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Gesetzesentwurf wanderte in den Papierkorb

Schnüffler vorerst gestoppt

01.03.2013 Nach heftiger Kritik von Datenschützern, des DGB, der Partei „Die Linke“ und aus Reihen der SPD und Grünen hatten CDU/CSU und FDP kurzfristig Mitte Januar die Beratung eines Gesetzentwurfs zur Reform des Datenschutzes in Betrieben von der Tagesordnung des Bundestags-Innenausschusses genommen. Offensichtlich gedacht als kleines Wahlkampfgeschenk für die FDP  für die Niedersachsenwahl, erinnerte sich man dann wohl des noch nicht allzu lange zurückliegenden Desasters um das adresshandelsfreundliche Meldegesetz und fürchtete eine neuerliche Blamage.

Worum es bei dem nun zurückgezogenen Gesetzentwurf der Rechtskoalition geht, beschreibt die FAZ-Kolumnistin Constanze Kurz unter dem Titel „Der ausgeschnüffelte Arbeitsplatz“ treffend so: „Er wirkt, als wollte der Gesetzgeber in die Zeiten des Frühkapitalismus zurück (…) das früher verbotene Praktiken beim Ausspionieren von Mitarbeitern nun explizit legalisiert. (…) Ein weiterer gravierender Mangel des Entwurfs ist, dass nicht einmal ansatzweise eine Beschränkung der digitalen Erfassung von Arbeit zum Zweck der Effizienzoptimierung eingeführt werden soll. Im Gegenteil ist nun auch eine durchgehende 'Leistungskontrolle' ein legitimierender Grund für Datenspeicherung nach Belieben durch das Unternehmen.“ Durch den Gesetzesentwurf sollten die Arbeiter und Angestellten noch stärker als bisher zum gläsernen Mitarbeiter und Überwachungs-Freiwild der Unternehmer werden. Und die Beschäftigten können sicher sein, dass es von Seiten der Bosse und den Gesetzgebern auch in Zukunft an weiteren Versuchen nicht fehlen wird, Methoden der Überwachung und Leistungskontrolle am Arbeitsplatz zu perfektionieren.        

         (gst)