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Für Mindestlohn:
Gewerkschaftsaktion am Kieler Bahnhof
01. Februar 2015 Am Kieler Hauptbahnhof gaben DGB-KollegInnen am 12. Januar 2015 an allen drei Ein- bzw. Ausgängen in der Zeit von 6.30 bis 8.00 Uhr den werktätigen Umsteigern noch ein wenig Lektüre mit auf den Arbeitsweg. Der handliche achtseitige Flyer informiert über den am 1. Januar in Kraft getretenen Mindestlohn (8,50 Euro brutto pro Stunde) und bietet zudem Beratung und Unterstützung für alle an, denen die Minimalvergütung von ihren Arbeitgebern verweigert wird. Bei dieser Aktion handelte es sich um den Auftakt einer bundesweiten Informationskampagne des DGB, die zeitgleich an rund 270 stark frequentierten Pendlerbahnhöfen im gesamten Bundesgebiet durchgeführt wurde.
Hintergrund ist die Befürchtung der Gewerkschaft, dass viele Unternehmen mit allen erdenklichen Tricks versuchen werden, das Mindestlohngesetz auszuhebeln. Das Gesetz - und vor allem die auf Druck von Unternehmerverbänden quasi in letzter Minute noch aufgeweichten Ausführungsbestimmungen - laden geradezu zum Missbrauch ein. Ein Knackpunkt ist dabei die Dokumentationspflicht über die geleisteten Arbeitsstunden. Arbeitgeber sind nach der Mindestlohn-Verordnung verpflichtet, für bestimmte Arbeitnehmer die Arbeitszeit exakt zu dokumentieren. Deshalb verteilten die KollegInnen neben der Info-Broschüre auch einen Blanko-Arbeitszeitkalender, mit dessen Hilfe die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden notiert und dann am Monatsende mit der Lohn-und Gehaltsabrechnung überprüft werden können.
Dass die Umsetzung des Mindestlohngesetztes gesellschaftlich umkämpft bleibt, macht die Äußerung von Bundeskanzlerin Merkel deutlich, die auf CDU-Veranstaltungen zu Jahresbeginn Änderungen beim Mindestlohn in Aussicht gestellt hat. Danach werde die CDU darauf achten, eine dauerhafte bürokratische Belastung für Kleinunternehmen zu vermeiden. „Wir schauen uns das jetzt drei Monate an - und dann überlegen wir, wo wir gegebenenfalls Bürokratie wegnehmen müssen.“
Eine bundesweite Mindestlohn-Hotline des DGB ist vorerst bis zum 31. März 2015 zu erreichen: 0391/4088003 (Festnetztarif)
(gst)