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Attac-Stellungnahme zur Volksinitiative:

CETA bedeutet Paralleljustiz

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Auf der Wir-haben-es-satt-Demo am 20.01.in Berlin

01.Februar 2018 Vielen Dank für Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur Volksinitiative „Schleswig-Holstein stoppt CETA“. CETA steht für das Handels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Kanada, das »Comprehensive Economic and Trade Agreement«. Seit 2009 wurde der Vertrag unter strenger Geheimhaltung verhandelt. Das Verfahren zur Ratifizierung hat mit der Zustimmung durch den Rat der EU-Handelsminister und durch das Europäische Parlament begonnen; damit ist auch die vorläufige Anwendung beschlossen. Im nächsten Schritt soll CETA durch die Parlamente der einzelnen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Erst danach tritt der Vertrag in vollem Umfang in Kraft.


Das Netzwerk Attac wendet sich gegen dieses Abkommen „neuen Typs“, weil es wesentlich tiefer als bisherige Handelsverträge in Gesetzgebungsprozesse eingreift und demokratische Gestaltungsräume einschränkt. CETA ist geprägt durch die Interessen großer Konzerne. Wirtschaftslobbyisten erhielten erheblichen Einfluss auf den Vertragstext, während Öffentlichkeit und Parlamente von den Verhandlungen lange Zeit ausgeschlossen blieben. Damit ist dieses Abkommen geeignet unsere Demokratie, den Umweltschutz, öffentliche Dienste und die Rechte von ArbeitnehmerInnen zu untergraben.

Einführung einer Paralleljustiz durch den Investorenschutz

CETA schafft eine Paralleljustiz für Investoren. Weder der geänderte Streitbeilegungsmechanismus im CETA-Vertragstext noch die in Aussicht gestellte Schaffung eines ständigen multilateralen Investitionsgerichtshofs ändern etwas an der einseitigen Begünstigung von Konzernen: Unternehmen können die Vertragsstaaten vor Schiedsgerichten verklagen, wenn sie ihre Erwartungen zukünftiger Gewinne durch Gesetzgebungen eingeschränkt sehen. Damit kommen auf die Staaten Klagen in Milliardenhöhe zu. Das zeigen Beispiele aus anderen Verträgen, in denen ein solcher Investorenschutz vereinbart wurde.
So verklagt der schwedische Konzern Vattenfall die Bundesrepublik wegen entgangener Gewinne aufgrund des Atomausstiegs. Mexiko wurde vom US- Konzern „Corn Products International“ wegen einer Zusatzsteuer auf Maissirup verurteilt und Ägypten vom französischen Konzern Veolia nach der Erhöhung des Mindestlohnes.

Einseitiger Investitionsschutz schränkt den Spielraum für eine Gesetzgebung zugunsten des Gemeinwohls erheblich ein. Bereits die Androhung von Klagen lässt Regierungen vor Gesetzgebungsinitiativen zurückschrecken, die in Konflikt mit den Interessen transnationaler Konzerne geraten könnten (»chilling effect«).

Von den Klagemöglichkeiten könnten künftig nicht nur kanadische Firmen Gebrauch machen, sondern auch multinationale Konzerne mit Tochterunternehmen in Kanada. Über CETA könnten z.B. US-amerikanische oder auch europäische Konzerne mit Niederlassungen in Kanada EU-Staaten verklagen.

CETA wird völkerrechtlich bindend sein und sich nur schwer zurücknehmen lassen. Die berüchtigte »Zombieklausel« in Kapitel 30 sieht für den Fall einer Kündigung des Vertrages vor, dass die Klagerechte für Investoren noch weitere 20 Jahre wirksam bleiben.

CETA ist als ein »lebendes Abkommen« konzipiert: Ein »Regulierungsforum« unter dem Vorsitz hochrangiger Vertreter beider Parteien soll geplante Gesetze und Vorschriften „frühestmöglich“ daraufhin prüfen, ob sie Konzerninteressen beeinträchtigen könnten. Damit wird Interessengruppen der Wirtschaft die Möglichkeit eröffnet, unliebsame Gesetzesentwürfe aus dem Verkehr zu ziehen, noch bevor Parlamente und Öffentlichkeit davon erfahren. Der »Gemischte CETA-Ausschuss«, dem der Handelsminister Kanadas und die EU-Handelskommissarin vorsitzen, könnte den Vertrag nachträglich sogar verändern und erweitern - ohne Rückbindung an Parlamente.

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Privatisierung und Aushöhlung der öffentlichen Daseinsvorsorge

Als erster Handelsvertrag der EU beinhaltet CETA für Dienstleistungsbereiche, die liberalisiert werden sollen, keine Positivliste, sondern eine Negativliste für Ausnahmen vom Liberalisierungsgebot. Damit wird ein unbestimmt weites Feld dem Zwang zur Privatisierung und Deregulierung überantwortet. Neu entstehende Bereiche, etwa bei digitalen Diensten, im Gesundheits- oder Bildungsbereich, werden automatisch der öffentlichen Kontrolle entzogen. Einmal deregulierte und privatisierte Bereiche dürfen außerdem nicht mehr zurückgenommen werden (»Stillhalte«- und »Sperrklinken«-Klauseln). Damit wird es beispielsweise Kommunen und Regierungen nahezu unmöglich, privatisierte öffentliche Betriebe zurückzukaufen, wenn sie schlechte Erfahrungen mit privaten Betreibern gemacht haben – wie dies etwa bei den Wasserwerken in Berlin und vielen anderen Städten der Fall war. CETA sieht keine eindeutige, grundsätzliche Ausnahme von öffentlichen Dienstleistungen von der Liberalisierung vor.

Darüber hinaus stellt CETA ökologische und soziale Vergabekriterien in der öffentlichen Beschaffung infrage – und damit ein zentrales Element in der kommunalen Selbstverwaltung. Auch Sozial- und Arbeitsstandards sind durch CETA von Aushöhlung bedroht. Ausländische Investoren könnten unter CETA sogar gegen neue Steuern und Abgaben, etwa eine Vermögenssteuer, klagen. Die öffentliche Förderung von Einrichtungen der kulturellen Daseinsvorsorge ist ebenfalls gefährdet.

Gentechnik, Fracking und dreckige Teersande
CETA untergräbt bestehende Umweltstandards und schränkt zukünftige Umweltgesetzgebung erheblich ein. Das Importverbot der EU für das extrem klimaschädliche Rohöl aus kanadischen Teersanden wurde zum Beispiel schon im Laufe der CETA-Verhandlungen aufgeweicht. Unter CETA könnten Unternehmen auch gegen ein mögliches künftiges Verbot der Schiefergasförderung (Fracking) klagen. Fracking steht im Verdacht, das Grundwasser durch Chemikalien zu vergiften und sogar Erdbeben auszulösen. Kanada ist unter dem CETA-ähnlichen NAFTA-Abkommen bereits verklagt worden, nachdem die Provinz Québec Fracking gestoppt hatte.

In CETA wird das in den EU-Verträgen fest verankerte Vorsorgeprinzip missachtet, dagegen das Prinzip der »wissenschaftsbasierten« Nachsorge gefördert: Möglicherweise gefährliche Produkte und Technologien können demnach erst verboten werden, wenn ihre Schädlichkeit zweifelsfrei nachgewiesen ist – und damit oft viel zu spät. Gentechnik etwa kann auf diese Weise durch die Hintertür wieder auf unseren Tisch kommen, ebenso gesundheitsschädliche Pestizide und andere gefährliche Chemikalien.

CETA hat Vorrang vor internationalen Abkommen

CETA verankert die Investitionsfreiheit mit einklagbaren Rechten. Im Fall einer Konzernklage wird allein auf Grundlage dieses Handelsvertrags entschieden. Abkommen zum Umweltschutz, zu Menschen- und ArbeitnehmerInnenrechten sind demgegenüber nachrangig. Wie andere Freihandelsabkommen beinhaltet auch CETA keine Artikel zur Achtung der Menschenrechte oder zur Einhaltung demokratischer Prinzipien. Zwar enthält der Vertrag Kapitel zu nachhaltiger Entwicklung, Arbeit und Umwelt, aber Verstöße gegen Arbeitnehmer- und Umweltrechte sind nicht einklagbar.

Kontrolle der Finanzmärkte wird behindert

Auch Banken und andere Finanzdienstleister können unter CETA ein Schiedsverfahren verlangen, um staatliche Regulierungen anzugreifen. Im Falle einer Finanzkrise könnten Finanzinvestoren dagegen klagen, an den Kosten der von ihnen verursachten Krise beteiligt zu werden. CETA behindert Reformen des Finanzsektors, wie sie spätestens seit der Weltfinanzkrise 2007-2009 dringend notwendig geworden sind, erheblich; so z.B. eine Größenbeschränkung von systemgefährdenden Banken (»too big to fail«). Statt auf klare Regulierungen des Finanzsektors zu setzen, ebnet das Abkommen einer weiteren Deregulierung den Weg.

Fazit

CETA verstößt gegen das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Das Abkommen schränkt die Rechte der demokratisch legitimierten nationalen Parlamente ein und wirkt sich negativ auf den Gestaltungsspielraum von Ländern und Gemeinden aus. Aus den dargelegten Gründen sollten weder Bundestag noch Bundesrat einem Ratifizierungsgesetz zur CETA zustimmen.

(Autor: Karl-Martin Hentschel, Dipl. Mathematiker und Autor, ATTAC (Bundes-AG Finanzmärkte), karl-martin.hentschel@attac.de vorgelegt im Rahmen der Anhörung im Landtag Schleswig-Holstein am 5. Dezember 2017)

   

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