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IG Metall:
Vor harten Auseinandersetzungen in der Tarifrunde
01.Mai 2016 Pünktlich zu Beginn Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie sehen die Unternehmer und ihre Interessenvertreter dunkle Wolken und schwere See an ihrem Profithorizont heraufziehen und fordern die in ihrem Boot sitzenden Ruderer vorsorglich schon mal auf, Ballast (sprich: Lohnforderungen) abzuwerfen.
Der Branchenverband VDMA berichtet von einem „unbefriedigenden Jahresauftakt“ und der Südwestmetall-Vorsitzende bemüht wieder einmal die „Standortdebatte“. „Unsere Lohnstückkosten sind allein seit 2008 um mehr als 17 Prozent gestiegen, während sie etwa in Amerika oder in Japan sogar gesunken sind.“ (FAZ 30.3.16). Und er droht, dass Standortverlagerungen ins Ausland ein Thema werden könnte.
Demzufolge bereitet sich auch die IG Metall Küste auf eine schwierige Tarifrunde und Warnstreiks vor. In der aktuellen Tarifrunde geht es allein um die Entgeltforderung der IG Metall in Höhe von bescheidenen fünf Prozent. Dass keine weiteren qualitativen Elemente wie z. B. Altersteilzeit oder Arbeitszeit- oder Fortbildungsfragen zu verhandeln sind, schränkt den Spielraum der Gewerkschaft eher ein.
Die Friedenspflicht endet in der Nacht zum 29. April. Gleich nach Mitternacht wird es vermutlich zu ersten Warnstreiks kommen.
Dabei hat die IG Metall ihr Kampfrepertoire beim Gewerkschaftstag im Oktober um sogenannte Tagesstreiks erweitert, für die keine Urabstimmung nötig ist. Betriebe könnten in diesem Fall ganze Tage stillgelegt werden, was den Firmen angesichts der Just-in-time-Fertigung schnell ökonomische Probleme bereiten könnte.
Zum anderen will die IG Metall den Tarifkampf nutzen, um tariflose Betriebe in die Tarifbindung zu zwingen. Diese sind bei Tarifbewegungen sonst üblicherweise außen vor. Denn dort, wo kein Tarifvertrag gilt, gibt es auch keine Friedenspflicht.
In welchen Betrieben die IG Metall aber tatsächlich zu Arbeitsniederlegungen aufrufen wird, hängt selbstverständlich wesentlich auch vom Organisationsgrad und von der Aktionsbereitschaft der Belegschaft ab.
(gst)