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Klimaschutzstadt Kiel:

Naturvernichtung in Holtenau – Gewerbegebiet Boelckestraße Nord im Bau

Die Stadt Kiel schreibt in ihrem Bebauungsplan Nr. 910 als Begründung, warum sie bestes Naturland in Gewerbegebiet umwandelt: „Zentrale Element der Wirtschaftsförderung ist die Schaffung von Gewerbeflächen für die Ansiedelung und Gründung neuer Unternehmen am Wirtschaftsstandort Kiel.“

boelckestrae Nord Bebaungsplan
Ein von der Stadt 2012 in Auftrag gegebenes Gutachten von der CIMA Beratung und Management GmbH hatte zum Ergebnis, dass die Stadt Kiel bis 2025 ein attraktives Flächenangebot von 25 ha als gewerbliches Bauland brauche und fand dann 2014 schnell die Gewerbefläche an der Boelckestraße als Potentialfläche. Die Stadt Kiel beschloss 2016 dies Gelände mit Priorität unabhängig von der Entwicklung des Flughafengeländes fortzuschreiben und zu entwickeln.
Diese Art von Lobby-Politik im Interesse der Wirtschaft ist typisch für die Stadt Kiel. Statt erstmal zu prüfen, welches Gewerbe denn konkret sich bei der Stadt bewirbt und dann zu schauen, ob auf den bestehenden städtischen Flächen etwas Passendes geschaffen werden kann, wird im vorauseilenden Gehorsam für die Wirtschaft gebaut, ohne dass es konkreten Bedarf gibt.
Und dies obwohl es bereits einen Beschluss gabt, dass vorrangig die brachliegenden Flächen auf dem Flughafengelände bereitgestellt werden sollen. Hier ist für jeden Kieler sichtbar, dass aufgrund des schrumpfenden Fluggewerbes ein großes Flächenpotential zur Verfügung steht. Das gilt auch für das MFG 5-Gelände, wo mit geringem Aufwand Gewerbflächen bereitgestellt werden könnten und erst recht für brachliegendes Friedrichsorter Gewerbegebiet rund um Caterpillar.
Stattdessen muss sich ausgerechnet die Klimaschutzstadt Kiel von einer Gutachterfirma, die sich erwiesenermaßen bereits bei anderen Gutachten verspekuliert hat, eines der erhaltenswürdigsten Naturgelände im Norden Kiels als Gewerbegebiet andrehen lassen.

Für eine gewerbliche Nutzungfläche von ca. 3,9 ha mit 57.000 m2 Bauland werden 7,9 ha Knicklandschaft zerstört, bei einer Gesamtfläche von 9,1 ha.
Im Bebauungsplan wird fachgerecht aufgelistet, welches Naturgut hier zerstört werden soll. Immer mit der vorgehaltenen Absicht, möglichst viel davon zu erhalten und wie viel Ausgleichsflächen wo genau geschaffen werden.


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„Das Gebiet gibt einen Ausschnitt der typischen schleswig-holsteinischen Knicklandschaft wieder und besteht aus landwirtschaftlichen Nutzflächen, hier Grünflächen, die von alten Knicks mit einigen bemerkenswerten alten Eichenüberhältern parzelliert werden. Im Süden wird das Plangebiet von der Boelckestraße abgeschlossen, die von einer nach Osten hin deutlich über das Plangebiet hinausgehenden ca. 90 Jahre alten Lindenallee gesäumt wird.
Für die Knicks und die Lindenallee im Plangebiet besteht gesetzlicher Biotopschutz nach § 30 BNatSchG und § 21 LNatSchG. Für 1/3 der Grünlandflächen im Gebiet besteht seit Neufassung des LNatSchG in 2016 ebenfalls der gesetzliche Biotopschutzstatus nach § 30 BNatSchG und § 21 LNat SchG (arten- und strukturreiches Grünland). Aus denkmalpflegerischer Sicht wird die Lindenallee als erhaltenswert bewertet, ein Kulturdenkmalschutz besteht jedoch nicht. ... Die alte Knicklandschaft hat Bedeutung für europarechtlich geschützte Tierarten wie Fledermäuse und Brutvögel.
Ein namenloser Wirtschaftsweg, der im westlichen Bereich des Plangebiets von der Boelcke­straße aus nach Norden abzweigt, erschließt außer den beidseitig angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen auch einen Brunnen der Stadtwerke Kiel der zur Trinkwassergewinnung dient.“

Das Gelände befindet sich überwiegend im Eigentum der Stadt Kiel, bis auf den Brunnen der Stadtwerke und eine 1,5 ha große Grünfläche, wo die Stadt am 8.6.2017 beschlossen hat, diese Fläche anzukaufen, wo der Eigentümer eingewilligt hat.

Entscheidend für den Standort war vermutlich dies: Das Erschließungsgebiet befindet sich am Verkehrsknotenpunkt Zufahrt B 503 und gegenüber der Zufahrt zum Flughafen Kiel-Holtenau. Die sich direkt am geplanten Gewerbegebiet befindliche Bushaltestelle wurde bereits im letzten Jahr erneuert und verlängert. Von dort gibt es einen Ampelübergang zum angrenzenden Flughafengelände.

Das Gewerbegebiet soll über eine von der Boelckestraße abzweigende Stichstraße erschlossen werden, die mittlerweile gebaut wurde und jetzt „Groß Hasselrod“ heißt. Angeblich sollen die vorhandenen Knicks weitestgehend erhalten bleiben und das Gewerbegebiet gliedern. Die Baumaßnahmen sind jetzt schon weit fortgeschritten. Einige Knicks und große Bäume sind verschwunden und man sieht hohe Sandberge und großflächige Aufbereitung des Geländes mit verlegter Kanalisation. Ein eigenes Regenrückhaltebecken ist südlich der Kleingartenanlage im Bau, weil die Leitungen in der Boelckestraße nicht ausreichend sind.

Eine 20 m breite Fläche soll später nach Westen hin zur Auffahrt der B 530 mit Bäumen und Großsträuchern als Ausgleichsmaßnahmen bepflanzt werden.
Um den Trinkwasserbrunnen soll ein 10 m Schutzabstand eingehalten werden und sichergestellt werden, dass keine Verunreinigungen durch den Baubetrieb stattfinden.
Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes soll gering gehalten werden und vorhandene Knickstrukturen berücksichtigt werden. Auch davon ist nicht mehr viel zu sehen. Flächen für neue Anpflanzungen dürfen als Ausgleichsmaßnahmen angerechnet werden.
Gewerblich darf es nicht für Einzelhandel, Tankstelle, sportliche, kulturelle oder soziale Zwecke genutzt werden aber soll Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentl. Betriebe bevorzugen. Es ist eine max. Firsthöhe von 12 m vorgeschrieben. Geräuschemissionen sollen bei max. 66 dB am tage nicht überschreiten.
Zum im Norden befindlichen Landschaftsschutzgebiet soll zum Schutz eine 60 m breite Grünfläche zur Pflege von Natur und Landschaft geschaffen werden, die auch als Ausgleichsflächen dient. Auf die Realisierung dürfen wir gespannt sein. „Landschaftsbildbeeinträchtigungen sind aber nicht auszuschließen, insbesondere bei Knickpflege“, heißt es vorsorglich im Bebauungsplan.
Ein großer Teil der Ausgleichsflächen soll auf Flächen der Landeshauptstadt Kiel sowie außerhalb der Stadt im Naturraum Schleswig-Holsteinisches Hügelland geschaffen werden. Und ein Teil des Ausgleich soll auch monetär (Ersatzzahlungen) erfolgen.
Insgesamt ergibt sich ein Kompensationsbedarf von 31.260 m2 Neuschaffung von Grünland, 760 lfm Ersatzknick, 55 Ersatzbaumpflanzungen und 30.099 m2 Umwandlung extensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen in Grünland. Ausgleichsmaßnahmen sind zugesichert und einzeln beschrieben. Wer kontrolliert das?

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In Anspruch genommen wird eine 7.9 ha große schleswig-holsteinische Knicklandschaft mit er­­heblichen Umfang allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz. Aber dies sei gerechtfertigt, denn es werde ein Standort zur Arbeitsplatzerhaltung und für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze.
Bezüglich der Entscheidung zwischen gewerblicher Nutzung und Naturzerstörung heißt es in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 910:
„In Abwägung zwischen den umweltbezogenen Belangen und den öffentlichen und privaten Belangen werden die Belange der Wirtschaft und die Auswirkungen auf die Gesamtstadt (vordringlich Belange der Arbeitsplatzschaffung/-erhaltung, Ausbildung) höher gewichtet.“ Dies entspräche der starken Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen und der geringen Verfügbarkeit an Gewerbeflächen in Kiel. Dafür gibt es aber bis heute von der Stadt keinen Beleg. Angeblich könne die Nachfrage in den kommenden 8 Jahren durch die lang- und mittelfristig zu entwickelnden Gewerbeflächen auf dem Flughafengelände und dem MFG 5 gelände nicht gedeckt werden. Somit gäbe es gesamtstädtisch keine Planungsalternativen.
Kosten: 4,5 Mio. Euro mit 50 % Förderung durch Bund und Land.

Die BUND Kreisgruppe Kiel und die NABU Ortsgruppe Kiel forderten 2017 einen Stopp des Bauleitverfahrens für das 9,1 ha große geplante Gewerbegebiet „Boelckestraße Nord“ und stattdessen die Umsetzung auf dem Flughafengelände zu forcieren. (Wir berichteten ausführlich in der LinX 10-2017 u. 12-2017). Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen.

„Wie bereits erwähnt ist nicht mit einer kurzfristigen Entwicklung und Bereitstellung von zusätzlichen gewerblichen Bauflächen auf dem Flughafenareal zu rechnen. Davon abgesehen besteht eine grundsätzlich hohe Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen in Kiel, die selbst mit interkommunalen Gewerbegebieten (insbesondere kurzfristig) kaum gedeckt werden können. Es stehen daher keine kurzfristigen Planungsalternativen zur Verfügung, die das Bauleitplanverfahren Nr. 910 entbehrlich machen würden. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 910 ist außerdem nicht mehr über Standortalternativen zu entscheiden. Die Variantenprüfung findet vielmehr innerhalb der Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 910 statt.“ Danach wurde am 26.10.2017 auf der Ratsversammlung die Umsetzung beschlossen.

Jetzt wird gebaut und das Naturgelände unwiderbringlich für wirtschaftliche Interessen zerstört, während Gewerbeflächen direkt gegenüber auf dem Flughafengelände für jeden sichtbar brach liegen. (uws)

Bild unten: Knicklandschaft Boelckestraße-Nord 2017

   

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