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Bürgerbegehren gegen Möbel Kraft:

Der Bau ist noch zu verhindern

01.September2013 Innerhalb der nächsten Monate sammelt die Kieler Initiative „Kiel im Wandel“ unterstützt von Mitgliedern der WählerInnenvereinigung WIR in Kiel, der Piratenpartei, der Linken, der Anwohnerinitiative Schreventeich, des BUND Kiel und vielen weiteren Einzelpersonen rund 8.000 Unterschriften für einen Bürgerentscheid. Die Unterschriften werden einzeln von der Stadt geprüft. Die Unterschrift muss an der vorgegebenen Stelle des Unterschriftenzettels erfolgen und nur für zur Kommunalwahl in Kiel zugelassene BürgerInnen möglich.

Wenn das Ziel erreicht ist, muss per Gesetz innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. Wenn hier ca. 16.000 Kieler für den Stopp der Planung stimmen und weniger dagegen, ist der Bürgerentscheid rechtskräftig und die laufende Planung muss eingestellt werden.

Ohne ein abgeschlossenes B-Plan-Verfahren darf Möbel Kraft keine Änderungen auf dem Gelände vornehmen, egal, ob das Gelände schon verkauft ist!

Warum erst jetzt?

Im März 2013 führte eine Änderung des Gesetzes zu der Möglichkeit, in Schleswig-Holstein gegen ein laufendes B-Plan-Verfahren einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Da der Gesetzestext nicht eindeutig schien, wurde beim Land nach der Zulässigkeit dafür gefragt - die Antwort brauchte über zwei Monate.

Die Kostenschätzung der Stadt muss abgedruckt werden – und die ließ vier Wochen auf sich warten.

Bürgerbeteiligung ist ein hohes Gut

Eine Beteiligung auf Augenhöhe hat es in Bezug auf Möbel Kraft noch nicht gegeben. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass ein erstellter B-Plan (der ja noch nicht vorliegt) vier Wochen ausgelegt werden muss, um den Bürgern eine Einspruchsmöglichkeit zu geben. Wie ernst die Stadtoberen diese vorgeschriebene Bürgerbeteiligung nehmen, zeigt die Kostenschätzung. Diese bedeutet durch den Einschluss eines noch nicht geflossenen Nachzahlungsbetrages eine Vorwegnahme des Ergebnisses des Bauleitverfahrens. Doch hier gibt es noch Unwägbarkeiten durch die vorhandenen und teilweise auch fehlenden Gutachten. Auch sind Klagen durch Anwohner möglich.

Zeigen wir den Politikern und Bürokraten die Rote Karte! Kein Möbel Kraft am Westring gegen den Willen der Kieler! Gemeinwohl statt Investorengewinn! (uws / Quelle: Initiative Kiel im Wandel)

Unterschriftenlisten/Abgabestellen unter: www.buergerbegehren-kiel.de

Ausführliche Hintergrundinformation zum Thema unter: http://ttkielblog.wordpress.com

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Wortlaut der Unterschriftensammlung (gekürzt):

Bürgerbegehren gemäß §16g Gemeindeordnung

Soll die Planung für ein Möbelmarktzentrum auf dem Kleingartengelände Prüner Schlag/ Brunsrade am Westring eingestellt und somit der Beschluss der Kieler Ratsversammlung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 988 aufgehoben werden?

Begründung: Die Stadt Kiel hat die bisher in ihrem Eigentum stehende Kleingartengelände „Prüner Schlag 10-18“ und „Brunsrade 18-23“ an die Krieger Grundstücks GmbH verkauft und die Ratsversammlung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 988 beschlossen, auf dessen Grundlage dort ein Möbel Kraft und ein Sconto-Markt errichtet werden soll. Gegen dieses geplante Bauvorhaben sprechen eine Vielzahl gewichtiger Gründe. Einige davon sind:

- Die Versiegelung eines Großteils des Geländes würde den dortigen Grünbereich sowie den Lebensraum einer Vielzahl von Vogel-, Fledermaus- und anderen Tierarten zerstören.

- Die Vernichtung des zweitältesten Kleingartengeländes Deutschlands, einst als Armengärten konzipiert, stellt nicht nur kulturhistorisch einen Verlust dar, Kleingärten sorgen zudem für eine bessere Lebensqualität der Allgemeinheit und haben wichtige soziale Funktionen: sie bieten z. B. Kindern Kontakt mit der Natur und Ausgleich für fehlenden Spielplätze, Anderen Entspannung vom Arbeitsstress oder einen Ort zum sozialen Kontakt.

- Der durch den Bau erhoffte wirtschaftliche Nutzen ist anzuzweifeln: Es würde zu Umsatzverlusten bei den Wettbewerbern in Kiel und dem Umland kommen, was wiederum einen negativen Effekt auf erhoffte Steuereinnahmen und Arbeitsplätze hätte. Alteingesessene Einzelhändler könnten in ihrer Existenz gefährdet werden. ...