten verpflichteten MandatsträgerInnen in den Parlamenten ebenso wie EntscheidungsträgerInnen in Regierungsstellen auf dem Teppich des politisch Verantwortbaren bleiben“, glaubt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Stattdessen sollten die Politik und handelnde Regierungsstellen populistischen Trends eher ihre entschiedene humanitäre Überzeugung und rechtspolitische sowie verwaltungsamtliche Seriosität entgegenstellten.

Der Flüchtlingsrat steht mit seiner Kritik nicht allein, sondern kann sich auf gleichgeartete Stellungsnahmen renommierter Juristenverbände, Menschenrechtsspezialisten und Flüchtlingsorganisationen berufen. Der Flüchtlingsrat beklagt:

•      Mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen auf wenige Tage beschleunigte Asylverfahren, werde der Verfassungsauftrag einer sorfältigen Einzelfallprüfung ad absurdum geführt.

•      Dass Schutzsuchende in besonderen Aufnahmezentren interniert werden sollten, isoliere sie und enthalte ihnen - die die Rechtslage ohnehin kaum durchblicken - systematisch unabhängige Asylberatungen und Zugang zu AnwältInnen vor.

•      Komplett inhuman sei der Plan, Abschiebungen künftig rigoros und trotz Krankheit der Betroffenen unter Ausschaltung ihrer Ärzte und regelmäßiger Einschaltung von amtlichen Abschiebungsärzten zu vollstrecken.

­•     Dass anerkannten erwachsenen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen - bis auf einzelnste Ausnahmen - regelmäßig das Recht auf Familienzusammenführung  verwehrt werden solle, sei ein eklatanter Verstoß gegen internationales und europäisches Recht.

•      Schließlich ignoriere der Gesetzentwurf, die Länder Marokko, Algerien und Tunesien zu „sicheren Herkunftsländern“ zu erklären, sträflich, dass dort Folter, Justizwillkür und politische Gewalt den Alltag der Menschen bestimme. 

       (Text und Foto: gst)