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ver.di:
Rückenwind für Lieferkettengesetz aus Schleswig-Holstein
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Politik und Zivilgesellschaft reagieren auf erneutes Durchfallen im Monitoring des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“. Die Ergebnisse zur abschließenden Überprüfung des „Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“ liegen vor. Sie zeigen erneut: Zu wenig Unternehmen nehmen sich dem Thema Menschenrechte an.
Zivilgesellschaft verlangt gesetzlichen Rahmen
Zivilgesellschaftliche Forderungen nach einem Gesetz werden durch das erneute Durchfallen der Unternehmen im Monitoring bestätigt. Die bundesweite Initiative Lieferkettengesetz (https://www.lieferkettengesetz.de) verlangt unter anderem Berichtspflichten und Sanktionen für Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen.
In Schleswig-Holstein wird die Initiative von einem landesweiten Zusammenschluss aus NGOs, kirchlichen Akteuren und Gewerkschaften unterstützt. Die Koordination der gemeinsamen Aktivitäten liegt beim Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e. V.
Geschäftsführer Martin Weber kommentiert das Ergebnis des Monitorings:
„Dass nach vier Jahren Aktionsplan von der Bunderegierung kein besseres Ergebnis vorgelegt werden kann, ist beschämend. Wenn 88 Prozent der befragten Unternehmen sich bekennen, keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten zu ergreifen, ist klar, dass ein Gesetz überfällig ist. Dass es Handlungsspielräume für sozial und ökologisch nachhaltigeres Wirtschafften gibt, ist durch positive Beispiele ausreichend bewiesen.“
Auch Uwe Polkaehn, Vorsitzender DGB Nord, verlangt hierfür nach einer gesetzlichen Lösung:
„Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert. Ein verbindliches Lieferkettengesetz sorgt schließlich auch für Wettbewerbsgleichheit für all jene Unternehmen, die sich ihrer sozialen Verantwortung gestellt haben. Zur Qualität von Produkten und Dienstleistungen muss immer auch die Qualität der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen gehören, die diese herstellen. Menschenrechte sind unveräußerlich und dürfen nicht Bestandteil von wirtschaftlichem Wettbewerb sein.“
Die Krise zeigt: Das Gesetz ist nötig
Die Konsequenzen unternehmerischer Verantwortungslosigkeiten haben sich zuletzt besonders in der Corona-Krise deutlich gezeigt. Viele Unternehmen hätten neben dem hygienischen “Social Distancing” besonders gegenüber ihren Zulieferern im globalen Süden “Moral Distancing” betrieben, argumentiert die Initiative Lieferkettengesetz (https://lieferkettengesetz.de/wp-content/uploads/2020/06/Briefing-Juni-2020_Lieferketten-und-Corona_final.pdf ).
Susanne Schöttke, Landesleiterin ver.di Nord, erklärt hierzu:
„Es ist unerträglich, dass es immer noch Unternehmen gibt, die ungestraft und schamlos die Ausbeutung von Arbeiter*innen oder auch extrem gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen in Kauf nehmen, nur um im globalen Wettbewerb Gewinne einzustreichen. Und es ist ein Irrglaube, dass sich solche Zustände durch Selbstverpflichtungen ändern würden. Wir brauchen jetzt zwingend ein verbindliches Lieferkettengesetz, das die Unternehmen hart in die Verantwortung nimmt.“
Eine Petition (https://lieferkettengesetz.de/) der Initiative Lieferkettengesetz fordert von der deutschen Bundesregierung, endlich einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, mit dem Unternehmen dazu verpflichtet werden, sich an Menschenrechte und Umweltstandards zu halten. Sie wurde bereits über 200.000mal gezeichnet.
Schleswig-Holstein für das Lieferkettengesetz?
Erste Landesregierungen haben ihre Unterstützung für ein Lieferkettengesetz erklärt. In Thüringen und Hamburg wurden entsprechende Bekenntnisse in Koalitionsverträge aufgenommen (Zum Hamburger Koalitionsvertrag: https://goliathwatch.de/wp-content/uploads/2020/06/Pressemitteilung-HILG-KoalV-Juni-16-202003final.pdf; Bekenntnis im Koalitionsvertrag der Landesregierung Thüringen auf S. 36 https://www.die-linke-thueringen.de/fileadmin/LV_Thueringen/dokumente/KoalitionsvertragGesamttext _20201701.pdf ). Die Frage, ob und wie ein Lieferkettengesetz unterstützt werden soll, stellt sich spätestens jetzt auch für Schleswig-Holstein.
Eine diesbezügliche Anfrage an die Staatskanzlei, konnte bis jetzt nicht beantwortet werden.
Von den Grünen erklärte Landtagsabgeordneter Joschka Knuth zu dem Thema kürzlich:
„Die Ergebnisse der Unternehmensbefragung der Bundesregierung belegen einmal mehr, dass wir dringenden Handlungsbedarf für ein substantielles Lieferkettengesetz haben. Zu viele Unternehmen können die Einhaltung von Menschenrechten und Sozialstandards in ihren Produktions- und Lieferketten nicht nachweisen. Dafür braucht es in Zukunft gesetzliche Regelungen.“
Aus der Opposition wird indes ein klares Bekenntnis des Landtags zum Lieferkettengesetz gefordert. Landtagsabgeordnete Kerstin Metzner von der SPD meint hierzu:
„Die schleswig-holsteinische SPD-Fraktion steht zu den Bestrebungen ihres Bundesarbeitsministers Hubertus Heil, der zusammen mit Entwicklungsminister Gerd Müller seit Monaten ein Lieferkettengesetz auf den Weg bringen will. Die deutsche Wirtschaft muss ihrer Sorgfaltspflicht bei der Herstellung von Produkten von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung bis zur Vermarktung gerecht werden. Wir werden ein entsprechendes Bekenntnis vom Schleswig-Holsteinischen Landtag einfordern.“
Bereits 2015 hatte das Bündnis Eine Welt e.V. begleitet durch die Landesregierung Vorschläge zu entwicklungspolitischen Leitsätzen (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/N/nachhaltigeentwicklung/Downloads/epLeitlinien.pdf;jsessionid=31519A8CC201A194882275069849C878.delivery1-master?__blob=publicationFile&v=1) formuliert. Der Vorschlag an den Landtag heißt unter anderem:
„Das Land Schleswig-Holstein bekennt sich zum Wirtschaften nach ökologischen und sozialen Standards im In- und Ausland. Das beinhaltet die unbedingte Einhaltung von Menschenrechten im gesamten Wirtschaftshandeln und die Durchsetzung grundlegender Arbeitsrechte in der gesamten Produktionskette (ILO-Kernarbeitsnormen).“
Bundesminister Heil und Müller bereiten Gesetz vor
Aus den Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wird nun ein Gesetz zur Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten erwartet. Erste Eckpunkte (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/lieferkettengesetz-heil-und-mueller-entschaerfen-die-haftungsregeln-fuer-unternehmen/25947310.html) für ein Gesetz waren bereits im Juni bekannt geworden.
Durch eine Überarbeitung des Eckpunktepapiers wird der Gesetzgebungsprozess jetzt vorbereitet und die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten als Prozess definiert. Kritisch an den bisherigen Punkten ist, dass das Papier beim Thema Rechtsschutz für Betroffene nicht weit genug geht. Eine fehlende Beweislastumkehr sowie vorgeschlagene Haftungsprivilegierung für Unternehmen in Brancheninitiativen sind nicht im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes. Auch eine Beschränkung auf Unternehmen ab einer Größe von 500 Beschäftigten eröffnet unnötige Schlupflöcher im gesetzlichen Rahmen.
gez. Steuerungsgruppe
Initiative Lieferkettengesetz Schleswig-Holstein
Mitglied in der Steuerungsgruppe Initiative Lieferkettengesetz Schleswig-Holstein sind Brot für die Welt im Diakonischen Werk Schleswig-Holstein, Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e. V., BUND Schleswig-Holstein, DGB Bezirk Nord, Eine Welt im Blick e.V., Evangelische Regionalzentrum Westküste, Frauenwerk der Nordkirche, Kampagne Saubere Kleidung – Aktivgruppe Kiel, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Nordkirche, Kirchlicher Entwicklungsdienst der Nordkirche, ver.di Landesbezirk Nord, Zentrum für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit.
Mit kollegialen Grüßen
Peter Junk - ver.di Landesbezirk Nord
Hüxstr. 1, 23552 Lübeck, Tel.: 0451-8100-6,
E-Mail: peter.junk@verdi.de