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Daseinsvorsorge sichern:
Städte schlagen Alarm und fordern Rettungsschirm für kommunale Energieversorger – Gaspreisbremse muss schnell kommen
Der Deutsche Städtetag warnt vor dem Aus für einzelne oder mehrere Stadtwerke als Folge der Energiekrise. Er fordert den Bund auf, umgehend einen Rettungsschirm für kommunale Energieversorger zu spannen und das Insolvenzrecht anzupassen. Um die Menschen und Unternehmen in den kommenden Monaten zu entlasten, fordern die Städte zudem eine Gaspreisbremse. Das machte der Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Markus Lewe aus Münster, nach einer Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes in Kiel deutlich:
„Die Stadtwerke stehen für eine verlässliche Energieversorgung für Millionen Menschen sowie für Unternehmen, das Handwerk und das Gewerbe vor Ort. Die wirtschaftliche Lage der Stadtwerke spitzt sich jedoch mit jedem Tag weiter zu. Die Preise für Gas und für Strom steigen weiter und die Stadtwerke müssen mehr und mehr Geld in die Hand nehmen, um ihre Angebote aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig können viele Menschen ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen. Kommunale Versorger können ohne Unterstützung des Bundes in existenzielle Schwierigkeiten geraten, die wir alle spüren werden. Stadtwerke sind systemrelevant. Wir appellieren deshalb dringend an den Bund, den Stadtwerken endlich einen Rettungsschirm zuzusagen. Die Stadtwerke brauchen diesen Schutz, damit sie auch in einer existenziellen Schieflage zahlungsfähig bleiben und weiter Strom und Gas liefern können.“
Existenzielle Risiken für Unternehmen vorbeugen
Erste Städte stützten ihre Versorger bereits mit hohen Millionenbeträgen. Solche finanziellen Hilfen für ihre Unternehmen können nicht alle Städte leisten, schon gar nicht über lange Zeit. Der Städtetagspräsident betonte: „Ohne zügige Hilfen riskieren wir, dass die Stadtwerke nicht mehr umfassend und verlässlich ihre Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger anbieten können. Bei einer Insolvenz gerät alles ins Rutschen. Dann drohen Dienstleistungen wegzubrechen, auf die wir alle angewiesen sind: Wasserversorgung, Müllabfuhr oder öffentlicher Nahverkehr. Damit würden wir Stabilität und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger darauf riskieren, dass unser Land gut durch die Krise kommt. Für in der Existenz bedrohte Stadtwerke muss es staatliche Bürgschaften und Liquiditätshilfen geben, damit sie weiter sicher Energie beschaffen können. Und wir brauchen ein sofortiges Insolvenzmoratorium für die Stadtwerke. Die Pflicht für gefährdete Stadtwerke, einen Insolvenzantrag zu stellen, muss zeitlich begrenzt ausgesetzt werden. Damit wäre nicht nur den kommunalen Unternehmen geholfen, sondern auch dem Mittelstand und dem Handwerk.“ Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums gehe nicht weit genug.
Entlastung zügig schaffen – Überforderung abfedern
Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer aus Kiel, Stellvertreter des Präsidenten des Deutschen Städtetages, sagte, für die Entlastung der Menschen und der Wirtschaft werde wegen der hohen Energiepreise jetzt dringend eine Gaspreisbremse gebraucht: „Die Strompreisbremse ist richtig, reicht aber nicht. Wir fordern schon seit Wochen eine Gaspreisbremse, die jetzt immer mehr Anhänger findet. Es geht um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Energiekrise darf nicht zu sozialen Verwerfungen führen. Eine Gaspreisbremse ist das entscheidende Instrument, um die Preise zu dämpfen und die Überforderung breiter Schichten zu verhindern. Für private Haushalte muss ein Grundbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs an Gas vergünstigt zur Verfügung gestellt werden. Der finanzielle Rahmen muss sich an der Wirksamkeit einer Gaspreisbremse orientieren und nicht umgekehrt.“
Eine Gaspreisbremse müsse jetzt sehr schnell kommen, betonte Kämpfer: „Die Expertenkommission muss rasch Ergebnisse vorlegen. Die Menschen müssen schnell spüren, dass die hohen Preise gedämpft werden. Wir halten es deshalb auch für keinen guten Weg, jetzt erst die Gasbeschaffungsumlage einzuführen, die Menschen damit zu belasten und dann die Umlage kurz danach wieder abzuschaffen. Die Mehrkosten der Unternehmen, um Ersatz für das ausfallende Gas zu beschaffen, sollten nicht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt werden. Stattdessen sollten staatliche Mittel die Mehrkosten direkt auffangen.“
Zum dritten Entlastungspaket der Ampelkoalition in Berlin machte der stellvertretende Städtetagspräsident deutlich: Das Paket könne helfen, manche Überforderung der Menschen abzufedern, etwa durch die Wohngeldreform, die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, die Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner oder das erhöhte Kindergeld. Allerdings müssten die Hilfen jetzt unbürokratisch gestaltet werden und schnell bei den Menschen ankommen, die diese Hilfen besonders dringend brauchen. Die Städte begrüssten die beschlossene Wohngeldreform als wichtige Maßnahme, um einkommensschwache Haushalte von den hohen Energiekosten zu entlasten. Noch sei der Verfahrensaufwand für die kommunalen Wohngeldstellen jedoch zu hoch.
Dr. Ulf Kämpfer sagte: „Wir dürfen keine Zeit verlieren. Es kommt jetzt darauf an, dass das Wohngeld und der Heizkostenzuschuss schnell bei den Menschen ankommen. Dafür müssen die neuen Regeln klar und einfach sein, damit die kommunalen Wohngeldstellen gut und schneller als bisher ermitteln können, wer welchen Anspruch hat. Noch ist das nicht so, die Regeln sind zu kompliziert. Das Antragsverfahren muss deutlich vereinfacht und komplett digitalisiert werden und die Länder sind gefordert, ihre Regelungen schnell auf den Weg zu bringen und die Kommunen zu unterstützen.“
Deutscher Städtetag, Pressemitteilung v. 28.9.2022
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DIE LINKE:
Keine Industrie-Subventionen ohne ökologische und soziale Gegenleistung!
Zu Berichten im Tagesspiegel zu geplanten Energiepreis-Subventionen für energieintensive Industrie erklären Maximilian Becker und Lorenz Gösta Beutin, Klimapolitik im Parteivorstand der Partei DIE LINKE:
Direkte Übernahme der Mehrkosten bei den Energiepreisen für die Großindustrie sind der falsche Weg. Ohne Gegenleistung kommt es einer Vergoldung der Verschleppung der Energiewende in der Industrie gleich. Gerade Unternehmen, die am wenigsten in die Energiewende investiert haben, würden am stärksten entlastet werden.
Stattdessen wäre das Prinzip richtig: Keine Entlastung ohne soziale und ökologische Gegenleistung: Unterstützung für die Industrie nur, wenn sich die betreffenden Unternehmen gleichzeitig verpflichten, in klimagerechten Umbau und wirksame Dekarbonisierung der Produktionsprozesse zu investieren und gute Arbeit und Mitbestimmung zu gewährleisten.
Bereits in der Vergangenheit wurden der energieintensiven Industrie Milliardensummen durch Befreiungen von der EEG-Umlage erstattet. Milliarden-Gewinne, nicht nur für Stahlerzeugung oder Chemie, sondern bspw. auch für Fleischfabriken wurden auf die Endverbraucher umgelegt und trieben die Strompreise an. Eine Industriepolitik, die im Angesicht der Klimakrise nicht mehr zeitgemäß ist.
Lorenz Gösta Beutin, DIE LINKE
Mitglied des Parteivorstand
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BUND fordert zur Landtagswahl:
Energiewende naturverträglich gestalten – Keine Ausreden mehr!
Spätestens seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs wissen alle in Deutschland und Schleswig-Holstein: Wir müssen unsere Abhängigkeit von Erdgas und Erdöl schnell reduzieren und den vollständigen Ausstieg aus den fossilen Energien weiter vorantreiben.
Der BUND SH setzt neben der Wirksamkeit und Genügsamkeit im Umgang mit Energie auf die ausgewogene Nutzung sämtlicher erneuerbarer Energien, um Umwelt und Natur nicht mehr als notwendig zu belasten. Anstatt jetzt die Erweiterung der Windflächen in Schleswig-Holstein von derzeit zwei Prozent der Landesfläche auf bis zu vier Prozent anzugehen oder gar noch mehr Offshore-Parks in Schutzgebiete zu bauen, sollte erst einmal das Solar-Potenzial unserer bestehenden Dächer, Fassaden und Parkplätze ausgeschöpft werden. Studien zeigen, dass allein Photovoltaik auf Dächern mindestens 50 Prozent der Gesamtenergie liefern könnte. In Thüringen wird Dach-Photovoltaik mit 900 Euro je Kilowatt aus Landesmitteln gefördert. In Schleswig-Holstein gibt es nur die Einspeisevergütung. Da ist noch viel Luft nach oben!
Auch im Neubau von Wohngebäuden werden große Potenziale nicht genutzt. Deshalb fordert der BUND Schleswig-Holstein eine Pflicht zur Installation von Solar-Anlagen bei Neubau, Umbau und Sanierung von Wohngebäuden. Auch sind Anreize zu schaffen, um vorhandene Potenziale wie bestehende Dachflächen und Parkplätze zu nutzen. Besonders das Land und die Kommunen sollten eine Vorbildfunktion übernehmen und ihre Liegenschaften mit Solaranlagen bestücken.
Neben der Klimakrise leiden wir jedoch auch unter einer Krise des Artensterbens: Vielen ist nicht bewusst, wie massiv die Auswirkungen sein werden, wenn jährlich unzählige Arten aussterben. Daher muss die Biodiversitätsstrategie des Landes mit genügend Personalstellen in den Ministerien unterlegt werden, damit die Artenschwundkrise beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien mitgedacht werden kann. „Wenn wir uns, unseren Kindern und unseren Enkeln eine einigermaßen ressourcensichere Zukunft geben wollen, dann können wir weder auf Klimaschutz noch auf Artenschutz verzichten. Beides muss Hand in Hand gehen,“ fordert der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Carl-Heinz Christiansen.
Zurzeit erlebt Schleswig-Holstein einen Boom an Solar-Freiflächenanlagen. „Diese Photovoltaik-Anlagen treten in Flächenkonkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung und wirken sich negativ, unter anderem auch auf das Landschaftsbild, aus,“ so Gerd Simon vom BUND-Arbeitskreis Energiewende. „Deshalb sollte in den Novellen der Regionalpläne verankert werden, dass maximal 0,5 Prozent der Landesfläche für Freiflächenanlagen ausgewiesen werden,“ fordert Simon.
Die Freiflächenanlagen, die gebaut werden, müssen naturverträglich sein. Verschiedene Studien haben belegt: Solar-Freiflächenanlagen können bei einer naturverträglichen Gestaltung die Biodiversität in der Agrarlandschaft erhöhen – mit einem positiven Nutzen vor allem für die Landwirtschaft. Mit breiten Modulabständen und Durchlässen erleichtern sie das Vernetzen der Lebensräume und die Durchmischung der Genpools der ansässigen Tier- und Pflanzenwelt. Damit einher geht dann eine stärkere Resilienz gegenüber klimatischen und umweltbedingten Herausforderungen. So kann sich die Natur auch zum Teil selbst schützen. Damit eine naturverträgliche Gestaltung erfolgt, sind durch das Land jedoch entsprechende Kriterien für Bau, Betrieb und Pflege festzulegen, die weit über das bisher vorliegende Regelwerk hinausgehen.
Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, befürwortet der BUND Schleswig-Holstein die seitens des Landes angestrebte Verkürzung der Genehmigungsverfahren. Eine schnellere Planung und Genehmigung darf jedoch nicht zu Lasten des Artenschutzes gehen. Vielmehr ist dafür zu sorgen, dass die Gutachten den naturschutzfachlichen Anforderungen entsprechen und die Genehmigungsbehörden personell aufgestockt werden. Umwelt- und Naturschutz sind das Stiefkind der Politik: Damit viele bereits vorhandene Strategien wirksam umgesetzt werden können, muss mehr Personal eingestellt werden. Hier muss die Landespolitik endlich handeln!
Der unverzichtbare Ausbau der erneuerbaren Energien ist mit Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft verbunden. Diese gilt es abzuwägen und zu minimieren, etwa durch umfangreiche und wirksame Artenschutzprogramme und eine Umstellung auf eine naturverträgliche Landnutzung.
Ole Eggers
BUND-Landesgeschäftsführer
Nachdem der BUND in der letzten Woche die Spitzenkandidat*innen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Podiumsdiskussion geladen hatten (Aufzeichnung können Sie hier anschauen: https://youtu.be/TBRhEI9Nhm4 ) soll es diese Woche weitergehen mit der 7. Forderung zur Landtagswahl, dem Thema Energiewende. Infos siehe unter www.bund-sh.de
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Kommentar:
Neue Höhen der Heuchelei
Der Ausstieg aus dem russischen Gas ist das Gebot der Stunde, doch was kommt danach? Den Verbrauch fossiler Energieträger – nicht nur aus Russland – zu reduzieren, ist sicher eine gute Sache. Auch kann mit einigem Recht argumentiert werden, dass man einen Angriffskrieg, wie ihn die russische Führung gerade gegen die Ukraine führt, nicht einfach schulterzuckend übergehen sollte. Jedenfalls dann, wenn man nicht zweierlei Maßstäbe anwendet und gleichzeitig über die Angriffskriege der NATO-Staaten (mit und ohne Deutschland) unter anderem gegen Jugoslawien, Afghanistan oder die Kurden in Syrien und Nordirak schweigt und letztere gar noch indirekt mit politischer Rückendeckung und hiesigen Steuermilliarden unterstützt.
Aber genau das, das Ansetzen zweierlei Maßstäbe, ist – wenig überraschend – mal wieder das Problem. Gegenüber der Türkei ist das ja nichts Ungewohntes. Die deutschen Regierungen haben sich in den letzten Jahrzehnten weder am blutigen Bürgerkrieg Ankaras, am Verbrennen schutzsuchender Zivilisten in Kellern, an der Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates, als er jesidische Frauen versklavte und das südkurdische Kobane belagerte, noch an Erdogans jüngstem, auf niedriger Flamme noch andauerndem Proxi-Krieg gegen Armenien gestört. Von den zeitweise Dutzenden deutschen Bürgerinnen und Bürgern in seinen Kerkern ganz zu schweigen.
Nein, neu ist, dass ein grüner Klimaminister vor dem katarischen Sklavenhalterregime seinen Diener macht – Habeck hat sich tatsächlich beim Händeschütteln mit seinem katarischen Amtskollegen Scheich Mohammed bin Hamad bin Kasim al-Abdullah Al Thani ziemlich tief verbeugt –, um eine Zusage für Flüssiggaslieferungen aus dem Golfstaat einzuholen. Man habe eine langfristige Energiepartnerschaft begründet, ließ Habeck im Anschluss wissen. Weil Moskau einen verbrecherischen Krieg gegen die Ukraine führt, soll Deutschland also künftig besonders klimaschädliches Flüssiggas aus Katar beziehen. Aus Katar, das in Jemen einen Stellvertreterkrieg führt, der dort inzwischen eine schwere Hungersnot ausgelöst und bereits 377.000 Menschen das Leben gekostet hat. Aus Katar, dessen Reichtum aus der Ausbeutung rechtlos gehaltener ausländischer Arbeiterinnen und Arbeiter stammt, die unter den harschen Arbeitsbedingungen zu Dutzenden sterben, die als Haushaltshilfen regelmäßig sexueller Gewalt ausgesetzt sind. Eines muss man den Grünen lassen: Sie schaffen es immer wieder, die deutsche Außenpolitik auf neue Höhen der Heuchelei zu heben. (wop)
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Bündnis für bezahlbaren Wohnraum in Kiel:
Wohnen ist ein Menschenrecht
Wir vom Bündnis für bezahlbaren Wohnraum in Kiel setzen uns schon lange für dieses Thema ein. Unsere Landesregierung aber nicht. Sie schaffte sogar die bis dahin geltende Kappungs- und Mietpreisbremse ab, obwohl auch diese kaum Einfluss auf den Wohnungsmarkt hatte.
Bei vielen Menschen machen die Kosten für Wohnraum mehr als die Hälfte ihres Einkommens aus. Sozialwohnungen sind kaum noch vorhanden, Immobilienpreise steigen ins Unermessliche und Baustoffpreise werden auch immer weniger bezahlbar. Für Investoren ist sozialer Wohnungsbau nicht mehr attraktiv, da schnelle Profite auch so zur Verfügung stehen. Daher wenden wir uns mit dieser Demonstration an alle Parteien, die ab Mai in der Landesregierung vertreten sein wollen. Wir brauchen stärkere Maßnahmen, das von der Bundesregierung zur Verfügung gestellte Geld muss sinnvoll eingesetzt und gleichzeitig weitere Maßnahmen in Berlin beschlossen werden. Wir sehen vor allem jetzt bei den ankommenden Flüchtenden aus der Ukraine, wie verheerend die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist.
• Die Landesregierung sollte als Sofortmaßnahme über den Bundesrat einen Antrag zum Mietenstopp und zum Mietendeckel stellen
• Wir fordern 50% sozialen Wohnungsbau bei allen Neubauten
• Auslaufende Sozialbindungen müssen von Land und Kommunen aufgekauft werden, Bindungsfristen müssen entfallen
• Ausübung des Vorkaufsrechts des Landes und der Kommunen
• Stopp der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
• öffentliches Bauland ausschließlich im Erbpachtverfahren vergeben
• auch im sozialen Wohnungsbau beste Energieeffizienz ab KfW 55
• Ein landesweites Wohnraumschutzgesetz, das landesweite Maßnahmen, die Abbruch, Zerstörung, Leerstand, strategisches Unbewohnbarmachen und Ferienvermietung (von Wohnraum) verhindert
• Alternative Wohnprojekte Mehrgenerationen-Wohnprojekte, Groß-WGs, Wagenplätze oder Hausboote.
• Housing First für Wohnungslose
Kommt alle zur landesweiten Großdemo am Sa., 23. April, 11.00 Uhr auf dem Platz der Matrosen (Hbf, Kiel)
www.bezahlbar-wohnen.org
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BUND SH fordert zur Landtagswahl soziale Gerechtigkeit:
Wärmewende anpacken
Rasant steigende Gas- und Heizölpreise, und nicht zuletzt der Krieg in der Ukraine, haben uns unsere Abhängigkeit von Erdgas und Heizöl für die Erzeugung von Wärme in unseren Häusern und Wohnungen vor Augen geführt. Bisher lag der Schwerpunkt der Maßnahmen zum Klimaschutz auf der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Obwohl Heizung und Warmwasser rund 40 Prozent des Gesamtenergiebedarfs verbrauchen, wurde die Wärmewende bisher vernachlässigt.
„Die Sanierungsquote der Bestandsgebäude liegt bei rund einem Prozent pro Jahr. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, benötigen wir eine Quote von mindestens vier Prozent“, stellt Carl-Heinz Christiansen vom Arbeitskreis Energiewende des BUND für Umwelt- und Naturschutz Landesverbands Schleswig-Holstein fest. Um Klimaneutralität zu erreichen, müssen wir den Wärmebedarf deutlich reduzieren und schnell zu Heizungen auf Basis der erneuerbaren Energien wechseln. In energieeffizienten Gebäuden kann die benötigte Wärme über Wärmepumpen bereitgestellt werden. Nah- und Fernwärmenetze, die Abwärme nutzen oder über Großwärmepumpen gespeist werden, bieten sich für eine Wärmeversorgung bei einer verdichteten Bebauung an. Schließlich kann auch die Solarthermie einen relevanten Beitrag zur klimaneutralen Wärmeversorgung beitragen.
Ein weiterer wichtiger Beitrag zur Klimaneutralität kann die Genügsamkeit im Gebäudebereich sein: Der anhaltende Trend des wachsenden Wohnraumbedarfs pro Kopf muss durch intelligente und flexible Nutzungsformen gestoppt und umgekehrt werden. So ist die Pro-Kopf-Wohnfläche von 35 Quadratmetern in 1990 auf 47 Quadratmeter im Jahr 2018 gestiegen. Neben dem steigenden Flächen- und Ressourcenverbrauch bedeutet dies auch mehr zu beheizende Wohnfläche.
Um die Wärmewende voran zu bringen bedarf es eines Mixes aus finanzieller Förderung, gesetzlichen Vorgaben sowie Beratung und Information. Die energetische Sanierung von Gebäuden ist eine kostenintensive Aufgabe und erfordert erhebliche öffentliche Zuschüsse. Eine sozial gerechte, wirkungsvolle CO2-Bepreisung kann dabei eine wichtige, unterstützende Rolle spielen. Haushalte mit geringem Einkommen können durch Transferleistungen – Stichwort Energiegeld – finanziell entlastet werden.
Flächendeckende kommunale Wärmepläne mit klaren Aussagen für die perspektivische Umstellung auf CO2-freie Heizsysteme können für Planungssicherheit sorgen. Um die energetische Sanierungsrate deutlich zu erhöhen, bedarf es auch einer Aus- und Weiterbildungsoffensive im Handwerk. Eine sparsame und effiziente Nutzung von Energie ist die Grundlage für eine kostengünstige und sozialverträgliche Versorgung mit erneuerbaren Energien in der Zukunft.
(Ole Eggers, BUND-Landesgeschäftsführer)
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LNG-Terminals, koste es, was es wolle:
Grüner Minister will Klimakrise mit Frackinggas befeuern
Schon vor Russlands Angriff auf die Ukraine waren die Gaslieferungen aus den Lagerstätten in der sibirischen Arktis und insbesondere die Direktleitungen am Grunde der Ostsee, Nord Stream 1 und 2, hoch umstritten. Zum Ersten lehnen Umwelt- und Klimaschützer die neuen Gaspipelines aus gutem Grund wegen der mit ihnen verbundenen Emissionen von Treibhausgasen ab. Zum Zweiten fordern die baltischen Staaten, Polen und die USA mehr Unabhängigkeit von russischen Energielieferungen. Deutschland bezieht hingegen bisher nicht nur rund die Hälfte seines Erdgasbedarfs aus Russland, sondern auch in etwa ein Drittel seines Rohöls und schließlich den größeren Teil der importierten Steinkohle. Und zum Dritten sind da noch US-amerikanische Energiekonzerne, die gerne ihr in Übersee verflüssigtes Frackinggas in Deutschland verkaufen würden. Olaf Scholz hatte bereits als Wirtschaftsminister der US-Seite den Bau sogenannter LNG-Terminals angeboten, die das Flüssiggas anlanden könnten. Auch der neue grüne Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck engagiert sich bereits vor fünf Jahren entgegen der Beschlusslage im hiesigen seiner Partei entsprechend. Schon in seiner Zeit als schleswig-holsteinischer Umweltminister hatte er Plänen für ein Terminal in Brunsbüttel an der Unterelbe zugestimmt.
In Deutschland fehlen derartige Anlagen bisher und jene der Nachbarländer – EU-Staaten haben 26 derartiger Terminals – sind weit davon entfernt, Deutschland mitversorgen zu können. Sei es, weil die jeweiligen Anlandungskapazitäten nicht reichen, sei es, weil Engpässe im Pipelinenetz die Weiterleitung ausreichender Mengen nach Mitteleuropa unmöglich machen. Besonders auf der iberischen Halbinsel gibt es ungenutzte Terminal-Kapazitäten, doch sind die Verbindungen zum französischen Pipelinenetz zu klein um diese für die anderen EU-Staaten zugänglich zu machen.
LNG Carrier Aseem Collides with VLCC Shinyo Ocean off Fujairah
Explosive Nachbarschaft
Also sollen nun auch in Deutschland Terminals her. Neben Brunsbüttel werden schon seit einigen Jahren auch Anlagen in den niedersächsischen Küstenstädten Wilhelmshaven und Stade diskutiert und planerisch vorbereitet. Allerdings sind diese nicht gerade populär. An den Standorten haben sich Bürgerinitiativen formiert und erst im August 2021 hatte es am vorgesehenen Bauplatz an der Unterelbe in Brunsbüttel ein Klimacamp, Sitzblockaden und Aktionen mit Kajaks auf dem dort mündenden Nord-Ostsee-Kanal gegeben.
Anfang 2022 hatte sich schließlich die niederländische Vopak LNG Holding aus dem Projekt zurückgezogen, eventuell, weil die lokalen Behörden wenig Neigung zeigen, Ausnahmen vom Bebauungsplan für das Industriegebiet zuzulassen, in dem das LNG-Terminal entstehen soll.
Man will Anlage nämlich in einer ziemlich bedenklichen Nachbarschaft ansiedeln. Da gibt es zum Beispiel bereits eine Sondermüllverbrennungsanlage. Dann wäre da noch ein stillgelegtes, noch nicht demontiertes AKW mit all seinen verstrahlten Innereien, sowie einem angeschlossenen Zwischenlager für hoch radioaktive und ein weiteres Lager für mittel- und schwach radioaktive Abfälle. Letzteres hat vor acht bis zehn Jahren mehrfach Schlagzeilen gemacht, weil dort der Strahlenmüll in reichlich angerosteten Fässern aufbewahrt wird.
Abgerundet wird die illustre Nachbarschaft des geplanten LNG-Terminals mit einem „Chemie-Park“, das heißt, mit einer Ansammlung von Betrieben der chemischen Industrie, in denen unter anderem Chlor und Düngemittel hergestellt werden. Da wundert es eigentlich nicht, dass die Stadt Brunsbüttel meint, bereits genug Gefahrenpotenzial an einem Ort versammelt zu haben. An der Elbe hat man offenbar wenig Verlangen, das von Jonas Jonasson in „Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand“ für Wladiwostok imaginierte Schicksal zu erleiden.
Doch nun, nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine, nach dem damit verbundenen dramatischen Stimmungsumschwung in Deutschland, nach der Ankündigung der Außenministerin Annalena Baerbocks, Russland ruinieren zu wollen, scheinen alle politischen Blockaden aus dem Weg geräumt, nun will die Bundesregierung und nicht zuletzt der grüne Wirtschafts- und Klimaschutzminister den Bau schnell vorantreiben.
Habeck hatte bereits im Januar, bevor die russische Armee den ersten Schuss abfeuerte, kräftig Werbung für die neuen Anlagen gemacht. Anfang März erneuerte er sein Drängen unter anderem in einer gemeinsamen Erklärung mit dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU). Energieunabhängigkeit von Russland heißt die Parole, und da sich nicht nur in Brunsbüttel die privaten Interessenten zurückgezogen haben, wird wohl der Steuerzahler einige Milliarden Euro aufbringen müssen.
Wasserstoff aus der Ukraine?
Vollkommen unklar ist, ob als Lieferant jemand anderes als die USA mit ihrem Frackinggas in Frage kommt, wenn es nicht doch wieder Russland sein soll. Derzeit kommt etwa ein Viertel des in der EU angelandeten Flüssiggas aus Russland, und die anderen großen Anbieter auf dem Weltmarkt orientieren sich eher nach Ostasien. Dort sind die besten Preise zu erzielen, und dort ist schon jetzt die Nachfrage nach LNG mit Abstand am größten.
Der im März veröffentlichte LNG-Ausblick des Energiemultis Shell geht davon aus, dass die Nachfrage in Ostasien weiter steigt und schon Mitte des laufenden Jahrzehnts eine erhebliche Lücke zwischen Angebot und Nachfrage klaffen wird. Weiter steigende Preise scheinen also ziemlich sicher. Ein weiterer Grund also, der gegen die Flüssiggas-Terminals spricht.
Auch wenn es um den Klimaschutz geht, ist schon die Nutzung konventionellen Erdgases, wie es unter anderem aus Norwegen oder Russland bezogen wird, keine gute Idee. Zum einen wegen des Methans, das bei Förderung und Transport entweichen kann, zum anderen wegen des bei der Verbrennung freigesetzten Kohlendioxids.
Aber Frackinggas ist aus Klimasicht noch schlimmer, weil bei der Förderung deutlich größere Mengen des Treibhausgases Methan entweichen. Insgesamt ist die Bilanz des Frackinggas so schlecht, dass es nicht besser als Kohle abschneidet, so das Ergebnis einer Untersuchung der Energy Watch Group um den ehemaligen grünen Bundestagsabgeordneten Hans-Josef Fell, der seinerzeit einer der Väter des Erneuerbare-Energien-Gesetzes war.
Die Krönung der Klimaschädlichkeit ist allerdings die energieaufwändige Verflüssigung zu LNG, bei der weitere Emissionen entstehen. Das Gas muss für den Transport stark herunter gekühlt werden und wird dann auf Spezialtanker verladen. Da es sich auf der Überfahrt langsam erwärmt, muss ein Teil unterwegs in die Atmosphäre abgelassen werden, damit der Druck in den Behältern nicht zu sehr steigt. Erwärmung bedeutet nämlich, dass sich das Flüssiggas ausdehnt.
Think small
Nun werden die geplanten Investitionen in Erdgas-Infrastruktur – sei es ein neues Heizkraftwerk in Berlin oder die LNG-Terminals an der Nordseeküste – in den letzten Jahren meist schön, das heißt, grün geredet, in dem eine künftige Nutzung für Wasserstoff versprochen wird. Doch das ist vorerst nicht viel mehr als ein PR-Gag.
Zwar hat Wasserstoff ein großes Potenzial, wenn es darum geht, die Treibhausgasemissionen auf Null runterzufahren. Er kann Koks in der Stahlindustrie und Erdgas in der chemischen Industrie ersetzen. Entsprechend hat schon die alte Bundesregierung angefangen, eine Wasserstoffstrategie zu erarbeiten; und schon ist die Rede davon – auch bei den Grünen – Wasserstoff von weither zu importieren. Im Bundestagswahlkampf wurde sogar die Vorstellung ventiliert, den Wasserstoff aus der Ukraine importieren zu können.
Allerdings hat die Ukraine zwar Kohle- und Atomkraftwerke, aber sehr wenig erneuerbare Energieträger. Der dort mit Elektrolyse gewonnene Strom wäre also bis auf weiteres alles andere als grün, und ob die dortigen Gaspipelines überhaupt Wasserstoff transportieren könnten, ist unklar. Dafür müssen die inneren Oberflächen der Rohre dichter als für Erdgas sein. Alles in allem erscheinen die großtechnischen Blütenträume vom im großen Maßstab importierten Wasserstoff nicht viel realistischer als jenes Wüstenstromprojekt Desertec, um das in den Nullerjahren viel Wind gemacht wurde.
Derart gingantomanische Visionen sind offensichtlich die unvermeidliche Begleiterscheinung einer von großen Konzernen beherrschten Wirtschaft. Diese mögen es nämlich nicht kleinteilig, sondern können nur in Groß-Projekten denken. Entsprechend lieben sie die großen Windparks auf See und haben zuletzt auch an Land die kleinen Genossenschaften und lokalen Projekte von ihren Regierungen per Ausschreibeverfahren aus dem Ring kicken lassen.
Für die Wasserstoffwirtschaft würden sich jedoch kleinteilige Lösungen technisch in besonderer Weise anbieten. Bei der elektrolytischen Erzeugung von Wasserstoff mit überschüssigem Wind- oder Solarstrom wird Wärmeenergie frei, die sich nur in kleineren Anlagen sinnvoll nutzen und zum Beispiel ins nah- und Fernwärmenetze einspeisen lässt. Und Wärmeenergie wird ohnehin im großen Umfang gebraucht, wenn man aus dem fossilen Erdgas aussteigen will und die unzähligen Gasheizungen ersetzen muss (deren Einbau noch immer staatlich gefördert wird). Von Stadtwerken betrieben, könnte lokale Wasserstoff- und Wärmeerzeugung zudem für Wertschöpfung vor Ort steigern, wäre also ein Beitrag zur Stärkung der Kommunen. (wop)
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BUND Schleswig-Holstein:
10 Forderungen zu den Landtagswahlen
Am 8. Mai sind wir aufgefordert, ein neues Landesparlament zu wählen. In Gesprächen mit den demokratischen Parteien arbeitet der BUND seit dem Herbst daran, Naturschutz- und Umweltthemen Gewicht in ihren Wahlprogrammen zu verleihen.
Klimaschutz ist mittlerweile für alle Parteien ein wichtiges Wahlkampfthema. Mit dem Urteil des Verfassungsgerichts vom April 2021 ist die verbindliche Verteilung des verbleibenden Treibhausgasbudgets eine Aufgabe für die Politik geworden.
Grund genug, zukünftig alle Landesvorschriften und -gesetze einem „Fitness-Check“ in Sachen Klimaanpassung und Biodiversität zu unterziehen und die jährlichen Nachhaltigkeitsberichte aller Ministerien dementsprechend zu prüfen.
Zudem ist es Aufgabe des Landes, mit ausreichend Personal die Umsetzung der Gesetze zu kontrollieren und Missstände zu ahnden.
Zu Beginn des „heißen“ Wahlkampfs sind nun alle Mitglieder aufgerufen, an ihre lokalen Kandidat*innen heranzutreten und sie mit zehn vorbereiteten Fragen auf die Herausforderungen der nächsten Legislaturperiode hinzuweisen.
Die zehn Forderungen und die zugehörigen AnsprechpartnerInnen des BUND lauten:
1. Moorschutz ist Klimaschutz: ehemalige Moorstandorte wiedervernässen (LAK-Land und Natur, Koordinierung Florian Schulz)
2. Betriebsanweisung „Naturwaldbau“ für die Landesforsten einführen (Mailverteiler Wald, Koordinierung Lutz Fähser)
3. Mobilitätswende nicht nur als Antriebswende verstehen (LAK Mobilität, Mailverteiler A20-West, Koordinierung Peter Löffler)
4. Wärmewende mit CO2-freien Heizsystemen fördern (LAK Energiewende, Koordinierung Carl-Heinz Christiansen)
5. Nutzungsfreie Zonen in Nord- und Ostsee durchsetzen (Ocean Family, Koordinierung Steffi Sudhaus)
6. Umsetzung der Biodiversitätsstrategie (ANUp, LAK Land und Natur, Koordinierung Florian Schulz)
7. Energiewende naturverträglich gestalten (LAK Land und Natur, LAK Energiewende, ANUp, Koordinierung Carl-Heinz Christiansen)
8. Flächenverbrauch bis 2030 auf Netto-Null reduzieren (ANUp, Koordinierung Merlin Michaelis)
9. Fortschreibung der Landesstrategie Umweltbildung (LAK Engagement & Bildung, Koordinierung Sabine Untiedt)
10. Ausbau der ökologischen Landwirtschaft auf 30 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LAK Land und Natur, ANUp, Koordinierung Jürgen Leicher)
Weitere Beispiele siehe auf der Internetseite des BUND.
Podiumsdiskussion
Eine hybride Podiumsdiskussion zu den Landtagswahlen veranstaltet der BUND in Schleswig-Holstein am Donnerstag, den 31.3. von 18.30 bis 20.00 Uhr mit den Spitzenkandidat*innen von SPD, Thomas Losse-Müller und Bündnis 90/ Die Grünen, Monika Heinold sowie der amtierenden Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack für die CDU, um die Politiker zu den 10 Forderungen des BUND und ihren umweltpolitischen Zielen für die kommende Legislaturperiode zu befragen.
Die Veranstaltung wird Live über Youtube ausgestrahlt und soll eine breite Öffentlichkeit erreichen.
Infos siehe unter https://www.bund-sh.de/landespolitik
(uws)
Klimastreik
Zum nächsten Globalen Klimastreik lädt Fridays for Future ein am Freitag, 25. März um 14 Uhr auf dem Exerzierplatz in Kiel
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Dreistes Greenwashing:
Kein Geld für Atom und Gas!
Das ist Greenwashing in ganz großem Stil: Die EU will Atom und Gas als nachhaltig einstufen. Die Folgen dieses Etikettenschwindels wären dramatisch: Millionen an Investitionen würden dem Ausbau der erneuerbaren Energien entzogen. Die Kennzeichnung von Atom und Gas als nachhaltig ist eine Absage an die Energiewende und muss verhindert werden. An die oberen EU-Herrn:
Die EU-Kommission plant, Investitionen in Atomkraft und Erdgas im Rahmen der EU-Taxonomie als nachhaltig einzustufen – das unterläuft den European Green Deal und gefährdet den Klimaschutz in Europa. Denn so könnten Milliarden an Investitionen in veraltete, hochriskante und klimaschädliche Technologien fließen. Die Nutzung der Atomkraft ist hochgefährlich, sehr teuer, nicht versicherbar und allein schon aufgrund der ungelösten Endlagerfrage nicht nachhaltig. Erdgas ist durch die CO2- und Methanemissionen extrem klimaschädlich und damit eine klimapolitische Sackgasse.
Die Pläne der Kommission bedrohen die Energiewende, weil Investitionen statt in Erneuerbare Energien und CO2-freie Flexibilitätsoptionen in fossile und atomare Technologien umgelenkt werden. Sie gefährden auch den Grundgedanken der Taxonomie als eine Art Nachhaltigkeitslabel: Wenn auch klimaschädliche und hochriskante Energieträger als nachhaltig gelten, wird das ganze Label entwertet – das hätte eine fatale internationale Signalwirkung. Nachhaltige Geldanlagen brauchen strenge, einheitliche Regeln. Diese sollte die Taxonomie liefern, statt Greenwashing zu ermöglichen.
Wir fordern Sie auf: Verhindern Sie, dass dieser Plan umgesetzt wird! Stimmen Sie im EU-Ministerrat gegen den Vorschlag der EU-Kommission und klagen Sie, wenn nötig, vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Aufnahme von Atomkraft und Erdgas in die EU-Taxonomie. – Appell unterzeichnen:
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"Ein Bürgerbegehren hätte Erfolg!"
LINKE weiter für Erhalt von Stationen und Arbeitsplätzen in der Imlandklinik
Rendsburg-Eckernförde. Am Montag 14. Februar 2022 beschloss der Kreistag mit Mehrheit von 34 zu 24 das sogenannte Szenario 5 für die Imlandklinik einzuleiten. Die Linksfraktion Rendsburg-Eckernförde stimmte dagegen und kritisiert den Vorgang deutlich.
Anissa Heinrichs, LINKE Kreistagsabgeordnete erklärt: "Dieser Beschluss ist ein schlechtes Zeichen für unsere Region und uns Einwohner:innen. Obwohl große offene Sorgen und Fragen bei Beschäftigten wie Bevölkerung bestehen, soll jetzt bei unserer Klinik rigoros gestrichen werden. Statt sorgsam zu entscheiden, wurde hier ohne Not übers Knie gebrochen." sie ergänzt weiter "Die Befürworter dieser Entscheidung sollten sich nicht über politischen Unmut von zum Beispiel Bewohner:innen des Kreises oder Beschäftigen wie der Hebammen wundern!"
Maximilian Reimers, Fraktionsvorsitzender der LINKEN hat Hoffnung, dass das letzte Wort in der Causa Imland noch nicht gesprochen ist: "Gestern haben fast 1.000 Leute unsere Sitzung verfolgt. Am Wochende demonstrierten über 3.000 für den Erhalt der Regel- und Grundversorgung in Eckernförde. Etwa 15.000 Unterschriften wurden bisher gesammelt. Ein Bürgerbegehren hätte Erfolg! Wir würden es jederzeit mit voller Kraft unterstützen, wenn die Einwohner:innen sich organisieren, um das Blatt doch noch zu wenden!" abschließend bemerkt er "Wir gehen weiterhin jeden Weg mit, um alle Arbeitsplätze und die jetzt bedrohten Stationen zu erhalten."
Andeutungen zu einem Bürgerbegehren stehen schon länger in der Luft, ob dies wirklich startet, steht nicht fest. Um das Quorum zur Einleitung eines Bürgerentscheids zu erreichen, bräuchten Initiator:innen 8.000 Unterschriften von Einwohner:innen aus dem Kreisgebiet.
DIE LINKE, Kreisverband Rendsburg/Eckernförde, PR 16.2.2022
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Geplanter LNG-Terminal verhindert neue Industriearbeitsplätze und verteuert Gas
Die sich bereits seit vielen Jahren hinziehende Planung für einen LNG-Terminal verhindert die weitere Entwicklung des Industriestandortes Brunsbüttel. Die Nachfrage nach Flächen am Standort übersteigt das Angebot um ein Vielfaches, wie Frank Schnabel, Chef der Werkleiterrunde, bestätigte. Die Entwicklung des Standortes Brunsbüttel wird aber durch die unendliche Geschichte der Planung für den LNG-Terminal blockiert. In den letzten Jahren hätte es eine zukunftsfähige Industriepolitik am Standort Brunsbüttel und die Schaffung zahlreicher Arbeitsplätze geben können. Die Wirtschaftsminister in Schleswig-Holstein und im Bund wollen jedoch unbedingt eine neue fossile Infrastruktur schaffen, koste es Steuerzahler und Gaskunden, was es wolle. Die derzeit ohnehin hohen Gaspreise würden für die Gaskunden durch die Anbindung des LNG-Terminals an die Gasinfrastruktur weiter steigen, denn zur Profitmaximierung tragen nicht die Investoren die Kosten, sondern die ohnehin gebeutelten Endverbraucher mit 90% der neuen Trasse, sowie 100% der Ertüchtigung des für diese zusätzlichen Mengen derzeit nicht ausgelegten Erdgasnetzes sowie den laufenden Unterhalt. Zusätzlich wurden bereits 100 Mio. Euro, je 50 Mio. vom Land SH und dem Bund, an staatlichen Subventionen beschlossen. Da das nicht ausreicht, will Minister Habeck noch mehr Steuergelder bereitstellen, wie er gerade im Bundestag angekündigt hat.
Für die derzeitige geopolitische Situation ist der geplante LNG-Terminal sowieso völlig unerheblich, da er keinesfalls vor 2026 fertiggestellt werden könnte, falls er überhaupt genehmigungsfähig wäre. Auch dann wäre russisches LNG wahrscheinlich billiger als die Angebote aus Nordamerika, so dass die Abhängigkeit von russischen Erdgas bestehen bliebe. Wir erleben ja gerade, wie schwer sich Handelsströme umleiten lassen. So bleibt nur der Stillstand in der Entwicklung des wichtigsten Industriestandortes in Schleswig-Holstein, der für den geplanten LNG-Terminal schon auf einen bereits genehmigten Vielzweckhafen verzichten musste.
Landes- und Bundespolitiker beteuern, dass es sich bei dem LNG-Terminal in Brunsbüttel um ein rein privatwirtschaftliches Projekt handelt. Deshalb fragt Dr. Reinhard Knof, der Vorsitzende der BI gegen CO2-Endlager, verwundert: „Warum soll der LNG-Terminal massiv mit Steuergeldern subventioniert werden und warum sollen wesentliche Kosten auf die Gaskunden abgewälzt werden? Das Projekt widerspricht außerdem dem Green Deal, den Klimazielen der EU und Deutschlands und hat mit Fortschritt wagen nichts zu tun. Zu Recht sieht FFF hier eine Hypothek für die Zukunft.“
Hintergrund:
Ich verweise auf unsere offenen Briefe an Habeck und die Fraktionsspitzen in SH.
Hervorzuheben ist zudem, dass
a) das BMWK bestätigt, dass Deutschland keine LNG-Terminals braucht,
b) Russland von LNG Infrastruktur in der EU profitiert und
c) geförderte Terminals, die zu Stranded Assets werden, Schadensersatzforderungen nach sich ziehen können.
Es sei auch nicht so, dass LNG etwa mit langen Planungs- und Prüfzeiträumen zu tun hätte, erklärte Buchholz: „Wir begleiten den Planungsprozess sehr eng.“ Von Investorenseite müssten allerdings noch Gutachten vorgelegt werden. Unter anderem die Nähe zum bisherigen Kernkraftwerk Brunsbüttel mache das Genehmigungsverfahren kompliziert. (Unterstreichung d.d. Verfasser. Anmerkung d.V.: Es liegt nicht nur an der Unwirtschaftlichkeit des Projektes und dem Ausstieg des ersten von drei Investoren, dass bisher noch kein Antrag gestellt wurde, obwohl dieser in den letzten Jahren wiederholt angekündigt war. Vielmehr dürften die Auflagen für die UVP, an deren Umfang die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager im Scoping-Verfahren mitgewirkt hat, das Projekt schon in der Planungsphase scheitern lassen.) Es scheinen gleich mehrere Gutachten noch zu fehlen oder die Zulässigkeit des Projektes zu verneinen.
Unklar bleibt, warum Buchholz von LNG-Lieferungen aus Kanada spricht. Saguenay wurde im Juli 2021 aus Umweltgründen nicht genehmigt, Goldboro ist in seiner jetzigen Planung auch beerdigt und wird allenfalls als kleinere floating-Version wiederauferstehen, falls in Deutschland der Bedarf durch Subventionen künstlich hochgetrieben würde und das bereits genehmigte Bear Head Terminal konnte vor zwei Jahren keine Investoren finden, unter anderem weil die IEA dafür keine Zukunft mehr sah. Hingegen hat RWE als einer der potentiellen Pächter einen Vertrag für Fracking-Erdgas aus den USA.
Derzeit soll der Bau von LNG-Terminals in Russland zur Belieferung Europas mit staatlichen Kreditbürgschaften aus Deutschland gefördert werden. https://www.reuters.com/article/brief-russias-yamal-lng-gets-425-mln-eur-idUSL8N1JA1NW
Eine Anfrage der DUH auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes ergab, dass die Bundesregierung seit 2015 Exportkreditgarantien in Höhe von 11,75 Milliarden bewilligt hat. Mit dabei sind die Nord-Stream-Pipeline und das russische Vorhaben Yamal LNG. Das sind staatliche Bürgschaften für die Abhängigkeit Europas von russischem Erdgas.
Eine Analyse des BDEW ergab, dass Deutschland kein LNG-Terminal benötigt, da dieses unwirtschaftlich wäre und es genügend Alternativen gibt. https://www.bdew.de/presse/presseinformationen/zahl-der-woche-81-millionen-tonnen-lng/
Dr. Reinhard Knof
Pressemitteilung vom 10. Februar 2022
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KLIMABÜNDNIS GEGEN LNG
An die Fraktionsspitzen im Schleswig-Holsteinischen Landtag CDU, Grüne, FDP, SPD, SSW
OFFENER BRIEF
Ergreifen Sie jetzt die Chance – keine staatliche Unterstützung für fossile LNG-Pläne und Fracking-Gasimporte in der nächsten Landesregierung!
Sehr geehrter Herr Koch, sehr geehrte Frau Midyatli, sehr geehrte Frau von Kalben, sehr geehrter Herr Vogt, sehr geehrter Herr Harms,
im Mai wählt Schleswig-Holstein einen neuen Landtag. Die künftige Regierung hat dabei die Chance, dem klimaschädlichen Vorhaben, bei Brunsbüttel ein Terminal für den Import von flüssigem Erdgas (LNG) zu errichten, eine Absage zu erteilen. Wir bitten Sie: Positionieren Sie sich im Wahlkampf und in der Landespolitik klar gegen dieses klimaschädliche Vorhaben!
Als Zusammenschluss von lokalen Bündnissen und nationalen Organisationen setzt sich das Klimabündnis gegen LNG nun bereits seit mehreren Jahren gegen die Pläne ein, bei Brunsbüttel ein LNG-Terminal zu errichten. Eines der Gegenargumente, welches wir dabei auch von der Politik immer wieder zu hören bekommen: Es handele sich um ein rein privatwirtschaftliches Projekt, das entsprechend unabhängig von politischen Einflüssen ist.
Diese Argumentation hält einer Prüfung jedoch nicht Stand. Im Landeshaushalt 2021 sind 50 Millionen Euro an Steuergeldern für den Bau des Terminals reserviert. Da es sich um sogenannte GRW-Mittel (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) handelt, würde im Falle einer endgültigen Zuteilung eine Komplementärfinanzierung des Bundes in Höhe von weiteren 50 Millionen Euro erfolgen. Bei einem geschätzten Investitionsvolumen von rund 450 Millionen Euro entspräche dies einer 22-prozentigen Ko-Finanzierung aus öffentlichen Mitteln.
Um die vereinbarten Klimaziele zu erreichen, müssen Deutschland und Europa bis spätestens 2050 fast vollständig dekarbonisiert sein! Der Ausbau von Infrastrukturen für den Import von Erdgas wie Pipelines oder LNG-Terminals muss deshalb verhindert werden. Damit werden sowohl das Entstehen von Lock-In-Effekten bei der Nutzung fossiler Energieträger als auch Fehlinvestitionen in verlorene Vermögenswerte vermieden. Das gilt es besonders dann zu berücksichtigen, wenn zur Finanzierung öffentliche Mittel verwendet werden sollen.
Jüngst wurde das Projekt sogar in der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans für Schleswig-Holstein als raumordnungsrechtlicher Grundsatz festgelegt. Damit hat man bewusst und einseitig der Abwägung im noch durchzuführenden Planfeststellungsverfahren zu Gunsten eines fossilen Projektes, welches sogar auf den Import von gefracktem Gas abzielt, in Zeiten rasant fortschreitender Erderhitzung vorgegriffen. Die mit Quellen und Studien untermauerten Argumente vieler Umweltschutzorganisationen, die im Rahmen der Einwendungsverfahren eingereicht wurden, wurden dabei beiseite gewischt. Stattdessen wurden das Klimabündnis und viele andere Akteure im November 2021 vor vollendete Tatsachen gestellt. Eine Mitteilung über die Fortschreibung erhielten wir erst, nachdem Landtag und Landesregierung in Schleswig-Holstein bereits für die Fortschreibung gestimmt hatten. Gerade aufgrund der großen Relevanz für die Klimapolitik in Deutschland empfinden wir das Vorgehen als unangemessen.
All diese Entscheidungen sind politischer Natur. Gerade deshalb hat die zukünftige Landesregierung in Schleswig-Holstein noch die Chance, dem Vorhaben eine Absage zu erteilen. Der Zeitplan des Vorhabens ist bereits – trotz der politischen Rückendeckung – massiv zusammengebrochen. Im Sommer 2020 musste German LNG die Stadt Brunsbüttel um eine Verlängerung der Frist für die finale Investitionsentscheidung bitten, die bisher weiterhin aussteht. Der Verlängerung wurde zugestimmt – mit der Folgewirkung, dass der bereits planfestgestellte Vielzweckhafen, der an gleicher Stelle errichtet werden sollte, ad acta gelegt wurde. Seit Juni liegt zwar der Antrag auf Planfeststellung für das fossile LNG Terminal beim zuständigen Amt, doch auch dieser Prozess zieht sich hin und wird aller Voraussicht nach nicht bis zum Erreichen der Frist im Sommer 2022 beendet sein.
Gemeinsam mit dem Klimabündnis gegen LNG hat sich die Deutsche Umwelthilfe in den vergangenen Jahren intensiv mit der Zukunftsfähigkeit der Gas-Infrastruktur in Deutschland aus einer umwelt-, energie- und klimapolitischen Perspektive beschäftigt. Auf dieser Basis sind wir zu dem Schluss gekommen, dass Planung und Bau eines LNG-Terminals in Brunsbüttel energiepolitisch nicht notwendig, klimapolitisch kontraproduktiv und planungsrechtlich nur unter größten Schwierigkeiten machbar wäre. Unsere Argumentation finden Sie ausführlich in dieser Broschüre, die wir diesem Schreiben ebenfalls anhängen.
Wie sehr wir mit unserer Analyse richtig liegen, beweisen auch die jüngsten Ereignisse rund um das LNG Terminal Brunsbüttel. Zum einen wurde nun bekannt, dass einer der Hauptinvestoren, die Vopak Holding, sich wegen Verluste in Millionenhöhe als aktiver Partner aus dem Projekt verabschiedet. Zum anderen hat die Stadt Brunsbüttel entschieden, dass das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans eingestellt wird. Diese Änderung sollte dem Projekt den Weg ebnen, war aber rechtlich höchst umstritten.
Wir bitten Sie daher: Beziehen Sie auch Stellung gegen den Bau eines Terminals, welches weder ökologisch noch ökonomisch Sinn macht. Gerne stehen wir auch im Jahr 2022 für Gespräche zu diesem Thema bereit.
Mit besten Grüßen
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz, Deutsche Umwelthilfe
Andy Gheorghiu, Campaigner und Consultant
Dr. Reinhard Knof, Vorsitzender, Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.
Prof. Dr. Pao-Yu Oei, Professor für Ökonomik der Transformation von Energiesystemen an der Europa- Universität Flensburg
Scientists for Future Schleswig- Holstein, Dr. Tobias Bayr, Klimaforscher am GEOMAR Kiel
Parents For Future Nordfriesland
BUND Kreisgruppe Steinburg
Fridays for Future Kiel
Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz, Haseldorfer Marsch, Hetlingen e.V.
BUND Kreisgruppe Dithmarschen
Dr. Christfried Lenz Sprecher BI “Saubere Umwelt & Energie Altmark”
BI gegen Gasbohren in Halfing
Sonja Meister Energie Campaignerin Urgewald
Fritz Buhr, Gemeinnütziger Umweltschutzverein pro grün e. V.
Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
Sigrun Franzen, Sprecherin Berliner Wassertisch
Katja George, Germany Organizer 350.org
Volker Fritz, AK Fracking Braunschweiger Land,
Sabine Holsten, BI für Gesundheit Hemslingen/Söhlingen
Bernd Ebeling, für AG Erdgas Erdöl Fracking der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V.
NaLaKiZu Bürgerstark
Wibke Langhorst, Aktionsbündnis No- Moor-Fracking,
BI Rote Hand Thedinghausen/Achim
BI “No Fracking” im Erdgasfeld Völkersen
BI Flecken Langwedel gegen Gasbohren
BI Walle gegen GasBohren
BI Intschede Wesermarsch ohne Bohrtürme
BI Lintler Geest gegen Gasbohren
Ronja Heise Fachreferentin Energie Robin Wood eV
BürgerBegehren Klimaschutz e.V. Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
BI lebenswertes Korbach
Hamburger Energietisch e. V.
GasExit
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Solidarität statt Querdenken – Kein Spaziergang mit Nazis
Nach Redaktionsschluss fand in Kiel am 27.1.2022 die Kundgebung des Bündnisses „Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel“ statt. Wir veröffentlichen hier vorab die Pressemitteilung der Initiative.
Seit einigen Wochen erleben wir in Kiel erneut sogenannte Spaziergänge von „Querdenker*innen“. Diese sind Gegner*innen auch der sinnvollsten Maßnahmen zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie. Diese Demonstrationen werden von Beginn an beeinflusst von faschistischen Kräften. Dazu gehören altbekannte Kader der NPD, der ehemaligen „Aktionsgruppe Kiel“ und von „Bollstein Kiel“ sowie Anhänger*innen und Mitglieder der AfD.
In einem Artikel der „Kieler Nachrichten“ vom 12. Januar werden die Worte eines „führenden Parteivertreters“ der AfD wiedergegeben: „Der Partei gehe es darum, ein Protestpotential zu nähren, das auch nach dem Ende der Pandemie wieder auf die Straße gehen kann. ‚Auch wenn die Bewegung im Frühjahr zerfasern sollte – im Herbst sind wir wieder da. Dann geht es vielleicht um die Folgen der Inflation oder die nächste Migrationswelle‘, sagt der AfD-Politiker.“ Die AfD setzt auf soziale Demagogie und die Mobilisierung rassistischer Kräfte. Ihr geht es nicht um die Verteidigung, sondern um die Beseitigung von Grundrechten. Die von ihr geförderte Bewegung ist eine reale Gefahr für die Demokratie. Von vielen ihrer Teilnehmer*innen geht Gewalt gegen Antifaschist*innen, Journalist*innen und andere aus.
Wir sehen seit 2020 eine Zunahme rechter Gruppen bei diesen Demonstrationen und teilen nicht die Aussage des neuen Leiters der Polizeidirektion Kiel, Mathias Engelmann. In den KN vom 14. Januar erklärte er in einem Interview mit Florian Sötje und mit Blick auf die „Corona-Proteste“ u.a., „dass das Spektrum der Versammlungsteilnehmer ganz überwiegend im bürgerlichen Bereich zu suchen ist. Es geht durch alle Schichten der Gesellschaft, aber extremistische Haltungen haben wir dort im Moment nicht feststellen können.“
Wir nehmen die Aufmärsche der „Querdenker* innen“ nicht unwidersprochen hin. Wie demokratisch gesinnte Menschen in vielen anderen Städten, wie in Kiel bereits am 12. Dezember 2020, rufen wir wieder auf zu einer Kundgebung gegen die „Querdenker“-Aktionen in unserer Stadt. Diese sind schon deshalb zutiefst unsolidarisch, weil sie der Ausbreitung der Pandemie dienen und die Nöte vieler Menschen verstärken.
Wir werden im Rahmen unserer Aktionen die wirklichen Probleme der Menschen verdeutlichen, die in den Kliniken, in der Pflege, in den Kindertagesstätten, im Handel und in anderen Bereichen unter extrem schlechten Bedingungen arbeiten müssen und der Infektionsgefahr besonders ausgesetzt sind.
Wir demonstrieren gegen die Unterwerfung des Gesundheitswesens und anderer Bereiche der Daseinsvorsorge unter die Profitlogik – die Daseinsvorsorge gehört in öffentliche Hand! Die Lasten der Krise dürfen nicht weiterhin auf die Schultern der arbeitenden und der in die Erwerbslosigkeit gezwungenen Menschen abgewälzt werden. Seit Beginn der Pandemie ist das Vermögen der zehn reichsten Personen in Deutschland um fast 80 Prozent gestiegen – und in Kiel lebt inzwischen fast jedes dritte Kind in Armut. Gegen die Politik, die eine solche Entwicklung ermöglicht, wehren wir uns gemeinsam.
Die „Querdenker*innen“ fühlen sich stark, der Schutz der Gesundheit scheint ihnen gleichgültig, und sie setzen auf Einschüchterung ihrer Gegner*innen. Die AfD und andere rechte Parteien hoffen auf ihre Stimmen bei der Landtagswahl am 8. Mai. Wir stellen uns ihnen entgegen. Unsere Antwort heißt Solidarität gegen rechte Angriffe. Unser Motto lautet: Aufstehen gegen Rassismus. Am 8. Mai – Landtag nazifrei!
Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel
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Corona:
Die allgemeine Impfpflicht greift nicht nur drastisch in Grundrechte ein, sie ist auch in ihrer Begründung schwer nachvollziehbar.
Die Befürworter der allgemeinen Impfpflicht gehen davon aus, dass dies das einzige Mittel sei, das uns aus der Corona-Krise befreien wird. Dafür nehmen sie verfassungsrechtlich höchst umstrittene Einschränkungen und weitgehende Kontrollen sowie Strafen in Kauf. Eine genaue Betrachtung des derzeitigen Infektionsgeschehens zeigt jedoch, dass eine allgemeine Impfpflicht nicht nur rechtlich unverhältnismäßig ist, sondern dass dieses vermeintlich „scharfe Schwert“ ein stumpfes ist.
Überlastungen der Intensivstationen
Die Überlastung der Intensivstationen und des Gesundheitswesens durch sog. Ungeimpfte ist ein zentrales Argument für die Begründung der allgemeinen Impfpflicht. Selbstverständlich ist es sinnvoll, dass sich besonders gesundheitlich gefährdete Menschen durch Impfungen schützen und eine hohe Impfquote in diesem Bereich schwere Krankheitsverläufe und die Zahl der Todesfälle deutlich verringert.
Doch die Quote der doppelt geimpften Menschen liegt bereits bei den über 60-jährigen bei 87 Prozent, und bei den über 80-jährigen bei 90 Prozent. Viele von ihnen haben inzwischen zur „Auffrischung“ eine sog. Booster-Impfung erhalten. Wenn dennoch geimpfte Menschen aus diesen Altersklassen auf den Intensivstationen liegen, liegt das daran, dass für sie die Schutzwirkung der Impfstoffe nicht mehr ausreicht.
Die Tatsache dass, die bundesweite Hospitalisierungsrate (Corona-Patient*innen pro 100.000 Einwohner*innen) am 20.1.2022 mit 3,3 fast um das Fünffache niedriger lag als im Dezember 2020 (über 15) verdeutlicht allerdings, dass die derzeitige Überlastungen des Gesundheitssystems, nicht an einer zu niedrigen Impfquote liegen können. Selbst in dem ehemaligen „Hotspot“ Sachsen liegt die Hospitalisierungsrate inzwischen wieder bei unter 5.
Die Überlastung des Gesundheitssystem liegt auch nicht an fehlenden Betten oder Atemgeräten für die Intensivstationen. Die stehen zu einem großen Teil ungenutzt in den Kellern der Krankenhäuser und können durch einen dramatischen Mangel an Pflegerinnen und Pflegern nicht eingesetzt werden. Denn aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen und zu geringer Einkommen vollzog sich in den letzten Jahren in den Krankenhäusern eine regelrechte Flucht aus der Pflege. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) haben vier von fünf Krankenhäusern Probleme, offene Pflegestellen auf ihren Allgemein- und Intensivstationen zu besetzen. Bundesweit sind 22.300 Pflegestellen unbesetzt. Das entspricht nach Angaben der DKG einer Verdreifachung der unbesetzten Stellen seit 2016. Diese Situation führte dazu, dass während der Pandemie zeitweise oder dauerhaft Intensivkapazitäten abgebaut werden mussten.
Darüber hinaus befinden sich viele Krankenhäuser vor allem über das Finanzierungssystem der Fallpauschale unter einem ständigen Kostendruck und Einsparungszwang. So verzeichnen 60 Prozent von ihnen rote Zahlen.
Das bedeutet, dass das Corona-Infektionsgeschehen auf einen bereits vorhandenen drastischen Pflegenotstand und auf weitgehend unterfinanzierte Krankenhäuser trifft.
In diesem Zusammenhang ist es schon erstaunlich, dass sich viele Menschen, angeregt von Politiker*innen und Medien, wie das berühmte Kaninchen auf die Schlange fast ausschließlich auf den Verlauf der Ansteckungsrate (Inzidenz) fixieren, obwohl es doch viel wichtiger ist, wie viel Menschen an Corona erkranken und in die Krankenhäuser müssen (Hospitalisierung).
Auch die dramatischen Bilder aus Intensivstationen werden bei der Corona- Berichterstattung selten im Zusammenhang mit einem Pflegenotstand gesehen. Sie dienen in erster Linie der Emotionalisierung, um die Impfquote zu erhöhen und schärfere Maßnahmen, wie 2G+ als Zugangsvoraussetzung oder eine allgemeine Impfpflicht, zu begründen. Für die desolate Situation in der Pflege „Ungeimpfte“ verantwortlich zu machen (z. B. nach dem Motto: sie sind schuld, wenn in den Krankenhäusern Menschen an Corona sterben), ist polemisch und ein politisches Ablenkungsmanöver.
Aktionismus im Zahlennebel
War am Anfang der Pandemie noch nachvollziehbar, dass man aufgrund zu geringer Kenntnisse über das Infektionsgeschehen mit Lockdowns reagierte, ist die unzureichende Datenlage nach zwei Jahren nicht mehr akzeptabel.
Es gibt bis heute noch keine validen Untersuchungen über wesentliche Ansteckungsorte. So beschweren sich beispielsweise Gastronomen, Theater und Einzelhändler zu recht, dass sie es mit scharfen Einschränkungen zu tun haben, obwohl von ihnen in der Regel weitreichende Schutzmaßnahmen installiert wurden. Trotz Ausgleichszahlungen führen die Corona- Regeln in vielen Fällen zu Existenznöten und Pleiten.
Es gibt auch keine Zahlen über die einzelnen Wirkungen der Corona-Maßnahmen und Regeln. Natürlich wirken Lockdowns als schärfste Maßnahme, weil sie die Ansteckungsmöglichkeiten reduzieren. Durch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen sind sie jedoch vorwiegend unverhältnismäßig und auf Dauer nicht durchzuhalten. Das gilt besonders für Schulen und Kitas und Arbeitsplätze.
Auch hinsichtlich der Immunisierungsrate durch doppelt Geimpfte und Genesene stochert man im Nebel. So geht das RKI am 20.1.2022 von einer Quote der „doppelt Geimpften“ von rund 73 Prozent aus. Das entspricht dem Durchschnitt in der EU. Gleichzeitig vermutet aber auch das RKI, dass die Quote faktisch wegen einer hohen Dunkelziffer höher ist.
Noch unklarer sind die Werte hinsichtlich der Genesenen. Viele Menschen sind nicht getestet worden und haben die Corona-Infektion symptomfrei oder mit einem milden Verlauf überstanden. Sie fallen zwangsläufig aus der Statistik. So geht das RKI von über 4 Millionen erfassten „Genesenen“ aus, nimmt aber an, dass jede zweite Person, die sich infiziert hat, nicht getestet wurde. Aus dieser vermuteten Dunkelziffer ergibt sich nach Einschätzung des RKI, dass etwa 9 Millionen Menschen in Deutschland genesen sind.
Das wären immerhin bei einer Bevölkerung von rund 83 Millionen Einwohner*innen knapp 11 Prozent. Dabei ist völlig unklar, wie viel davon geimpft waren. So ist die vermeintliche Gesamtimmunisierung durch „vollständige Impfung“ und Genesung schwer einzuschätzen. Das Institut für Medizinische Informatik, Statistik und Epidemiologie der Universität Leipzig ging im September 2021 von 80 Prozent aus. Da das Zahlen sind, die Mitte letzten Jahres ermittelt wurden, kann man davon ausgehen, dass der Wert inzwischen höher ist, zumal die Dunkelziffer bei der Omikron-Variante mit z.T. symptomfreien bzw. milderen Verläufen wesentlich höher ist als bei der Delta-Variante.
Auch hinsichtlich der Hospitalisierung durch Corona gibt es erhebliche statistische Ungenauigkeiten. So wurden Patienten, die beispielsweise mit einer Blinddarmentzündung eingeliefert wurden und bei denen auch eine symptomfreie Corona- Infektion festgestellt wurde, in die Kategorie „mit und an Corona erkrankt“ eingeordnet.
Die alarmistische Behauptung von dem Hamburger Bürgermeister Tschentscher, dass die Corona Patienten zu 90 Prozent ungeimpft seien, erwies sich im Nachhinein als ein Irrtum. Denn von den 3.463 Corona-Patienten in den Hamburger Kliniken wurde bei weniger als der Hälfte der Impfstatus überhaupt erfasst. Dennoch wurden sie einfach den „Ungeimpften“ zugerechnet. Inzwischen hat Herr Tschentscher dieses peinliche Verfahren bedauert und zugegeben, dass es für seine Behauptung keine valide Datenbasis gab. In Bayern wurde ähnlich verfahren.
Doch diese Zahlen sind inzwischen der Schnee von gestern, weil die Impfstoffe u.a. aufgrund von Virusmutationen nicht das halten, was man sich von ihnen versprach. Das zeigen die zahlreichen Impfdurchbrüche, bei Besucher*innen von Discotheken und Bars, bei denen selbst G2+ nicht ausreichte.
Das wird auch in den Krankenhäusern deutlich. So lagen laut RKI bereits in der 49. Kalenderwoche 2021 49,9 Prozent vollständig geimpfte Menschen in den Kliniken, 40,7 Prozent davon auf den Intensivstationen.
In Zukunft wird mit hoher Wahrscheinlichkeit der weitaus größte Anteil der Corona-Infizierten in unseren Krankenhäusern mindestens doppelt geimpft sein. Das ist zwar statistisch logisch, weil es mehr Menschen mit doppelter Impfung gibt als ungeimpfte Menschen und sich die Ansteckungsgefahr durch Omikron deutlich erhöht. Doch das ändert nichts an der Tatsache, dass zukünftig überwiegend geimpfte Menschen in den Kliniken liegen werden.
Auch die derzeitigen Booster-Impfungen lassen im Laufe der Zeit in ihrer Wirkung nach. Erste Studien in Israel weisen darauf hin, dass die vierte Dosis die Zahl der Antikörper anfangs sogar verfünffacht, dass ihre Anzahl aber schon bald danach wieder sehr stark zurückgeht. Manche Virologen gehen bei den Booster-Impfungen von einem „Verfallsdatum“ von maximal einem halben Jahr aus. Unklar ist bisher auch die Wirkung der vorhanden Impfstoffe bei der Omikron-Variante.
Das heißt unter dem Strich, dass die Impfungen keinen wesentlichen Einfluss mehr auf das Ausmaß der Infektionen haben und besonders ihre zeitliche Wirkung unklar ist. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung und auch aufgrund fehlender Daten geht Gerd Antes, der in Deutschland als Wegbereiter evidenzbasierter Medizin gilt, in einem Interview des Deutschlandfunks davon aus, dass die bisherige Datenlage viel zu unzuverlässig ist, um weitreichende Entscheidungen zu treffen. Er bezeichnet an anderer Stelle die vorherrschende Corona-Kommunikation von Politik und Medien als eine „populistischen Epidemiologie“.
Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), sagt bezüglich der unzuverlässigen Datenlage in einem TAZ-Interview (29.12.21): „Solange es zu den wesentlichen Fragen keine abschließenden Antworten gibt, sollte sich die Politik mit Impfpflicht-Ankündigungen bedeckt halten, sonst werden einerseits unerfüllbare Erwartungen geweckt und andererseits unnötig gesellschaftliche Konflikte geschürt.“
Die Verbreitung von Omikron
Hinsichtlich der zukünftig dominanten Omikron-Variante gibt es bisher wenig Gewissheiten. Klar ist, dass sie sich ganz offensichtlich wesentlich schneller verbreitet als bisherige Varianten. Erste Erfahrungen aus Südafrika, GB, Dänemark und inzwischen auch aus Deutschland weisen allerdings auf deutlich schwächere Krankheitsverläufe hin. Intensivmediziner hoffen, dass die Patientenzahl auf den Intensivstationen noch vor einer vermuteten nächsten Welle deutlich sinken wird.
„In Punkto Covid 19 Patienten können wir zum Glück weiterhin rückläufige Zahlen vermelden.“ sagte laut KN der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, Gernot Marx. Der Anteil der Corona-Patient*innen in den Intensivstationen ist bundesweit laut RKI vom 10.12.2021 bis zum 10.1.2022 von 6 Prozent auf 4 Prozent gesunken. Die Dynamik zwischen den Inzidenzwerten und der Hospitalisierungsrate hat sich also längst entkoppelt.
Inzwischen gehen auch viele Virologen in Deutschland davon aus, dass es die Omikron-Variante sein könnte, „die uns in die endemische Lage begleitet“. (Drosten in der Süddeutschen Zeitung)
Die dänische Epidemiologin Grove Krause von dem staatlichen Forschungslabor SSI sagt laut KN vom 7.1.2022: „Ich denke es wird die Pandemie noch in den nächsten zwei Monaten geben. Dann hoffe ich, dass die Infektionen sinken werden und wir unser normales Leben zurückbekommen.“
Auch die Medikamentenentwicklung gibt zu weiteren Hoffnungen Anlass. Die vor der Zulassung stehenden Medikamente schützten zwar nicht vor Infektionen, sollen aber schwere Erkrankungen verhindern. Wird beispielsweise Paxlovid von Pfizer nach Angaben des Konzerns in den ersten fünf Tagen nach Symptombeginn eingenommen, reduziert sich das Risiko eines Krankenhausaufenthaltes oder des Todes um 88 Prozent. Natürlich sind solche Angaben des Konzerns mit Vorsicht zu genießen. Doch von einer hohen Schutzwirkung kann man wohl ausgehen. Herr Lauterbach hat jedenfalls schon einmal eine Million dieses Medikaments gekauft.
Fazit
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ (Artikel 2/Abs.2 des Grundgesetzes)
Ein gesetzlicher Eingriff in dieses wesentliche Grundrecht kann immer nur das letzte Mittel zu Abwendung einer schweren gesundheitlichen Bedrohung der gesamten Bevölkerung sein. Das aber bewirkt eine allgemeine Impfpflicht nicht, denn zusammenfassend ist festzuhalten:
• Anders als Polio- oder Masernimpfungen verhindern Corona-Impfungen erneute Infektionen nicht.
• Die Überlastungen der Krankenhäuser liegt nachweislich an einem chronischen Pflegenotstand, der schon seit Jahren besteht.
• Die Hospitalisierungsrate bei Corona-Infektionen ist im Januar 2022 um ein Fünffaches niedriger als 2021. Der Anteil der Corona-Patienten ist von 6 Prozent im Dezember 2021 auf 4 Prozent gesunken. Absehbar liegen zukünftig mehr Menschen mit Impfungen in den Intensivstationen als Menschen ohne Impfung.
• Die Datenlage hinsichtlich des Infektionsgeschehens, der Infektionswege, des Infektionsschutzes und der Hospitalisierung ist völlig unzureichend.
• Die bisherigen Erfahrungen mit der Omikron-Variante weisen darauf hin, dass das Infektionsgeschehen durch Impfungen nicht mehr aufzuhalten ist.
• Andererseits ist wahrscheinlich, dass diese Variante noch im Verlauf dieses Jahres von einer Pandemie in eine sog. endemische Lage übergehen wird. Sie wäre dann hinsichtlich ihres Erkrankungspotenzials mit einer Grippe vergleichbar.
• Da sich eine allgemeine Impfpflicht überhaupt nur auf den kommenden Herbst und den nächsten Winter beziehen kann, wäre sie auch wegen einer solchen wahrscheinlichen Entwicklung überflüssig.
Vor diesem Hintergrund eine allgemeine Impfpflicht zu beschließen, wäre also völlig unverhältnismäßig und im Effekt sinnlos. Das gilt auch für alle Regelvarianten, wie etwa eine Pflicht zur Boosterimpfung, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Das wäre eine allgemeine Impfpflicht durch die Hintertür und schlicht ein Etikettenschwindel.
Die Behauptung von Herrn Lauterbach, dass nur durch eine allgemeine Impfpflicht die Pandemie besiegt werden könne, ist durch eine valide Datenlage nicht belegt. Wie das Infektionsgeschehen im kommenden Herbst und Winter aussehen wird, weiß heute verlässlich niemand. Höchst wahrscheinlich werden die Corona-Infektionszahlen wieder steigen. Doch ob mit Omikron oder neuen Varianten ist völlig unklar. Welche Wirkung die Impfstoffe, die im Frühjahr verimpft werden, dann noch haben ist ebenfalls unklar.
Wollte man eine allgemeine Impfpflicht „wirksam“ durchsetzen, ginge das nur mit einem zentralen Impfregister, das den Impfstatus jedes Bürgers und jeder Bürgerin festhält und mit harten Strafen für „Ungeimpfte“. Diese Strafen können von hohen Busgeldern bis zur Beugehaft (bei Nichtzahlung) reichen. All das erfordert einen großen Kontroll-Apparat. Auch das ist völlig unverhältnismäßig und hoch problematisch.
Andreas Meyer
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Gesundheit für alle:
Keine Zwangsmedikation durch Impfpflicht
Die Gen-Therapiemittel (sog. „mRNA-Impfstoffe“) sind neuartig: „Der COVID-19 mRNA Impfstoff BNT162b2 besteht aus der mRNA Komponente mit 4 lipiden Komponenten, die Nanopartikel bilden. Von diesen sind zwei neuartig.“ (Aus dem Prüfungsdokument der britischen Zulassungsbehörde, MHRA 4.6.2021, S.14). Sie wurden bisher nur zu Forschungszwecken zugelassen.
Stefan Oelrich, Leiter der Medikamentensparte des Bayer-Konzerns, stellte auf dem World Health Summit am 24. Oktober 2021 fest: Vor zwei Jahren hätten wahrscheinlich 95 Prozent der Menschen es abgelehnt, eine Gen- oder Zelltherapie in Anspruch zu nehmen und sich in den Körper injizieren zu lassen. (Telepolis 29.12.21)
Die Pharmakonzerne haften nicht für Nebenwirkungen und mögliche Langzeitschäden:
„Die Impfstoffhersteller aller in Deutschland zugelassenen Impfstoffe haben mit der Europäischen Union (…) zentral Verträge geschlossen. Finanziell können die Hersteller dadurch in der EU nicht belangt werden, im Ernstfall würde der Staat die Kosten tragen.“ (praxistipps.focus.de, 24.11.21) „Für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Coronaschutzimpfungen eingetreten sind, besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung.“ (§ 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Mai 2021, Handelsblatt 13.12.2021)
Im Unterschied zu bewährten Impfungen verhindern die neuartigen genbasierten Impfstoffe gegen Coronaviren nicht die Übertragung des Virus.
„In welchem Maß die Impfung die Übertragung des Virus reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden.“ (Robert-Koch-Institut, Stand 21. Dezember 2021)
Die Impfstoffe können nicht schnell genug auf die neuen Varianten geschnitten werden. Auch die Wirkung lässt rascher nach als anfangs erhofft: Die STIKO hat jetzt vorgeschlagen, nach drei Monaten jeweils zu „boostern“.
Ungeimpfte sind keineswegs generell Impfgegner. Viele warten seit Monaten auf einen Totimpfstoff. Von der WHO zugelassene, weltweit massenhaft verimpfte Totimpfstoffe sind in der EU immer noch nicht erhältlich.
Weil die neuartigen Impfstoffe weder risikolos noch voll wirksam sind, muss jeder das Recht haben, nach Abwägung der persönlichen Vor- und Nachteile einer Impfung sich dafür oder dagegen zu entscheiden, ohne Verlust von Grundrechten.
Solidarisch sein !
• Krankheiten durch eine präventive Medizin und die Schaffung gesunder Lebensverhältnisse vorbeugen
• Kampf gegen Armut und Ausgrenzung
• Weltweit starker Ausbau der Gesundheitsversorgung; dazu gehört die öffentliche Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen statt einer Produktion nach Profitinteressen, obendrein durch Patente gesichert
• gemeinsam abklären, welche Maßnahmen zur Vermeidung von einer Virus-Übertragung am sinnvollsten sein können. Dazu auch Gesprächsrunden mit den politisch Verantwortlichen organisieren.
Kinder und Jugendliche impfen ?!
Eine Impfung gegen SARS-CoV-2 als Schutz vor schwerer Erkrankung und Tod ist sinnvoll bei den inzwischen hinlänglich bekannten Risikogruppen, zu denen gesunde Kinder und Jugendliche in der Regel nicht zählen.
Laut Deutschlandfunk (4.11.21) sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, Prof. Jörg Dötsch: „Wir widersprechen strikt einer Auffassung, dass Kinder sich impfen lassen sollen oder müssen, um die Gesellschaft zu schützen. Das ist nicht akzeptabel. (…) Ein Impfen von Kindern wird nur für den Fall empfohlen, dass “das Kind höchstwahrscheinlich dadurch einen höheren Nutzen als eine Gefahr hat.“
Keine Impfpflicht !
Ausgerechnet für die Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeheimen ist eine Impfpflicht erlassen worden. Ungeimpfte können ab dem 16.3.22 auf Anordnung der Gesundheitsämter entlassen bzw. ohne Bezüge freigestellt werden. Durch diese neue Bestimmung wird die so schon angespannte Versorgung der Patienten und Bewohner mutwillig verschlechtert.
In der Stellungnahme von Ver.di am 6.12.2021 heißt es: „Die Einführung einer Impflicht muss verhältnismäßig und angemessen sein, mildere und gleich effektive Mittel müssen dafür fehlen; auch gilt zu bedenken, dass bei einer Impflicht die Impfung dann regelmäßig wiederholt werden muss (ca. alle 6 Monate) und wir uns hinsichtlich der Zulassung des Corona-Impfstoffes nach wie vor in der Phase einer nur bedingten Marktzulassung befinden.“
Was würde eine allgemeine Impfpflicht bedeuten ?
„Eine Impfpflicht stelle stets eine erhebliche Beeinträchtigung rechtlich und moralisch bewehrter Güter wie des Schutzes der körperlichen Unversehrtheit dar. Die Ausweitung sei daher nur zu rechtfertigen, wenn sie gravierende negative Folgen möglicher künftiger Pandemiewellen wie eine hohe Sterblichkeit, langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen signifikanter Teile der Bevölkerung oder einen drohenden Kollaps des Gesundheitssystems abzuschwächen oder zu verhindern vermöge.“ Im Ethikrat haben sich nur 13 von 24 Mitgliedern dafür ausgesprochen. (NZZ, 22.12.2021).
Eine Impfpflicht würde in Deutschland momentan 11,5 Mio. bisher ungeimpfte Bürger über 18 betreffen, aber auch diejenigen, die sich nicht „boostern“ lassen wollen. (https://impfdashboard.de/, 21.1.2022)
Ein solcher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist offenkundig politisch nicht zu rechtfertigen und durchsetzbar, darum werden Zwangsmaßnahmen überlegt und teilweise schon beschlossen.
Zwei Petitionen gegen Impfpflicht
• vom Pflegepersonal und allgemein
Siehe: https://epetitionen.bundestag.de/
„Die offizielle Covid-Strategie ist zugleich autoritär und neoliberal. Statt Räume der Vernetzung und des Austausches zu schaffen, in denen von unten gemeinsam über Strategien nachgedacht wird, wie Gesundheitsschutz und öffentliches wie kulturelles Leben stattfinden kann, setzt man auf ökonomischen Druck.
Dass es keine demokratische Strategie des Gesundheitsschutzes möglichst für alle gibt, sondern nur eine biomedizinische Variante, an der ungeheuer viel Geld verdient wird, schürt das Misstrauen verständlicherweise. Das aber ist keine gute Voraussetzung für eine erfolgreiche Einschränkung der Pandemie.
Dass die deutsche Politik die Interessen der Pharmaindustrie weltweit vor den Gesundheitsschutz der Menschen setzt, erhöht dieses Misstrauen noch.“ (Medico-Rundschreiben 04/2021)
Umfassende, nachhaltige Gesundheitsversorgung
• Medikamente
• Die Förderung der Forschung für Medikamente gegen Covid-19 ist ein Stiefkind gegenüber der Förderung für Impfstoffe. Erst vor kurzem wurden Medikamente zugelassen, die zu einer Reduzierung der stationären Aufenthalte und intensivmedizinischen Betreuung führen. (FAZ, 13.4.2021)
• Die EU blockiert eine Aufhebung der Patente für COVID-19-Medikamente. (Bitter Pill von corporateeurope.org)
• Die Pharmakonzerne erzielten 1000 Milliarden Euro Profite in 20 Jahren (O. Petitjean, SiG 138). Aber mehr als zwei Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten: Mit Hilfe des Monopols durch Patente können die Preise fast nach Belieben festgesetzt werden. (publiceye.ch )
• Die Impfstoffe von Pfizer, BioNTech und Moderna bringen pro Sekunde 1000 Dollar Gewinn (Oxfam.de 16.11.2021)
• Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Recht auf Heilung / Kein Profit durch die Pandemie!“ fordert von der EU die Aufhebung von Patenten auf Impfstoffe und Medikamente, damit weltweit viele Menschen Zugang zu ihnen erhalten.
• Pflegepersonal
Die Beschäftigten arbeiten seit Jahren an ihrer Belastungsgrenze. In Deutschland fehlten schon 2018 in den Krankenhäusern ca. 80.000 Pflegekräfte (Ver.di). Das Pflegepersonal der Intensivstationen des UKE Hamburg-Eppendorf kritisiert systematische Überlastung (Ver.di).
Die zusätzlichen Aufgaben während der Corona-Pandemie – ohne Einstellung von zusätzlichem Personal – hat bei manchen zu Erkrankungen bzw. zur Aufgabe der Pflegearbeit geführt.
• Krankenhäuser
Die Bertelsmann-Stiftung fordert die Schließung von Krankenhäusern (Zeit, 15.7.2019)! Trotz des erhöhten Bettenbedarfs infolge der Pandemie werden 34 Krankenhäuser – mit staatlicher Förderung! – geschlossen. (Ärzteblatt, 10.12.2021 )
Profite pflegen keine Menschen
Sorgen wir gemeinsam für eine umfassende, nachhaltige Gesundheitsversorgung!
• Für die Beschäftigten: Höhere Bezahlung, kürzere Arbeitszeiten, bessere Arbeitsbedingungen und zusätzliche unbefristete Einstellungen; ehemalige Pflegekräfte zurückgewinnen
• Kliniken erhalten. Schaffung weiterer Kapazitäten in den Krankenhäusern (Petition vom Bündnis Klinikrettung an Karl Lauterbach, gemeingut.org)
• Abschaffung des Fallpauschalen-Systems und Übergang zu einer gemeinwohlorientierten Finanzierung der tatsächlichen Kosten (Petition, initiiert von https://www.bunte-kittel.de/)
Das Geld dafür ist da !
• Steuergerechtigkeit:
1. Rücknahme der Senkung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommenssteuer,
2. Wiederbelebung der Vermögenssteuer,
3. Einführung einer echten Finanztransaktionssteuer,
4. Rücknahme der Steuersenkungen für Kapitalgeschäfte,
5. Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Austrocknung der Steueroasen.
• Bürgerkrankenversicherung im Umlageverfahren für ALLE, öffentlich verwaltet; keine Beitragsbemessungsgrenze.
Gesunde Lebensbedingungen schaffen !
Gutes Leben für Alle – weltweit! – statt Profite für wenige !
• „Grundlegende Bedingungen und konstituierende Momente von Gesundheit sind Frieden, angemessene Wohnbedingungen, Bildung, Ernährung, Einkommen, ein stabiles Öko-System, eine sorgfältige Verwendung vorhandener Naturressourcen, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit.“ (Aus der Ottawa-Charta der WHO zur Gesundheitsförderung, 1986)
Kein gesundes Essen wegen Armut, Umweltverschmutzungen aller Art, Stress durch Arbeit oder (drohende) Arbeitslosigkeit, durch Lärm an verkehrsreichen Straßen u.a.m., durch beengte Wohnverhältnisse – gar Obdachlosigkeit, aber auch die wg. Corona verordnete Isolation, das sind einige der Faktoren, die für Krankheiten anfälliger machen und die Lebenserwartung um Jahre verkürzen.
Armut macht krank – Krankheit macht arm !
Weltweit…
• Die Zahl der Hungernden ist 2020 stark gestiegen: bis zu 811 Millionen Menschen unterernährt. (Tagesschau, 12.07.2021). Weitere 100 Millionen Kinder sind in Armut abgerutscht. (Tagesschau 9.12.2021, Unicef); Jedes dritte Kleinkind ist mangelernährt (Tagesschau, 22.9.2021)
• Wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der in der Pandemie getroffenen Maßnahmen wird befürchtet, „dass sich in der Pandemie die Zahl der Menschen, die an Malaria sterben, weltweit verdoppeln könnte. In den kommenden Jahren könnten 400.000 Menschenleben zusätzlich der Tuberkulose zum Opfer fallen und eine halbe Million zusätzlich an HIV sterben. Wer also das tatsächliche Ausmaß der Opfer des Coronavirus berechnen will, muss auch die Malaria-, Tbc-, HIV- und Diabetestoten einbeziehen, die normalerweise hätten gerettet werden können.“
(Kwame Anthony Appiah, Der Freitag 50/21)
• Nach einem Bericht der WHO und der Weltbank wurden im Jahr 2020 weltweit mehr als eine halbe Milliarde Menschen in die Armut gedrängt , „weil sie die Gesundheitsdienste aus eigener Tasche bezahlen müssen“. (People dispatch)
… und in Deutschland
• Nach der Untersuchung der Uni Düsseldorf haben Arbeitslosengeld II-Bezieher*innen ein um 84 Prozent erhöhtes Risiko für einen COVID-19-bedingten Krankenhausaufenthalt. (1.1. bis 4.6. 2020) hhu.de
• In sozial benachteiligten Regionen lag die Sterblichkeit während der zweiten Corona-Welle in Deutschland um 50 bis 70 Prozent höher als in Regionen mit geringer sozialer Benachteiligung. (Informationsblatt vom RKI, März 2021; NDR, 17.2.21)
Was tun?
Weltweite Gerechtigkeit !
• An den vielen Aktionen für ein „Gutes Leben für Alle – weltweit“ teilnehmen
• Umweltzerstörungen stoppen
• Globaler Waffenstillstand und Abrüstung
• Soziale Beziehungen pflegen und insb. für die Kinder gewährleisten
• Finanzieller Ausgleich für Kleinbetriebe, die wegen der Corona-Schutz-Regelungen weniger Umsätze machen!
• Kostenlose FFP2-Masken!
• Mindestens 678 Euro für Hartz IV- und weitere Grundsicherungsbeziehende!
Aus einem Info-Flyer der Arbeitsgruppe Gesundheit von Attac-Hamburg. Kontakt: hamburg@attac.de, 21.1.22
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Service GmbH des SKK:
Sozialdezernent Stöcken weiter im Blockademodus
In der Sitzung der Ratsversammlung am 28.10.2021 beschlossen SPD, Grüne, Linke und SSW, dass die ausgegliederten und unterbezahlten Beschäftigten der SKK-Service GmbH spätestens Anfang 2024 nach TVöD bezahlt werden und sie auf dem Weg dahin kurzfristige Gehaltserhöhungen bekommen sollen. In der Sitzung des Hauptausschusses am 10.11. erklärte die Verwaltung der Stadt Kiel, dass sie noch mehr Zeit brauche, um die Lohnerhöhung für die Beschäftigten der Service GmbH des Städtischen Krankenhauses Kiel (SKK) durchführen zu können. Die Vertreter der LINKEN und des SSW erklärten dort, dass sie es nicht nachvollziehen können, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür noch nicht hergestellt wurden.
Dazu erklärte der Fraktionsvorsitzende des SSW, Ratsherr Marcel Schmidt in einer Presseerklärung u.a. „Im Hauptausschuss hieß es dann gestern, dass die Verwaltung zunächst ‚rechtliche Klarheit‘ herstellen müsste, um die Lohnerhöhungen für die Beschäftigten durchzuführen. Wie groß die Unklarheiten bei der Service GmbH als eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Kiel sein können, entzieht sich der Kenntnis der SSW-Ratsfraktion. Sie hat keine Aufsichtsratsposten in einer der städtischen Tochtergesellschaften. Die rechtliche Klarheit jedoch hätte mit der Umsetzung des 2020 beantragten Wiedereingliederungskonzeptes längst geklärt sein müssen.
Wir bekommen im Kieler Rathaus das Problem, dass der Vorgang rund um das SKK und seine Service-GmbH mit seinen immer neuen Wendungen und Hängepartien inzwischen geeignet ist, verschiedene Akteure und letztlich das gesamte System aus Verwaltung und Selbstverwaltung unglaubwürdig zu machen und zu beschädigen. Die Aussagen zur zügigen Lohnerhöhung für die SKK-Servicebeschäftigten in der letzten Sitzung der Ratsversammlung – auch seitens der verantwortlichen Verwaltungsspitze – waren eindeutig. Was dazu jetzt im Hauptausschuss geäußert wurde, hört sich wiederum ganz anders an. Und wo ist bei diesem unwürdigen Gezerre übrigens das Mitgefühl für die Beschäftigten der SKK Service GmbH, die seit Jahren auf eine gerechte Bezahlung warten?
Es ist offenkundig, dass die Stadt in Bezug auf die Wiedereingliederung der SKK-Service GmbH ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat. Wir hätten längst viel weiter sein müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir noch nicht abschließend beurteilen, ob die Verwaltung diesen Verzug durch Fahrlässigkeit oder durch mutwillige Tatenlosigkeit herbeigeführt hat. Auch das Verhalten der Geschäftsführung des Städtischen Krankenhauses irritiert uns in einigen Punkten. Fest steht allerdings leider in jedem Fall: Der Gesamteindruck, den Verwaltung, Selbstverwaltung und Geschäftsführung des SKK in diesem Vorgang vermitteln, ist absolut unbefriedigend.“ (aus der Presseerklärung der SSW-Ratsfraktion)
Derweil fordert die Die Linke in Kiel die Entlassung des Kieler Krankenhaus-Chefs Roland Ventzke. Das ist das Ziel eines Antrags der Linken in der kommenden Kieler Ratsversammlung. So soll der Druck auf den Geschäftsführer des Städtischen Krankenhauses Kiel erhöht werden, einen Ratsbeschluss für Tariferhöhungen seiner Servicekräfte umzusetzen. (gst)
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Stadtwerke Neumünster:
Die Umwelt verlangt nach weniger, ein privates Netz lebt von mehr Energieumsatz!
Privatisierung und Daseinsvorsorge passen nicht gut zusammen. Das betrifft sowohl die sich anbahnende Teilprivatisierung der SWN-Wärmesparte, gegen die sich ein zivilgesellschaftliches Bündnis formierte, als auch die bereits 2010 erfolgte umfassende Privatisierung des SWN-Strom und Gasnetzes. Die soeben vom Rat der Stadt abgesegnete, neuerliche Abtretung an die SH Netz AG, von der die Öffentlichkeit kaum etwas mitbekommen hat, ist natürlich genauso kritikwürdig.
Doch dieser Zug ist nun abgefahren und wir können nur noch aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. M. Böddeker (SWN-Krisenmanager), O. Tauras (noch OB) und M. Boxberger (weitsichtiger SH-Netz-Chef) preisen gemeinsam die ‘bewährte Kooperation für den Klimaschutz‘. Und das bzgl. Netzstabilität, Versorgungssicherheit und Effektivitätsvorteile nicht ganz zu Unrecht. Aber die vermeintlich so weiße Weste hat eben doch einige Flecken.
Erstens: In Schleswig-Holstein zahlen die Bürger mit ihren Gebühren die höchsten Netzentgelte. Zweitens: Das Klima verlangt nach weniger Gesamt-Energie- und Ressourcenverbrauch, während eine Privatfirma im Konkurrenzkampf letztlich nur durch Wachstum überlebt. Drittens: Das ursprüngliche Knowhow der SWN für den Betrieb eigener Strom- und Gasnetze ist inzwischen weitgehend verlorengegangen. Viertens: Die demokratische Verfügungsgewalt der Gemeinden und die Teilhabe der Bewohner wird im Großverbund der Netz AG praktisch aufgehoben.
All diese Nachteile und weitere drohen uns erneut, wenn die SWN-Wärme teilprivatisiert wird. Dieses Rezept von gestern ist nicht im Interesse des Gemeinwohls sondern dient vor allem dem Gewinnstreben des Investors. Es gibt bessere Möglichkeiten zur Finanzierung unserer elementaren Lebensgrundlagen. Auch die o. g. Pluspunkte für die landesweit handelnde Netz-AG ließen sich genauso gut in einemr über-kommunalen, öffentlichen Angestelltenverhältnis verdienen. Und das mit weniger Interessenskonflikten und mehr Zustimmung durch die Kundschaft!
(Jochen Rathjen, Leserbrief zu „Gemeinsam für mehr Klimaschutz“, Courier, 18.3.21)
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UN-Klimakonferenz:
Zu wenig, zu langsam
Greta Thunberg, Galionsfigur der Fridays-for-Future-Bewegung, hat es in ihrer erfrischenden Art auf den Punkt gebracht. Die diesjährige UN-Klimakonferenz im schottischzen Glasgow hat aus der Sicht der Klimaschützer, der besonders bedrohten Inselnationen und indigenen Gemeinschaften mal wieder herzlich wenig gebracht. Nichts als „Bla, bla, bla“ eben, wie Thunberg es Mitte November auf Twitter zusammenfasste.
(Bild: Das akut von Zerstörung bedrohte Lützerath im Rheinland. Wenn Deutschland seinen fairen Beitrag zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels leisten wiill, muss die Kohle unter dem Dorf in der Erde bleiben.)
Das ist aus der Sicht der Klimaschutzbewegung sicherlich richtig. Der Fortschritt ist in den nun bereits seit über 30 Jahren geführten Verhandlungen noch immer eine Schnecke. Die Erde erwärmt sich Zusehens, inzwischen ist klar, dass sich der Meeresspiegelanstieg beschleunigt und der letzte Bericht des UN-Klimarates, des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change, hat unter anderem festgestellt, dass ein Meeresspiegelanstieg um bis zu zehn Meter bis zum Ende des Jahrhunderts möglich, wenn auch äußerst unwahrscheinlich ist.
Aber um einen Meter wird das Meer wohl auf jeden Fall steigen. Im globalen Mittel. In einigen Region kann es auch etwas mehr sein, da sich die Rotation und Schwerkraftfeld durch das Abtauen der Eismassen verändern. Besonders in den Tropen, dort wo viele flache Inselstaaten liegen, wird das Meer überdurchschnittlich steigen.
Doch werfen wir einen Blick in die Abschlusserklärung, um die hart gerungen wurde. Mehr als 24 Stunden wurden die zweiwöchigen Verhandlungen am 14. November überzogen, solange wie selten zuvor bei ähnlicher Gelegenheit. Und derlei gab es schon viele. Bereits zum 26. Male waren die Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention, 195 Staaten sowie die EU, zusammengekommen. Conference of Parties heißt das Spektakel, daher die Abkürzung COP26.
Bekenntnisse
Dort, wo es besonders unverbindlich bleibt, in der Einleitung des Textes, sind durchaus beeindruckende Bekenntnisse zu finden: zu den Menschenrechten, zur Ermächtigung der Frauen, zur Solidarität mit den Entwicklungsländern, zu den Rechten indigener Gemeinschaften, zur Notwendigkeit, die Corona-Pandemie gemeinsam zu überwinden und zum „Konzept der Klimagerechtigkeit“, das „für einige wichtig“ sei. Letzteres ist indes verräterische Sprache, denn offensichtlich ist Klimagerechtigkeit nicht für alle wichtig.
Auch fehlt es nicht an Anerkennung der wissenschaftlichen Fakten. „Beunruhigung und äußerste Besorgnis“ drücken die Vertreter der Regierungen und der EU angesichts der Tatsache aus, dass „menschliche Aktivitäten bereits zu einer globalen Erwärmung von 1,1 Grad Celsius geführt haben und die Auswirkungen in allen Regionen gespürt werden“. Mit ernster Besorgnis nehme man zur Kenntnis, dass mit jedem weiteren Anstieg der globalen Mitteltemperatur auch die extremen Wettereignisse und ihr Auswirkungen für Mensch und Natur zunehmen, wie der IPCC in seinem jüngsten Bericht festgestellt habe.
(Grafik: Schon 1,1 Grad Celsius. Dargestellt ist die globale und übers ganze Jahr gemittelte Temperatur, unabhängig von einander mit unterschiedlichen Methoden berechnet von sechs verschiedenen Forschungsgruppen. Die Temperatur ist relativ zur zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts dargestellt. Man sieht also, dass es seitdem bereits um etwa 1,1 Grad Celsius wärmer geworden ist.)
Was das konkret bedeutet, haben wir dieses Jahr zur Genüge gesehen: Schwere Hochwasser in Rheinland und in Belgien mit zusammen über 200 Todesopfern und etlichen Milliarden Euro an Schäden, Trinkwasserunruhen im Iran, eine Rekordhitzewelle im Westen Kanadas und im Nordwesten der USA, die Hunderte tötete und massive Waldbrände beförderte, über 20 Tote nach schweren Hangrutschen in Japan in Folge von dramatischen Wolkenbrüchen, eine erneut äußerst verheerende Waldbrandsaisons im US-Bundesstaat Kalifornien, eine Dürre im Südwesten der USA, massive Waldbrände in Sibirien und rund ums Mittelmeer, eine schwere Hungerkatastrophe im Süden Madagaskars, ausgelöst durch eine Dürre, schwere Überschwemmungen in Kapstadt, auf Sizilien, in Shanghai, in New York und an Chinas Gelben Fluss, wo U-Bahn-Tunnel und -Züge vollliefen, und über eine Million Menschen ihre Häuser verlassen mussten, um nur einige Beispiele zu nennen.
Die Erklärung betont, dass „dringend die Ambitionen und die Maßnahmen in Bezug auf Vermeidung und Anpassung vergrößert werden müssen“, und zwar in diesem Jahrzehnt. Die Lücke „zwischen der derzeitigen Entwicklung und dem Ziel der Konvention“ müsse geschlossen werden. In der Konvention war vor nunmehr 29 Jahren vereinbart wurden, dass „ein gefährlicher Klimawandel verhindert“ werden soll.
Rote Linien
Die Lücke ist in der Tat groß und bleibt es auch nach Glasgow. Die von den Staaten vor und auf der Konferenz vorgelegten Selbstverpflichtungen führen in ihrer Summe immer noch bestenfalls in eine im Vergleich zum vorindustriellen Niveau um 2,4 Grad Celsius wärmere Welt, wie der Climate Action Tracker errechnet hat.
Und auch nur dann, wenn alles wie versprochen umgesetzt wird. 2,4 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau wäre erheblich wärmer als alles, was die Erde in den letzten 10.000 Jahren seit der letzten Eiszeit und dem Beginn der menschlichen Zivilisation gesehen hat. Das wäre sogar mehr, als in der letzte Warmzeit vor etwa 126.000 bis 115.000 Jahren, von der wir wissen, dass sie erheblich und der Meeresspiegel sechs bis neun Meter höher war.
Eine Erwärmung um 2,4 Grad Celsius – oder 1,3 Grad Celsius vom heutigen Niveau – würde das Überschreiten einer ganzen Reihe von roter Linien bedeuten, wie der IPCC bereits 2018 festgestellt hatte. Seinerzeit hatte im Auftrag der Staaten den Kenntnisstand der Wissenschaft zu der Frage zusammengetragen, was eine Erwärmung um mehr als 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau bedeuten würde.
Das Ergebnis war unter anderem, dass jenseits von 1,5 Grad Celsius die Korallenriffe kaum überleben können, was schwerwiegende Konsequenzen für die Fischerei hätte. Die Riffe sind nämlich in den Tropen die Kinderstube für viele Speisefische. Irgendwo zwischen 1,5 und 2 Grad Erwärmung, so ein anderes Ergebnis, gibt es auch die rote Linie für den Amazonas Regenwald. Wird sie überschritten, verwandelt er sich unweigerlich zur Savanne. Ein unermesslicher genetischer Schatz an Artenvielfalt und ein großer Kohlenstoffspeicher gingen verloren. Schließlich haben die meisten großen Eismassen auf Grönland und in der Antarktis ebenfalls im Bereich zwischen 1,5 und zwei Grad Erwärmung ihre Kipppunkte, an denen sie sich unaufhaltsam destabilisiert würden.
Immerhin wurde aber nicht nur betont, dass diese 1,5-Grad-Grenze wichtig ist und daher „beschleunigte“ Anstrengungen unternommen werden müssen, die globale Erwärmung auf sie zu begrenzen. Um das zu erreichen wurde erstmals ein globales Ziel gesteckt.
Die globalen Emissionen sollen bis 2030 um 45 Prozent des Niveaus von 2010 also um rund 15 Milliarden Tonnen jährlich reduziert werden. Das wäre in der Tat ein erster gewaltiger Schritt, und mit dieser Festlegung gibt es nun immerhin eine Messlatte, sowohl für jeweiligen Selbstverpflichtungen der Länder, als auch für die Politik der jeweiligen Regierungen.
(Bild unten: Der Meeresspiegel steigt. Seit Anfang der 1990er Jahre kann er global mit Satelliten vermessen werden. Aus den dargestellten Daten ist der Jahresgang entfernt. Über den ganzen Zeitraum stieg der Meeresspiegel durchschnittlich, wie mit der geraden Linie dargestellt, um 3,51 Millimeter pro Jahr. Doch der Anstieg beschleunigt sich. Zwischen 2013 und 2021 stieg er bereits um 4,4 mm/Jahr. Das war mehr als doppelt so schnell wie in den 1990er Jahren.)
Vor der Verantwortung gedrückt
Ansonsten ging es in Glasgow auch viel um Geld. In der Abschlusserklärung wird mit Bedauern festgestellt, dass die reichen Länder bisher nicht ihr Versprechen erfüllen, jährlich 100 Milliarden US-Dollar für Anpassung und Klimaschutz in Entwicklungsländern zur Verfügung zu stellen.
Bis 2020 hätte das geschehen soll, war seinerzeit 2015 in Paris vereinbart worden. Nun heißt es, das Ziel solle 2025 erreicht sein, doch zwischenzeitlich wird der Anpassungsdruck und damit der Bedarf größer, häufen sich Dürren und extreme Niederschläge, werden die von Klimawandel bedingten Unwettern angerichtet Schäden größer.
Das wird auch in der Abschlusserklärung hervorgehoben, dennoch gab es um den Punkt „Loss and Damage“ („Verlust und Schaden“) viel Streit. Die reichen Ländern haben sich mit Händen und Füßen gegen eine Verpflichtung gewehrt, hier zu helfen.
Freiwillig sind sie bereit ein wenig zu geben. Nicht genug, aber ein bisschen. Insbesondere, wenn man nebenbei noch ein Geschäft machen kann. Aber um jeden Preis wollten sie einen Präzedenzfall verhindern, der das Verursacherprinzip in die Klimaverhandlungen eingeführt hätte.
Dieser Punkt wird in den kommenden Jahrzehnten sicherlich an Brisanz gewinnen und ist auch ein wichtiger Punkt für die Klimabewegung in den Metropolen. In manchen Ländern mit geringer Wirtschaftskraft können Unwetterschäden, Dürren und Meeresspiegelanstieg sich zu nationalen Katastrophen auswachsen. Daher ist es wichtig, dass das Verursacherprinzip in den internationalen Beziehungen durchgesetzt wird, und dass Deutschland zu seiner historischen Verantwortung einsteht, wie es Fridays for Future von der neuen Bundesregierung einfordert.
(Bild: Garzweiler II. Ein gewaltiges Loch in der Landschaft. Mehrere hundert Meter tief wird hier auf der Suche nach Braunkohle gegraben. Deutschland ist der weltweit größte Verbraucher dieses klimaschädlichsten aller Brennstoffe.)
Was tun?
Wie könnte nun die Reduktion der globalen Emissionen aussehen. Eine wichtige Rolle spielt natürlich die Kohle. Nach langem Streit hat man sich darauf geeinigt, dass ihr Verbrauch schrittweise verringert werden soll („downphasing“). Gegen die Festlegung auf den vollständigen Ausstieg („outphasing“) sollen sich dem Vernehmen nach China und Indien gesperrt haben. Ansonsten haben sich die beiden asiatischen Giganten festgelegt, ihre Wirtschaft bis 2060 (China) bzw. 2070 (Indien) auf Klimaneutralität zu trimmen.
Hierzulande wird man vermutlich versuchen, sich auf den bereits formulierten Klimaschutzzielen auszuruhen. Zieht man von den aktuellen deutschen CO2-Emissionen 45 Prozent des Niveaus von 2010 ab, kommt man in etwa auf die im Klimagesetz für 2030 anvisierten, knapp 440 Millionen Tonnen CO2-Emissionen (2019 waren es noch etwa 720 Millionen). Doch das ist immer noch viel zu viel. (Siehe Kasten.) Deutschland müsste rascher reduzieren, wenn es seinen gerechten Teil zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels beitragen will.
Das würde bedeuten, dass bis 2030 nicht nur der Kohleausstieg vollzogen sein müsste, was im Vergleich zu 2019 etwa 160 Millionen Tonnen im Jahr weniger an CO2 bedeuten würde. Es müssten auch noch die Emissionen des Verkehrs und der Industrie binnen zehn Jahren deutlich mehr als halbiert werden, wobei die Reduktion danach rasch weiter gehen muss.
(Bild: Ein riesiger Bagger frisst sich auf Lützerath zu, das RWE unbedingt abreißen will. Demos und ein Protestcamp versuchen, dies zu verhindern. Ein Bauer klagt, weil RWE seinen Hof bekommen soll, noch bevor das Enteignungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.)
Vergesellschaften
Das ist nicht nur organisatorisch eine Mammutaufgabe, die ohne weitgehende staatlich Eingriffe kaum möglich sein wird. Das wird auch auf erhebliche Widerstände seitens der Energiekonzerne und weiter Teile der Industrie stoßen, die zudem versuchen werden, die Zukunftsängste vieler Menschen für sich auszunutzen.
Natürlich wird an diesem Punkt so klar wie selten, dass es in der kapitalistischen Ökonomie immer nur um den Gewinn geht und Gesundheit und Interessen der großen Mehrheit der Bevölkerung keine Rolle spielt. Auch nicht das Leid, dass schon heute durch die Klimakrise verursacht wird.
Aber statt darüber lang zu lamentieren, sollte die Linke sich schleunigst Gedanken über eine Gegenstrategie machen. Natürlich müssen die erneuerbaren Energieträger und auch Bahn und ÖPNV massiv ausgebaut werden. Die Energieversorgung muss möglichst dezentral gestaltet werden, aus Gründen der Versorgungssicherheit, der demokratischen Kontrolle und um in den Kommunen Einkommen und Steuereinnahmen zu schaffen. Tatsächlich kann die Energiewende einen wichtigen Beitrag zur Hebung der Lebensqualität auf dem Land liefern.
Aber was ist mit den Unternehmen. Eigentlich sind Mobilität und Energieversorgung Teil der Daseinsvorsorge und gehören ohnehin in die öffentliche Hand. Leag und RWE halten schon jetzt die Hand auf und sollen für den Ausstieg auch noch entschädigt werden. Außerdem werden sie sicherlich versuchen, die sogenannten Ewigkeitskosten der Braunkohle – Renaturierung, Sicherung der Bergbauseen etc. – der Allgemeinheit zu überlassen. Da kann man sie doch auch gleich verstaatlichen, zerlegen, für die Energiewende umbauen und allen Beschäftigten dabei eine Arbeitsplatzgarantie aussprechen.
Ähnlich sollte zumindest ein Teil der Automobilindustrie verstaatlicht werden, damit Betriebe im Zuge der Umrüstung auf Elektroautos nicht zerschlagen werden, sondern ihre Infrastruktur und das wertvolle Know-how der Beschäftigten für die Energiewende und den massiven Bau von Schienenfahrzeugen und Bussen genutzt wird. Statt wieder und wieder in Krisen den Konzernen Dutzende Milliarden Euro zu schenken, könnte das Geld auch genutzt werden, um die Mitarbeiter direkt abzusichern, ihre Arbeitszeit zu verkürzen und die Unternehmen unter öffentlicher Kontrolle umzubauen.
Der Berliner Volksentscheid DW-Enteignen hat gezeigt, dass die Vergesellschaftung von Konzernen durchaus mehrheitsfähig sein kann und es wäre nachdenkenswert, wie diese Erfahrung für die Klimaschutzbewegung nutzbar gemacht werden könnte. Die gemeinsamen Aktionen von Fridays for Future mit der Belegschaft eines von der Schließung bedrohten Betriebs von Bosch in München war in diesem Zusammenhang ein erfreulicher Anfang. (wop)
Das kleine Deutschland
„Deutschland kann mit seinen lediglich zwei Prozent Anteil an den Treibhausgasemissionen doch nicht das globale Klima retten.“ So lautet eines der bei Zauderern und Gegnern des Kohleausstiegs, bei Menschen, die mit ihrem Auto verwachsen scheinen, beliebten Argumente. Selbst von FDP-Politikern, den Profis, denen wir den „technologieoffenen“ Klimaschutz überlassen sollen, ist derlei noch in jüngster Zeit zu hören gewesen.
Natürlich ist das Argument, wie so viele andere in dieser seit mindestens 30 Jahren geführten Debatte, vorgeschoben, dient lediglich dazu, die wirtschaftlichen und politischen Interessen zu kaschieren. Zu groß ist noch immer die Macht der mit der Landespolitik verwobenen Konzerne wie RWE oder noch größer des Automobilsektors, der durch die Ausrichtung aller Verkehrswege auf die Nutzung des privaten Pkw, einen erheblichen Teil der Bevölkerung in Geiselhaft genommen hat.
Dennoch lohnt es sich kurz einen Blick auf die vielen Aspekte zu werfen, unter denen das oben angeführte Scheinargument falsch ist. Zum einen ist Deutschland innerhalb der EU der größte Treibhausgasemittent. Mehr als doppelt so viel CO2 wie in Polen, Italien oder Frankreich wurden hierzulande 2019 in die Luft geblasen. Auch im weltweiten Vergleich stoßen nur sehr wenige Staaten mehr Klimagase aus. Soll die Klimakrise eingedämmt werden, müssen die Emissionen weltweit eingestellt werden. Nicht nur die der aller größten Emittenten.
Zum zweiten werden in Deutschland jährlich pro Kopf 8,7 Tonnen CO2 in die Luft gepustet. Im globalen Durchschnitt sind es hingegen nur 4,6 und in China und Indien, auf die so gerne mit dem Finger gezeigt wird, 7,6 bzw. 1,4 Tonnen pro Kopf und Jahr. Zum Dritten importiert Deutschland sehr viele Lebensmittel und Konsumgüter. Die bei deren Produktion anfallenden Emissionen werden anderen Ländern zugerechnet, gehen aber eigentlich auf unser Konto.
Zum vierten schließlich ist das „kleine Deutschland“ historisch betrachtet der sechstgrößte Treibhausgassünder. Nur die USA, China, Russland haben in ihrer Geschichte mehr CO2 verursacht. Rechnet man diese historischen Emissionen auf die Bevölkerung um, so kommen auf jeden heute lebenden Deutschen etwas mehr als Tausend, auf jeden Chinesen jedoch nur rund 150 Tonnen CO2.
Dazu muss man wissen, dass nur rund die Hälfte des durch die Verbrennung von Kohle, Erdgas und Erdölprodukten sowie in der Zementproduktion und durch Entwaldung freigesetzte CO2 von den Ozeanen und der Biosphäre aufgenommen wird. Der Rest verbleibt hingegen für einige Jahrtausende dort. Mit anderen Worten: Das Klimagas reichert sich dort an. Von 270 ppm (parts per million, Teile pro Million) ist der CO2-Gehalt der Luft inzwischen auf rund 415 ppm angestiegen.
Nun ist in Glasgow vereinbart worden, dass die CO2-Emissionen bis 2030 um 45 Prozent des Niveaus von 2010 also um rund 15 Milliarden Tonnen jährlich reduziert werden sollen. Für Deutschland würde eine solche prozentuale Reduktion in etwa dem im Frühjahr im Klimaschutzgesetz fixierten entsprechen. Wir würden damit also lediglich einen durchschnittlichen Beitrag leisten und außer Acht lassen, dass Deutschland als Industrieland eigentlich Platz für Entwicklungsländer lassen müsste, wie es 1992 in der Klimarahmenkonvention vereinbart worden war.
Wenn wir uns mit unserem bestehenden Klimaschutzziel begnügen, bliebe unberücksichtigt, dass für den hiesigen Konsum im erheblichen Umfang Treibhausgase in anderen Ländern freigesetzt werden. Außerdem würden die Emissionen eines zum Brötchen kaufen genutzten SUV mit denen eines für die Bewässerung in der Sahel-Zone oder für die Versorgung einer Dorfambulanz in Kenia genutzten Dieselgenerator gleichgesetzt. (wop)
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Stadtwerke Neumünster:
Teilprivatisierung vorerst abgewehrt?
Am 6. Oktober 2021 haben sich die Stadtwerke Neumünster (SWN) von der geplanten Teilprivatisierung der Fernwärmesparte unter dem Namen „HEAT“ verabschiedet und wollen dies angeblich nicht weiter verfolgen.
„Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass das Projekt der richtige Weg für die SWN-Wärmesparte und die Stadt Neumünster ist. Die Verträge waren ausverhandelt und der SWN-Aufsichtsrat hatte dem Projekt zugestimmt - nur die Entscheidung des Rates stand noch aus“, betrauert SWN-Geschäftsführer Michael Böddeker das Ende des Ausverkaufs.
Das sogenannte Projekt „Heat“ (Wärme) der SWN sollte die Fernwärme, das Kraftwerk und die Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) in eine neue Tochterfirma „SWN Wärme GmbH“ überführen und 49 Prozent davon an REMONDIS zu vergeben. REMONDIS (bisher schon ca. 25 % an bei der MBA beteiligt) sollte diese zu einem zweistelligen Millionenbetrag kaufen und damit auch die Schulden der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) von 35 Mio. übernehmen. Der REMONDIS-Konzern würde dann auch von Synergieeffekten profitieren und den Müll nicht nur aus Neumünster (15%) sondern aus dem ganzen Land heranschaffen.
Damit ist erstmal Schluss. Eine Neumünsteraner Klimainitiative hatte ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis „Unsere SWN, unsere Wärme“ für ein Bürgerbegehren gegründet und die 4.000 Unterschriften gesammelt, die nötig waren um das Privatisierungprojekt zu stoppen. Eine Entscheidung des Neumünsteraners Rat war dadurch in diesem Jahr nicht mehr möglich, was wohl dazu führte, dass der „Kooperationspartner“ REMONDIS keine Lust mehr verspürte.
Die Forderungen des Bürgerbegehrens waren klar:
Keine Teilprivatisierung in der SWN-Wärmeerzeugung!
„Die Unterzeichnenden beantragen gemäß § 16 g Gemeindeordnung, dass folgende Angelegenheit der Stadt Neumünster zum Bürgerentscheid gestellt wird:
- Sind Sie gegen eine Ausgliederung der SWN-Wärmeerzeugung in die MBA Neumünster GmbH („MBA“) und eine anschließende Erhöhung des Anteils der REMONDIS GmbH & Co. KG an der MBA auf bis zu 49%?
Begründung: Das Ziel des Bürgerbegehrens ist der Erhalt der SWN-Wärmesparte zu 100% in öffentlicher Hand
1.) Erfahrungen anderer Städte zeigen: Die Wärme kann sonst teurer werden und die Qualität der Versorgung kann längerfristig sinken.
2.) Die vorhandenen Arbeitsplätze können durch Rationalisierungsdruck gefährdet werden und Neueinstellungen zu schlechteren Bedingungen erfolgen.
3.) Der Klimaschutz kann in Konkurrenz zum Gewinnstreben geraten und dabei klimafreundlichere Lösungen vor Ort behindern (z. B. dezentrale Quartierslösungen mit Bürger*innenbeteiligung und alternative Wege für die gesamte Müllproblematik).
4.) Die Entscheidungsmöglichkeiten der Stadt und das Einfließen des Bürger*innen-Willens bezüglich der eigenen Wärmeversorgung können eingeschränkt werden.“
Viele Menschen beteiligten sich an der Unterschriftensammlung und verteilten 20.000 Flugblätter. Unterstützt wurden sie auch durch die Gewerkschaft verdi. Allein der Betriebsrat der MBA war für den Deal mit Remondis. Eine Beschlussfassung im Neumünsteraner Rat war für den 9. November 2021 geplant.
Hintergrund der Privatisierungsabsichten war wohl die angespannte Finanzlage der Stadtwerke, die für die Daseinsvorsorge der Stadt breit aufgestellt ist in den verschiedenen Sparten: Strom, Gas, Wasser/Abwasser, Fernwärme, Stadtbad, ÖPNV, Internet sowie Beteiligungen und Vermittlung von E-Auto-Leasing in Verbindung mit Ökostrom-Bezug.
Dem Geschäftsbericht ist zu entnehmen, dass die Gesamtverschuldung gegenüber den Banken rd. 148 Mio. EUR beträgt (158 Mio. 2019). Die Eigenmittel sind auf rd. 99 Mio. (29%) EUR gestiegen (Vj. 95 Mio.) – die Bilanzsumme ist auf 347 Mio. EUR (Vj. 355 Mio.) gesunken. Es stehen nötige Investitionen von rd. 200 Mio. EUR an. Ein wesentlicher Teil dieser Investitionen wird für die Erneuerung des Fernwärmenetzes (70-100 Mio.) benötigt. Weitere Investitionen stehen für die Sparten Strom, Gas, ÖPNV an.
Fernwärme und Öffentlicher Nahverkehr sind bekanntlich sehr kostenaufwendig und müssen aus anderen Sparten querfinanziert werden, wenn die Stadt Neumünster dies nicht mit Zuschüssen übernimmt. Dafür hat die Stadt seit 1994-1999 Bürgschaften in der Höhe von ca. 101 Mio. übernommen, wovon im jetzigen Haushalt der Stadt nur noch 1,2 Mio. EUR übrig sind.
Laut KN ist die Bilanz der SWN seit neustem wieder positiv. Nach 2 Jahren im Minus mit -5,5 (2017) und -4,4 Mio. (2018) ist das Jahresergebnis für 2019 jetzt bei 1,6 Mio. EUR im Plus. Dies obwohl für das Bad am Stadtwald 3,6 Mio. Verlust und beim ÖPNV 2,5 Mio. Verlust getragen werden musste. Selbst an die Stadt fließen jährliche Gewinnabgaben (z.B. 2,5 Mio. 2015). Allerdings hat die Stadt beschlossen, dass die Gewinne erstmal bei der SWN bleiben sollen um die Eigenkapitalquote zu verbessern.
Daraus ist zu lesen, dass die kommunalen Stadtwerke den Städtischen Haushalt bisher wenig belastet haben und dafür gute Dienstleistungen für die Daseinsvorsorge erbracht haben. Es ist gut, wenn die Stadtwerke in Neumünster kommunal sind und die Bürgerinnen und Bürger und der Neumünsteraner Rat sollten alles dafür tun, dass es so bleibt und jede Privatisierung verhindern. Sonst wird es teuer und der Einfluss der Stadt auf die Versorgungsqualität geht verloren, was gerade im Zusammenhang mit den Klimaschutzzielen für die Zukunft wichtig ist.
Ein negatives Beispiel sind die Folgen der Privatisierung der Kieler Stadtwerke. Ein Einfluss auf die Energieversorgung und den Betrieb ist kaum noch möglich. Der Service und wichtige Aufgabenfelder wurden ausgegliedert oder verkauft. Die Stadt Kiel musste den Öffentlichen Nahverkehr teuer wieder zurückkaufen und finanziert ihn jetzt komplett aus dem Stadthaushaushalt.
Weitere Infos des Bündnisses „Unsere SWN – Unsere Wärme“ unter:
www.unsere-swn-unsere-waerme.de
Uwe Stahl
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Klimaschutz:
Volksinitiative zur Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein
Artikel 1 Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 2. Dezember 2014 (GVOBL. S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2016 (GVOBL. S. 1008) wird wie folgt geändert:
Art. 11 werden folgende Sätze 2, 3 und 4 angefügt:
Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die anderen Träger der öffentlichen Verwaltung leisten im Rahmen der internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzziele ihren Beitrag und tragen zugleich zu einer nachhaltigen Energieversorgung bei. Ihnen obliegt die Sicherstellung der Energieversorgung des Landes, mit dem Ziel, diese bis zum 1. Januar 2030 vollständig auf Erneuerbare Energien umzustellen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
Artikel 2 Das Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein - EWKG)
in der Fassung vom 7. März 2017 (GVOBL. S. 124) wird wie folgt geändert:
1. Nach § 9 werden folgende §§ 10, 11 und 12 eingefügt:
§ 10 Verbot der Subventionierung fossiler und atomarer Energieträger
(1) Die Ämter, amtsfreie Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte des Landes SH dürfen ab 01. Juni 2020 keine direkten oder indirekten Subventionen für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten gewähren oder in Aussicht stellen, sofern höherrangiges Recht dieses nicht gebietet. Das Land SH darf ab 01. Juni 2020 keine direkten oder indirekten Subventionen für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten gewähren oder in Aussicht stellen, die nicht dem Haushaltsrecht des Landes unterliegen, oder durch höherrangiges Recht geboten sind. Das Land SH sowie die Ämter, amtsfreie Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte des Landes SH dürfen ab 01. Juni 2020 keine politische oder administrative Unterstützung für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten gewähren oder in Aussicht stellen, soweit höherrangiges Recht nicht anderes gebietet.
(2) Innerhalb eines Monats, nachdem dieses Gesetz in Kraft getreten ist, sind alle im Widerspruch zu diesem Gesetz ausbezahlten Subventionen nebst 5 % Zinsen für das Jahr über dem Basiszins an das Land SH oder die Kreise und Kommunen zurückzuzahlen. Stundung oder Verzicht sind nur im überwiegenden öffentlichen Interesse zulässig.
(3) Für zu Unrecht empfangene Subventionen nebst Zinsen haften Vorstand und Geschäftsführung von Unternehmen persönlich, in allen anderen Fällen die beantragenden Personen mit ihrem Privatvermögen, sofern das Firmenvermögen nicht ausreicht.
§ 11 Subventionen nur für Unternehmen, die spätestens ab dem 01. Januar 2030 klimaneutral sind
(1) Die Ämter, amtsfreie Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte des Landes SH dürfen ab 01. Juni 2020 weder direkt noch indirekt Subventionen an Unternehmen gewähren oder in Aussicht stellen, die ab dem 01. Januar 2021 nicht mit Antragstellung, im Jahr 2020 nicht innerhalb eines halben Jahres nach Antragstellung einen verbindlichen Plan für eine klimaneutrale Wirtschaftsweise über die gesamten Prozessketten spätestens ab dem 01. Januar 2030 vorgelegt haben, sofern höherrangiges Recht dieses nicht gebietet. Gleiches gilt für das Land SH für Subventionen, die nicht dem Haushaltsrecht des Landes unterliegen.
(2) Innerhalb eines Monats nach dem 01. Januar 2030 sind alle ausbezahlten Subventionen nebst 5% Zinsen für das Jahr über dem Basiszins an das Land SH oder die Kreise und Kommunen zurückzuzahlen, wenn die klimaneutrale Wirtschaftsweise über die gesamten Prozessketten nicht bis zum 01. Januar 2030 nachgewiesen wurde. Stundung oder Verzicht sind nur im überwiegenden öffentlichen Interesse zulässig.
(3) Für zu Unrecht empfangene Subventionen nebst Zinsen haften Vorstand und Geschäftsführung von Unternehmen persönlich, in allen anderen Fällen die beantragenden Personen mit ihrem Privatvermögen, sofern das Firmenvermögen nicht ausreicht.
§ 12 Verbot der Weitergabe öffentlichen Grundeigentums und -besitzes für fossile oder atomare Energieträger
Grundeigentum und -besitz von Kommunen, Land und öffentlichen Einrichtungen in Schleswig-Holstein dürfen weder direkt noch indirekt für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten zur Verfügung gestellt werden. Bei Verkauf oder anderweitiger Überlassung von Grundeigentum oder -besitz ist dieses Verbot rechtssicher vertraglich dauerhaft zu regeln.
1. Der bisherige § 10 wird § 13.
2. Der bisherige § 11 wird § 14 und wird in Absatz 1 wie folgt geändert:
a) in Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
b) Folgende Nummern 5 und 6 werden angefügt:
5. entgegen § 10 Absatz 2 oder § 11 Absatz 2 Subventionen nicht zurückzahlt oder als für die Rückforderung ... Verantwortliche(r) nicht zurückfordert, obwohl das Gesetz dieses vorsieht,
6. entgegen § 13 öffentliches Grundeigentum oder öffentlichen Grundbesitzes für fossile oder atomare Energieträger zur Verfügung stellt.
Artikel 3 Inkrafttreten:
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Begründung:
Zu Artikel 1:
Schleswig-Holstein soll keine Wirtschaftsweise mehr fördern, die nicht dem Ziel der Klimaneutralität entspricht. Gleichzeitig soll Schleswig-Holstein ein Leuchtturm für klimaneutrale Energieversorgung werden. Alle politischen Ebenen und Träger der öffentlichen Verwaltung haben diesen Vorgaben Folge zu leisten. Das BVerfG hat mit dem Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 (- 1 BvR 2656/18 - 1 BvR 78/20 - 1 BvR 96/20 - 1 BvR 288/20) zum Thema Klimaschutz entschieden:
1. Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.
2. Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.
Zu Artikel 2:
Die Begründung zu Artikel 1 gilt auch für Artikel 2. Ein Förderung fossiler Energieträger oder Infrastruktur ist grundgesetzwidrig. Zusätzlich gilt:
Zu § 10: Nach wie vor werden in Schleswig-Holstein Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten subventioniert. Diese Subventionen behindern die Energiewende und stehen im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen des Pariser Abkommens, den Klimawandel auf 1,5°C zu begrenzen. Appelle an die Landesregierung und den Landtag, derartige Subventionen zu unterlassen oder zu verbieten, wurden bisher ignoriert. Die Haftung der Eigentümer und Antragsteller erfolgt nach Treu und Glauben, da niemand davon ausgehen darf, dass ein gemeinschädliches Verhalten staatlich gefördert wird. Daher ist eine ab 01. Juni 2020 geltende Rückwirkung geboten. Nach der weiten Auslegung in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind mit Subventionen alle Maßnahmen gemeint, die Belastungen nach ihrer Art und Wirkung vermindern. Zu den indirekten Subventionen gehören z.B. auch Lizenzgebühren, die unter dem gesetzlich zulässigen Maximalwert liegen, geringe oder entfallende Gebühren für die Nutzung von Grund- und anderen Wässern, oder die Verunreinigung von Luft und Böden, einschließlich von Deponien. Weiterhin gehören dazu Subventionen und Kredite über dem Land unterstellte Institutionen, wie z.B. die Investitionsbank oder die Bürgschaftsbank des Landes. Erfolgt eine Produktion ausschließlich mittels vertraglich vereinbartem Bezug von regenerativ erzeugten Energieträgern, ist eine nicht vermeidbare Beimischung von Energieträgern aus fossilen oder nuklearen Quellen unschädlich im Sinne dieses Gesetzes. Mit politischer und administrativer Unterstützung sind alle Maßnahmen gemeint, die nach ihrer Art und Wirkung eine Maßnahme fördern, ohne Subvention zu sein.
Zu § 11: Planungssicherheit durch stringenten Klimaschutz wird auch von Unternehmen gefordert! In Anlehnung an die europäische Richtlinie EMAS (Eco Management and Audit Scheme) ist die Mindestforderung ein Beschluss zur Aufstellung eines unternehmerischen Klimaschutzkonzeptes mit Einführung eines Umweltmanagementsystems und Benennung einer/s Beauftragten für Klimaschutzleitlinien sowie der Beginn der Bestandsaufnahme.
Innerhalb des auf den Antrag folgenden halben Jahres sind die Bestandsaufnahme abzuschließen sowie die quantitativen Minderungsziele in einem klar definierten Zeitraum zu erarbeiten und zu übermitteln. Die Maßnahmen zur Erreichung dieser Minderungsziele und klare Verantwortlichkeiten sind darin zu benennen.
Klimaneutralität wird erreicht, indem die Emissionen aller Treibhausgase absolut um mindestens 80% gegenüber Stand 2020 reduziert werden und die restlichen maximal 20% durch Treibhausgase senkende Maßnahmen in mindestens gleicher Klimawirksamkeit ausgeglichen werden. Diese Maßnahmen müssen im Wirkungsbereich (Aktionsradius des Unternehmens) der Firmen und innerhalb Schleswig-Holsteins erfolgen, entsprechen also z.B. Begrünungen, Moorwiedervernässungen und Aufforstungen in der weiteren räumlichen Umgebung. Sie müssen durch staatlich anerkannte Zertifikate nachgewiesen werden. {Entsprechende Möglichkeiten sollen durch das zuständige Ministerium aufgelistet werden.} Ausgeschlossen werden Kompensationen zum Beispiel über Emissionszertifikate, die aus dem Ausland gekauft werden, sowie die Methode des Carbon Capture and Storage (CCS). Die Haftung erfolgt aufgrund einer Pflichtverletzung gegen Subventionsauflagen.
Zu § 12: Staatliche Stellen stellen häufig Grund und Boden für Handel und Industrie bereit. Das darf jedoch nicht geschehen, um fossile oder nukleare Energieträger zu fördern. Projekte, die der Anbindung von EE-Anlagen dienen, sowie die notwendige Infrastruktur innerhalb der Gemeinden, unterliegen nicht diesem Gesetz. Das Verbot der Weitergabe von Grundstücken für entsprechende Projekte ist nach Möglichkeit im Grundbuch zu verankern oder in Verträgen zu regeln.
Zu § 14: Zuwiderhandlungen gegen diese gesetzlichen Vorschriften sind als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, um eine abschreckende Wirkung gegen Verstöße zu erzielen. Das gilt ausdrücklich auch für Amtsträger.
Jetzt auch online-Unterschriften möglich ! (Erläuterungen siehe nächsten Beitrag)
Unterschrift auch schriftlich möglich:
Vollständig ausgefüllte Zettel bitte im zuständigen Einwohnermeldeamt abgeben oder senden an:
Dr. Reinhard Knof, Am Holm 17, 24326 Nehmten
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Volksinitiative zur Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in S.-H.
Jetzt online-Unterschriften möglich !
„Ich fordere den Landtag nach Artikel 48 Absatz 1 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein auf, sich mit der Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Artikel 11 sowie der Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz zu befassen.“
(Inhalte der Änderungen und Begründungen siehe auf den beiden vorherigen Seiten!)
Die online-Sammlung der bereits zum 01.06.2020 gestarteten Volksinitiative zur Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein wurde ab dem 14.10.2021 ermöglicht. Damit ist endlich auch in Zeiten der Corona-Pandemie wieder ein erfolgversprechendes Sammeln von Unterschriften möglich geworden. „Um noch Einfluss auf die nächste Landtagswahl nehmen zu können, ist jetzt eine schnelle Verbreitung dieser Initiative notwendig. In Schleswig-Holstein werden derzeit zahlreiche fossile Projekte geplant, darunter ein Terminal für verflüssigtes Erdgas, insbesondere aus den Frackinggebieten der USA. Das gilt es zu stoppen, damit die Energiewende und das Erreichen des Klimaziels von 1,5°C noch möglich bleiben,“ sagt Reinhard Knof.
Nachdem das zuständige Innenministerium über fünf Jahre gebraucht hat, um die gesetzlich gebotene Möglichkeit von online-Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen umzusetzen, kann jetzt erstmalig in Zeiten der Pandemie eine erfolgversprechende Sammlung erfolgen. In den letzten knapp zwei Jahren war die direkte Demokratie auf Landesebene durch die Landesregierung praktisch ausgehebelt worden. Straßensammlungen waren faktisch verboten und online-Sammlungen nicht möglich.
Allerdings ist eine aufwendige Registrierung mit dem neuen Personalausweis und einem geeigneten Kartenlesegerät nötig. Das neue online-Portal ist erreichbar unter:
Die Unterschrift ist auch schriftlich möglich:
Vollständig ausgefüllte Zettel bitte im zuständigen Einwohnermeldeamt abgeben oder senden an:
Dr. Reinhard Knof, Am Holm 17, 24326 Nehmten
Unterschriftenblatt der Volksinitiative hier als PDF
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