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CETA nicht verharmlosen – keine Entwarnung beim Investorenschutz
Gutachten spielt Sonderrechte für Konzerne herunter
Zwei Tage vor dem EU-Kanada-Gipfel in Ottawa hat das globalisierungskritische Netzwerk Attac davor gewarnt, die Gefahren durch das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) zu verharmlosen. "Es bleibt dabei: CETA darf nicht unterzeichnet werden", sagte Roland Süß vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. "Insbesondere beim geplanten Investorenschutz gibt es keinen Anlass für Entwarnung. Der Vertragstext strotzt nur so vor unklaren Formulierungen, die viel Spielraum für Interpretationen im Sinne der Konzerne lassen.
Mit CETA würde eine intransparente Paralleljustiz mit Sonderrechten für Konzerne etabliert. Das ist und bleibt inakzeptabel." Laut CETA-Text könnten Konzerne vor einem internationalen Schiedsgericht klagen, wenn sie ihre "legitimen Erwartungen" auf Gewinn geschmälert sehen. Weitere unpräzise Definitionen wie "faire und gerechte Behandlung" oder "legitime öffentliche Interessen" bieten ebenfalls ein weites Feld von Klagemöglichkeiten. Auch die Klausel, die Klagen von ausländischen Briefkastenfirmen verhindern soll, hält Attac für weitgehend wirkungslos: Verlangt werden lediglich "substanzielle Geschäftsaktivitäten" in dem beklagten Land. Zudem sieht der CETA-Vertrag keine verbindliche Revisionsmöglichkeit vor. Ein "Komitee für Dienstleistungen und Investitionen" soll nur prüfen, ob ein Berufungsmechanismus als notwendig erachtet wird. + CETA-Gutachter selbst Schlichter an Schiedsgerichten
Dass das Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums den Investorenschutz in CETA herunterspielt, ist laut Attac nicht weiter verwunderlich: Dessen Verfasser, der Völkerrechtler Stephan Schill, fungiert selbst als Schlichter für die internationalen Schiedsgerichte der Weltbank. Die Bundesregierung hatte ihn erst Anfang des Jahres auf die Liste gesetzt (http://t1p.de/deutsche-icsid-liste). "Da drängt sich – zurückhaltend formuliert – dann doch die Frage auf, wie neutral so ein Gutachten sein kann", stellte Roland Süß fest. Auch das zweite vom Wirtschaftsministerium veröffentlichte Gutachten zu CETA, demzufolge die nationalen Parlamente das Abkommen ratifizieren müssen, bedeutet laut Attac keine Entwarnung, so lange die EU-Kommission das anders sieht. Denn dass die Kommission nicht davor zurückschrecke, für einen kurzfristigen Erfolg die Demokratie in Europa zu beschädigen, zeige ihre Weigerung, die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP zuzulassen. + Widerstand gegen CETA und TTIP wächst "Doch der Widerstand gegen CETA, TTIP und Co. wächst. Anders als Sigmar Gabriel beim SPD-Konvent den Delegierten suggerieren wollte, fordern immer mehr Stimmen aus der Zivilgesellschaft das Aus für die Freihandelsabkommen", sagte Roland Süß. So mobilisiert Attac gemeinsam mit zahlreichen europäischen Nichtregierungsorganisationen für den 11. Oktober zu einem EU-weiten Aktionstag gegen CETA, TTIP und das geplante Dienstleistungsabkommen TiSA. Und auch die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA wird trotz des Widerstands der EU-Kommission starten: selbst organisiert von den mehr als 240 Organisationen im internationalen Bündnis "Stop TTIP".
Pressemitteilung Attac Deutschland Frankfurt am Main, 24. September 2014
Weitere Informationen: * Attac-Kampagne "TTIP in die Tonne": www.attac.de/ttip