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Aktionstag und Appell

„Familien gehören zusammen!“

01. März 2019 Der Flüchtlingsrat und zahlreiche Bündnispartner*innen zogen zur Kieler Staatskanzlei und übergaben den Appell für den Schutz von Flüchtlingsfamilien an den Ministerpräsidenten. 200 Personen waren dem Aufruf gefolgt. Den Appell „Familien gehören zusammen!“ hatten zuvor über 80 Organisationen und Vertreter*innen u.a. aus Kinder- und Jugendarbeit, Flüchtlingsorganisationen, Antidiskriminierungsstellen, Kirchen, Gewerkschaften, politischen Initiativen und Parteien unterzeichnet. Gemeinsam fordern sie, dass Schleswig-Holstein im Bundesrat auf Verbesserungen für den Familiennachzug für Flüchtlinge hinwirkt.

Mit dem „Familiennachzugsneuregelungsgesetzt“ vom 1. August 2018 wurde ein Anspruch auf Familiennachzug für subsidiär geschützte Personen in Deutschland faktisch abgeschafft. Das seither auf 1.000 Visa begrenzte monatliche Kontingent für den Familiennachzug subsidiär Geschützter ist ein willkürliches und noch dazu nicht funktionierendes Gnadenrecht. Das Antragsverfahren ist langsam und an viele Voraussetzungen geknüpft. Seit Inkrafttreten der Regelung bis Ende November 2018 wurden nur 1.562 Visa ausgegeben. Für Schleswig-Holstein waren es bis September lediglich ZWEI Visa ausgestellt worden. ...

Torsten Döhring, stellvertretender Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Schleswig-Holsteinischen Landtags, sprach auf dem Asmus Bremer Platz zu den Umzugsteilnehmenden. „Betroffen sind viele Einzelschicksale, die durch Krieg, Gewalt und Verfolgung von ihren Angehörigen getrennt wurden. Für diese Kinder, Eltern, Geschwister und Großeltern müssen zweckmäßige Lösungen gefunden werden“, fordert Döhring.

Bei der Abschlusskundgebung vor der Staatskanzlei nahm Ministerpräsident Daniel Günther den Appel entgegen und versprach den ihre Laternen schwingenden Demonstranten, sich im Sinne des Anliegens auch in seiner dertigen Rolle als Bundesratspräsident einzusetzen.

  • • Rechtsanspruch auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte muss wiederhergestellt werden,
  • • Geschwisternachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen muss erleichtert werden,
  • • Familiennachzug muss auch außerhalb der Kernfamilie effektiv möglich sein,
  • • Abbau bürokratischer Hürden,
  • • finanzielle Unterstützung der Familienzusammenführung, zügige Familienzusammenführung im Dublin-Verfahren, Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands.

(Presseerklärung Flüchtlingsrat SH 2.2.19)