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Atomwaffen abschaffen !!
01. Juli 2017 Seit März 2017 findet bei den „Vereinten“ Nationen in New York eine Konferenz statt, die sich mit der Abschaffung von Atomwaffen beschäftigt. 134 Staaten versuchen einen Atomwaffenverbotsvertrag auszuhandeln. Seit der Verabschiedung des Nichtver-breitungsvertrages im Jahr 1968 ist dies die wichtigste Staateninitiative zur nuklearen Abrüstung. Vom 15. Juni bis zum 7.Juli findet bzw. fand die zweite Verhandlungsrunde statt. Die Verhandlungen finden allerdings ohne Deutschland und den NATO Staaten, mit Ausnahme der Niederlande, statt. Die deutsche Bundesregierung folgt offenbar einer Aufforderung der Regierung der USA an alle Mitglieder der NATO, in der diese dringend dazu aufgerufen wurden , der Konferenz fern zu bleiben.
Wahrscheinlich ist auch deshalb wenig bis nichts in der Profitpresse sowie bei ARD und ZDF berichtet worden. „Der Boykott der Verhandlungen durch die Bundesregierung nährt eher den Verdacht, dass Deutschland sich die Option der „nuklearen Teilhabe“ aufrechterhalten will. In jüngster Zeit wird in den Medien wiederholt berichtet, dass in politischen Kreisen mit Blick auf Donald Trump sogar über einen deutschen Griff zur Bombe oder eine europäische Atombombe nachgedacht wird.“ (hg, Frankfurter Rundschau)
JuristInnenbrief zur Abschaffung von Kernwaffen
Kernwaffen sind die einzigen Massenwirkungs- und Massenvernichtungswaffen, die noch nicht durch eine internationale Konvention verboten sind, obwohl sie die zerstörerischsten und am meisten unterschiedslos wirkenden Waffen darstellen, die jemals geschaffen wurden. Menschen sind zu Problemlösungen – im guten Glauben und gleitet von Recht – auf allen Ebenen der Gesellschaft fähig: Familie, Nachbarschaft, national, international. Kooperative globale Systeme sind entwickelt worden – für den Schutz der Menschenrechte, den Schutz der Umwelt und die Verhinderung des Klimawandels, das Verbot bestimmter Waffen und anderes. Diese Fähigkeiten müssen jetzt für den nächsten, offensichtlich anstehenden Schritt angewandt werden: das Verbot und die Beseitigung von Kernwaffen.
Als Juristen unterstreichen wir, dass die Abschaffung von Kernwaffen eine völkerrechtliche Verpflichtung darstellt, die in Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrages enthalten sowie in der UN-Praxis zu finden ist, zurückgehend auf die allererste Resolution der Generalversammlung aus dem Jahre 1946. Der Internationale Gerichtshof stellte 1996 einmütig fest, dass eine Verpflichtung besteht, „Verhandlungen in redlicher Absicht aufzunehmen und zu einem Abschluss zu bringen, die zu atomarer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle führen“. Diese Verpflichtung ist bedingungslos und universal.
Wir betonen ebenfalls, dass der Einsatz von Kernwaffen gegenwärtig mit dem die Kriegsführung regelnden Humanitären Völkerrecht unvereinbar ist. Insbesondere durch ihre unkontrollierbaren Druckwellen-, Hitze-, Feuer- und Strahlungseffekte können Kernwaffen nicht das Erfordernis erfüllen, zwischen Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen zu unterscheiden. Tatsächlich überschreiten die katastrophalen Folgen des Einsatzes von Kernwaffen in erheblichem Maße die gewöhnlichen Grenzen bewaffneter Konflikte, haben negative Auswirkungen auf die Bevölkerung in neutralen Staaten, die für das menschliche Leben erforderliche natürliche Umwelt sowie künftige Generationen. Der Einsatz von Kernwaffen verletzt demgemäß auch Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Leben. Wenn die Anwendung von Gewalt nach UN-Charta oder humanitärem Recht illegal ist, dann ist auch die Androhung der Anwendung solcher Gewalt illegal. Die Kernwaffenstaaten lehnen jedoch die Anerkennung dieser offenkundigen Rechtswahrheiten ab; folglich besteht die Notwendigkeit, die Illegalität des Einsatzes und der Drohung des Einsatzes von Kernwaffen im Rahmen eines globalen Verbots zu kodifizieren.
Das Notstandskomitee der Atomwissenschaftler, zu dem Albert Einstein gehörte, warnte 1947: „Durch die Freisetzung von Atomenergie hat unsere Generation die revolutionärste Kraft seit der Erfindung des Feuers durch den prähistorischen Menschen in die Welt gebracht. Diese Grundkraft des Universums passt nicht zum althergebrachten Konzept eines engen Nationalismus“. Gerade heute sehen wir uns wieder dieser brandgefährlichen Kombination gegenüber.
Im Angesicht fortbestehender und verstärkter Gefahren für den Planeten und nicht länger willens, eine zweigeteilte Welt zu akzeptieren, haben sich in diesem Jahr etwa 130 Staaten im Rahmen der Vereinten Nationen zusammengefunden, um einen Vertrag auszuhandeln, der den Einsatz von Kernwaffen verbietet und zu ihrer Beseitigung führt. Die Kernwaffenstaaten und ihre engsten Verbündeten weigern sich teilzunehmen. Dennoch bedeutet der Kernwaffenächtungsvertrag eine bedeutsame Bekräftigung der gegen Kernwaffen gerichteten Normen.
Wir rufen alle Nationen zur Teilnahme an den Verhandlungen und zum Anschluss an den einmal angenommenen Vertrag auf. Dies wird ein großer Schritt sein, in Richtung Verhandlungen zu einem umfassenden Abkommen über das Erreichen und die Aufrechterhaltung einer Welt ohne Kernwaffen.
Wir rufen ebenfalls auf zur Umsetzung weithin bekannter Maßnahmen für die Verringerung nuklearer Gefahren und die Erleichterung nuklearer Abrüstung, einschließlich der Beendigung nuklearer Teilhabe, nach der Belgien, Deutschland, Italien, die Niederlande und die Türkei US-Nuklearbomben beherbergen, sowie einschließlich der Ratifikation des umfassenden Teststoppabkommens durch noch ausstehende Staaten, wie China, Indien, Pakistan und die Vereinigten Staaten, um ihm Rechtskraft zu verleihen.
Die Abschaffung von Kernwaffen liegt in der Verantwortung der gegenwärtigen Generation – gegenüber den Hibakusha, den Überlebenden der Atombombenabwürfe von 1945 sowie allen vergangenen und künftigen Generationen.
Bitte unterzeichnen Sie den JuristInnenbrief auf ialana.info/lawyers-letter