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BUND Schleswig-Holstein:

Klimaschutz, Biodiversität und Flächenverbrauch müssen stärkere Priorität in den Regionalplänen haben

  • Regionalpläne jetzt einsehbar
  • Natur-, Umwelt- und Klimaschutzbelange müssen für verstärkt mitgedacht werden

„Die Regionalpläne für die drei Planungsräume in Schleswig-Holstein müssen Antworten auf die globalen Megatrends der nächsten Jahrzehnte geben. Hierzu zählen der Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, der Schutz und die Förderung der Biodiversität und eine deutliche Verminderung des Flächenverbrauchs“, erläutert Dietmar Ulbrich, der seit Mai neuer Landesvorsitzender des BUND SH ist. Und weiter: „Die Weichen müssen jetzt richtig gestellt werden. Die Regionalpläne legen die raumordnerischen Vorgaben für die nächsten 15 Jahre fest“.
Gemäß der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie soll der Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag reduziert werden. In Schleswig-Holstein steigt der Wert dagegen ungebremst. Der Flächenverbrauch liegt im langjährigen Durchschnitt inzwischen sogar bei 3,5 Hektar pro Tag. „Die Regionalplanung muss deshalb durch konkrete Vorgaben für die Planungsräume einen Beitrag leisten, um den Zuwachs des Flächenverbrauchs innerhalb weniger Jahre auf 1,3 Hektar pro Tag zu begrenzen“, ergänzt Merlin Michaelis, Projektleiter Regionalpläne beim BUND SH.
Um die Biodiversität zu erhalten, hat sich die Europäische Kommission das Ziel gesetzt, 30 Prozent der Land- und Meeresflächen zu schützen. Laut aktueller Biotopkartierung stehen in Schleswig-Holstein bisher jedoch nur etwa 11 Prozent der Landesfläche unter Schutz. Deshalb fordert der BUND SH, die Vorranggebiete für den Naturschutz zu vergrößern und auch die Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft besser zu schützen. „Diese naturschutzrelevanten Flächen müssen großflächig und verbindlich ausgewiesen werden. In ihnen muss dem Schutz und der Entwicklung der Biodiversität unbedingt Vorrang eingeräumt werden,“ so Bini Schlamann, Referentin für Agrar- und Biodiversitätspolitik beim BUND SH.
Mit der Darstellung von Vorranggebieten für den Küstenschutz und die Klimafolgenanpassung im Küstenbereich wird in den Regionalplänen lediglich eine Maßnahme als Reaktion auf den Klimawandel verankert. „Dringend erforderlich ist es aber auch, Maßnahmen zum biologischen Klimaschutz auf dem Festland zu formulieren, beispielsweise durch Vorgaben zum Umgang mit den Böden, die in den Landschaftsrahmenplänen ausgewiesen worden sind. Ebenso wären Flächen zur Waldaufforstung, zur Grünlandausweitung und solche zu gezielten Grundwasserstandsanhebungen in die Regionalpläne aufzunehmen, um Kohlendioxid zu binden und dauerhaft festzulegen“, so Michaelis abschließend.

Presseerklärung des BUND SH (29.6.2023)