Daten/Fakten  

   

Beiträge

Hände weg vom Arbeitszeitgesetz:

Verteidigung des 8-Stunden-Tages!

Solange es Menschen gibt, die andere für sich arbeiten lassen können, ist es für beide Menschengruppen von großem Interesse wie lang die tägliche, wöchentliche, monatliche etc. Arbeitszeit dauert, allerdings mit gegensätzlichem Interesse. Der Arbeitgeber möchte möglichst viel von seinen Arbeitnehmern zu leistender Arbeitszeit zu seinem Geld machen der Arbeitnehmer möchte möglichst wenig von seiner Lebenszeit hergeben. Besonders umstritten ist zurzeit die tägliche Arbeitszeit: der Achtstundentag (8-h-Tag).

HEUTE SAGEN die ARBEITGEBER:
„Über 100 Jahre sind genug! 8-h-Tag muss weg! Wir wollen mehr Flexibilität!

WAS SAGEN die ARBEITNEHMER?
„Über 100 Jahre sind genug! 8-h-Tag bleibt! Aber 6 Tage pro Woche? Wir wollen weniger!

Aktuell von Bedeutung

Die CDU ist zur letzten Bundestagswahl u. a. mit dem erklärten Vorsatz angetreten, das Arbeitszeitgesetz im Sinne der Arbeitgeber zu reformieren. In ihrem Wahlprogramm 2025 (Langfassung) findet sich zu dieser Reform folgender Passus unter dem Punkt „Arbeitsrecht modernisieren“:
„Unser Arbeitsrecht ist in die Jahre gekommen, eine Modernisierung mehr als überfällig. … Flexibler arbeiten. Wir reformieren das Arbeitszeitgesetz und legen für alle Unternehmen anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Sinne der europäischen Arbeitszeitrichtlinie fest.“

Damit spricht die CDU klare Worte im Interesse der Arbeitgeber. Ihr Koalitionspartner, die SPD, ist dagegen bekanntlich hierzulande die klassische Partei der Arbeiterbewegung. In deren elementarem Interesse aber liegt und lag immer schon eine gesetzliche Normalarbeitszeit: eine für alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse verbindliche obere Grenze.
Was dieses Interesse betrifft, hatte die SPD in ihrem Wahlprogramm jedoch dem der CDU, das die im Arbeitszeitgesetzt festgelegte Normalarbeitszeit in ihrem Kernbestand zur Disposition stellt, nichts entgegengesetzt. Schlimmer noch: Auch sie redet von „flexibleren Arbeitszeiten“ und einer „Modernisierung von Arbeitszeitmodellen“. Das unter Zuhilfenahme genau dieser Floskeln von Arbeitgebern und CDU angegriffene Arbeitszeitgesetz wird dagegen in ihrem Wahlprogramm gar nicht erwähnt.

Nichtsdestotrotz tut sich die SPD offensichtlich schwer damit, der von der CDU gewünschten Abschaffung des gesetzlichen Normalarbeitstags zuzustimmen. Dies ist sicherlich insbesondere begründet in einem entscheidenden Datum ihrer Parteigeschichte. Hatte sie doch einst gleich zu Beginn der Novemberrevolution 1918 sich selbst und das deutsche Bürgertum vor der Drohung von Räterepublik und Sozialismus nicht zuletzt dadurch gerettet, dass – keine Woche nach dem Sturz des Kaiserreichs durch die in Räten sich organisierenden Arbeiter und Soldaten – der Kieler Reichstagsabgeordnete der SPD und oberste Gewerkschafter Legien dem Vertreter der deutschen Großindustrie Stinnes u. a. den achtstündigen Normalarbeitstag abgehandelt hatte.
Damit war ein zentrales Anliegen, für das die Arbeiterbewegung damals schon jahrzehntelang nicht nur in Deutschland, sondern international gekämpft hatte, erstmals verwirklicht.

Die werktäglich achtstündige Arbeitszeit gilt seitdem als eine mehr oder weniger verbindlich geregelte Norm in der deutschen Arbeitswelt. Zugleich wurde und wird sie aber durch die Arbeitgeber, die ihr ja nur in der Stunde ihrer allergrößten Not zugestimmt hatten, immer wieder einmal mehr oder weniger erfolgreich infrage gestellt und ausgehölt. In der Bundesrepublik ist sie, mit allerhand Ausnahmen und Schlupflöchern, die ihre Verlängerung erlauben, seit 1994 im Arbeitszeitgesetz festgeschrieben. Das will nun also die CDU, wie es da heißt, „reformieren“.
In ihrem Wahlprogramm nimmt die CDU dabei auf die europäische Arbeitszeitrichtlinie Bezug, ohne jedoch darauf aufmerksam zu machen, dass diese Richtlinie eine 48stündige Wochenarbeitszeit vorsieht. Der gewöhnliche Arbeitnehmer in Deutschland sieht aber ganz zu Recht nicht 48 sondern 40 Stunden als normale Wochenarbeitszeit an, denn um diesen Wert liegen seit über 50 Jahren auch die tatsächlich geleisteten Wochenstunden des deutschen Durchschnittsarbeitnehmers. Zwar sieht unser Arbeitszeitgesetz ebenfalls eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 48 Stunden vor. Dies jedoch nur, weil es von sechs, statt fünf normalen Arbeitstagen in der Woche ausgeht.
Der Kern dessen, was das Gesetz (in seinem § 3) regelt, ist aber die tägliche Arbeitszeit. Eine wirklich zeitgemäße Reform im Interesse der Arbeitnehmer hätte also zuerst die Reduzierung der im Gesetz angenommenen, heute aber für das normale Arbeitsverhältnis arg altertümlichen sechs Arbeitstage pro Woche auf die mittlerweile ziemlich üblichen fünf ins Visier zu nehmen.
Das Reformvorhaben der CDU dagegen, das die tägliche Arbeitszeit völlig ungeregelt wissen möchte, liefe – worüber man natürlich nicht so gerne auf offener Bühne spricht – bei der gewöhnlichen Fünf-Tage-Woche auf eine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von 48/5=9,6 Stunden hinaus.
Im Handelsblatt fand sich im letzten Sommer (15.8.2025) sogar schon der hübsche Hinweis, es wäre „beispielsweise mit der 48-Stunden-Grenze leichter möglich, einen Vollzeitjob auf vier Arbeitstage in der Woche zu verteilen.“ Damit wäre man dann mit 48/4=12 Stunden glücklich bei der täglichen Durchschnittsarbeitszeit aus dem deutschen Kaiserreich angelangt. Ganz abgesehen davon säßen die Arbeitgeber mit ihren sehr eigenen flexiblen Ansprüchen an „ihre“ Arbeitskräfte bei ungeregelter täglicher Arbeitszeit, was deren „Flexibilisierung“ angeht, sowieso naturgemäß ganz automatisch wieder am weitaus längeren Hebel – was ja auch der mehr oder eher weniger geheime Zweck der Übung ist.
Diese bei näherem Hinsehen sich offenbarende enorme Brisanz erklärt vielleicht auch die schwammige, fast zaghafte Formulierung, in der das Vorhaben der CDU sich im Koalitionsvertrag wiederfindet, den sie mit der SPD geschlossen hat. Die entsprechende Passage lautet:
„Die Arbeitswelt ist im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschen sich mehr Flexibilität. Deshalb wollen wir im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zur konkreten Ausgestaltung werden wir einen Dialog mit den Sozialpartnern durchführen.“

Wie ersichtlich, wird das Arbeitszeitgesetz im Koalitionsvertrag – immerhin so etwas wie das Programm der jetzigen Regierung – gar nicht erwähnt. Dabei ist es der entscheidende Hebel, den die Regierung selbst in der Hand hat, weil sie die gesetzgeberische Mehrheit hat. Statt den Kern dieses Gesetzes abzuschaffen, will man eine „Möglichkeit … schaffen“ und setzt auf einen „Dialog“. Statt „anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit“, wie es das CDU-Wahlprogramm versprach, „für alle Unternehmen“ festzulegen, will man ihnen jetzt nur noch eine „Möglichkeit“ dazu eröffnen und überantwortet deren konkrete „Ausgestaltung“ einem „Dialog mit den Sozialpartnern“.

Das klingt eher danach, als wollte die Koalition gewissermaßen posthum eine Gesetzesinitiative der FDP vom März 2018, die damals der politischen Großwetterlage zum Opfer gefallen war, nun zu Ehren kommen lassen. Diese wollte das Arbeitszeitgesetz keineswegs in seinem Kern antasten, sondern nur in seinem § 7, der Abweichungen vom ansonsten nach wie vor verbindlichen achtstündigen Normalarbeitstag unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, eine Erweiterung vornehmen. Es sollte dort den Sozialpartnern erlaubt werden, durch vertragliche Vereinbarungen „anstelle einer werktäglichen Höchstarbeitszeit eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden festzulegen“. Wobei man sich allerdings fragen kann, in welchen Nöten ein Sozialpartner auf der Arbeitnehmerseite wohl stecken muss, der sich auf eine solche Vereinbarung einließe.

Alles also nur heiße Luft? Ist nun auch in Sachen „Reform des Arbeitszeitgesetzes“ die CDU des Friedrich Merz als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet? Schön wär’s ja in diesem Fall. Aber Arbeitgeber sowie ihre Ideologen und politischen Lautsprecher schnuppern Morgenluft. Ihre Erwartungen sind hochgeschraubt, und entsprechend groß ist der Druck von dieser Seite. Die Kommentierung des Gesetzesvorhabens in den Medien nimmt die offensichtliche Diskrepanz zwischen den Vorgaben des CDU Wahlprogramms und deren Niederschlag im Koalitionsvertrag allermeist entweder gar nicht wahr oder redet sie klein. Man erwartet da ziemlich allgemein den endgültigen Fall des gesetzlichen Achtstundentags.

Andererseits könnte ein Einknicken der SPD in dieser das Arbeitnehmerinteresse in seinem Kern tangierenden Frage am Ende zu ihrem letzten Sargnagel als relevante Kraft in der politischen Landschaft dieses Landes werden. Nicht, dass sie nicht in der Lage wäre, sich selbst und dem Publikum auch dieses Opfer von Arbeitnehmerinteressen wieder schön zu reden. Aber der Spielraum dafür, es zu verschmerzen, wenn größere Teile ihrer Klientel sich verprellt sehen, ist bedrohlich eng geworden. Auf die SPD vertrauensvoll zu bauen, wäre fatal, aber es kann auf jeden Fall nicht schaden, mit der in ihr und um sie herum ihr organisierten Arbeitnehmerschaft zusammen jetzt Alarm zu schlagen.

Kampf um den 8-Stunden-Tag und seine Verteidigung in jüngster Zeit

Auch anhand der jüngeren Geschichte kann man etwas lernen, deshalb lohnt sich ein kurzer Ausflug mit Rückblick in die Partei DIE LINKE und in die Gewerkschaftslandschaft.
„Den Achtstundentag erhalten – Wöchentliche Höchstarbeitszeit absenken“ heißt ein Antrag der Fraktion DIE LINKE der dem Bundestag am 03.06.2025 vorgelegt wurde. Zum einen liest er sich als eine Antwort auf Merzens Regierungserklärung, dass „Wir“ in diesem Land wieder mehr und vor allem effizienter arbeiten müssten. Zum anderen enthält er die kümmerliche Bitte, dass ausgerechnet die Bundesregierung, die auf Flexibilisierung drängt, einen Gesetzentwurf vorlegen möge, der so ziemlich das Gegenteil von dem wäre, was Die Linke sich vorgenommen hat. So einen gewissermaßen peinlichen Ansatz hätte man sich vielleicht ersparen können, wenn man früher auf eine andere Strategie gesetzt hätte.
Was man der Fraktion DIE LINKE dennoch zur Gute halten kann, ist, dass sie sich bezüglich einer Reform des Arbeitszeitgesetzes an die Kernpunkte aus ihrem Programm hält, das seit 2011 immer noch die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden reduzieren will, unter Beibehaltung des 8-Stunden-Tages. Allerdings ist die unabhängige Arbeitnehmervertretung bei der Arbeitszeiterfassung verschwunden.
Ein Blick zurück in das Jahr 2013 verrät, dass die Partei DIE LINKE in ihrem Wahlprogramm noch eine weitreichendere Formulierung stehen hatte, die sie sinngemäß in allen folgenden mehr oder weniger übernommen hat.
„Wir wollen das Arbeitszeitgesetz so ändern, dass die zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit von derzeit 48 auf höchstens 40 Stunden gesenkt wird. Ausnahmeregelungen müssen deutlich reduziert werden, Überstunden effektiv begrenzt werden und es müssen stärkere Kontrollen, insbesondere solche durch unabhängige Arbeitnehmervertretungen, gesetzlich vorgeschrieben werden.“

Im September 2015 hatte das höchste Organ von ver.di, der Bundeskongress, einen Antrag mit sehr großer Mehrheit verabschiedet, der einem Kampangenbeschluss schon sehr nahe kam. Darin heißt es:

„ver.di. setzt sich für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes ein. Wir wollen, dass die zulässige durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf höchstens 40 Stunden festgesetzt wird und Ausnahmeregelungen deutlich reduziert werden. ver.di wird die Diskussion über die parlamentarische Änderung des allgemeinen Arbeitszeitgesetzes innerhalb der Gewerkschaften, in den Betrieben und im öffentlichen Raum anregen und befördern. ver.di wird sich an den gesellschaftlichen Bündnissen zur Durchsetzung dieses Zieles beteiligen.“

Wären also damals die sowohl in der LINKEN als auch bei ver.di zusätzlich eingebrachten Anträge angenommen worden, der Reform des Arbeitszeitgesetzes auf die Beine zu helfen durch eine Kampagne, die über Parteigrenzen hinweg möglichst alle Arbeitnehmerorganisationen eingebunden hätte, bis hin zum Arbeitnehmerflügel der CDU, dann wäre das, im Rahmen einer strategischen Defensive eine taktische Offensive gewesen.

Leider haben weder die Partei DIE LINKE noch die Gewerkschaften dieser guten Absicht, die wirklich alle Lohnabhängige betrifft, ob beschäftigt oder unbeschäftigt, ob in Vollzeit oder in Teilzeit, Taten etwa in Form einer groß angelegten Kampagne ähnlich der für den Mindestlohn folgen lassen. Anträge dazu lagen vor, sind aber nicht angenommen worden.

Geht man von dem militärischen Ursprung des Begriffs Defensive aus und übersetzt man ihn ins Politische dann wäre sie gegen das landläufige Verständnis sowieso die stärkere Position. Warum? Der, der sich in der Defensive befindet hat etwas, was sich lohnt zu verteidigen. Etwas zu erhalten fällt in der Regel leichter und man kann sich auch weniger streiten, um das Ausformulieren eines zu anzustrebenden neuen Tatbestandes, denn er ist ja schon da. Das Aufgeben einer bestehenden Position hingegen gehört nicht dazu.

Nun, ist es für die Sicherung des Tatbestandes, die im Durchschnitt tatsächlich geleisteten 40 Wochenstunden in das Arbeitszeitgesetz zu schreiben, vielleicht schon zu spät? Der Fokus muss nun auf der Verteidigung des 8-Stunden-Tages liegen!

Aber wenn schon am ArbZG geschraubt werden soll, warum dann nicht mit der alten Parole der Gewerkschaften in die andere Richtung kontern:
„5-Tage die Woche – Samstag gehört Mama und Papa mir!“ („Samstags gehört Vati mir“ plakatierte schon 1956 der DGB zum 1. Mai).


(HD)