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BUND kritisiert Änderungen im Landeswassergesetz:

Gesunder Wasserhaushalt nur mit Mooren!


• BUND SH fordert verpflichtende Wiedervernässung von Moorböden und sachgerechte Bewirtschaftung der Niederungsböden im neuen Landeswassergesetz
• Vollständige Messung der Wasserentnahme und gerechte Gebühren
• Hafenbau nur mit Umweltprüfung
• Keine privatwirtschaftlichen Projektmanager anstelle behördlicher Verfahrensbegleitung!

Kiel. „Wasser ist die Lebensgrundlage für Menschen und Natur. Von einem gesunden Wasserhaushalt hängt ab, ob Schleswig-Holstein für die kommenden Generationen lebenswert bleibt. Das scheint der Landesregierung nicht bewusst zu sein. Stattdessen legt sie im aktuellen Entwurf zum Landeswassergesetz weiterhin mehr Wert auf Wassernutzung als auf Wasserschutz“, sagt Franziska Eggers, Sprecherin des Landesarbeitskreis Wasser im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH). „Ich frage mich, ob mit dieser Gesetzesnovelle der Erhalt der Lebensgrundlagen für uns Menschen und für die Natur überhaupt gewollt ist.“ 

Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein dem Gemeinwohl verpflichtetes Gut, das geschützt, verteidigt und mit besonderer Umsicht behandelt werden muss. Das fordert bereits die Wasserrahmenrichtlinie der EU seit 24 Jahren. Deshalb hält es der BUND SH für absolut unangemessen, dass bei der Neuregelung der Landeswasserabgabe Gewerbebetrieben ein Billigtarif von 5 bis 10 Cent für die Wassernutzung eingeräumt werden soll, während Endverbraucher für ihr wichtigstes Lebensmittel 15 Cent pro Kubikmeter zahlen sollen. In seiner Stellungnahme zum ersten Gesetzentwurf hatte der BUND SH bereits angemerkt, dass alle wassernutzenden Personen oder Betriebe gleich behandelt werden sollten. „Dass die Wasserabgabe moderat erhöht wird, ist sinnvoll, denn das fördert sparsameren Umgang mit der Ressource. Außerdem werden Wasserschutzmaßnahmen davon bezahlt. Wenn man hier einen Rabatt einräumt, bedeutet das, dass die kommenden Generationen umso mehr zahlen“, betont der Sprecher des Landesarbeitskreis Land und Natur im BUND SH, Dr. Florian Schulz. Er wird für den BUND SH im Umwelt- und Agrarausschuss des Landtags zum Gesetzentwurf Stellung nehmen. 

„Um auch in Zukunft genug Wasser als Lebensmittel sowie für Industrie, Landwirtschaft und den Naturhaushalt zur Verfügung zu haben, müssen wir den gesamten Wasserhaushalt des Landes betrachten. Wir brauchen mehr naturnahe, also nasse Moore und Niederungen als Wasserspeicher! 95% der ehemaligen Moorflächen im Land zwischen den Meeren sind in den beiden vergangenen Jahrhunderten trockengelegt worden. Deshalb halten wir es für unbedingt notwendig, einen Paragrafen zur Wiedervernässung von Mooren und zur naturnahen Bewirtschaftung von Niederungen in das Landeswassergesetz einzufügen. Außerdem müssen Wasserentnahme und –abgabe kontinuierlich gemessen werden“, erklärt Dr. Florian Schulz. 

Der BUND SH kritisiert zwei weitere Abschnitte in der Gesetzesvorlage auf das schärfste: Bau und Erweiterungen von Häfen sollen zukünftig vielfach ohne eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung geplant werden. „Häfen haben auch im Normalbetrieb einen erheblichen Einfluss die natürlichen Lebensgrundlagen. Dort wird mit gewässerbelastenden Stoffen wie Schweröl hantiert, auch Lärm, Feinstaub und andere Emissionen entstehen dort. Mögliche Havarien müssen bereits in der Planung berücksichtigt werden. Eine Umweltprüfung ist deshalb immer zwingend notwendig!“, so Ole Eggers, Geschäftsführer des BUND SH. 

Ganz nebenbei soll in dem neuen Gesetz auch ein Paradigmenwechsel eingeläutet und erstmals die hoheitliche, behördliche Verfahrensbegleitung privatisiert werden. Zukünftige Planfeststellungsverfahren können von Projektmanager*innen begleitet werden, die von den Projektträgern, also privatwirtschaftlichen Firmen bestellt und ausgewählt werden können. „Das Outsourcing von Behördenleistungen an Privatunternehmen macht den Bock zum Gärtner und wird massive Schäden an der Umwelt und im Naturhaushalt bewirken“ erläutert Ole Eggers. „Die geplante Privatisierung von Planungsverfahren ist ein neoliberaler Albtraum - ein Generalangriff auf die staatlichen Kontrollmechanismen und ein fatales Signal an die Privatwirtschaft, Macht über staatliches Handeln zu übernehmen. Diese staatliche Verantwortung ohne Not abzugeben ist ein Regierungsversagen ohnegleichen. Wir fordern deshalb, den entsprechenden Paragrafen ersatzlos zu streichen.“ 

Die Stellungnahme des BUND SH zur Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften finden Sie hier:
https://www.bund-sh.de/publikationen/detail/publication/stellungnahme-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-landeswassergesetzes-lwg-und-anderer-wasserrechtlicher-vorschriften-2024/ 

(Quelle: Pressemitteilung des BUND SH, 4.12.2024, www.bund-sh.de)