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Mietobergrenze:

Pleiten, Pech und Pannen

01. Februar 2018 Auf der Januar-Sitzung der Ratsversammlung wurde die neue Fassung der Mietobergrenzen beschlossen. Dazu erklärt Ratsherr Stefan Rudau: „Die Anpassung der Mietobergrenzen entwickelt sich langsam zu einer unendlichen Geschichte des Scheiterns. Die Aneinanderreihung von Problemen, Pannen und Fehlern der Verwaltung in dieser Sache ist schon beachtlich!“

Ursprünglich hätte der zuständige Dezernent Gerwin Stöcken der Ratsversammlung schon spätestens Ende 2016 einen qualifizierten Mietspiegel vorlegen müssen. Darauf aufbauend hätte dann, unter der Anwendung eines schlüssigen Konzepts, eigentlich im Januar 2017 die Anpassung der Mietobergrenzen für Bezieher*innen von ALG II und Grundsicherung erfolgen müssen. Aber schon der Mietspiegel wurde, mit einem guten halben Jahr Verzögerung erst im Mai 2017 vorgelegt. Die Veröffentlichung des Methodenberichts erfolgte erst auf unsere Nachfrage im Dezember 2017.

„Seitdem haben wir mehrfach nachgefragt, wann endlich auch die Anpassung der Mietobergrenzen erfolgt. Immer wieder wurden wir vertröstet. Vermieterinnen und Vermieter können mit Verweis auf den ‚neuen‘ Mietspiegel schon lange Mieten erhöhen – die Menschen mit dem wenigsten Geld und den größten Schwierigkeiten beim Bezahlen von Mietzuschüssen schauen weiter in die Röhre oder müssen klagen!“, ärgert sich Rudau. Nach dem langen Warten sollte es dann jetzt aber besonders schnell gehen. Ohne die (eigentlich vorgeschriebene) Befassung im Sozialausschuss wurden die Mietobergrenzen auf die Tagesordnung der Ratsversammlung gesetzt und zwei Tage vor der Sitzung auch noch schnell das dazugehörige schlüssige Konzept nachgereicht.

Aber auch wenn zwei Tage zum wirklichen Prüfen dieses Konzepts viel zu kurz sind, offenbaren sich schon auf den ersten Blick Fehler, die das Konzept dann gar nicht mehr so schlüssig erscheinen lassen. Folgerichtig sollte also die Überweisung in den Sozialausschuss erfolgen, um entsprechend nachzubessern, denn mit dem Beschluss von nicht plausiblen Mietobergrenzen, die von den Gerichten sofort wieder aufgehoben werden, ist den Betroffenen sicher nicht geholfen. Erschwerend kommt hinzu, dass fraglich ist, ob die, lt. früherer Auskunft des Dezernenten verschwundenen, Rohdaten zum Mietspiegel noch zu beschaffen sind – ohne die ist auch die neue Mietobergrenzenberechnung nicht mehr gerichtsfest. Ein vergurktes Verfahren bleibt ein vergurktes Verfahren. „Das Ganze ist wirklich ein Paradebeispiel dafür, wie es nicht laufen sollte. Und ganz egal woran das im Einzelnen liegt: Dadurch, dass dieser Endlosprozess zu Lasten der Menschen mit den geringsten finanziellen Mitteln geht, wird er zu einem echten Skandal!“, so Rudau abschließend.


(Pressemitteilung Linkspartei, 18.1.2018)