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Wo bleibt der Protest gegen Datenhunger der GEZ ?

01. April 2013 Der Startschuss zum großen Datenabgleich ist erfolgt. Ab Anfang März werden von den Einwohnermeldeämtern siebzig Millionen Datensätze an den „Beitragsservice“, der Nachfolgeorganisation der GEZ, übermittelt. Der „Beitragsservice“ gleicht dann die übermittelten Daten mit denen der bereits geführten „Beitragszahler“ ab. Anschließend erhalten alle Volljährigen, die „keiner bereits beim Beitragsservice angemeldeten Wohnung“ zugeordnet werden können, einen Brief mit der Frage, „ob eine Anmeldung notwendig“ sei.
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Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt die Vermutung: Wer an einer Adresse gemeldet ist, wohnt dort auch und muss den Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro zahlen. Wer an zwei Adressen gemeldet ist, zahlt grundsätzlich auch zweimal den vollen Beitrag. Kann der Inhaber der Wohnung nicht festgestellt werden, darf die Landesrundfunkanstalt beim Eigentümer, also beim Vermieter oder Verwalter der Immobilie nachfragen, wer in der Wohnung lebt.

Bürokratisch kompliziert wird es auch dann, wenn ein Gebührenzahler es wagt, sich abzumelden – etwa weil er umzieht, sein Gewerbe aufgibt oder mit jemanden zusammenzieht. Dann braucht er aber quasi ein „Attest“, den der „Beitragsservice“ „begründeter Lebenssachverhalt“ nennt. Schließlich könnte es ja sein, dass sich der einstige Zahler vor der Gebühr drücken will.

Bereits im Oktober 2010 hatte die Konferenz der Datenschutzbeauftragten moniert, dass mit diesem „Upgrade“ im Grunde genommen ein zweites Melderegister geschaffen wird, was gegen den Datenschutz verstoße. Die Datenschützer hatten deshalb Nachbesserungen im Sinne des Datenschutzes der Bürger gefordert. Mit einem Trick umgeht nun der „Beitragsservice“ diese Vorgabe. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, weisst darauf hin, dass sich zwölf der sechzehn Bundesländer der Kontrolle der Datenschützer auf Landesebene einfach entziehen, indem sie unter Berufung auf die Pressefreiheit eigene Datenschutzbeauftragte installiert hätten, von denen erwartungsgemäß keine Einwände gegen den Datenhunger vorgebracht wurden.   
 (gst)
   

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