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Auch Grüne für Freiheitsentzug ohne Vergehen:

„Abschiebeknäste einreißen!“

No one is illegal

01. Februar 2018 Zu den Plänen für ein Abschiebegefängnis in Glückstadt erklärt Landessprecher der LINKEN Schleswig-Holstein, Lorenz Gösta Beutin, MdB: „Kurz vor Weihnachten zeigt die Jamaikakoalition in Schleswig-Holstein ihr wahres Gesicht. Sie plant einen Abschiebeknast in Schleswig-Holstein. Die Beifallsstürme der AfD dürften nicht lange auf sich warten lassen. Gerade die GRÜNEN müssen sich fragen lassen, warum sie diesen Weg mitgehen. DIE LINKE ist nunmehr die einzige Partei in Schleswig-Holstein, die sich konsequent gegen Abschiebeknäste einsetzt. Unsere Parole lautet weiter: Abschiebeknäste einreißen!“

Glückstadt im Kreis Steinburg wird nach den Plänen der schleswig-holsteischen "Schwarzen Ampel" für einige Asylbewerber künftig die letzte Station in Deutschland sein. Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben sich darauf verständigt, dass dort eine gemeinsam betriebene Abschiebehafteinrichtung entstehen soll. Und zwar auf dem Gelände einer ehemaligen Kaserne, die bislang eine Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge war. 60 Plätze soll die neue Einrichtung haben.

Wann das Abschiebegefängnis fertig sein wird, steht noch nicht fest. Für den Betrieb wird Schleswig-Holstein verantwortlich sein. Freiheitsentziehende Maßnahmen seien für die Landesregierung das letzte Instrument zur Sicherung der Ausreise, versichert Innenminister Grote. Vorrang habe immer noch die freiwillige Ausreise.

Flüchtlingsbeauftragter kritisiert geplante Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt

Auch der Flüchtlingsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Stefan Schmidt, hat scharfe Kritik an der geplanten Schaffung einer Abschiebehaftanstalt in Glückstadt geübt. „Mit der Errichtung eines Abschiebungsgefängnisses verlässt die Jamaika- Koalition den guten Weg, den die Vorgängerregierung eingeschlagen hatte. SPD, Grüne und SSW hatten alles in der Länderkompetenz Mögliche getan, die Abschiebungshaft abzuschaffen“, so Schmidt. (...)

Schmidt erinnerte auch daran, dass das vor drei Jahren in Rendsburg geschlossene Abschiebungsgefängnis zuletzt kaum genutzt wurde. „Nur sehr wenige Personen waren dort inhaftiert – vor der Schließung waren es nur noch zwei.“ Mit mehr verfügbaren Haftplätzen könnten zukünftig jedoch auch mehr Anträge auf Anordnung von Abschiebungshaft gestellt werden, so die Befürchtung des Flüchtlingsbeauftragten. „Ich bin nicht gegen jegliche Aufenthaltsbeendigung bei ausreisepflichtigen Ausländern“, betonte Schmidt. „Die zwangsweise Aufenthaltsbeendigung bei Minderjährigen, Familien mit Kindern, Kranken oder Menschen mit Behinderungen lehne ich aber strikt ab!“ Das gelte auch für Menschen, die in ihrem Herkunftsland Diskriminierung aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Glaubens oder ihrer Weltanschauung befürchten müssten – auch in Fällen, in denen die Diskriminierung nicht den Grad erreiche, der ein vorübergehendes gesetzliches Aufenthaltsrecht begründe.  

„Zwangsweise Aufenthaltsbeendigungen dürfen außerdem nicht dazu führen, dass die Ausreisepflichtigen im Herkunfts- oder dem Zielstaat der Abschiebung in wirtschaftlicher Not leben müssen oder keine angemessene Wohnung erhalten können“, erklärte der Beauftragte.