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Warnstreiks im Versicherungsgewerbe

Warnstreik-Versicherung

Foto: gst

 

01. Juli 2017 In der laufenden Tarifrunde für die bundesweit rund 170.000 Beschäftigten des privaten Versicherungsgewerbes verschärft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Proteste und Warnstreiks. Das von den Arbeitgebern vorgelegte Gehaltsangebot sei in Kombination mit der Weigerung, Zukunftsthemen tarifvertraglich zu regeln, absolut inakzeptabel, betonte ver.di Bundesvorstandsmitglied Christoph Meister.

 

Auch in Kiel haben sich etwa 200-300 Beschäftigte der Provinzial und der HUK-Coburg Versicherung öffentlichkeitswirksam an den Warnstreikaktionen am 19.6.2017 und 1.6.2017 beteiligt.

 

„Der Umbruch in der Versicherungsbranche macht es notwendig, auch die Inhalte der Tarifverträge von der analogen in die digitale Arbeitswelt zu transformieren“, betont der ver.di. Es müsse eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Arbeitgeber den Umbau in der Branche, der zu großen Veränderungen in den Unternehmen und damit auch für die Beschäftigten führt, aktiv mit ihrem Sozialpartner angehen. „Die Beschäftigten haben ein Anrecht darauf, dass ihre Arbeitsplätze gesichert werden und ihre Arbeit in digitalisierten Versicherungsunternehmen einen brancheneinheitlichen verlässlichen Rahmen erhält“, so ver.di.

 

Durch Umstrukturierung und den schon erfolgten Arbeitsplatzabbau, der sich weiter beschleunigen werde, erhöhe sich der Druck auf die Beschäftigten immer mehr. Die Arbeitgeber würden von den Beschäftigten eine hohe Flexibilität erwarten. Mittlerweile haben sich nahezu 700 Betriebs-/Personalräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen unterschriftlich dafür ausgesprochen, Beschäftigungssicherung, Arbeitszeitfragen, Qualifizierungsmaßnahmen und mobiles Arbeiten sowie weitere Bestandteile, die durch den Umbruch der Branche erforderlich seien, in einem ver.di-Tarifvertrag brancheneinheitlich zu regeln. Die betrieblichen Interessenvertretungen erteilen damit dem Wunsch der Arbeitgeberseite nach ausschließlich betrieblichen Regelungen eine klare Absage.

 

ver.di fordert für die Beschäftigten neben einem Tarifvertrag Digitalisierung, zu dessen Bestandteilen unter anderem der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis Ende 2020, Rechtsansprüche auf Altersteilzeit und Reduktion und Erhöhung von Arbeitszeit unter bestimmten Voraussetzungen sowie Qualifizierungsfonds für Bildungsmaßnahmen gehören, eine angemessene Erhöhung der Löhne und Gehälter inklusive aller Zulagen um 4,5 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten, die Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 50 Euro, eine unbefristete Übernahme der Auszubildenden sowie für ver.di-Mitglieder einen Monatsbeitrag in Höhe von 80 Euro für eine zusätzliche Altersversorgung.

 

Text/Foto: gst