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Mobilfunk 5G (Teil 1):
Digitalisierung, Automatisierung und Kontrolle mit unabsehbaren Folgen für Klima, Mensch und Natur
Für 6,55 Mrd. Euro versteigerte die Bundesnetzagentur die Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G am 12. Juni 2019 an die vier größten Konzerne zwecks Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in Deutschland.
„Deutschland soll Weltspitze bei der digitalen Infrastruktur und Leitmarkt für 5G werden. Die neue Mobilfunkgeneration 5G soll die Entwicklung innovativer Dienste und Anwendungen (Industrie 4.0, automatisiertes Fahren, Internet der Dinge) fördern. Dafür werden Frequenzen frühzeitig und bedarfsgerecht bereitgestellt, damit Deutschland bei diesem Technologiesprung voranschreitet.“ (Bundesnetzagentur)
• Die Telekom hat bereits die meisten Antennenstandorte und will bis 2021 bei 40.000 sein, wobei sie auch über das größte Glasfasernetz verfügt.
• Vodafon zzt. die zweitgrößte Netzabdeckung mit ca. 8.000 Antennenstandorten.
• Telefónica (O2) startete 2020 mit 150 Standorten in den fünf größten Städten mit Teststationen
• 1&1, Strato, Drillisch hat als Internetprovider bereits 5G-Angebote aber noch kein eigenes Netz, hat aber die Zusage 30% des O2-Netzes mit nutzen zu dürfen, in einigen Teilen erst ab 2026.
Ziel der Frequenzvergabe ist es bis Ende 2022 98 Prozent der deutschen Haushalte, Bundesstraßen, Autobahnen und Schienen mit mind. 100 Megabit pro Sekunde schnellem Mobilfunk zu versorgen.
Die wichtigste Voraussetzung für den 5G-Betrieb ist die direkte Anbindung der einzelnen Antennenstandorte an das Glasfasernetz. Das ist auch der Grund weshalb gerade im ländlichen Bereich verschärft Glasfaserkabel verlegt werden. Während die Telekom und Vodafon schon in den letzten Jahren viel in den Ausbau von Glasfaser investiert haben und alles tun um ihre schnellen Verbindungen in den Städten zu vermarkten, haben ländliche Gemeinden Angst, dass sie von dem schnellen Internet abgehängt werden und kümmern sich z.T. selbst um den Ausbau mit Glasfaserkabel. Dieses wird von Bund und Land mit 75 Prozent (50% Bund und 25% Land) Fördermitteln gedeckt. 18,5 Mio. Euro investiert z.B. der Breitbandzweckverband Schlei-Ostsee um bis Ende 2022 das gesamte Gebiet zu versorgen.
Die wichtigsten 5G-Frequenzen
• Der 3,6 GHz-Bereich wurde in Deutschland bisher vor allem für den 5G-Mobilfunkstandard zur Verfügung gestellt und den Konzernen dafür eine unterschiedliche Bandbreite zugeteilt. Telekom und Vodafon haben jeweils 90 MHz, O2 70 MHz und 1&1 hat 50 MHz ersteigert. Dieser Frequenzbereich wird aktuell in Deutschland für 5G genutzt wird und liegt im Bereich 3.400 bis 3.700 MHz.
• Zusätzlich vergibt die Bundesnetzagentur auch noch lokale Frequenzen z .B. für 5G-Campusnetze die im Frequenzbereich auch noch genau darüber liegen (2.700-3.800 MHz).
Daneben gibt es bisher noch spezielle Frequenzbereiche die für 5G genutzt werden sollen.
• Der 26 GHz-Bereich wurde nicht versteigert, weil er für spezielle Anwendungen genutzt werden soll, nur eine kleine Reichweite hat und für lokale Netze in der Industrie auf Antrag vergeben wird.
• Der 700 MHz-Bereich wird wegen seiner großen Reichweite von bis zu vier Kilometern vor allem im ländlichen Bereich eingesetzt, erlaubt allerdings auch nur max. 100 MBit/s. In diesem Bereich (E-UTRA n28) bauen Vodafone, Telekom und O2/Telefonica gerade ihr Netz mit LTE aus. Diese Frequenzen wurden im Rahmen der Digitalen Dividende II frei, durch die Umstellung des analogen Fernsehens DVB-T auf das digitale DVB-T2 HD.
• Der 2 GHz-Bereich wird aktuell noch von UMTS genutzt und steht für den Mobilfunkstandard der dritten Generation (3G). Die UMTS-Netze werden jedoch nach und nach zurück gebaut. Anschließend wird auf diesen Frequenzen voraussichtlich ein 5G-Netz aufgebaut.
Frequenzaufteilungen: Oben: 3.6 GHz-Netz – Unten: 700 MHz-Netz
Quelle: https://ltemobile.de
Wozu soll die neue Technik dienen?
Es wird davon ausgegangen, dass der Markt mit Mobilfunkgeräten massiv zunimmt. Smartphone, Tablets und Laptops für Jede/n, die alle immer und überall online sind, Videos senden, Video-Konferenzen, Homeoffice werden gesellschaftlicher Standard. Wer nicht mithalten kann mit neusten Computern, aktuellen Betriebssystemen und Software und Soziamedia-Kommunikation der ist out. Hinzu kommen neue Geräte (Internet der Dinge) im Auto, unterwegs oder zu Hause, die das Leben kontrollieren. Das Netz der Zukunft soll große Datenmengen bewältigen und viele kleine Datenmengen von Sensoren. Gleichzeitig soll es schnell sein für Echtzeit-Kommunikation, autonomfahrende Autos und Fähren bis hin zur Steuerung von Produktionsrobotern, Drohnen, landwirtschaftlichen Maschinen, ganze Industrieanlagen wie z. B. Containerterminals.
Hinter dieser Technik steckt also weit mehr als man vermuten kann. Im Rahmen der Digitalisierung und Stichworten wie Industrie 4.0 verbirgt sich die maximal mögliche Produktivitätssteigerung, die mit dieser Technik ermöglicht werden soll. Wer dabei am schnellsten und am weitesten vorn ist, kann Gewinne und Extraprofite machen. Das ist der eigentliche Sinn, nicht nur der Verkauf von Geräten, sondern mit den 5G-Netzen können Gewinne maximiert werden, weil die Technik für alle unverzichtbar scheint oder auch zwangsweise wird. Die Abhängigkeit von der Servertechnik und die Gefahren um die Datensicherheit sind real, wie auch die mögliche Kontrolle des gesamten Lebens. Eines der wichtigsten Ziele im Hintergrund ist die Produktivitätssteigerung der arbeitenden Menschen bei gleichzeitigem Druck auf die Arbeitsplätze durch Digitalisierung aller Bereiche. Aber versprochen werden Arbeitserleichterungen. Wirtschaftskrisen und Pandemien beschleunigen diese Entwicklung zusätzlich. Es wird eine wichtige Aufgabe von Gewerkschaften und sozialen Bewegungen sein, diese Entwicklung nicht einfach mitzumachen, sondern menschenrechtliche und arbeitsrechtliche Stopppunkte zu setzen.
Berauschende Animation der Bundesanstalt für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/DE/mediathek/multimedia/infografik/infografik-5g.html
Risiken der Technologie, Antennenflut und Doppel-Dreifachnutzung
Das Problem bei der 5G-Technik sind nicht die hohen Frequenzen, wie gerne angenommen wird. Sie werden seit längerem für die analoge Fernsehübertragung verwendet. Das heimische WLAN, das es mittlerweile in jedem Haushalt, manchmal sogar mehrfach z.B. auch fürs Fernsehen gibt, überträgt standardmäßig mit 2,4 GHz und 5 GHz. Es wird nicht als gesundheitsschädlich wahrgenommen. Das gleiche gilt auch für die öffentlichen WLAN-Netze, die mittlerweile überall in Innenstädten, Bussen und Bahn kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Auch sie nutzen diese Frequenzen. Die im Zusammenhang mit 5G erwähnten Millimeterfrequenzen (mmWave) ab 30 GHz sind in Deutschland noch nicht zugelassen. Damit lassen sich extrem hohe Datenraten erzielen, aber wegen der kurzen Reichweite und Empfindlichkeiten auf der Empfängerseite sind sie zzt. für die normale Funk-Abdeckung unbrauchbar. In den USA wo diese Frequenzen bereits auf Massenveranstaltungen genutzt werden, erfolgt der Upload (Hochladen) über andere Funkbänder, damit die Endgeräte am Körper des Menschen keine Mikrowellen aussenden, die wegen ihrer Wärmewirkung als gesundheitsschädlich gelten.
Gegenüber der bisherigen Mobilfunktechnik bei ca. 2 GHz sind die von den Konzernen ersteigerten 5G-Frequenz bei ca. 3,6 GHz etwas höher, also ist die Reichweite geringer und es werden mehr Antennen benötigt. Durch die Liberalisierung und die Vergabe der Frequenzen an mehrere Anbieter bedeutet das auch, dass jeder Anbieter seine eigenen Antennenanlagen installieren muss, mit den jeweiligen eigenen Servern und entsprechend hohem Stromverbrauch. Das ist nicht nur eine ungeheure Verschwendung von Material und Energie. Es kommt auch noch die mögliche Überlagerung der Frequenzen hinzu, deren Auswirkungen bisher nicht beachtet werden.
Nicht nur die Zahl der Sendemasten nimmt stark zu, auch die Antennentechnik ist speziell. Man erkennt sie an ihrer flachen und rechtwinkligen Form. Bis 64 Strahler sind darauf installiert, die sich dynamisch in der Richtwirkung anpassen lassen und z. B. spezielle Gebiete bestrahlen oder gezielt entfernte Nutzer ansprechen, ohne die Sendeleistung über die gesamte Antenne zu verteilen. Um eine gleichmäßige Frequenzabdeckung zu erreichen sind Antennen in allen Himmelsrichtungen nötig, zusätzlich zu den Antennen der alten LTI-Frequenzen, die vorerst auch noch für den 5G-Betrieb benötigt werden. Um eine vollständige Netzabdeckung herzustellen müssten alle 1000 Meter Antennen installiert und an Glasfaserkabel wie auch Servern angeschlossen werden.
Einige behaupten, dass es bislang keine belastbaren Studien gibt, über die WLAN-Frequenzen (2,4 GHz und 5 GHz), wie auch der 5G-Technik, die eine gesundheitsschädliche Wirkung ableiten. Trotzdem gibt es vermehrt örtliche Initiativen, die auch vor den Gesundheitsgefahren durch 5G warnen. Die Petition und Forderungen der Kieler Initiaitive „5G-freies-Kiel“ an die Ratsversammlung haben wir bereits im September 2020 in der LinX veröffentlicht (https://linx01.sozialismus-jetzt.de/component/content/article/62-uncategorised/3515-09-2020-5g-mobilfunk-in-kiel-stoppen.html?Itemid=28).
Auch in Eckernförde bildete sich die Initiative „Picknick im Funkloch“ die auch in der Kommunalpolitik für Aufregung sorgte. Die GRÜNEN und DIE LINKE stießen gemeinsam die Debatte über den wildwüchsigen 5G-Aufbau an, weil sie gesundheitliche Risiken für die Bürger befürchten. Sie bezweifeln, dass dem Gesundheitsschutz ausreichend Rechnung getragen wird. „Die Grenzwerte schützen nicht und haben keine medizinische Vorsorgekomponente,“ so die GRÜNEN in einer Anfrage. Es müsse ein Vorsorgekonzept erstellt werden, wie von Bundesministerien für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vorgesehen. Sie wollten erreichen, dass die von den Mobilfunkunternehmen vorgesehenen Standorte für Sendeanlagen von einem unabhängigen Gutachterbüro überprüft wird. Die Hoffnung der Initiative auf ein Vorsorgekonzept oder einen Aufschub für die Installation der neuen Antennen erfüllte sich nicht. Ein Telekom-Verteter sagte, dass dort wo der Bedarf steigt ungefragt ausgebaut wird. Die Mobilfunkbetreiber agieren kurzfristig, so dass sich die Planungen ständig ändern und die Stadt Eckernförde erfährt eher zufällig von den Vorhaben. Gleichzeitig sind die Einflussmöglichkeiten einer Kommune beim Mobilfunkausbau gering. „Leider hat der Gesetzgeber den 5G-Ausbau so verpackt, dass eine Beteiligung von Kommunen und Bürgern nicht möglich ist“, so begründeten die GRÜNEN ihren Rückzug vom Vorsorge-Antrag am 7.12.2020 in Eckernförde.
Unten dokumentieren wir zur Diskussion die Personenschutzgrenzwerte im Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Fortsetzung in der nächsten Ausgabe mit folgenden Themen:
Welche Möglichkeiten haben die Gemeinden und Städte um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden? Wie können Antennenstandorte verhindert oder gestoppt werden? Welche Messgeräte gibt es um die Strahlung und Leistung der Sender zu messen? Wieviel verdienen die Netzbetreiber? Wie überwachen Polizei und Geheimdienste die 5G-Netze? Welche Gefahren ergeben sich durch militärische und maritime Nutzung? Was erwartet uns mit dem Ausbau der Satellitentechnik? Welche Alternativen gibt es zu 5G?
(Uwe Stahl)
Quellenhinweise:
• https://www.turn-on.de/tech/ratgeber/ist-das-5g-netz-gefaehrlich-das-sind-die-fakten-449630
• https://www.gesundheitlicheaufklaerung.de/warum-das-5g-netz-gefaehrlich-fuer-deine-gesundheit-ist/
• Das bringt 5G: Wer vom Mobilfunkstandard profitiert https://www.heise.de/select/mac-and-i/2020/6
• https://ltemobile.de/5g-frequenzen-und-frequenzbaender/
• https://www.bfs.de/DE/themen/emf/kompetenzzentrum/mobilfunk/basiswissen/5g.html
• Frequenzauktion 2019
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/MobilesBreitband/Frequenzauktion/2019/Auktion2019-node.html
• Bundesnetzagentur, Breitband-Monitor
https://www.breitband-monitor.de/
INFORMATIONEN DER BUNDESANSTALT FÜR STRAHLENSCHUTZ (BfS)
Personenschutzgrenzwerte im Bundes-Immissionsschutzgesetz
Die für Funkanlagen anzuwendenden Personenschutzgrenzwerte sind in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) festgelegt. Diese Grenzwerte entsprechen den internationalen Grenzwertempfehlungen von ICNIRP und damit auch der Empfehlung des EU-Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz — 300 GHz) (1999/519/EG).
Für den Mobilfunk gelten beispielsweise:
LTE 800 MHz 38 V/m umgerechnet in Leistungsflussdichte 3,9 W/m2
GSM 900 MHz 41 V/m umgerechnet in Leistungsflussdichte 4,6 W/m2
GSM/LTE 1800 MHz 58 V/m umgerechnet in Leistungsflussdichte 9,0 W/m2
UMTS/LTE 2600 61 V/m umgerechnet in Leistungsflussdichte 10,0 W/m2
5G 3600 MHz 61 V/m umgerechnet in Leistungsflussdichte 10,0 W/m2
Zuständig für die Überprüfung ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Offene wissenschaftliche Fragen – BfS rät zur Vorsorge
Offene Fragen ergeben sich auch aus der Tatsache, dass mit den steigenden Datenübertragungsmengen mehr Sendeanlagen benötigt werden. Dabei handelt es sich nicht um ein 5G-spezifisches Problem – auch heute schon kommen an Plätzen mit hoher Nutzerdichte sogenannte Kleinzellen zum Einsatz. Mit der Einführung von 5G wird dies aber weiter zunehmen. Diese sogenannten Kleinzellen werden zwar eine geringere Sendeleistung haben, gleichzeitig aber näher an Orten betrieben werden, an denen sich Menschen aufhalten. Wie sich dies genau darauf auswirken wird, in welchem Maße die Bevölkerung der Strahlung ausgesetzt sein wird, kann noch nicht abgeschätzt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Streubreite möglicher Expositionen zunehmen wird. Das BfS verfolgt die Planungen zur Einführung von 5G, vergibt Forschungsvorhaben zu Exposition und möglichen Wirkungen neuer Frequenzbereiche und wird auch diese Technologie aus Sicht des Strahlenschutzes bewerten und bei Handlungsbedarf geeignete Maßnahmen einleiten.
Unabhängig von 5G bestehen weiterhin wissenschaftliche Unsicherheiten hinsichtlich möglicher Langzeitwirkungen intensiver Handynutzung insgesamt. Für eine abschließende Beurteilung ist die Technologie allerdings noch zu jung, da sich beispielsweise Krebserkrankungen über Zeiträume von 20 – 30 Jahren entwickeln. Auch bei Wirkungen auf Kinder sind noch nicht alle Fragen abschließend beantwortet. Verbraucher sollten daher bei der Auswahl eines Mobilfunkgeräts auf den SAR-Wert achten: Je geringer der Wert, desto strahlungsärmer ist das Gerät. Zwar haben sich die SAR-Werte der erhältlichen Handymodelle im Lauf der Zeit verringert, dennoch gilt weiterhin: Auf ausreichenden Abstand des Smartphones zum Körper achten und beim Telefonieren Freisprecheinrichtungen und Headsets nutzen. Die SAR-Werte verschiedener Geräte finden sich auf der BfS-Internetseite. (Quelle: https://www.bfs.de/SiteGlobals/Forms/Suche/BfS/DE/SARsuche_Formular.html)