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Der Einfluss der erneuerbaren Energien

Strompreiserhöhungen

01.01.2011 Ab dem 1. Januar 2011 kündigen auch die Kieler Stadtwerke die Erhöhung des Strompreises für alle Produkte um 1,61 Cent/kWh (brutto) an. Damit geben sie die gesetzlich festgelegte Öko-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an den Endverbraucher weiter. Dies trifft allerdings vor allem die Kleinverbraucher, denn die großen Stromverschwender bleiben von dieser Abgabe zum größten Teil verschont.
Obwohl seit einem Jahr die von der Bundesnetzagentur vorgeschriebene getrennten Abrechnung von Erzeugung, Transport (Netzgebühren), Messwesen und Verkauf eingeführt wurde und z. B.die Stadtwerken dafür schon seit längerem getrennte Gesellschaften eingerichtet haben, findet man auf der Rechnung des Endverbrauchers keinerlei Angaben oder Aufschlüsselung. Von der geforderten Transparenz kann also keine Rede sein.Lediglich die Stromsteuer (auch bekannt als Öko-Steuer) und die Mehrwertsteuer werden getrennt ausgewiesen. Obwohl die EEG-Umlage bereits ab 2000 erhoben wird, taucht sie bisher in der Abrechnung nicht auf . Ab Januar wird sie vermutlich aufgeführt sein, um sie als „Strompreistreiber“ darstellen zu können. Das EEG ermöglicht es jedem privaten Stromerzeuger, der regenerativen Strom erzeugt, diesen ins Netz aufzunehmen und zu vergüten zu lassen, damit der Anteil der fossilen Energieerzeugung mit den umweltschädlichen Folgen reduziert werden kann.

„Das im EEG verankerte Mindestausbauziel von 30 % im Jahr 2020 steht im Kontext anspruchsvoller Vorgaben der Europäischen Union (EU) für den gesamten Bereich der erneuerbaren Energien. Die EU will mit der im Juni 2009 in Kraft getretenen Erneuer-bare-Energien-Richtlinie (2009/28 EG) sicherstellen, dass bis 2020 bereits 20 % ihres gesamten Brutto-Endenergiebedarfs erneuerbar gedeckt werden. Das hiermit korrespondierende, verbindliche Ziel für Deutschland liegt bei 18%. Gegenüber dem aktuellen Stand (2009: 10.4 %) ist dies ein Anstieg von etwa 75 % und erfordert in allen Bereichen der erneuerbaren Energiebereitstellung (Strom, Wärme, Mobilität) energische Anstrengungen“, heißt es dazu beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

Von Energiekonzernen wird es so dargestellt, dass die EEG-Umlage die Ursache der Strompreissteigerungen sei. Dazu gibt es vom BMU seit dem 31.8.2010 eine Veröffentlichung zum Thema: „Einfluss der Förderung erneuerbarer Energien auf den Haushalts-strompreis in den Jahren 2009 und 2010 – einschl. Ausblick auf das Jahr 2011“

Auf S. 5f ist die Entwicklung der Strompreise von 2000-2009 angegeben mit der folgenden Schlussfolgerung: „dass der deutliche Anstieg der monatlichen Strom-rechnung des Musterhaushalts bis zum Jahr 2009 keinesfalls durch die Förderung erneuerbarer Energien getrieben ist. Zwischen den Jahren 2000 und 2009 stieg die EEG-Umlage um etwa drei Euro/Monat, während sich die monatliche Stromrechnung des Referenzhaushalts im gleichen Zeitraum insgesamt um etwa 28 Euro erhöhte. Neben der Erhöhung der Umsatzsteuer im Jahr 2006 ist dieser Anstieg in den letzten Jahren zum ganz überwiegenden Teil dem von den Stromlieferanten verantworteten Kostenblock 'Erzeugung, Verteilung und Vertrieb' zuzurechnen. Auch bei anteiliger Zurechnung der Umsatzsteuer zeichnete das EEG bis einschließlich 2009 maximal für etwa ein Viertel der jährlichen Preiserhöhung verantwortlich. In den meisten Jahren lag sein Anteil deutlich niedriger.“

Als Begründung für die Steigung der Strompreise bis 2009 wird genannt: „So haben die EVU die CO2-Zertifikate in die Strompreise eingepreist, obwohl sie diese kostenlos erhalten haben. Daneben ist insbesondere der nach übereinstimmender Aussage verschiedener Untersuchungen noch unzureichende Wettbewerb auf dem deutschen Stromgroßhandelsmarkt zu nennen.“

Ab 2010 änderte sich die EEG-Umlagepraxis: Der nach dem EEG vergütete Strom wird von den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) nicht mehr physisch an alle Strom-lieferanten verteilt, sondern über die Strombörse vermarktet. Die ÜNB müssen die EEG-Zahlungen im Oktober eines Jahres für das Folgejahr kalkulieren, ebenso wie die Einnahmen für den Strom an der Börse – der Ausgleich zwischen beidem ist die EEG-Umlage. Nach einem Jahr wird exakt abgerechnet, evtl. Über/Unterzahlungen auf das Folgejahr übertragen. Für 2010 ergab sich eine Differenz von rd. 8,2 Mrd. Euro EEG-Umlage, was bei den Stromkunden 2010 zu einer EEG-Umlage von rund zwei Cent pro Kilowattstunde führte. Warum die Strompreise teilweise noch weiter anstiegen, wird so begründet: „Während viele Unternehmen Ihren Strom für 2010 bereits in der Vergangenheit zu den damals hohen Beschaffungskosten von z. T. über acht Cent pro Kilowattstunde eingekauft hatten und diese nun an ihre Kunden weitergeben, profitierten andere Unternehmen von den zwischenzeitlich deutlich gesunkenen Börsenpreisen. Sie machen entweder höhere Gewinne und/oder geben ihre gesunkenen Kosten – teilweise – den Kunden weiter.“

In 2011 wird die EEG-Umlage deutlich steigen, da die Umlage für 2010 zu niedrig kalkuliert war und die Anzahl EEG-Anlagen stärker ansteigt als berechnet (PV und Biomasse) und Verkaufserlöse für EE-Strom niedriger ausfallen (Wirtschaftskrise).

Zur Argumentation für die EE weist das Gutachten ausdrücklich darauf hin, dass die EEG-Umlage nicht die Kostenrechnung beherrschen sollte, da mit den regenerativen Energien auch zusätzliche positive Effekte erreicht werden, die bisher nicht ausgewiesen sind, z.B.

1. Beschäftigung: „2009 boten sie im Strom-, Wärme und Kraftstoffmarkt insgesamt bereits etwa 300.000 Menschen in Deutschland Arbeit. Mehr als die Hälfte dieser Arbeitsplätze ist dabei dem EEG zuzurechnen.“

2. Vermeidung externer Kosten: „Ein wissenschaftliches Gutachten für das BMU kam in diesem Zusammenhang zu dem Schluss, dass die durch erneuerbare Energien im Strombereich vermiedenen Umweltschäden im Jahr 2009 mit knapp 6 Mrd. Euro in ähnlicher Höhe lagen wie die systemanalytisch berechneten Mehrkosten der erneuerbaren Stromerzeugung.“

3. Einsparung von CO2-Emissionen: „Diese lagen nach Berechnungen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien Statistik 2009 bei knapp 70 Mio. Tonnen.“ (ca. 15 Euro/t CO2 derzeitiger Preis an der Strombörse Leipzig)

4. Senkung des Imports fossiler Energie: „Wird auch der Einsatz der Erneuerbaren im Wärme und Kraftstoffbereich berücksichtigt, wurden die genannten fossilen Energie-importe 2009 im Wert von mehr als fünf Milliarden Euro verringert.“

5. Wissenschaftlich nachgewiesener preisdämpfender Einfluss auf die Großhandels-strompreise (sog. Merit Order Effekt)

6. höhere Steuereinnahmen: steigender Inlandsumsatz mit erneuerbaren Energien (2009: rd. 38 Mrd. Euro) und Exporterfolge der deutschen EE-Branche.

Das Hintergrundpapier kommt deshalb zum Fazit, das wir schon kennen: „Im Strom-bereich besitzt das EEG dabei weiterhin eine Schlüsselrolle: Während die Kosten der konventionellen Stromerzeugung durch erforderliche Neubauten von Kraftwerken und wachsende Brennstoffpreise voraussichtlich kontinuierlich weiter steigen werden, geht die Mehrzahl der Einspeisevergütungen, die im EEG festgeschrieben sind, jährlich zurück. Damit verbessert sich die Wirtschaftlichkeit der erneuerbaren Energien stetig.“

01-01-2011

Wer verdient am Strom?

Dazu gibt es eine Übersicht des BMU. Aus ihr ist klar zu erkennen, wohin der Gewinn wirklich geht, auch wenn das BMU dies leider nicht in genauen Zahlen veröffentlicht (obwohl es eigentlich über die Bundesnetzagentur zu ermitteln sein müsste):

1. Der größte Teil des Strompreises (59,1%) geht an die Energiekonzerne für die Strom-erzeugung z.T. aus abgeschriebenen Atom- und Kohlekraftwerken, für Netz- nutzungsgebühren, für das Messwesen und für den Handel.

2. Die zweitgrößte Anteil (16%) ist die Mehrwertsteuer von 19 %, die nur vom End-er- braucher bezahlt. Für Gewerbetreibende und Konzerne sind dies nur durchlaufende Kosten.

3. Der drittgrößte Teil ist die Stromsteuer (8,5%), seltsamerweise auch bekannt als Öko-Steuer, obwohl diese direkt in der Rentenversicherung und beim Bund landet und hier Löcher stopfen soll, weil „vergessen“ wurde die Vermögenden zur Finanzierung der Rentenversicherung heranzuziehen.

4. Konzessionsabgaben und Mehrwertsteuer landen zum Teil in den kommunalen Haushalten. Aber gerade dieser teil wird zunehmend reduziert. Zum Teil verzichten Städte wegen „Wettbewerbsvorteilen“ sogar auf die Konzessionsabgabe oder ver- mischen sie mit der Dividende (wie z.B. in Kiel) aus städtischen Anteilen an Stadtwerken.

04-01-2011

Große Stromverbraucher werden beim EEG entlastet. Für Sondervertragskunden wie besonders energieintensive Unternehmen gibt es Ausnahmen und Ausgleichsregelungen. Unternehmen die mehr als 100.000 kWh verbrauchen, zahlen grundsätzlich nur 0,05 Cent je Kilowattstunde. Wer mehr als 4% Stromanteil am Umsatz hat, zahlt sogar nur noch 0,025 Cent/kWh.

Das gilt übrigens auch für die Stromsteuer. Ab einem Steuerbetrag von 512,50 Euro müssen nur noch 5 % getragen werden. Auch bei der Konzessionsabgabe gilt ein reduzierter Satz von 0,11 Cent/kWh.

Die Mehrwertsteuer wird von Unternehmen mit der Umsatzsteuer verrechnet.

Ein weiterer bitterer Beigeschmack der so geförderten EEG ist allerdings die Förderung von landwirtschaftlich erzeugten Energiepflanzen wie Mais, Getreide u. ä. und ihre Verwendung als Biomasse. In Schleswig-Holstein hat dies bereits verheerende Auswirkung auf die Verdrängung lebenswichtiger und ökologischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Missbrauch der Landwirtschaft für die Energie- und Strom-erzeugung. Dazu bedarf es noch genauerer Enthüllungen und viel Protest.

Als Konsequenz zur Strompreisentwicklung bleibt hier im Moment nur die Einforderung der Transparenz bei der Stromabrechnungen und als Nächstes die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Strompreiserhöhungen. Aber es bleibt auch die Hoffnung, dass die Stadt eine konzernfreie eigene Energieversorgung auf umweltfreundlicher Basis zu sozialen und durchsichtigen Preisen für den Verbraucher im Rahmen ihres Energiekonzeptes realisiert. Ohne kommunale und demokratische Kontrolle der Energieversorgung wird dies nicht möglich sein.

(uws)

Quellen + Grafiken: Broschüre des BMU „Strom aus erneuerbaren Energien. Was kostet uns das?“ (April 2009)

Hintergrundpapier des BMU „Einfluss der Förderung erneuerbarer Energien auf den Haushaltsstrompreis in den Jahren 2009 und 2010 – einschl. Ausblick auf das Jahr 2011“ (31.8. 2010)