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„Wir demonstrieren, wann und wo wir wollen“
01. September 2013 Das „Bündnis für Versammlungsfreiheit Schleswig-Holstein“ wehrt sich gegen die geplante Neuregelung des Versammlungsrechts im nördlichsten Bundesland. In einer Mitte August veröffentlichten Erklärung lehnt das Bündnis den Entwurf der rot-grün-blauen Regierungskoalition sowie die Änderungsanträge von FDP und CDU als behördliche Gängelung und Einschränkung von Freiheitsrechten grundsätzlich ab. Bis zum 8. August müssen Stellungnahmen zu dem Entwurf beim Innen- und Rechtsausschuss der Landesregierung eingereicht werden. Vor dem Beschluss im Landtag wird es möglicherweise noch eine öffentliche Anhörung geben. Zu den ErstunterzeichnerInnen der Erklärung gehören Organisationen wie Attac, ROBIN WOOD, die ver.di-Jugend sowie die Piratenpartei.
Kurz vor der Sommerpause hatten die Parteien im schleswig-holsteinischen Landtag neue Entwürfe für ein Versammlungsgesetz vorgelegt: Nach einem älteren Gesetzentwurf der FDP vom 20. August 2012 hatten die Koalition aus SPD, Grünen und SSW einen Änderungsantrag erarbeitet. Daraufhin reagierten sowohl die CDU als auch die Piratenpartei ebenfalls mit eigenen Änderungsanträgen.
Geplant ist, dass die Novelle des Versammlungsgesetzes bereits im Herbst beschlossen wird. Kommt der Entwurf der Regierungskoalition durch, wird es gravierende Verschlechterungen bereits bei der Anmeldung von Demonstrationen und Versammlungen geben.
So ist vorgesehen, dass – zusätzlich zur namentlichen Nennung einer AnmelderIn – vor einem sogenannten „Kooperationsgespräch“ auch Ort, Streckenverlauf und TeilnehmerInnenanzahl angegeben werden müssen. Verstöße dagegen sollen mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Behörden könnten auch die namentliche Nennung von OrdnerInnen fordern und Personen als „ungeeignet“ ablehnen.
Vor einer Demonstration dürfte die Polizei zudem aufgrund einer von ihr gestellten „Gefahrenprognose“ Einzelnen präventiv die Teilnahme untersagen. So könnten – etwa mit Verweis auf drohende Verstöße gegen das Vermummungsverbot – Menschen mit Sonnenbrillen, Basecaps oder Regenschirmen gar nicht erst bis zum Auftaktort einer Demo durchgelassen werden.
Das Filmen und Fotografieren von Kundgebungen durch die Behörden soll allein schon wegen möglicher „Unübersichtlichkeit oder der Größe“ und auch zu Ausbildungszwecken der Polizei erlaubt sein.
Nach Meinung des schleswig-holsteinischen Bündnisses für Versammlungsfreiheit plant die Regierungskoalition ein Versammlungsverhinderungsgesetz. Die Bündnispartner sind sich einig: „Dagegen wehren wir uns. Die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Das lassen wir uns nicht nehmen. Wir demonstrieren wann, wo und wie wir es wollen!“ (Pressemitteilung des Bündnisses für Versammlungsfreiheit Schleswig-Holstein)