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DGB fordert Härtefallfonds für die Arbeitnehmer*innen und einen Rettungsschirm für die Kommunen


Frank Hornschu, Vorsitzender des DGB Kiel:

„Es geht um finanzielle Hilfe für die, die ihre Einkommen gerade verloren haben und weiterhin verpflichtet sind für ihre Miete, ihren Lebensunterhalt und Versicherungen aufkommen oder ggfs. Kredite bedienen müssen. Und sie aber gleichzeitig nicht die Unterstützung aus den Programmen und Rettungsschirmen von Bund, Land und Arbeitsverwaltung bekommen können, die sie brauchen. Gerade Beschäftigte mit unteren und mittleren Einkommen oder die, die einem Minijob nachgehen müssen, sind auf 100 Prozent ihrer Einkünfte angewiesen. Deshalb brauchen wir jetzt eine schnelle und unbürokratische Hilfe, denn die Beschäftigten sind völlig unverschuldet in Not geraten.“

Denkbar ist aus Sicht des DGB ein Zuschuss pro Antrag in Höhe von bis zu 500,- Euro als pauschale Einmalzahlung oder Erstattung von besonderen finanziellen Verpflichtungen. Dies müsste in einem raschen Genehmigungsverfahren durchgeführt und das Geld als Billigkeitsleistung gezahlt werden; eine Glaubhaftmachung per eidesstattliche Versicherung durch die Betroffenen müsste, zur Gewährung von Liquiditätssicherung, ausreichend sein.

Damit die Kommunen den Menschen vor Ort wirklich helfen können, brauchen sie vom Bund und Land ebenfalls Unterstützung; Hornschu dazu: „Unsere Städte brauchen dringend einen Rettungsschirm, denn ihnen entgehen gerade erhebliche Einnahmen und zugleich müssen sie konkret den Menschen helfen. Bund und Land müssen jetzt unseren Kommunen zur Seite springen.“
Die DGB-Gewerkschaften halten die Forderung nach einem Nothilfefonds an die Kommune für notwendig, weil bisher sowohl etliche Arbeitgeber, deren Verbände als auch die Bundesregierung nicht bereit sind, bspw. das Kurzarbeitergeld aufzustocken. Dies wäre fair, gerecht und sozialpolitisch verantwortlich, da den Arbeitgebern bei Kurzarbeit die Beiträge zur Sozialversicherung erstattet werden, und zwar nicht nur die Arbeitgeberanteile, sondern auch die Arbeitnehmeranteile. „Warum wurde diese staatliche Erstattung nicht an die Verpflichtung, das Kurzarbeitergeld anzuheben, gesetzlich gekoppelt?“, fragt Hornschu abschließend.
Zwar können Beschäftigte auch vereinfachte Anträge auf Grundsicherung – allerdings nur auf äußerst niedrigem Niveau – stellen; Menschen, die wegen weitergehender Zahlungsverpflichtungen trotzdem in existentielle Nöte geraten sind, sollen durch ein unbürokratisches Antragsverfahren weitere finanzielle Unterstützung aus dem Härtefallfonds erhalten können. Den Nothilfefonds hat der DGB am Wochenende in einem Schreiben an die demokratischen Fraktionen in der Ratsversammlung Kiel, an den Stadtpräsidenten und Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel gefordert.


(Presserklärung 6.4.2020)