Daten/Fakten  

   

Beiträge

NPD-Verbotsverfahren:

Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen

01. Februar 2017 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 17. Januar 2017 die NPD nicht verboten. Die Entscheidung war durch die hohen Hürden, die das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an ein Parteiverbot stellen, zu erwarten. Das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren ist eine weitere Niederlage der Länderinnenminister. Kritik an dem NPD-Verbotsverfahren wurde leichtfertig, auch aus verschiedenen linken Gruppen und Parteien ausgeblendet. Ihre parlamentarische Bedeutungslosigkeit darf uns allerdings nicht in Sicherheit wiegen. Die NPD, andere rechtsextremistische Parteien und Gruppen, Teile der AFD sind und bleiben menschenverachtende Verfassungsfeinde. 

Viele haben das Urteil jedoch mit Unverständnis zur Kenntnis genommen. (Siehe die diversen politischen Stellungnahmen auf unserer Internetseite unter Aktuelles.) Das Urteil ist aus juristischen Gründen aber durchaus nachvollziehbar. 

Das BVerfG erläutert u.a. die Wesenselemente der FDGO, Leitsatz 3 „die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition„. 

Eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Zielsetzung einer Partei reicht alleine für die Anordnung eines Parteiverbots nicht aus, da die Partei auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgehen muss. „ Das wiederum setzt ein aktives und planvolles Handeln voraus und bedarf „konkreter Anhaltspunkte von Gewicht, die einen Erfolg des gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gerichteten Handelns zumindest möglich erscheinen lassen“.

Diese Haltung ist übrigens eine Abkehr vom KPD-Verbotsurteil und basiert offensichtlich auf der Rechtsprechung des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte). Auf diese Entscheidung verweist das BVerfG in seinem Leitsatz. „Die dargelegten Anforderungen an die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei sind mit den Vorgaben, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Rechtsprechung zu Parteiverboten aus der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) abgeleitet hat, vereinbar.“

Das BVerfG verlangt nicht eine Situation, in der verfassungsfeindliche Kräfte kurz vor der Machtübernahme stehen. Die Hürde ist niedriger. Das BVerfG verneint das Verbot einer verfassungsfeindlichem Partei dann, wenn diese noch nicht einmal die Möglichkeit eines Erreichens ihrer verfassungsfeindlichen Ziele hat. Es ist aus demokratischen Gründen richtig, eine solche Hürde zu errichten, denn andernfalls besteht erhebliches Missbrauchs-potential das Parteienverbot zu einem Gesinnungsverbot umzuwandeln.

Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Formulierung , die NPD sei verfassungswidrig vermieden. Begründet wurde zu Recht die Verfassungsfeindlichkeit der NPD. (siehe Leitsätze und Urteilsbegründung)

Dieser Unterschied ist wichtig für die Frage des Parteiverbotes. Einfach ausgedrückt : Verfassungswidrigkeit - Verbot, Verfassungsfeindlichkeit - noch kein Verbot.

Bedenklich ist der von den Verfassungsrichtern ausgestattete Harmlosigkeitssiegel hinsichtlich der im ehemaligen Arbeiter- und Bauernstaat vorhandenen national befreiten Zonen Ostdeutschlands. Das BVerfG bezeichnet sie als “Dominanzansprüche in abgegrenzten Sozialräumen”.

“Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen! Kiel muss eine weltoffene Stadt sein, von der Frieden ausgeht und in der Menschen verschiedenster Religionen, Kulturen, Weltanschauungen und Lebensentwürfe in gegenseitigem Respekt und in Frieden mit-einander leben können.” Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel. 

Unterstützt den Kieler “Runden Tisch gegen Rassismus und Faschismus”! Kontakt über  ver.di Kiel-Plön, Legienstr. 22, 24103 Kiel       

  (hg)