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Protestkundgebung zur ersten Anhörungsrunde im Landtag:
WIR DEMONSTRIEREN WANN, WO UND WIE WIR WOLLEN!
Bildquelle und Infos: https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.Stellungnahme-LT-SH-Versammlungsgesetz#toc6
01. Juli 2014 Bei der ersten Anhörungsrunde am 21. Mai 2014 war das Bündnis für Versammmlungsfreiheit vor und im Landeshaus deutlich wahrnehmbar. Mit am Boden und von Kletteraktivist_innen im Baum aufgehängten Transparenten wurde deutlich gemacht: Wir demonstrieren wann, wo und wie wir wollen. Die Kundgebung richtete sich gegen Videoüberwachung, Durchsuchungen, Anmeldebürokratie und präventive Teilnahmeverbote durch das geplante Landesversammlungsgesetz auf.
„Wir sind gegen das neue Gesetz, weil wir uns unsere Versammlungsfreiheit nicht durch ein Gesetz einschränken lassen wollen. Zu den gravierenden Verschlechterungen durch das geplante Gesetz zählt, dass das Filmen und Fotografieren friedlicher Kundgebungen durch die Polizei künftig allein schon wegen möglicher „Unübersichtlichkeit oder der Größe“ erlaubt werden soll. Diese Einschüchterung kann Menschen davon abhalten ihr Demonstrationsrecht wahrzunehmen. In Demoanmeldungen soll künftig neben der namentlichen Nennung einer AnmelderIn bereits der Ablauf der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema sowie der Streckenverlauf verbindlich angegeben werden. Abweichungen sollen mit einem Bußgeld geahndet werden. Auch soll die Polizei künftig schon vor Beginn einer Demonstration Menschen präventiv die Teilnahme untersagen dürfen. Sobald es kleinste Anhaltspunkte für nicht-gesetzeskonformes Verhalten gibt, beispielsweise für Vermummung, soll die Durchsuchung von Personen zugelassen werden. Anhaltspunkt könnte bereits ein Schal, eine Mütze oder eine Sonnebrille sein.“
Hintergrund: Im schleswig-holsteinischen Landtag fand eine öffentliche Expertenanhörung des Innen- und Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf statt. Zu Wort kamen eingeladene VertreterInnen von Gewerkschaften, Polizei, Bürgerrechtsinitiativen und auch das Bündnis für Versammlungsfreiheit. In ihren schriftlichen Stellungnahmen hatten die Sachverständigen vielfache Kritik an dem ursprünglichen Entwurf geübt. Die Koalition hat ihren Gesetzentwurf daraufhin in einzelnen Punkten entschärft, hält im Übrigen aber an Verschärfungen gegenüber dem geltenden Bundesversammlungsgesetzes fest. Nach der Anhörung am Mittwoch sind weitere Änderungen möglich, z. B. gab es am 11. Juni eine weitere Anhörung zu der der Richterverband und die neue Richtervereinigung eingeladen war, danach geht das Gesetz zur Verabschiedung in den Landtag.
(uws)
Bündnis für Versammlungsfreiheit in Schleswig-Holstein: http://www.versammlungsfreiheit.org
Stellungnahmen der Sachverständigen: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/1900/umdruck-18-1922.pdf