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Erster bundesweiter Entgelttarifvertrag für Luftsicherheitskräfte

verdi


24. Januar 2019 | Das haben die Beschäftigten gemeinsam erreicht: In den frühen Morgenstunden haben sich der Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen und ver.di auf einen ersten bundesweiten Entgelttarifvertrag in der Luftsicherheit geeinigt. Die Erhöhungen liegen über die nächsten drei Jahre zwischen 3,5 und 9,77 Prozent jährlich. Die Gesamterhöhungen je nach Region und Tätigkeit in diesem Zeitraum zwischen 10,5 Prozent und 26,7 Prozent. ver.di konnte sich auch in der Anpassung der östlichen Bundesländer durchsetzen. In der Passagierkontrolle wird 2021 ein Stundenlohn von 19,01 Euro erreicht. Die Luftsicherheitsassistenten erhalten so etwa am Flughafen Leipzig/Halle jährlich 1,44 Euro die Stunde mehr, bereits 2021 wird das Westlohnniveau erreicht. In den anderen Tätigkeitsbereichen ist ein längerer Anpassungszeitraum notwendig.

Das ist ein großer Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen in der Branche. Es war ein hartes Ringen, das zeigt: Es lohnt sich Gewerkschaftsmitglied zu sein“, sagte Ute Kittel, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand und zuständig für die privaten Luftsicherheitsbeschäftigten.

Die Arbeitgeberseite rückte zudem von der Bezeichnung einfacher Anlerntätigkeiten ab, gemeinsam wird eine Initiative für einen Ausbildungsberuf „Fachkraft für Luftsicherheit“ gestartet.

Beide Seiten haben sich zudem darauf verständigt, direkt nach Abschluss des Entgelttarifvertrages in Verhandlungen über Zeitzuschläge, Funktionszulagen und die Umwandlung von Entgelt in zusätzliche Freizeit einzusteigen.

„Das vorliegende Ergebnis ist ein beidseitiger Kompromiss, der sich in den Details sehen lassen kann. Wir haben gute Ergebnisse für alle Bereiche der Luftsicherheit durchsetzen können. Die Arbeitgeberseite ist nach den starken Warnstreiks von ihrer Blockadehaltung abgerückt und hat einen Weg der schnelleren Anpassung der Entgelte eingeschlagen“, so Benjamin Roscher, ver.di-Verhandlungsführer.

Die ver.di-Tarifkommission hat das Ergebnis angenommen und legt es nun den Mitgliedern zur Abstimmung vor. Es gilt eine beidseitige Erklärungsfrist bis zum 18. Februar, 23:59 Uhr.

ver-di