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HSH Nordbank AG

Freisprüche der Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank aufgehoben

Mit Urteil vom 12. Oktober 2016  (5 StR 134/15)  wurden die Freisprüche der Vorstandsmit-gliederder der HSH Nordbank AG wegen des Vorwurfs der Untreue u.a. aufgehoben. Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft das Urteil aufgehoben und die Sache an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts in Hamburg zurückverwiesen.  

hg