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Landesverfassungsgericht:

Fracking-Verbot im Landeswassergesetz für unzulässig erklärt

Auf Antrag der Volksinitiative zum Schutz des Wassers hat das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht am 6.12.2019 entschieden, dass das vom Bundestag erlaubte „konventionelle Fracking“ nicht durch Landesgesetz verhindert werden kann. Damit steigt die Bedeutung des laufenden Volksbegehrens zum Schutz des Wassers.

Bisher hat die Volksinitiative erreicht, dass Unternehmen für angerichtete Schäden haften müssen und die unteren Wasserbehörden der Kreise einen maßgeblichen Einfluss auf die Auswirkungen auf Gewässer durch Bergbautätigkeit erhalten.

„Wir appellieren jetzt an alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, unser Volksbegehren zu unterschreiben, damit Frackingpläne und andere Gesundheitsgefahren aufgedeckt und durch Protest verhindert werden können“, erklärt Vertrauensperson Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei). „Die Wintershall/DEA-Pläne für neue Ölbohrungen im Wattenmeer sind bis heute unter Verschluss. Fracking-Vorhaben kann man oft nur durch genaues Lesen der Unterlagen enttarnen. Auch Informationen über gelagerte Gefahrenstoffe werden als ‚Geschäftsgeheimnisse‘ bisher geheim gehalten, obwohl Feuerwehr, Ärzte und Krankenhäuser im Katastrophenfall dringend auf sie angewiesen wären.“

Jetzt fehlt noch das Thema Transparenz, weshalb dieses Volksbegehren weitergeführt wird.

Am nächsten Mittwoch steht auf Antrag der SPD-Fraktion das Thema Transparenz auf der Tagesordnung des Landtags. Bisher weigern sich die Landtagsabgeordneten von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, Leben und Gesundheit der Bevölkerung, von Feuerwehrleuten, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzmitarbeiter*innen einen höheren Stellenwert einzuräumen, als Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Wir können diese Haltung nicht verstehen und fordern die Koalition auf, dem Antrag der SPD zuzustimmen.

Hinweis: Das heutige Urteil betrifft nicht das laufende Volksbegehren zum Schutz des Wassers, das der Landtag für zulässig erklärt hat. Mit dem Volksbegehren soll erreicht werden, dass die Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen nicht länger Vorrang z.B. vor dem Schutz der Gesundheit in Katastrophenfällen hat. Die Herausgabe von Unternehmensinformationen zum Schutz vorrangiger Interessen der Öffentlichkeit soll durchgesetzt werden. 80.000 Unterschriften werden benötigt, um einen Volksentscheid über diese Frage durchzusetzen.

Pressemitteilung des Landesverfassungsgerichts zum Urteil:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LVG/Presse/PI/2019_12_06_Urteil_Fracking.html

Das Urteil im Wortlaut:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LVG/Entscheidungen/Dokumente/Urteil_2_18.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Der Vertrauenspersonen des Volksbegehrens
zum Schutz des Wassers - www.vi-wasser.de