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Koalitionsverhandlungen:

Was wird aus der Energiewende?

01. November 2013 Langweilig wird uns in den nächsten Monaten vermutlich nicht werden. Dafür sorgt die komplizierte Lage nach den Bundestagswahlen vom 22. September 2013. Eines der Themen, die in den anstehenden Koalitionsverhandlungen für reichlich Zündstoff sorgen werden, ist die Energiewende, oder genauer: die Zukunft der Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Im Jahre 2000 von der seinerzeitigen SPD-Grünen Mehrheit entworfen und verabschiedet, bildet es bisher den Rahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energieträger (Wind, Sonne, Biogas, kleine Wasserkraft und Geothermie) im Stromsektor.

 

Einspeisevorrang und für meist 20 Jahre garantierte Vergütungssätze haben das Gesetz in den vergangenen Jahren in einem Umfang zum Erfolg werden lassen, wie es sich vermutlich selbst seine Autoren – darunter der inzwischen verstorbene langjähriger Vorkämpfer der Solarenergie und SPD-Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer – nicht haben träumen lassen. 22,6 Prozent der deutschen Bruttostromerzeugung (rund 25 Prozent des Nettostromverbrauchs) wurde 2012 von den erneuerbaren Energieträgern geliefert. Im Jahre 2000 lag der Beitrag noch bei 6,2 Prozent.

Das Verdienst der FDP

Doch nicht jeder kann sich über den Erfolg freuen. Die FDP-Minister hatten schon zu Beginn der letzten Legislaturperiode versucht, den Ausbau der Solarenergie zu bremsen, erreichten mit ihren Vorstößen aber regelmäßig das Gegenteil. Das baldiger Ende lukrativer Einspeisevergütungen fürchtend und durch die aggressive Rhetorik der Wirtschaftslobby aufgeschreckt beeilten sich viele Interessenten jeweils im Vorfeld der beschlossenen Vergütungsabsenkungen derart mit ihren Bestellungen, dass das Ergebnis ein enormer Boom war. 2010, 2011 und 2012 wurden jährlich über sieben Gigawatt neuer Solarleistung installiert, womit jeweils rechnerisch – aber nicht ohne weiteres technisch – in etwa ein großes AKW ersetzt werden kann.

In gewisser Weise hat sich damit die FDP um die globale Energiewende sehr verdient gemacht, denn der Absatz in Deutschland verhalf der Branche zum weltweiten Durchbruch. Inzwischen sind Solaranlagen so günstig, dass sie auch für Entwicklungsländer erschwinglich werden. Hierzulande kosteten Solarmodule zu Beginn 2009 noch ohne Steuern und Installation im Großhandel je nach Typ und Herkunftsland zwischen 2,1 und 3,19 Euro pro Wattspitzenleistung (?/Wp) im August 2013 waren es nur noch 0,36 und 0,78 ?/Wp. Das entspricht einer Preisreduktion von rund 72 bis 83 Prozent.

Nebenbei bemerkt: Da die Installationskosten und die Preise für die übrigen Komponenten nicht im gleichen Maße gesunken sind, betrug der Anteil der Solarzellen an den Gesamtkosten der Anlagen Anfang 2012 im Durchschnitt nur noch rund 36 Prozent. Und da der größte Teil der übrigen Komponenten im Inland produziert wird, betrug die inländische Wertschöpfung einschließlich der nicht unerheblichen Handwerksleitung und dem Absatz einheimischer Hersteller rund 70 Prozent[1]. Der mitunter zu hörende standortnationalistische Einwand, die hiesige Solarförderung nütze vor allem der chinesischen Solarindustrie, ist also an den Haaren herbeigezogen.

Die Forderungen des BDI

Der deutsche Solarboom schafft also auch im Inland eine ganze Reihe von Arbeitsplätzen, ist aber dennoch nicht im Sinne der FDP, des CDU-Wirtschaftsausschusses und ihrer Auftraggeber. In der Woche vor der Bundestagswahl machte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) seine Forderungen noch einmal in aggressiven Worten klar: Einspeisevergütung und -vorrang sollen abgeschafft, und der Strom erneuerbarer Energieträger von den Erzeugern selbst vermarktet werden. Außerdem verlangt der BDI, dass die Besitzer neuer Windkraft-, Solar-, Biogas- und anderen bisher durch das EEG geförderten Anlangen die Anschlusskosten selbst tragen.

Offensichtlich ist der BDI wild entschlossen für seine Forderungen in den nächsten Monaten den Druck weiter zu erhöhen. BDI-Präsident Ulrich Grillo: „Wenn die EEG-Reform ausbleibt, fordere ich einen Stopp im Sinne eines konditionierten Moratoriums. Dann wird der BDI dafür kämpfen, die milliardenschwere Förderung der erneuerbaren Energien so lange zu stoppen, bis ein wirklich tragfähiges Gesamtkonzept vorliegt.“

Grillo beklagt sich vor allem über die angeblich so hohen Stromkosten für die Unternehmen. Dazu muss man allerdings wissen, dass Industriekunden nicht nur traditionell den Strom günstiger als Kleingewerbe und Privathaushalte beziehen. Besonders die energieintensive Industrie ist zusätzlich ganz oder teilweise von EEG-Umlage, Netzentgelten, Stromsteuer und anderem befreit. Auf rund 20 Prozent der deutschen Stromproduktion wird zum Beispiel die EEG-Umlage nicht oder nur im deutlich verminderten Umfang erhoben.

Ansonsten stimmt es zwar, dass die deutschen Industriestrompreise im europäischen Vergleich ziemlich weit vorn liegen. Allerdings nur so lange lediglich der Durchschnitt betrachtet wird. Die besonders großen Abnehmer können sich bei den Anbietern oder an der Strombörse besonders günstig eindecken. Das führt dazu, dass, wie das Portal „Germany Trade & Invest“ schon Anfang 2011 schrieb, „insbesondere im Bereich sehr großer Abnahmemengen (die Preise) unterhalb des EU-Durchschnitts“ liegen.

Nach Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums lagen 2010 die hiesigen Preise für Industriestrom mit 11,55 Cent pro Kilowattstunde zwar 1,8 Cent über dem EU-Durchschnitt, jedoch 2,35 Cent unter dem italienischen Preisniveau. Nach den Statistiken des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft lagen die Preise für die nichtprivilegierte Industrie 2010 sogar nur bei 10,84 Cent pro Kilowattstunde. Die energieintensiven Betriebe zahlten sogar nur 9,3 Cent pro Kilowattstunde.

Wohin geht die Reise?

Bundesumweltminister Peter Altmaier hat bereits im Frühjahr mit der offensichtlichen Billigung der Kanzlerin einige Vorstöße gegen das EEG unternommen, die dem Anliegen des BDI sehr entgegenkamen. Die bayrischen und sächsischen Landesregierungen hatten außerdem im Sommer im Bundesrat einen ergebnislosen Versuch unternommen, den Ausbau der Windenergie über wesentlich verschärfte Abstandsregelungen auszubremsen. Auch das CDU-CSU-Wahlprogramm liest sich eher so, als ob die Union Einspeisevorrang und -vergütung möglichst bald abschaffen will. Statt dessen soll der Markt es richten. Alles in allem ist das Programm in Sachen Energiewende auffällig unkonkret und vermeidet zum Beispiel jede konkrete Zielvorgabe und Jahreszahl.

Nur wird die Union nicht alleine regieren können und hat zudem gerade ihren liberalen Ex-Koalitionspartner verloren. Zudem kontrolliert sie im Bundesrat, der etwaigen Änderungen am EEG zustimmen müsste, nur noch eine kleine Minderheit der Sitze. Auf der anderen Seite bekennt sich die SPD zumindest zum Einspeisevorrang und macht einige Vorschläge, wie die Strompreise für die Privathaushalte zu senken wären, ohne an der Vergütung etwas zu verändern. Mit den Stimmen der Grünen und der Linkspartei, die beide in ihren Wahlprogrammen die Grundpfeiler des EEG verteidigen, gäbe es im Bundestag also eine Mehrheit, die die Energiewende fortsetzen will. Andererseits hat die SPD mit der Union eine große Schnittmenge, was den Bau neuer Kohlekraftwerke und den Schutz der Interessen der Stromkonzerne angeht, wie sie zuletzt in Hamburg mit ihrer Polemik gegen das dortige Volksbegehren zur Rekommunalisierung der Netze gezeigt hat.

Alles in allem ist also nicht nur offen, welche Koalition sich in den nächsten Wochen bilden wird, sondern auch, was im Koalitionsvertrag zur Energiewende stehen und was davon dann durchzusetzen sein wird. Auf jeden Fall gilt: Die Auseinandersetzung hat gerade erst begonnen.

(wop)

Dieser Beitrag erschien zuerst in der Herbstausgabe von „Lunapark21“. Vom Autor ist außerdem bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung im Rahmen der Reihe „Luxemburg Argumente“ die Broschüre „Armutsrisiko Energiewende? – Mythen Fakten, Argumente“ erschienen, die kostenlos bezogen werden kann.

[1] Haselhuhn, Ralf, Aktueller Stand der inländischen Wertschöpfung bei PV-Anlagen in Deutschland, http://experts.top50-solar.de/antwort/aktueller-stand-der-inlaendischen-wertschoepfung-bei-pv-anlagen-in-deutschland/ abgerufen am 26.09.2013

 

Einspeisevergütungen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert den Anlagenbetreibern für 20 Jahre eine feste Einspeisevergütung, deren Höhe vom Datum der Inbetriebnahme abhängig ist. Für neue Solaranlagen werden die Vergütungen derzeit im Monatsrhythmus um 1,8 Prozent abgesenkt, wobei der Umfang der Verminderung vom Zubau abhängt und alle drei Monate neu festgesetzt wird. Ab dem 1. Oktober gibt es für Strom aus Anlagen mit einer Leistung von maximal zehn Megawatt je nach Größe 9,88 bis 14,27 Cent pro Kilowattstunde (ct./kWh). Dabei gilt, je größer die Anlage, desto geringer die Vergütung.

Windstrom wird, sofern an Land erzeugt, in den ersten fünf Jahren mit 8,93 bis 9,41 ct./kWh vergütet. Danach wird nur noch 4,87 ct./kWh gezahlt. Wird eine alte durch einen neue Anlage ersetzt, wird die Vergütung für die ersten fünf Jahre um einen halben Cent erhöht.

Windkraftanlagen auf See produzieren erheblich teurer: Dort gibt es für die ersten zwölf Jahre eine Anfangsvergütung von 15 ct./kWh, was sich mit zunehmenden Abstand zur Küste und größerer Wassertiefe noch verlängern kann. Wahlweise können die Betreiber sich auch für eine erhöhte Anfangsvergütung von 19 ct./kWh entscheiden, die dann aber nur acht Jahre gezahlt wird. In beiden Fällen gibt es danach noch 3,5 ct./kWh. Für Biogasstrom wird derzeit 5,88 bis 22,1 ct./kWh gezahlt und für Wasserkraft 3,4 bis 12,7 ct./kWh. In beiden Fällen gilt: je kleiner die Anlage, desto höher die Vergütung.

Kostentreiber

Im Jahre 2000 erreichte der durchschnittliche Strompreis für Privathaushalte einen Tiefststand von 13,94 Cent pro Kilowattstunde (ct./kWh). Seit dem ist er auf rund 28 ct./kWh gestiegen. Für diesen Anstieg wird in der öffentlichen Debatte meist allein die Energiewende verantwortlich gemacht, doch ist das gerechtfertigt?

Strom hat sich seit 2000 um 14,56 ct./kWh verteuert. Die EEG-Umlage stieg in der gleichen Zeit von 0,2 auf 5,277 ct./kWh, trug zur Verteuerung des Stroms also nur ein gutes Drittel bei. Wo kommen die restlichen 9,497 ct./kWh Preisanstieg her? Die Stromsteuer stieg von 1,28 auf 2,05 ct./kWh, macht einen Verteuerungsbeitrag von 0,77 ct./kWh. Dann wäre da die Mehrwertsteuer. 19 Prozent zahlen Privatkunden beim Strom. Im Jahre 2000 waren es 2,63, jetzt sind es 4,55 ct./kWh, macht plus 1,92 ct./kWh. Ein weiterer Preistreiber sind jene Anteile der Rechnung, die an die Erzeuger und Netzbetreiber fließen. Diese erhöhten sich seit 2000 von 8,62 auf 14,13 ct./kWh, also um 5,51 ct./kWh. Mit anderen Worten: Ein gutes Drittel des Preisanstiegs oder etwas mehr als von der EEG-Umlage verursacht, fließt in die Taschen der Netzbetreiber und Kraftwerksbesitzer.

Die EEG-Umlage

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Erinnerung an die Demonstration gegen ein geplantes Kohlekraftwerk in der Klimaschutzstadt Kiel im Februar 2008. (Foto: uws) 

5,277 Cent pro Kilowattstunde zahlen Privatkunden und kleine Gewerbetreibende derzeit als sogenannte EEG-Umlage. Zum 1. Januar wird sie voraussichtlich weiter angehoben und wird dann vermutlich irgendwas zwischen sechs und 6,5 ct./kWh betragen. Mitte Oktober wird der genaue Betrag bekannt geben. Mit der EEG-Umlage wird das sogenannte EEG-Konto ausgeglichen, aus dem einerseits Marktprämien für Anlagenbetreiber gezahlt werden, die ihren Strom selbst verkaufen, und andererseits die Netzbetreiber die Vergütungen ersetzt bekommen, die sie an die Anlagenbesitzer zahlen. Als Einnahmen fließen auf dieses Konto neben der von den Verbrauchern bezahlten Umlage die Verkaufserlöse, die der Ökostrom an der Börse erzielt. Und hier liegt eines der Probleme der Umlage. Die Verkaufserlöse sind nämlich zu gering, weil der Preis an der Leipziger Strombörse in den Keller gegangen ist.

Der Grund: Zu viel Strom aus den Atom- und Kohlekraftwerken. Letzteres liegt zum einen daran, das Atom- und Braunkohlekraftwerke schon aus technischen Gründen rund um die Uhr laufen müssen und im Betrieb nur begrenzt auf weniger Leistung runter geregelt werden können. Zum anderen hat sich der Betrieb von Kohlekraftwerken gegenüber der umweltfreundlicheren Konkurrenz der Gaskraftwerke erheblich verbilligt, weil auch der Preis der Verschmutzungsrechte, das heißt, der CO2-Zertifikate in den Keller gerauscht ist. Schon seit Anfang des Jahres gab es auf der EU-Ebene verschiedene Versuche, die Situation durch Verknappung der Zertifikate zu bereinigen. Allerdings scheiterte dies am Widerstand der Bundesregierung. Fazit: Eine Reparatur des Emissionshandels, eine CO2-Steuer, wie sie jetzt in Frankreich eingeführt werden soll, oder auch ein Kohleausstiegsgesetz, wie es die Linkspartei fordert, könnte die EEG-Umlage bei der Beibehaltung ihrer jetzigen Konstruktion um einige Cent pro Kilowattstunde vermindern.