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Flüchtlingsrat SH lehnt Bezahlkarte für Geflüchtete ab

S-H ist aufgefordert eine diskriminierungsfreie Umsetzung zu gewährleisten

Geflüchtete, die unter dem Leistungsbezug gemäß Asylbewerberleistungsgesetz stehen, haben einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein lehnt die Bezahlkarte auch deshalb ab, weil sie eine staatliche Gönnerhaftigkeit suggeriert, die der öffentlichen Hand nicht zusteht.

Darüber hinaus hat das  Bundesverfassungsgericht hat 2012 geregelt, dass die Menschenwürde nicht aus migrationspolitischen Gründen relativiert werden darf. Damit ist schon die fortbestehende Schlechterstellung von Geflüchteten nach dem AsylbLG gegenüber Bürgergeld-Beziehern verfassunswidrig.

Die erwartete Abschreckung von Geflüchteten, unter diesen Bedingungen sozialer Diskriminierung mit dem Instrument der Bezahlkarte nicht nach Deutschland zu kommen und hier Asyl zu beantragen, ist ein Trugschluss. Nach allem, was die Menschen in ihren Herkunftsländern und auf den Fluchtwegen an Überlebensrisiken erlebt haben, lassen sie sich nicht durch noch so entwürdigende bürokratische Sachleistungspielchen abschrecken. Die Erfahrung mussten Länder und Kommunen auch schon in den 1990 Jahren machen, als nach kurzer Zeit die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen (Gutscheine) - auch wegen des für die Behörden teuren Verfahrens - wieder zurückgezogen worden ist.

Mit der Bezahlkarte wollen Bund und Länder Geflüchteten den Zugang zu Bargeld kappen. Das wäre ein staatlich zu verantwortender Diskriminierungstatbestand, den das Land Schleswig-Holstein indes nicht gezwungen ist, mitzumachen. Das Sozialministerium Schleswig-Holstein will denn nach Verlauten auch gegenüber dem Flüchtlingsrat die aktuell beschlossene Bezahlkarte weitest möglich diskriminierungsfrei umsetzen. Bargeld soll - wie in Hannover - über Geldautomaten für Bezahlkarteninhaber zugänglich sein. Und es soll beim Einkauf keinen Ausschluss bestimmter Produkte geben. Der Flüchtlingsrat erwartet dazu einen ermessenspositiven Erlass des Landes und eine kommunale Umsetzungsstrategie, die die Menschenwürde und das Verfassungsprinzip der Gleichbehandlung nicht untergräbt.

Geflüchtete brauchen Bargeld, z.B. wenn sie im Asylberfahren - hier ist die Rechtswegegarantie im Grundgesetzt berührt - sich durch einen Fachanwalt vertreten lassen und diesen bezahlen müssen. Der Staat sollte im Übrigen Interesse daran haben, dass Geflüchtete Geld an im Herkunftsland oder einem Transitland zurückgebliebene Angehörige überweisen können. Anderenfalls müssen nämlich auch die sich alsbald ebenfalls auf den Weg und in die Boote machen.

(Pressemitteilung, Kiel, 1.2.2024, gez. Martin Link)