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Pflegebranche:

ver.di kritisiert die Ablehnung des bundesweiten Tarifvertrags Altenpflege durch die Caritas

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) kritisiert die Ablehnung eines bundesweiten Tarifvertrages für die Altenpflege durch die Caritas scharf.
„Es ist skandalös, wie die Caritas sich der gesellschaftlichen Verantwortung entzieht. Das ist das komplett falsche Signal und steht in krassem Gegensatz zur aktuellen Debatte in der Pflegepolitik. Wir müssen feststellen: Nach dem Klatschen kommt die Klatsche! Der Tarifvertrag Altenpflege hätte für tausende Altenpfleger*innen im Norden eine deutliche Verbesserung und Aufwertung bedeutet,“ sagte Steffen Kühhirt, verantwortlich für Gesundheit und Soziales bei ver.di-Nord.
„Wir haben ein massives und eklatantes Personalproblem in der Altenpflege dieses Bundeslandes und dies wird zukünftig noch weiter verschärft, bezüglich der Gewinnung neuer Fachkräfte. Unterbesetzungen und Schichten bis an die Erschöpfungsgrenze sind Normalität. Wir brauchen dringend Korrekturen und bessere Vergütungen per Tarifvertrag! Dass die Caritas im Schulterschluss mit den privaten Arbeitgebern in der Branche dies nun verhindert, ist ein handfester Skandal. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie ist das ein „schwerer Schlag“ gegen die Beschäftigten. Nach dieser Entscheidung der Caritas sollte neu über die Frage nach Legitimation der bislang grundgesetzlich geschützten Stellung der Kirchen nachgedacht werden,“ so Steffen Kühhirt weiter.
ver.di hatte sich zuletzt mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf den endgültigen Inhalt des Tarifvertrages über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Dieser sollte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 auf die gesamte Branche erstreckt werden. Die Mindestentgelte in der Altenpflege würden demnach für alle Pflegebeschäftigten im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten deutlich ansteigen; eine Pflegefachkraft bekäme demnach ab 1. Juni 2023 einen Stundenlohn von mindestens 18,75 Euro. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien sowie die im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Diakonie und Caritas.
Aus gesetzlichen Gründen müssen die Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Diakonie und Caritas dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung zustimmen, bevor der Bundesarbeitsminister ihn auf die gesamte Branche erstrecken kann.

(Presseerklärung, ver.di, 26.02.2021)

   

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