Daten/Fakten  

   

LNG:

Werden Brunsbüttel, Stade oder Wilhelmshaven das nächste Beirut?

Kritiker der vorgesehenen LNG-Terminals in Brunsbüttel, Stade und Wilhelmshaven verweisen auf die Katastrophen in Beirut und vor Mauritius und befürchten, dass die Behörden in Deutschland den Sicherheitsaspekten nicht genügend Beachtung im Genehmigungsverfahren schenken.

„Der Energiegehalt eines voll beladenen LNG-Tankers beträgt rund 6 Petajoule. Das ist mehr als hundert Hiroshima-Atombomben. Diese Zahl solle jedem zu denken geben, der solche „Bomben“ in Brunsbüttel, Wilhelmshafen oder Stade anlanden lassen will.“, sagt Dr. Reinhard Knof von der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

„Kürzlich haben wir in Beirut erlebt, was ein Unfall mit dem Energiegehalt von 20% einer Hiroshima-Atombombe ausrichten kann. Ein Q-Max-Tanker hat eine Ladung mit dem 500fachen Energiegehalt im Vergleich zur Energiemenge, die in Beirut freigesetzt wurde.“

Zudem verweisen die LNG-Gegner darauf, dass der Schiffsbetreiber der aktuellen Ölkatastrophe vor Mauritius (Mitsui OSK Lines) der Hauptpartner von Uniper für den Bau des LNG-Terminal in Wilhelmshaven ist. Uniper hatte im Mai 2020 verkündet, dass Mitsui mit dem Bau und Charter der schwimmenden Regasifizierungseinheit (FSRU) bereits beauftragt wurde – obgleich Biotope die Realisierung des Projektes erschweren und noch keinerlei Genehmigung vorliegt.

„In Beirut war die Regierung auf die Gefahr nachdrücklich hingewiesen worden. In Deutschland soll die absehbare Katastrophe mit 100 Mio. Euro staatlicher Subventionen erst ermöglicht werden,“ ergänzt Knof.

Hintergrund:

Wie wahrscheinlich es ist, dass es früher oder später durch LNG-Tanker auf der Elbe oder in Wilhelmshafen zu einem katastrophalen Unfall käme, sollten dort LNG-Terminals errichtet werden, kann vielleicht an einigen Ereignissen der letzten Jahre abgeschätzt werden.
- Am 17. März 2007 kam es vor New York zu einer Beinahekatastrophe mit einem Gastanker. Nur wenige Sekunden entschieden über einen Zusammenstoß mit möglicherweise katastrophalen Auswirkungen.
- Als es am 31. März 2014 zu durch eine Methan-Leckage der LNG-Anlage an der Williams Northwest Pipeline in Plymouth, Washington zu einer Explosion kam, wurde aus Sorge, die beiden großen Tanks könnten explodieren, im Radius von über 3 km evakuiert. https://www.sightline.org/2016/06/03/williams-companies-failed-to-protect-employees-in-plymouth-lng-explosion/ Die geplanten LNG-Tanks würden deutlich dichter an der Wohnbebauung von Brunsbüttel liegen.
- Zudem gab es die Havarien der “Choapa Trader” im März 2015, der “NYK Olympus” im Juli 2015, der “Yangming Wish” im August 2015, der “CSCL Indian Ocean” im Februar 2016, der “Sandnes” im März 2016 oder der “Hanni” im Dezember 2016.
- Am 17. Januar 2017 lief die 292 m lange „Cape Leonidas“ in der Elbe auf Grund.
- Am 03. Februar 2018 lief eines der weltgrößten Containerschiffe, die „CSCL Indian Ocean“, in der Elbe auf Grund.
- Am 09. Februar 2019 rammte die etwa 400 Meter lange „Ever Given“ eine Fähre in Blankenese, die gerade am Anleger festgemacht hatte. Fähre und Anleger wurden ans Ufer gedrückt.
- Dazu kommen die Schiffskollisionen in den Kanalschleusen Brunsbüttels, zuletzt am 24. Februar 2020 die Kollision eines Tankers mit einem Ersatzleuchtfeuer der Schleuse Brunsbüttel. Diese Häufung von Unfällen wird von den politisch Verantwortlichen ignoriert.
– Die Fahrrinne der Elbe ist im Bereich Brunsbüttel und Stade nur 400 m breit, ein Q-Max-Tanker hat eine Breite von 325 m und muss vor Brunsbüttel die Fahrrinne queren, ehe er entladen werden kann.

Pressemitteilung der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

 

Ergebnis des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein:

Erforderliches Ziel nicht erreicht –
aber politisch erfolgreich.

Mit 60.443 anerkannten Unterschriften wurden die nötigen 80.000 Stimmen leider nicht erreicht. Aber das Volksbegehren war trotzdem weitgehend politisch erfolgreich!

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Im Bereich des Wasserschutzes konnten durch die Übernahme der Formulierungen aus dem Teil 1 des Volksbegehrens mit der Gesetzesänderung von § 1 und 40 im Wassermodernisierungsgesetz durch den schleswig-holsteinischen Landtag am 15.11.2019 weitgehend die Forderungen der Volks­initiative zum Schutz des Wasser erreicht werden:

- Besserer Schutz vor Verpressung des giftigen Flowbacks bei Ölbohrungen

- Sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund

- Haftung von Ölkonzernen für Schäden

- Auch wenn ein Fracking-Verbot vom Landesverfassungsgericht politisch ausgeschlossen wurde, besteht damit die weitgehende Möglichkeit Fracking in Schleswig-Holstein zu verhindern.

- Darüberhinaus wurde der Wasserschutz ausgeweitet auf die Küstengewässer und alle Teile des Grundwassers.

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„Auch wenn wir leider kein Recht zur Veröffentlichung riskanter Bohrpläne, gelagerter Gefahrenstoffe, Korruptionsfälle usw. haben durchsetzen können, haben wir einen sehr viel besseren Schutz unseres Wassers erreicht. Mein Respekt gilt der unermündlichen ehrenamtlichen Arbeit vieler Menschen und Organisationen“, erklärt die Vertrauensperson Patrick Breyer (Piratenpartei). „Zu den Ursachen der nun verfehlten Unterschriftenhürde zählen die verschwindend geringe Medienberichterstattung über diese Volksinitiative und die fehlende Unterstützungsmöglichkeit von Volksinitiativen über das Internet, die der Landtag zu verantworten hat. Angesichts des Zulaufs von Hetzparteien, die sich als Sprecher der Bürger ausgeben, muss dieser Mangel an direkter Demokratie und Mitspracherechte dringend angegangen werden.“

„Als wir im April 2019 das Volksbegehren beantragten, war noch kein einziger der von uns vorgeschlagenen Gesetzesänderungen verabschiedet. Die Regierungsmehrheit hatte die zulässigen Teile der Volksinitiative wiederholt von der Tagesordnung des Landtags abgesetzt und sich geweigert, unsere Gesetzesvorlagen im Parlament zu beraten. Die massiven Behinderungen des Volksbegehrens durch das Innenministerium, die Koalitionsparteien und einzelne Abgeordnete haben darüber hinaus gezeigt, wie massiv die direkte Demokratie durch die jetzige Regierung behindert wird.“

Das Ergebnis des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers wurde am 26.6.2020 vom Landesabstimmungsausschuss in Schleswig-Holstein festgestellt: Von 66.221 gesammelten Unterschriften wurden 60.443 als gültig anerkannt, womit nicht die erforderliche Anzahl von 80.000 erreicht wurde.

Bei den 5.778 ungültigen Listen handelt es sich zum großen Teil um doppelte oder ohne Unterschrift. Bei den anderen nicht anerkannten Unterschriften sind es nicht in SH gemeldete oder keine deutsche Staatsbürgerschaft (größtenteils aus Kiel). Auch wenn Bedenken gegen die Auszählung erhoben wurde, es war klar, dass das gewünschte Ergebnis nicht erreicht wurde. Ob das Volksbegehren zustande kommt, muss letztendlich der schleswig-holsteinische Landtag beschließen.
Von den Vertrauenspersonen des Volksbegehrens war zu dem Termin „Beschwerde wegen der Behinderung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers“ eingereicht worden.
Bei der Durchführung des Volksbegehrens gab es zu Beginn erhebliche Probleme z. B. bei den Plakatierungsgenehmigungen. Erst eine Klage vor dem Verfassungsgericht Schleswig gegen die Stadt Kiel brachte Erfolg und einen eindeutigen Erlass dazu, dass über die ganze Zeit der Unterschriftensammlung auch plakatiert werden darf. Auch bei der öffentlichen Auslegung der Unterschriftenlisten und Hinweis auf die Sammelstellen in den Ämtern gab es Probleme. Nur in wenigen Ämtern wurde über amtliche Mitteilungen auf die Sammelstellen und die Inhalte des Volksbegehrens hingewiesen.
Der Landesabstimmungsleiter befand dazu, dass allen Mängeln in den Gemeinden nachgegangen worden sei, dass die Mängel kurzfristig behoben wurden und mit Erlassen informiert wurde. Allerdings sei Werbung für das Volksbegehren in den Ämtern nicht erlaubt gewesen und es wurde unterbunden. Es seien keine weiteren Probleme festgestellt worden und am 20.8.2019 wurde auf die Rechtslage hingewiesen. Nach Meinung des Ausschussvorsitzenden gibt es keine rechtliche Veranlassung das gesamte Verfahren zu überprüfen.
Spannend war allerdings die Stellungnahme, die sich der Landesabstimmungsleiter an dem Termin erlaubt hatte.
„Alleinige Aufgabe des Landesabstimmungsausschusses ist es, die Zahl der Stimmen festzustellen. Nach Rückmeldung von Teilnehmern hat der Landesabstimmungsleiter unsere Vorwürfe der Behinderung des Volksbegehrens als unerheblich dargestellt und uns andererseits massive Verstöße bei der Unterschriftensammlung vorgeworfen. Zudem soll er auch das Urteil des Verwaltungsgerichts kritisiert haben, das uns die Plakatierung für den gesamten Zeitraum des Volksbegehrens zugestanden hat. Für die Beurteilung von Verstößen ist jedoch nicht der Landesabstimmungsleiter zuständig, sondern nur der Landtag. Eine Kritik an einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht ihm jedenfalls nicht zu. Hier hat er sein Amt wohl erheblich missbraucht“, so die Vertrauensperson des Volksbegehrens Reinhard Knof.
Ebenfalls nicht eingegangen wurde auf die politische Einflussnahme seitens der Parteien und der Landesregierung.

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Die wesentlichen Gründe für das Nichterreichen der nötigen Unterschriften liegen meines Erachten auf der politischen Seite.

• CDU, FDP und insbesondere die Grünen griffen mit Falschmeldungen ein, indem sie behaupteten, die Landesregierung sei gegen Fracking und die Ziele des Volksbegehrens seien bereits umgesetzt. Insbesondere die Grünen Mitglieder, wie auch Umweltverbände wurden damit irritiert, um sie von dem Volksbegehren abzuhalten.

• Nachdem die erfolgreiche Volksinitiative vom 18.5.2019 im Landtag nicht umgesetzt wurde, blieb nichts anderes übrig, als mit dem Volksbegehren weiterzumachen, was der Landtag dann am 19.6.2019 bestätigte. Es war also nicht viel Zeit ein neues Bündnis zu organisieren.

• Im November war es ein großer Erfolg des Volksbegehrens, dass der Landtag den Wasserrechtlichen Teil des Volksbegehrens ins Landeswassergesetz übernommen hat. Für die Aktiven des Volksbegehrens war es aber doch ein erheblicher Schlag. Die Motivation weiterzumachen, bezog sich jetzt vor allem auf den 2. Teil des Volksbegehrens bezüglich der fehlenden Transparenz und der Geheimhaltung bei geplanten Ölförderungen und deren schädliche Auswirkung auf die öffentliche Wasserversorgung. Hier dürfen wir gespannt sein, ob es seitens der Landesregierung noch eine Gesetzesänderung dazu geben wird, weil sie ja nach Beschluss des Landesverfassungsgerichtes keine Entscheidungskompetenz für ein Fracking-Verbot hat. Die Grünen hatten angekündigt ein Gesetz beschließen, wonach „Naturschutzbelange“ statt öffentliche Belange die Herausgabe von Informationen ermöglichen soll.

• Ein grundlegendes demokratisches Problem ist meines Erachtens das Volksbegehren selber. Während für eine Volksinitiative nur 20.000 Unterschriften innerhalb eines Jahres gesammelt werden müssen, sind beim Volksbegehren 80.000 Unterschriften in nur 6 Monaten nötig. Dies ist selbst bei professioneller Organisation kaum möglich und erfordert einen hohen finanziellen und professionellen Einsatz. Allein die Plakatkosten und 120.000 Unterschriftslisten für die Ämter landesweit sind erheblich. Ohne die vielen Menschen, denen das Thema Wasser als wichtigstes Lebensmittel so sehr am Herzen lag, wäre es nicht möglich gewesen, in so kurzer Zeit und über Winter 66.000 Unterschriften zu sammeln.

• Auch die fehlende demokratische Möglichkeit diese Abstimmung auch über das Internet zu erledigen, hat gefehlt. Andererseits war es eine außerordentlich gute Erfahrung mit allen Menschen über unsere Lebensgrundlage ins Gespräch zu kommen. Das wird uns hoffentlich bei zukünftig anstehenden Themen, wie möglicherweise CO2-Speicherung, Nitratbelastung, Ölförderung und Fracking behilflich sein, gemeinsam aktiv zu werden.

Uwe Stahl (Bündnis Kielwasser)

Globaler Klimastreik in Kiel in Corona-Zeiten:

Schilderwald auf dem Rathausplatz

Wegen der Corona-Pandemie musste die Demonstration zum weltweiten Klimastreik am 24.4.2020 auch in Kiel abgesagt werden. Es fanden stattdessen kleinere dezentrale Aktionen z. B. an der Kiellinie und an Bushaltestellen mit Kreidemalereien und auf dem Rathausplatz in Kiel eine Schilder- und Transparente-Präsentation von einigen OrganisatorInnen von Fridays for Future statt.

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Zu befürchten ist, dass durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie die notwendigen Maßnahmen gegen die Klimaveränderungen und Umweltzerstörungen durch sogenannte systemrelevante Probleme wie Wirtschafts- und Finanzkrise von der Tagesordnung verdrängt werden. Hinzu kommt dann möglicherweise noch, dass die Verharmlosung des Corona-Virus und der gesundheitsschädlichen Lebensbedingungen, auch die Klimaveränderungen gleich mit verleugnet werden. Es dient für rechtslastige Populisten gerne dazu, eine Entschuldigung dafür zu finden, warum sie selbst nichts tun müssen, weder Gesundheitsschutz noch Klimaschutz.
Hier sollte die Klimabewegung wachsam sein, dass die öffentlichen Subventionen neben einer besseren finanziellen Ausstattung eines Gesundheitswesens für alle, auch genutzt wird, um einen Weg zu finden, weg von umweltverschmutzenden Industrien hin zur Unterstützung eines sozialen und ökologischen Wandels.
Die finanzielle Unterstützung von Unternehmen der Fluggesellschaften, der fossilen Brennstoffe, der Autoindustrie, der Rüstungsindustrie und der chemischen Industrie muss ausgesetzt oder an die Bedingung geknüpft werden, dass sie sich auf soziale und ökologische Produktionen umstellen. Die Sozialisierung dieser Unternehmen sollte in Betracht gezogen werden, und in allen Fällen müssen der Klimaschutz und die Arbeitnehmerrechte garantiert werden. (uws)

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Protest in Corona-Zeiten:

„Wo ihrer drei beisammen stehn, da soll man auseinander gehen!“

Ungebremster Klimawandel, Auslands­einsätze der Bundeswehr als Normalität, Waffenexporte auf Rekordhoch, Rechtsterrorismus, inhumane Flüchtlingspolitik – von den gewöhnlichen tagtäglichen Sauereien des Kapitals gegen die Werktätigen ganz zu schweigen: Es gäbe unzählige Gründe gerade jetzt (trotz Corona) zu protestieren – und das auch in öffentlich sichtbarer Form.

Die auf Bundes- und Landesebene regierenden Parteien versuchen mit althergebrachten Inhalten und Formen die Krisenszenarien zu managen. Der Bevölkerung wird vermittelt, dass alle Verhältnisse im weltweiten Vergleich doch besser seien als anderswo und daher Kontinuität und Vertrauen wichtig sind, um diese Krise zu überstehen. Proteste also überflüssig.

„Gemanagt“ wird die „Corona-Krisenbewältigung“ in Form von Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten wie niemals zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. So wird bundesweit kurzerhand das Versammlungsverbot außer Kraft gesetzt – ohne dass dies zumindest in dem Parlamenten diskutiert und abgesegnet wurde.
In Konsequenz wurden Protestaktionen der SEEBRÜCKE z.B. in Hamburg, Berlin, Frankfurt (ja, auch das mit Kreide auf den Boden schreiben) untersagt und polizeilich durchgesetzt. Dabei trugen die Protestler Schutzmasken, hielten sich an den empfohlenen Sicherheitsabstand, waren alleine oder in Zweiergruppen unterwegs.
Zur Erinnerung: Zur Lohnarbeit muss man weiterhin fahren, sofern es noch etwas zu tun gibt und Homeoffice nicht möglich ist. Die Ansteckungsgefahr wird offenbar als vertretbar angesehen. Warum soll hier Handlungsspielraum existieren, beim Protest aber nicht?

Ein bisschen mehr Widerständigkeit gegen den Allparteienkonsens vom „Runter von der Strasse“ hätte man sich schon von der Linkspartei, dem DGB und von Teilen von SPD und Grünen gewünscht.

Das Hauptproblem daran ist, dass solche Maßnahmen, einmal eingeführt, schwer wieder zurück zu drehen sind. Es steht zu befürchten, dass einige der neuen Befugnisse, in dieser Ausnahmesituation auf ihre Funktionsweise erprobt, etabliert bleiben und bei nächster Gelegenheit, mit geringer Hürde schnell wieder aus der Schublade geholt werden – ein Testballon, um mal zu sehen wie weit sich die Gesellschaft darauf einlässt.

Ein wenig liberaler geht da glücklicherweise noch in Schleswig-Holstein zu. So konnten zumindest friedenspolitische öffentliche Aktionen in Jagel und Kiel durchgeführt werden und auch die Aktivitäten der SEEBRÜCKE wurden von den Ordnungshütern wohlwollend begleitet.
(gst)

„Wo ihrer drei beisammen stehn,
da soll man auseinander gehn. …
Wer auf der Straße räsoniert wird unverzüglich füsiliert!
Das Räsonieren durch Gebärden
soll gleichfalls hart bestrafet werden!“

Heinrich Heine, 1854: Erinnerung aus Krähwinkels Schreckenstagen

Gewerkschaften:

Forderungen von DGB und ver.di in Zeiten von Corona

 

„...der Weg in die falsche Richtung“

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) weist die Vorschläge von Wirtschaftsminister Bernd Buchholz zu Sonntagsöffnungen von Einzelhandelsbetrieben scharf zurück.
„Offensichtlich ist sich der Wirtschaftsminister nicht im Klaren darüber, dass er damit gerade die Menschen, die in den letzten Wochen für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger da waren, nun als Dank dafür mit weiteren Arbeitszeiten drangsalieren will. Es ist schon mehr als abgebrüht, wie solche alten politischen Wunschträume der FDP nun im Schatten der Corona-Krise salonfähig gemacht werden sollen“, so Susanne Schöttke, Leiterin des ver.di Landesbezirks Nord.
„Zu dem schrittweisen Weg in die Normalität gehören zwingend auch die normalen Umstände von Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen, denn die Arbeitnehmer*innen haben Familien und müssen mit dem Rückweg in Arbeitsstrukturen auch ihren Arbeitsalltag wieder organisieren. Deshalb gilt, mit jedem Schritt aus der Krise müssen auch die für diese Krise geschaffenen Sonderregelungen und Verordnungen wieder zurückgefahren werden“, so Schöttke weiter.
ver.di Nord stellt fest, dass die ausnahmsweise angeordnete Ausdehnung der Einkaufszeiten an Sonntagen schon in der Krise nicht genutzt wurde oder notwendig war. Umso weniger ist sie auf dem Weg in die Normalität hilfreich. Es ist zu befürchten, dass mit der Einführung von Sonntagsöffnungen diese als Ersatz für anderweitige weggefallene Freizeitaktivitäten dienen könnten. Das ist für die Beschäftigten und die daraus resultierende Risikostruktur der Weg in die falsche Richtung. (Presseerklärung 16.4.2020)

 

Tarifvertrag zur Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

„Mit dieser Vereinbarung wird nun sichergestellt, dass nicht etwa einzelne kommunale Arbeitgeber mit Beschäftigten vor Ort individuelle Regelungen abschließen. Die ab dem 1. April geltenden Regelungen sichern die Beschäftigten einheitlich mit einem Tarifvertrag in dieser Krise ab und gewährleisten andererseits die öffentliche Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger“, so Schöttke.
Demnach sind in den betroffenen Betrieben unter anderem betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit und für drei Monate danach ausgeschlossen. Um die Beschäftigten materiell abzusichern, wird das Kurzarbeitergeld auf 95 Prozent (für die Entgeltgruppen EG 1 bis 10) bzw. 90 Prozent (ab EG 11) der Nettoentgeltdifferenz aufgestockt. Die Regelungen gelten außer für den Bereich des TVöD und damit verbundene Haustarifverträge auch für den TV-V (Versorgung) und TV-N (Nahverkehr). Auch ist sichergestellt, dass der Tarifvertrag zur Kurzarbeit nicht für die kommunale Kernverwaltung und für den Sozial- und Erziehungsdienst angewendet wird. Weitere Details regeln unter anderem den Umgang mit Arbeitszeitkonten, Mehrarbeit oder bereits bestehenden Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit.

Der Tarifvertrag tritt am 1. April 2020 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020.

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Stadt Mannheim beschließt Konsortialvertrag:

Australischer Investmentfond wird neuer Großaktionär bei MVV Energie

Mannheim, 02.04.2020. Der Gemeinderat hat heute einstimmig dem Abschluss eines Konsortialvertrags mit dem australischen Investmentfonds „First State Investments“ (FSI) zugestimmt. Gleichzeitig stimmte der Gemeinderat der Auflösung des im Jahr 2007 mit der RheinEnergie AG Köln geschlossenen Konsortialvertrages zu (V165/2020). Die Rhein­Energie AG, ein kommunales Unternehmen, hatte 16,1% der MVV-Aktien von der Stadt Mannheim, wollte sich aber schon seit längerer Zeit von ihrem Aktienpaket trennen, ohne damit voranzukommen. Der Stadt steht ein Vorkaufsrecht aus diesem Vertrag zu, das sie aber nicht realisiert.

Ein weiteres großes Aktienpaket liegt bisher bei der EnBW, einem Konkurrenzunternehmen der MVV Energie. Auch dieser Großaktionär möchte sich schon seit langem von der Beteiligung an der MVV Energie trennen. Die MVV Energie und die Stadt Mannheim bemühten sich seit Mitte 2019, die anstehenden Transfers von zusammen 45% der Aktien in geordnete Bahnen zu lenken und einen Investor zu finden, der die Strategie der MVV toleriert oder sogar unterstützt.

Nach einem längeren Auswahlverfahren, in das zuletzt die Fraktionsvorsitzenden involviert waren, fiel die Entscheidung auf FSI. Die Geldgeber dieses Fonds sind zu 80% Pensionskassen und Versicherungen, die branchenüblich auf langfristige Investments mit sicherer Rendite setzen. Die beiden Aktienpakete haben einen aktuellen Börsenwert von zusammen ca. 750 Mio. Euro.

Die Alternativen wären gewesen:

(A) Die Stadt Mannheim kauft die Aktien zurück (unter den Bedingungen Netto-Neuverschuldungsverbots (!)), oder:

(B) Sie überlässt die 45% dem „freien Spiel der Kräfte“. Damit ist das Risiko verbunden, dass die Aktien in für die MVV schädliche Hände geraten, z. B. bei rückwärtsgewandten Energiekonzernen oder spekulativen Kurzzeitinvestoren mit maximalen Profiterwartungen und Substanzschädigung der MVV, was man gewöhnlich „Heuschrecken“ nennt. Das wäre angesichts der für die Versorgung der Mannheimer Bevölkerung mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser durch die MVV eine enorme Belastung. Der Gemeinderat hat sich deshalb für den Investor FSI und den Abschluss eines Konsortialvertrages entschieden.

Im Folgenden dokumentieren wir das Statement von Stadtrat Thomas Trüper, DIE LINKE und Fraktionsvorsitzender der LI.PAR.Tie. (Livestream ab Minute 39. – Die Gemeinderatssitzung wurde erstmals wegen der Corona-Pandemie online übertragen.)

Drei Vorbemerkungen:

1. Die heute zu treffende Entscheidung fällt in einer Zeit, die im Grunde seit zwei Wochen vollkommen unabsehbare und nicht berechenbare Prozesse hervorbringen wird, natürlich auch im Wirtschaftsleben, auch im Kapitalmarkt. Jede hier zu vertretende Meinung ist rein spekulativ. Deshalb ist es nicht verantwortlich, die eingeleiteten Maßnahmen in Richtung Quarantäne und Moratorium zu schicken.


2. Die heutige Abstimmung des Gemeinderates über ein in vielerlei Hinsicht sehr wichtiges Zukunftsthema der Stadt ist unter demokratischen Gesichtspunkten kaum tolerabel. Aufgrund der Börsennotierung der MVV Energie AG und daraus resultierenden Geheimhaltungspflichten im Vorfeld der Entscheidung war eine offene Diskussion insbesondere auch in den in diesem Hause vertretenen Parteien (ich rede nicht von Fraktionen) und in der Öffentlichkeit nicht möglich. Es ist eine in der BRD einmalige Situation.


3. Die Ursache hierfür liegt 21 Jahre zurück. Damals wurde der Energiemarkt liberalisiert, ein kapitalistisches Haifischbecken der Stromversorger wurde eröffnet. In Mannheim hat sich eine Mehrheit damals dafür entschieden, die Stadtwerke, bevor sie ganz liberal gefressen werden, selbst auf Fresstour zu schicken und sie zu einem großen börsennotierten Player Energiewirtschaft zu machen.
Mit Erfolg: Die MVV Energie AG ist der fünftgrößte Energieversorger der Bundesrepublik. Uns – die Parteien der LI.PAR.Tie. hat es damals noch nicht gegeben. Wir hätten uns damals mit Sicherheit für den Anschluss an das Projekt Trianel ausgesprochen, ein Gemeinschaftsunternehmen von Stadtwerken, kommunalen und regionalen Versorgungsunternehmen, das gemeinsame Beschaffung auf den liberalisierten deutschen und europäischen Energiemärkten organisiert und Synergien erschließt. Auch mit Erfolg.


Die Parteien der LI.PAR.Tie. treten in den Grundbelangen der Daseinsvorsorge: Energien, Wasser, Entsorgung und Gesundheitswesen für den Grundsatz ein: „Öffentlich vor Privat“, um die Ziele „sozial gerecht und ökologisch“ in diesen Bereichen durchzusetzen. Und dabei bleiben wir auch. Die Rekommunalisierung von Stadtwerken einschließlich der Wasserversorgung haben wir deshalb nach wie vor dem Schirm.

Nach diesen Vorbemerkungen nun unsere Position zu der von der Verwaltung vorbereiteten Möglichkeit, einen Vertrag über den künftigen Verbleib von 45% der MVV-Aktien zu beschließen. Diese liegen bekanntlich gegenwärtig noch bei EnBW und Rhein-Energie, die sie aber seit Jahren veräußern möchten.

Was ist die Alternative zu diesem regulierenden Vertrag? Ein nicht kontrollierbarer und somit chaotischer Aktientransfer in Hände, deren Absichten man nicht kennt und die mglw. eine zur jetzigen ökologischen Linie der MVV Energie konträre Linie verfolgen.
Wir werden – vor diese Alternative aus der oben genannten Liberalisierungspolitik gestellt – für den Abschluss des 5-Parteien-Deals stimmen. Nicht zu versuchen, hier ordnend einzugreifen, wäre u.E. grob fahrlässig und ein Schlag gegen die Ansprüche der Energiewende.

Man fragt sich natürlich, wie kann es
1. überhaupt sein, dass die Stadt Mannheim und die MVV Energie AG einen Vertrag über den Verbleib von Aktien abschließen können, die ihnen gar nicht gehören? Und wie kann es
2. sein, dass sich ein Investor in einem Vertrag von Dritten binden lassen möchte?

Zu 1. führen die Schwierigkeiten von EnBW und Rheinenergie, ihre Aktien ohne große Preisabstriche loszuwerden. Und zu 2. liegt die Lösung natürlich in Gegenleistungen der Stadt Mannheim, nämlich einer Dividenden-Absicherung auf dem status quo. 59 Mio. Dividenausschüttung ist ein Wort, aber darauf drängt die Stadt Mannheim schon seit Jahren erfolgreich im Aufsichtsrat, um mit ihrem Anteil das Nahverkehrsdefizit auszugleichen. Das ist also für Investor und Stadt ein gleichgerichtetes Interesse – Die MVV Energie wäre sicher an einer anderweitigen Gewinnverwendung Richtung Erhöhung Eigenkapital und Investitionsstärke interessiert. Aber die kommt damit ja offensichtlich gut zurecht.


Aber es muss natürlich auch Leistungen der Investoren geben. Besonders wichtig sind aus unserer Sicht: 
• Anerkennung und Unterstützung für die Ziele der MVV Geschäftspolitik in Richtung Energiewende, Dekarbonisierung ihrer Aktivitäten, Ausrichtung am Pariser Abkommen.
• Anerkennung des Verbleibs der Wasserversorgung bei der MVV (hier sehen wir allerdings Nachschärfungs-Bedarf, siehe unser Antrag A095/2020).
• Konzernsitz Mannheim, Absicherung der Gewerbesteuer
• Verzicht auf Kaptalerhöhungen, die unmittelbar eine Nachschussnotwendigkeit der Stadt Mannheim zur Beibehaltung ihrer 50,1%-Mehrheit zur Folge hätten.
• Eine lange Laufzeit von 25 Jahren mit Fortsetzungsoptionen. Diese deutet darauf hin, dass FSI das Anlagemodell: langfristig, wenig Risiko und verlässlich mit entsprechend geringerer Renditeerwartung verfolgt, statt kurzfristiges Investment mit Substanzverzehr und spekulativem raschem Weiterverkauf.
• Wichtig auch das Vorkaufsrecht bei Vertragsstörung. Dies ist eine Festlegung, die die MVV durch den Konsortialvertrag nicht weiter von der Stadt entfernt sondern ggf. näher bringt.

Insofern fasse ich zusammen: Aus ökologischer Sicht bietet der abzuschließende Konsortialvertrag wesentliche Vorteile gegenüber einem „Laisser-faire“. Wir stimmen zu.

 

FAQ

Abschließend noch Antworten auf einige häufig gestellte Fragen in der linken Diskussion:

Kann man überhaupt aus linker Sicht für einen Vertrag mit einem Investor eintreten?
Das Grundübel ist, dass 49,9% der MVV-Aktien eben nicht der Stadt Mannheim gehören, sondern in fremdem Besitz sind. Dass die Stadt überhaupt den Verbleib von Aktien steuern kann, die ihr gar nicht gehören, ist eine schadensbegrenzende Chance. Es geht nicht um einen Verkauf von Aktien durch die Stadt, sondern um den Umgang mit schon längst verkauften Aktien.

Kann man dem Investor trauen, der seit einem Jahr zur Mitsubishi-Gruppe gehört?
Die Fonds-Verwaltungsgesellschaft (quasi ein Dienstleister mit sicherlich hohen Profiten) gehört dem japanischen Konzern. Maßgeblich sind jedoch nicht die Eigeninteressen des Fondsverwalters, sondern diejenigen der Geldgeber. Deren objektives Interesse ist auf Stabilität und Zukunftssicherheit ausgelegt. Dass im Portfolio des Fonds historisch z.B. auch Fossilgas-und Öl-Infrastrukturfirmen vorzufinden sind, ist für die vom Investor für gut befundene und unterstützte MVV-Strategie nachvollziehbar nicht relevant. Pensionskassen und Versicherer wissen, dass in 25 oder 30 Jahren mit fossilen Energieträgern kein Geschäft mehr zu machen ist.

Und wenn es Streit gibt? Ein Schiedsgericht?
Die Schiedsgerichtsbarkeit hat aus der Diskussion über die Freihandelsabkommen einen denkbar schlechten Ruf. Dort geht es jedoch um das Unterlaufen staatlicher Gesetze. Hier geht es um ein im privaten Vertragsrecht zwischen wirtschaftlichen Partnern übliches außergerichtliches Einigungsverfahren, wie es z.B. bei den Konzessionsverträgen z.B. über das Mannheimer Wassernetz schon lange Anwendung findet. Die Stadt Mannheim ist mit der EnBW wegen ihrer aus Sicht der Stadt kartellrechtlich angreifbaren, einfach durch Aktienzukäufe und ohne Vertrag erreichten Sperrminorität im MVV-Aufsichtsrat im gerichtlichen Clinch, inzwischen vor dem BGH. Das hat der Stadt bisher nichts geholfen. Nun begleitet sie die Abgabe des Aktienpakets der EnBW in vertragliche Strukturen mit FSI.

Wird die kommunale Wasserversorgung durch den Vertrag mit FSI gesichert?
Diese Fragestellung warf die LI.PAR.-Tie.-Fraktion in einem Änderungsantrag auf (s.o.). Die Verwaltung wies jedoch darauf hin, dass die Bindung der Wasserversorgung an die Kommune durch den Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Mannheim und der MVV Energie bis 2035 geregelt ist mit einem anschließenden Rückkaufrecht der Stadt. Dieser Konzessionsvertrag besteht unabhängig von der Eigentümerstruktur der MVV Energie. (Siehe V504/2014).

Wird die Rekommunalisierung der MVV und die Bildung eines Mannheimer Stadtwerks durch den Minderheitsaktionär FSI und den mit ihm abzuschließenden Konsortialvertrag verunmöglicht?
Die Rekommunalisierung ist gegenwärtig und sicher auch mittelfristig nicht möglich, weil die Stadt die erforderlichen Mittel in dreistelliger Millionenhöhe ohne einen wiederum aus dem Geldmarkt kommenden Partner nicht aufbringen kann (auch ohne Corona-Krise). Sie müsste in einem zweiten Schritt die MVV zerschlagen und alle Aktivitäten außerhalb Mannheims verkaufen oder anderweitig beenden. Die Schwierigkeit liegt in diesen Anforderungen, nicht in der Aktionärsstruktur. Auch ist eine Mehrheit für die Rekommunalisierung gegenwärtig überhaupt nicht absehbar.

Quelle: https://kommunalinfo-mannheim.de
Mit freundlicher Genehmigung zur Veröffentlichung durch die Redaktion.


Erläuterungen:


LI.PAR.-Tie.-Fraktion in Mannheim:
Bündnis aus 3 Parteien: DIE LINKE, Die Partei und Tierschutzpartei

FSI logoFirst State Investments (FSI)
From Wikipedia, the free encyclopedia (Redirected from First State Investments):
First Sentier Investors, formerly known as Colonial First State Global Asset Management in Australia, is a global asset management business that manages A$228.5 billion (as at 31 December 2019) in assets managed on behalf of institutional investors, pension funds, wholesale distributors, investment platforms, financial advisers and clients worldwide. First Sentier Investors provides active, specialist investment capabilities managed by a group of independent investment teams. They take a long-term approach to investment with a focus on preserving capital and performance through market cycles.
In August 2019, Mitsubishi UFJ Trust and Banking Corporation, a wholly owned subsidiary of Mitsubishi UFJ Financial Group, Inc., acquired the business from the Commonwealth Bank of Australia. The business, known as First State Investments outside of Australia, operates as a standalone global investment management business, with offices across Asia, Australasia, Europe and North America.

Weiterer interessanter Link:
Energiewende in Mannheim – wie weiter mit dem Großkraftwerk?
https://kommunalinfo-mannheim.de/2020/03/15/energiewende-in-mannheim-wie-weiter-mit-dem-grosskraftwerk/

Webinar-Reihe zu Fracking


Die Heinrich-Böll-Stiftung, die Deutsche Umwelthilfe und Food & Water Action Europe veranstalten eine Online-Veranstaltungsreihe zum Thema „Zündstoff für die Klimakrise: Fracking, Plastik, Methanemissionen und die Gas-Lobby“. Prof. Robert Howarth,von der Cornell University in den USA wird u.a. als Redner auftreten. Beide Veranstaltungen werden simultan gedolmetscht (Deutsch/Englisch). Die Diskussionsveranstaltungen bieten unter anderem Inputs von Cornell University in den USA.

1. Fracking, Plastik und das Klima - der noch weitgehend unbekannte Zusammenhang und seine Bedeutung für den European Green Deal
– Donnerstag, 7. Mai 2020, 16 bis 18 Uhr

Petrochemische Unternehmen verarbeiten Ethan aus gefracktem US-Schiefergas, mit dessen Industrie sie die Produktion von neuem, fossilem Kunststoff in einer Zeit anheizen, in der sich die Gesellschaft der Plastik- und Klimakrise immer mehr bewusst wird. Das erste Webinar dieser Reihe befasst sich mit dem gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Gewinnung der petrochemischen Ausgangsstoffe liegt. Woher rührt die hohe Emissionsintensität der Branche? Was bedeuten aktuelle Lieferketten für transatlantische Beziehungen? Was unternimmt die EU, um dieses Problem anzugehen?

2. Die unterschätzten Auswirkungen fossiler Gase auf die globale Erwärmung: Die wichtige Rolle Deutschlands als größter Gasmarkt der EU
– Mittwoch, 13. Mai 2020, 16 bis 18 Uhr

Die vereinbarten Klimaziele sowie der Umbau des Energiesystems hin zu CO2-freien und erneuerbaren Energien müssen Priorität haben, doch die fossile Industrie hat weiterhin großen Einfluss. Vor dem Hintergrund neuer Gasinfrastrukturpläne in Europa und Deutschland, wie zum Beispiel LNG-Terminals, erörtern Prof. Robert Howarth und Vertreter/innen aus Bundestag, Industrie und Umweltverbänden die zukünftige Rolle von Erdgas sowie die Auswirkungen von Methanleckagen der Öl- und Gasindustrie auf den Klimawandel.

Zur Anmeldung und weiteren Informationen: www.duh.de/projekte/veranstaltungsreihe-zuendstoff-fuer-die-klimakrise/
Wir freuen uns auf anregende Diskussionen.

Öffentlicher Nahverkehr:

Tarifauseinandersetzung vor dem Abschluss

Im Februar hatten Warnstreiks der Busfahrer den öffentlichen Nahverkehr in Schleswig-Holstein immer wieder lahmgelegt. Zuletzt fuhren drei Tage lang (vom 11.-13.2.2020) keine Stadtbusse in Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster.

Wie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) am 14.2. mitteilte, wurde in der 5. Verhandlungsrunde der Entgelttarifverhandlungen des TV-N SH für 2020 nach mehreren Diskussionsständen durch den KAV am Abend ein neues Angebot vorgelegt:
1. Eine Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.01.2020 in Höhe von 120 Euro,
2. eine weitere Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.04.2021 von 100 Euro,
3. eine weitere Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.03.2022 um weitere 70 Euro, dies bei einer Laufzeit von 31 Monaten.

„Die Tarifkommission hat dieses Angebot ausführlich diskutiert und die eventuell anstehenden Auswirkungen bewertet. Mit dieser Bewertung werden wir nun eine Mitgliederbefragung durchführen, ob das Angebot akzeptiert werden kann“, so Karl-Heinz Pliete, Verhandlungsführer von ver.di Nord. (gst)

Stadthaushalt Kiel 2020:

Die Zukunft sieht nicht gut aus

Eigentlich war die Freude des Stadtkämmerers groß, als es für das Haushaltsjahr 2019 hieß, es gebe einen Überschuss von 84 Mio., denn damit konnte sich die Stadt aus der Umklammerung durch die Kommunalaufsicht des Landes lösen. In den vergangenen Jahren war der Haushalt immer im Minus, so dass mittlerweile ein Defizit des Verwaltungshaushaltes von über 200 Mio. aufgelaufen war.

Die Kommunalaufsicht des Landes lehnte alle Investitionen über 10 Mio. wegen der berüchtigten Schuldenbremse ab. Zur Erinnerung sei erwähnt, dass die Schuldenbremse zurückgeht auf die Finanzkrise 2008. Danach kostete die systemrelevante „Bankenrettung“ dem Steuerzahler nach Berechnungen des IWF bis 2013 300 Mrd., gleichzeitig wurde bei den Kommunen gespart und privatisiert, wodurch die Kommunalschulden bis 2015 auf 332 Mrd. anstiegen. Wichtige Investitionen in Abwasser, Schul- und Straßenbau wurden deshalb in den letzten Jahren auch in Kiel verzögert.

Die Freude, dass die Stadt Kiel von der Finanzaufsicht des Landes befreit ist und nach eigenem Ermessen investieren kann, hat sich aber seit 2020 wieder erledigt. Und dies, obwohl zunächst mit einem leichten Überschuss von 500.000 Euro gerechnet wurde und höhere Steuereinnahmen von ca. 2 Mio. zu erwarten waren.

Kommunalhaushalte-Harmonisierungsgesetz der Landesregierung

Hintergrund ist das „Kommunalhaushalte-Harmonisierungsgesetz“, das die Landesregierung auf ihrer letzten Landtagssitzung am 13. Nov. 2019 beschlossen hat. Danach sind die Kommunen verpflichtet in ihrem Verwaltungshaushalt Rücklagen in der Höhe von 10% des Jahresergebnisses zu bilden. Ansonsten müssen die kommunalen Haushalte vom Land genehmigt werden.
Das ist wohl eine Erpressung der Kommunen. Außerdem wurde bekannt, dass die Städte über den kommunalen Finanzausgleich weniger Zuweisungen erhalten sollen. Kiel benötigt die Überschüsse aber dringend um das aufgelaufene Defizit abzubauen.

Auf der Ratsversammlung am 12. Dez. 2019 wurde der Haushaltsplan 2020 beschlossen, in den zusätzliche Anträge für Investitionen aus den Parteien von 1,57 Mio. aufgenommen wurden. Lediglich Die Linke stimmte gegen den Haushaltsplan, weil sie noch mehr Investitionen im sozialen Wohnungsbau forderten. In der nebenstehenden Tabelle stellen wir die größten geplanten Investitionen dar. Insgesamt investiert die Stadt 91 Mio. Euro. Wir dürfen gespannt sein, ob die Finanzaufsicht des Landes das durchwinkt und diese als rentierliche Investitionen akzeptiert.

Obwohl es nach den Meldungen der Stadt Kiel immer so erscheint, als wäre die Haushaltsverschuldung doch gar nicht so erheblich (nur ein „aufgelaufenes Defizit von 180 Mio.“), sieht die wirkliche Verschuldung der Stadt wesentlich schlimmer aus. Seit der Einführung der Konzernbuchhaltung für die Kommunen ist es üblich geworden, den Verwaltungshaushalt getrennt von Finanzhaushalt zu betrachten. Geredet wird dann nur noch über den Verwaltunghaushalt, während die Verschuldung im Finanzhaushalt wieder zufinden ist.

Gesamtverschuldung über 1 Milliarde Euro

Wir haben in unserer Tabelle den Verwaltungshaushalt mit einem Jahresergebnis für 2019 von + 8,2 Mio. und einen Schuldenstand von 565,8 Mio. Euro (2019) aufgeführt (Die langfristig aufgebauten Schulden des Haushaltes finden sich als Investitionskredite wieder).
Daneben gibt es den Finanzhaushalt (Kreditverbindlichkeiten incl. Eigenbetriebe und Beteiligungen).
Hier gibt es ein Defizit von -171,9 Mio. (2019) und einen Schuldenstand von 633,2 Mio. Euro (2019).
Die Gesamtverschuldung der Stadt Kiel für 2019 ergibt somit tatsächlich: 1.119 Mio. Euro
Um dies zu verdeutlichen haben wir die städtische Grafik der Gesamtverschuldung (Zusammenführung aller Einzelbeträge) in einer Linie oberhalb ergänzt.
(Alle Zahlen, soweit erkenntlich, aus dem Haushaltsplan der Landeshauptstadt Kiel 2019 + Haushaltsplanentwurf 2020 der Landeshauptstadt Kiel, ohne Gewähr.)

Bereits im Februar 2019 haben wir in der LinX die jahrzehntelange Unterfinanzierung des Kieler Stadthaushalts in Grafiken dargestellt und vorausgesagt, dass die Gesamtverschuldung in diesem Jahr die Milliarden-Grenze überschreiten wird. Die Stadt ist tatsächlich seit ca. 20 Jahren dauerhaft unterfinanziert. Trotzdem wurde der Haushaltsabschluss bejubelt und die tatsächliche finanzielle Lage der Stadt schöngeredet.

Die schwierige Lage der Stadtfinanzen lässt sich immerhin aus der Schlussbemerkung zum Haushaltsentwurf 2019 erkennen:
„Diese positive Entwicklung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Ergebnisplan noch nicht „über den Berg“ ist. Summiert man die Jahresergebnisse seit Einführung der Doppik auf, so schiebt der Kieler Haushalt unter Berücksichtigung des Nachtragsergebnisses mit Stand Ende 2018 immer noch aufgelaufene Haushaltsdefizite in Höhen von mehr als 200 Mio. EUR vor sich her. Mit der hier vorliegenden Planung würde diese Zahl sich bis Ende 2022 auf rund 182,3 Mio. EUR reduzieren. Im Haushalt nicht veranschlagt werden darf die in den Jahren 2019 bis 2022 an die Stadt fließende Konsolidierungshilfe. Für den genannten Zeitraum wird sich diese auf schätzungsweise 65 Mio. EUR summieren. Insgesamt könnte das aufgelaufene Defizit bis 2022 somit auf rd. 117 Mio. EUR reduziert werden. Gegenwärtig wird im Rahmen des Jahresabschlusses sogar von einem deutlich höheren Jahresüberschuss für 2018 von mehr als 80 Mio. EUR ausgegangen, so dass sich das aufgelaufene Defizit nochmals um bis zu 40 Mio. EUR verbessern kann. Aber selbst bei einer weiterhin positiven Haushaltsentwicklung über das Jahr 2022 hinaus, wird es noch einige Jahre dauern, bis das aufgelaufene Defizit vollständig abgebaut ist. Erst dann wird die Stadt in der Lage sein, aus den Überschüssen im Ergebnisplan ihre Investitionen zumindest teilweise ohne neue Kreditaufnahmen selber zu finanzieren. Bis dahin werden sämtliche Eigenanteile städtischer Investitionen weiterhin kreditfinanziert.
Dennoch hat die Forderung an Land und Bund nach einer auskömmlichen, nachhaltigen, aufgaben- und bedarfsorientierten Finanzausstattung der Kommunen nicht an Aktualität und Bedeutung verloren. Entscheidender Bedeutung kommt dabei neben der anstehenden Neuordnung der Finanzierung von Betreuungseinrichtungen der durch das Landesverfassungsgericht aufgegebenen Überarbeitung des Kommunalen Finanzausgleichs zu. Nur bei einer schnellen und strukturell deutlich verbesserten Grundfinanzierung insbesondere der kreisfreien Städte wird eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung und ein Eindämmen der kommunalen Verschuldung – auch angesichts stetig steigender städtischer Aufgaben – zu verhindern sein. Nur wenn hier deutlich nachgebessert wird, kann sich die Landeshauptstadt Kiel aus der starken konjunkturellen Abhängigkeit auf der Ertragsseite befreien, die positive Haushaltsentwicklung nachhaltig stabilisieren und weiter verbessern.“ (Schlussbemerkung und Perspektiven aus dem Haushaltsplan 2019 Band 1, Christian Zierrau, Stadtrat)

Gibt es Lösungsmöglichkeiten?

Hinter dieser Verschuldung steht eine grundsätzliche Missachtung der kommunalen Aufgaben durch die Bundesregierung. Immer mehr Aufgaben für die Kommunen, aber nur ein geringer Teil der staatlichen Finanzen fließt in die kommunale Daseinsvorsorge. Und dies obwohl laut Grundgesetz der Staat verpflichtet ist die kommunalen Mittel bereitzustellen.
Die Folgen sind katastrophal. Stadtwerke, Wohnungsbau und Berufsschulen wurden privatisiert um den Haushalt zu retten. Aber ohne Erfolg. Den Politikern ist es durchaus bewusst, wenn erwähnt wird, die Stadt könne ihre strukturelle Verschuldung nicht aus eigenen Kräften beheben und es ginge um die Wiederherstellung eigener Gestaltungsspielräume. Leider sind es dann zuerst die freiwilligen Aufgaben (Kultur usw.), die auf dem Spiel stehen.
Aber woher soll das Geld kommen für den notwendigen sozialen Wohnungsbau, für öffentlichen Personalverkehr, Wasser-, und Abwassernetze, für Kitas, Schulen, Schwimmbäder und Straßen. Hierzu ist auf Bundesebene eine ganz andere Verteilung der Steuereinnahmen nötig. Erwähnt sei, dass dies in unserem Nachbarland Dänemark grundsätzlich anders läuft: Hier landet der größte Teil der Steuereinnahmen zunächst bei den Kommunen, danach erst auf höherer Ebene.
- Seit längerem fordern z.B. ver.di und Attac eine Erhöhung des Gesamtsteueraufkommens und des kommunalen Anteils daran von derzeit ca. 12 auf 20 Prozent. Das würde laut Attac 50 Milliarden Euro zusätzliche Mittel für Städte und Gemeinden bedeuten.
- Die Einnahmen über die Gewerbesteuer sind örtlich sehr unterschiedlich und keine zuverlässige Einnahmequelle für die Gemeinden. Es macht die Gemeinden auch leicht erpressbar, für Gewerbe lukrative Grundstücke und Erschließung kostengünstig bereitzustellen (Beispiel Möbel Kraft und Amazon). Wir brauchen also auch eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer.
- All das alleine wird wohl auch nicht reichen. Um die Handlungsfähigkeit der Städte und Kommunen zu erhalten, ist ein kommunaler Schuldenerlass nötig. (Uwe Stahl)

Genossenschaft BürgerEnergie Nord eG:

Energiewende selbst gemacht!

Wer möchte mithelfen, dass mehr Strom aus Erneuerbaren Quellen gewonnen wird? Wer ist der Meinung, dass auch Mieter an der Energiewende beteiligt werden sollten?

Die neugegründete BürgerEnergie Nord eG, kurz BEN stellt sich auf Einladung der Kreisgruppe des BUND und der Bürgerinitiative Klimanotstand am Mo., 30.03.2020 ab 19.30 im Gruppenraum 2 der Pumpe, Kiel vor und informiert über die Beteiligungsmöglichkeiten für die Energiewende in Kiel.

Erneuerbare Energien schützen nicht nur das Klima, sondern verbessern auch die Versorgungssicherheit, schaffen neue Arbeitsplätze und steigern die regionale Wertschöpfung. Der dezentrale Charakter der Erneuerbaren Energien bietet jedem Bürger die Möglichkeit, einen direkten Beitrag zum Umbau der Energieversorgung zu leisten: entweder durch den Bau von Anlagen oder durch eine Beteiligung an Gemeinschaftsprojekten.

Die BürgerEnergie Nord eG ist ein professioneller Errichter und Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von umweltfreundlichem, klimaschonendem Strom und Wärme. Als Partner der Wohnungswirtschaft, von gewerblichen Unternehmen und Stadtwerken, sowie in Kooperation mit Kommunen und anderen Institutionen (z.B. Kirchen) entwickelt sie Projekte und bietet ein rundum Service mit ganzheitlicher Projektumsetzung an, alles im Rahmen einer partizipativen, demokratischen und transparenten Genossenschaftsstruktur.

Die BürgerEnergie Nord eG ist dementsprechend regionaler Energieversorger für regenerativen Strom und Wärme. Die selbst erzeugte Energie (Strom oder Wärme) wird direkt vor Ort verkauft, der Strom wird also nicht in das kommunale Stromnetz eingespeist. Dabei wird das 2017 in Kraft getretene Mieterstromgesetz genutzt. Info unter www.beneg.de
(Ulrike H.)

Volksbegehren zum Schutz des Wassers:

Gesundheit vor Geschäftsgeheimnis


Derzeit läuft das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein. Damit soll unter anderem erreicht werden, dass bei neuen Lizenzen zur Ölförderung und zu Fracking Informationen vom Bergamt an die Feuerwehren herausgegeben werden dürfen. Im Gegensatz zu allen anderen Unternehmen unterliegen die Bergbaubetriebe ausschließlich der Bergaufsicht, so dass die Gemeinden und Kreisverwaltungen in der Regel keine Informationen über auf Bohrplätzen gelagerte und verwendete Gefahrstoffe erhalten. Das wollen wir mit dem Volksbegehren ändern.
Transparenz ist notwendig, damit Leben und Gesundheit der Bevölkerung, von Feuerwehrleuten, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzmitarbeitern in Zukunft einen höheren Stellenwert haben als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Behörden müssen das Recht erhalten, auch ohne Anfrage Informationen z.B. über Gefahrstoffe an die Feuerwehren weiterleiten zu dürfen. Derzeit werden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse immer als wichtiger angesehen, als überwiegende öffentliche Interessen (§ 88a LVwG). Die Unterschriften für das Volksbegehren können nur noch bis zum 2. März 2020 direkt in Rathäusern und Ämtern abgegeben werden. Die zuständigen Stellen sind einschließlich Öffnungszeiten im Rathausfinder zu finden: https://www.rathausfinder.de/1204/search/ Das Unterschriftenformular kann auch direkt ausgedruckt werden: https://vi-wasser.de/files/Unterschriftenbogen.pdf

Hörnbebauung in Kiel:

Sozialer Wohnungsbau im Abseits

Die Versorgungslücke an bezahlbaren Wohnungen liegt bei 23.895*!
Sozialer Wohnungsbau dauert etwas länger!

Das überspringen „bürokratischer Hürden“ bei Luxuswohnen und Hotelneubau wird leicht gemacht!

Während sich Gründung und Ausstattung der KiWog (kommunale Wohnungsbaugesellschaft i. G.) quälend hinziehen, schießen aus der Sicht vieler Kieler Bürger Hotelhochhäuser und quadratisch-praktische Blöcke für Luxuswohnen, Banken- und Versicherungsgewerbe wie Pilze aus dem Boden. So auch in der Hörn-City. Aus „Studieren, Arbeiten und Wohnen“ (Slogan für die Neugestaltung der mit EU-Förderung sanierten Flächen an der Hörn) aus den 90igern, wurde „Arbeiten und weniger Wohnen für Gut-Betuchte und Anleger“.
Das ändert sich auch nicht mit den neuen Plänen nach dem Verkauf an die Baum-Unternehmensgruppe und dem Immobilienunternehmen Meravis, die keine öffentlich geförderten Wohnungen bauen wollen. Auf 11.000 m² sollen bis 2025 200 Wohnungen und Gewerbe entstehen. Das Grundstück kauften sie für 190 Mio. € von Frau Schmid-Sindram, Waterkant Immobilienfond Kiel, die dort damals keine Wohnungen bauen wollte, weil „OB Kämpfer so frech war“ (Schleswiger Nachrichten vom 28.10.2019). Schmid-Sindram kaufte nach der Pleite von Mobilcom-Schmid das Grundstück und den Rohbau am Germaniahafen für 13 Mio. €
Auf dem übrigen Gelände sollen weitere 440 Wohneinheiten (davon 20% gefördert) mit einem Mietpreis von 6-8 €/m² entstehen. Darunter auch Studentenwohnungen im unteren Preissegment.

Vage Versprechungen der beauftragten Architekten wie „optisch ansprechender Form“, „Fassaden, Gebäudehöhen und Grundrisse sollen möglichst vielfältig angelegt werden“ reichen Baudezernentin Doris Grondke schon, trotz Masterplan-Anspruch der Stadt Kiel:
„Bei allen Wohnungsbauplanungen will die Stadt darauf achten, dass der soziale Wohnungsbau einen entsprechend starken Anteil hat. Neben bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten werden aber auch vielfältige, bunte, lebendige Wohnquartiere gebraucht, die für ein Gefühl der sozialen und infrastrukturellen Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen.
Neben dem Mehr an Wohnungen ist es also auch wichtig, Kiel als gut vernetzte und sozial durchmischte Stadt weiterzuentwickeln. Denn Wohnungsbaupolitik ist zugleich auch Sozialpolitik, Stadtentwicklungspolitik und Wirtschaftspolitik.
Das im Masterplan Wohnen für Kiel genannte Handlungsfeld ist entsprechend groß und zeigt, dass Wohnen und Stadtentwicklung nicht nur Bauen ist. Bedarfe und der Wohnungsmarkt sind regelmäßig zu ermitteln und zu beobachten sowie Baupotenziale zu erschließen.“

Wo ist noch Platz für 23.895 fehlende Wohnungen für Menschen mit geringem und mittleren Einkommen?

In Kiel ist der größte Wohnungsbestand (50,9%) in den Jahren zwischen 1949 und 1978 entstanden. Ab 2011 sind 1% neu entstanden! Wegfallende Wohnungsbauförderung, Privatisierung kommunaler Wohnungsbestände und auslaufende Sozialbindung sind der Grund dafür. In Kiel gibt es kaum noch Flächen, die für kommunalen Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Dabei wäre ein hoher Bestand an bezahlbarem Wohnraum ein Garant für ein insgesamt niedrigeres Preisniveau auf dem Wohnungsmarkt.
In Kiel zeigt sich, dass man den sozialen Wohnungsbau nicht der sogenannten Privatwirtschaft überlassen kann, wie es die Stadt im Rahmen des „Masterplan Wohnen“ mit der Wohnungswirtschaft und dem Mieterbund vereinbart hatte.
Vor allem in profitablen Wohngegenden erteilt die Behörde Ausnahmegenehmigungen, obwohl mit der Wohnungswirtschaft vereinbart wurde, dass 30 % des neugeschaffenen Wohnraums Sozialwohnungen sein sollen. Es müssen sowohl Ersatz für die auslaufenden Sozialbindungen als auch Neu- und Ausbau für den jährlichen Zuzug von Studenten und Flüchtlinge nach Kiel mit einem ermittelten Bedarf von 800 Wohnungen geschaffen werden.
Unsere Stadt zahlte 2015 17 Mio. € Wohngeld – das ist vor allem eine staatliche Förderung für die Vermieter. Dies Geld könnte nachhaltig reduziert werden, wenn die Kommunen wieder über eigenen Wohnungsbestand verfügen.
Mieten und Mietnebenkosten steigen vor allem bei kleineren Wohnungen, weil hier zwischen Angebot und Bedarf die größte Lücke klafft, wie das auch die beiden Autoren der Studie nachgewiesen haben.

Kiwog kontra Vonovia & Co.

Um ein Gegengewicht zur gewinnorientierten Wohnungswirtschaft zu bilden, braucht Kiel eine ausreichende Anzahl Wohnungen in kommunaler Hand. Aber das allein wird nicht reichen, denn ohne eine gesicherte Mitbestimmung durch die Mieter und die Kieler Einwohner, die das mit ihren Steuerbeiträgen finanzieren, entstehen keine Gebäude, die sich in das Stadtbild einpassen, innovativ in Ausstattung und Energieeffizienz sind sowie soziale Durchmischung gewährleisten.

All das wird man nicht bei Vonovia & Co. finden. Deren Unternehmensstrategie besteht in der Vermehrung des Kapitals ihrer Anleger und nicht in der Versorgung ihrer Mieter mit gesunden und bezahlbaren Wohnungen.

Was ist zu tun? Das Kieler Bündnis für bezahlbaren Wohnraum hilft !

Beim Bündnis für bezahlbaren Wohnraum melden sich immer wieder Mieter von Vonovia und anderen Wohnungsbaugesellschaften, die über unerträgliche Zustände in den Wohnungen und im Umfeld sowie fehlerhafte Abrechnungen klagen.

Wer ähnliche Probleme hat, der kann sich immer dienstags zwischen 10 und 13 Uhr bei der Mieterberatung in der Hansastr. 48 (Infoladen) beraten lassen.
Das Bündnis ist gern dabei behilflich Mietertreffen zu organisieren, damit man sich zusammenschließen kann, um sich gegen Ungerechtigkeiten oder Missstände zu wehren. Auf ihrer Internetseite findet man einige gute Anregungen: www.bezahlbar-wohnen.org

Neben konkreten Hilfen wird der Protest in die Öffentlichkeit gebracht, Demos organisiert, Info-Veranstaltungen durchgeführt und Fragen an die Ratsversammlung gestellt.

Zum Housing Action Day am 28. März 2020 finden in vielen Städten Aktionen von Bündnissen gegen Wohnungsnot statt. Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum schließt sich an.
Mehr Information über die Organisation dazu unter: www.housing-action-day.net/index.php/deutsch/

Noch immer gilt: „Allein machen sie dich ein!“

*Eine von der Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegebene Studie vom März 2019 untersuchte die Wohnungssituation in 77 deutschen Großstädten. Die Autoren Andrej Holm und Stephan Junker aus Berlin haben in den Städten, darunter auch Kiel, den Bestand an Wohnungen, Ausstattung und Mietpreise, den Bedarf, bzw. die Unterversorgung ermittelt: Deutschland weit sind es rund 1,9 Mio. Wohnungen.

(Eva Börnig)

Ehemaliges Pleite-Objekt von Mobilcom-Schmid an der Hörn.

Kieler Wohnungsgesellschaft:

DGB fordert 15.000 bezahlbare Wohnungen der Kiwog

Der DGB und seine Gewerkschaften fordern mehr, viel mehr bezahlbare Wohnungen, als es die Stadt mit ihrer Kieler Wohnungsgesellschaft plant. Dazu Frank Hornschu, Vorsitzender des DGB Kiel Region:

„Maximal 4.000 Wohnungen der Kiwog sind völlig unzureichend; sie muss mindestens 15.000 bezahlbare Wohnungen haben, um annähernd Einfluss auf das städtische Mietpreisniveau nehmen zu können. Schon heute zahlen rund 40 Prozent aller Haushalte in Kiel mehr als 30 Prozent und etwa 20 Prozent aller Haushalte mehr als 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für ihre Miete (bruttokalt). Das entspricht rund 100.000 Haushalten, in denen etwa 145.000 Menschen leben. Etwa 40.000 Haushalte in Kiel haben nach Abzug der Mietzahlung nur noch ein Resteinkommen, das unterhalb der Hartz-IV-Regelsätze liegt.

Wie soll denn ein Gemeinwesen in unserer Stadt funktionieren, wenn Durchschnittsverdiener wie eine Handwerkerin, Pflegekraft, Polizistin, ein Feuerwehrmann, Busfahrer, Mann der Müllabfuhr es sich nicht mehr leisten können, dort zu wohnen, wo ihre Arbeitsstelle liegt?
Die Stadt Kiel muss jetzt massiv intervenieren, um den aus dem Lot geratenen Immobilienmarkt spekulationsfrei zu bekommen. Intervenieren heißt: Arbeit und Wohnen zusammenzudenken und investieren - in den Bau von bezahlbarem Wohnraum, denn ohne ihn stagniert die Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung und somit die wirtschaftliche Entwicklungsfähigkeit. Erst wenn genügend öffentlicher-sozialer und bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist, werden sich die aus der Kontrolle geratenen Preise normalisieren.“

(Pressemeldung DGB Kiel-Region 14.1.2020)

Kieler Wohnungsbau-Gesellschaft:

Einfluss auf dem Wohnungsmarkt geht nicht ohne Investitionen!

Darüber, dass Kiel wieder eine eigene kommunale Wohnungsbaugesellschaft braucht, herrscht in der Ratsversammlung recht große Einigkeit. Aber über ihren Zweck und ihre Ausstattung gehen die Meinungen auseinander. DIE LINKE möchte eine Wohnungsbaugesellschaft, die ein relevanter Akteur auf dem Kieler Wohnungsmarkt ist.
„Wir brauchen in der KiWoG langfristig einen Bestand von 11.000 bis 15.000 Wohnungen. Nur so kann es gelingen, wieder politischen Einfluss auf die Entwicklung der Mieten zu nehmen!“, erklärt Ratsherr Burkhardt Gernhuber, wohnungspolitischer Sprecher der Ratsfraktion DIE LINKE.
Bislang versuchen Ratsmehrheit und Verwaltung wenn überhaupt, dann über das Instrument der Mietobergrenzen Einfluss auf die Mietpreisentwicklung zu nehmen. Aber das ist nach geltender Rechtsprechung unzulässig. Schließlich sollen die Mietobergrenzen Empfänger*innen von Grundsicherung und Hartz IV ja ermöglichen, angemessenen Wohnraum zu finden. Sie müssen also immer hoch genug sein, damit die Preise auf dem Wohnungsmarkt damit auch bezahlt werden können.
„Einfluss auf die Mietpreise gibt es nicht ohne Investitionen. Eine schlagkräftige Wohnungsbaugesellschaft würde mittelfristig jährlich mindestens 30 Millionen Euro erfordern. Die Ablehnung dieser Investitionen durch die Ratsmehrheit geht voll zu Lasten der Schwächsten in unserer Gesellschaft. Das ist meilenweit entfernt von einer verantwortungsvollen Sozialpolitik!“, kritisiert Ratsfrau Margot Hein, sozialpolitische Sprecherin der Ratsfraktion DIE LINKE.

(12.12.2019, Florian Jansen,
Geschäftsführer der Ratsfraktion DIE LINKE, Kiel)

Landesverfassungsgericht:

Fracking-Verbot im Landeswassergesetz für unzulässig erklärt

Auf Antrag der Volksinitiative zum Schutz des Wassers hat das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht am 6.12.2019 entschieden, dass das vom Bundestag erlaubte „konventionelle Fracking“ nicht durch Landesgesetz verhindert werden kann. Damit steigt die Bedeutung des laufenden Volksbegehrens zum Schutz des Wassers.

Bisher hat die Volksinitiative erreicht, dass Unternehmen für angerichtete Schäden haften müssen und die unteren Wasserbehörden der Kreise einen maßgeblichen Einfluss auf die Auswirkungen auf Gewässer durch Bergbautätigkeit erhalten.

„Wir appellieren jetzt an alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, unser Volksbegehren zu unterschreiben, damit Frackingpläne und andere Gesundheitsgefahren aufgedeckt und durch Protest verhindert werden können“, erklärt Vertrauensperson Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei). „Die Wintershall/DEA-Pläne für neue Ölbohrungen im Wattenmeer sind bis heute unter Verschluss. Fracking-Vorhaben kann man oft nur durch genaues Lesen der Unterlagen enttarnen. Auch Informationen über gelagerte Gefahrenstoffe werden als ‚Geschäftsgeheimnisse‘ bisher geheim gehalten, obwohl Feuerwehr, Ärzte und Krankenhäuser im Katastrophenfall dringend auf sie angewiesen wären.“

Jetzt fehlt noch das Thema Transparenz, weshalb dieses Volksbegehren weitergeführt wird.

Am nächsten Mittwoch steht auf Antrag der SPD-Fraktion das Thema Transparenz auf der Tagesordnung des Landtags. Bisher weigern sich die Landtagsabgeordneten von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, Leben und Gesundheit der Bevölkerung, von Feuerwehrleuten, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzmitarbeiter*innen einen höheren Stellenwert einzuräumen, als Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Wir können diese Haltung nicht verstehen und fordern die Koalition auf, dem Antrag der SPD zuzustimmen.

Hinweis: Das heutige Urteil betrifft nicht das laufende Volksbegehren zum Schutz des Wassers, das der Landtag für zulässig erklärt hat. Mit dem Volksbegehren soll erreicht werden, dass die Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen nicht länger Vorrang z.B. vor dem Schutz der Gesundheit in Katastrophenfällen hat. Die Herausgabe von Unternehmensinformationen zum Schutz vorrangiger Interessen der Öffentlichkeit soll durchgesetzt werden. 80.000 Unterschriften werden benötigt, um einen Volksentscheid über diese Frage durchzusetzen.

Pressemitteilung des Landesverfassungsgerichts zum Urteil:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LVG/Presse/PI/2019_12_06_Urteil_Fracking.html

Das Urteil im Wortlaut:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LVG/Entscheidungen/Dokumente/Urteil_2_18.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Der Vertrauenspersonen des Volksbegehrens
zum Schutz des Wassers - www.vi-wasser.de

Schutz des Wassers:

Was hat das Volksbegehren bisher erreicht?

Im letzten Jahr war die Volksinitiative zum Schutz des Wassers mit über 42.000 Unterschriften sehr erfolgreich, u. a. auch durch eure Unterstützung.

Die Landesregierung hat trotz ihrer ersten Zusage die wichtigen Ziele der Volksinitiative im gesetzlich vorgegebenen Zeitraum nicht umgesetzt. Deshalb haben wir am 2.9.2019 das Volksbegehren zum Schutz des Wassers gestartet. Es ist das bisher fünfte Volksbegehren in Schleswig-Holstein und seit über 10 Jahren wieder das erste. Das wichtigste Ziel der Volksinitiative und jetzt des Volksbegehrens sind der Schutz des Wassers bei Öl- und Gasbohrungen sicherzustellen und Fracking zu verhindern. Konkret fordert das Volksbegehren:

• vollständige Haftung der Öl-/Gaskonzerne für von ihnen verursachte Schäden
• das Recht der Wasserbehörden, die Beseitigung von Schäden anordnen zu können
• sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund
• Schutz vor Verpressung wassergefährdenden Flowbacks bei Ölbohrungen
• Transparenz durch Recht zur Veröffentlichung beantragter Ölbohrungen einschließlich des betroffenen Gebiets und des beabsichtigten Einsatzes der Fracking-Methode
• Recht zur Meldung der von Bergbaubetrieben gelagerten bzw. geförderten Gefahrenstoffe an Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle

Die ersten der o. g. Punkte wurden aufgrund des Drucks des Volksbegehrens von der Landesregierung im November 2019 umgesetzt. Angesichts dessen, dass nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 6.12.19 das Land S.-H. Fracking nicht verbieten kann, ist es umso wichtiger, dass alle Punkte des Volksbegehrens umgesetzt werden.

Wichtig ist, dass
1. Anträge auf Gas- und Ölförderung insbesondere mit dem Einsatz von Fracking veröffentlicht werden, damit wir als Bürger wissen, was auf uns zukommt, und dass

2. alle eingesetzten Gefahrstoffe an die Katastrophenschutzkräfte gemeldet werden, damit bei Unfällen die Feuerwehrleute und andere Helfer sich und die Bevölkerung schützen können.

Für einen Erfolg des Volksbegehrens müssen wir bis zum 2.3.2020 mind. 80.000 Unterschriften sammeln. Das ist viel. Um erfolgreich sein zu können, benötigen wir natürlich die Unterstützung vieler Verbände und aller unserer Mitglieder. Und wir müssen erfolgreich sein, um Fracking so zu erschweren, dass es möglichst nicht eingesetzt wird.

Unterlagen für das Volksbegehren liegen in allen Ämtern und Rathäusern aus und können dort von jedem Wahlberechtigten Schleswig-Holsteins unterschrieben werden. Nach Gesetzeslage kann für ein Volksbegehren in allen öffentlichen Gebäuden aber auch überall gesammelt werden.

Die Bedeutung des Wassers als unser wichtigstes Lebenselement ist uns allen bewusst und häufig zu selbstverständlich. Sauberes Wasser ist für jeden, ob Mensch oder Tier und die gesamte Natur, von essentieller Bedeutung. Durch Öl- und Gasförderung insbesondere durch den Einsatz von Fracking ist jedoch eine Gefährdung der Wasserqualität z. B. durch Erdgas oder durch andere Chemikalien im Grundwasser zu befürchten. Außerdem trägt Fracking maßgeblich zur Klimaerwärmung bei (Untersuchungen in Utah von der University of Colorado), da beim Fracking 4 bis 12% des geförderten Erdgases unkontrolliert in die Luft freigesetzt werden und Methan in den ersten 20 Jahren rund 86-mal so klimaschädlich ist wie CO2.

Deshalb ist ein Erfolg des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers insbesondere für unsere Kinder besonders wichtig.

Vorschläge zur aktiven Unterstützung:
• Du kannst aktiv Unterschriften für das Volksbegehren sammeln? Wir benötigen 50 Aktive, die jede Woche 100 Unterschriften sammeln, oder 100, die jede Woche 50 sammeln.
• Du kannst über deinen E-Mail Verteiler die Kollegen/Freunde/Familie über das Volksbegehren zum Schutz des Wassers informieren und alle bitten, das Volksbegehren zu unterschreiben und für das Volksbegehren mindestens 5 Unterschriften zu sammeln?

Wie wichtig das Volksbegehren ist, zeigt der vermutlich größte Grundwasserschaden in der Geschichte der deutschen Erdölförderung, bei dem in Niedersachsen über Jahre bis Ende 2018 bis zu 220.000 m³ belastetes Wasser ins Grundwasser gelangten, oder die 98 amtlich festgestellten Schadensfälle in Schleswig-Holstein sowie Bohrschlammgruben, die bisher noch nicht saniert wurden und die drei durch Fracking ausgelösten Erdbeben bei Rotenburg im November 2019.

Die vielen auch bei Normalbetrieb durch Fracking verursachten Schäden wie erhöhte Krebsraten, erhöhte Todgeburtsraten oder mit Erdgas verseuchtes Grundwasser in Fracking-Gebieten sind aber das größere Problem, wie Daten aus den USA zeigen.

Wenn jede/jeder das beisteuert, was möglich ist, können wir die erforderlichen 80.000 Unterschriften erreichen. Wir freuen uns über jede Unterstützung zur Sammlung von Unterschriften!

Der Vorstand des Volksbegehrens
zum Schutz des Wassers - www.vi-wasser.de

Nächstes Treffen des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers:
Di., 21.01.2020, 19 Uhr, Pumpe, Haßstr. 22, Kiel, Gruppenraum 2
www.vi-wasser.de + Bündnis Kielwasser

Kiel-Gaarden:

Gegen Mietwucher und Verdrängung

Trotz Kieler Schmuddelwetter beteiligten sich etwa 200 Menschen an der Demo am 2.11.2019 in Kiel-Gaarden gegen hohe Mieten und Verdrängung. Zahlreiche Transparente und Schilder machten darauf aufmerksam, wo das Problem liegt: Die Mieten sind zu hoch, Löhne, Stütze und Renten sind zu niedrig und es gibt keine bezahlbaren Wohnungen mehr.   

Da durfte natürlich auch eine gehörige Kritik am größten Vermieter in Kiel, dem Vonovia-Konzern, nicht fehlen. Auf den zahlreichen Redebeiträgen kam noch mal ganz deutlich zur Sprache, dass betrügerische Nebenkostenabrechnungen ebenso zum Handwerkszeug gehören wie Einschüchterungen, wenn sich jemand wehrt, dass aber ein gemeinsames Vorgehen gegen diese Machenschaften durchaus erfolgreich sein kann. 

Besonders schön war die breite Zustimmung auf der Straße und aus den Fenstern heraus. Lautstarke Sprechchöre wurden mit großem Beifall beantwortet. 

Wenn beim Nächstenmal alle, die unzufrieden sind, mit auf die Demo kommen, dann sind die Gaardener Straßen rappelvoll. Und natürlich noch besser: sich mit der Nachbarschaft austauschen, mal bei den MieterInnentreffen vorbeischauen und gemeinsam und solidarisch gegen diese Zumutungen kämpfen. Gerade die Vereinzelung macht es den Vermietern viel zu leicht, ihre Profite auf unsere Kosten in die Höhe zu treiben. 

Mehr Bilder und Infos unter: www.mietwucher-kiel.de

Attac-Veranstaltung in der Alten MU:

Vom Leben auf Kosten anderer ins gute Leben für alle?

Wo immer man hinschaut – Krisen: Klimawandel, Flucht, Vertreibung, Naturzerstörung, Feinstaub, Mietenwahnsinn, Wirtschaftskrise und viele mehr. Schaut man auf die Zusammenhänge, wird schnell deutlich: All diese Krisen sind eng mit unserer Lebensweise im Globalen Norden verknüpft. Überspitzt gesagt: Wir leben auf Kosten anderer. Anderer Menschen und der Natur. Auch wenn wir es gerne ändern wollen, diese Lebensweise scheint extrem stabil zu sein. Alleine geht’s nicht. Wie kann es also weitergehen?

Eingeladen war der Referent Jonas Lage, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Norbert Elias Center der Europa-Universität Flensburg, Teil des I.L.A. Kollektivs und Mitautor des Buchs: „Das gute Leben für alle – Wege in die solidarische Lebensweise“

Die Attac-Veranstaltung fand in Zusammenarbeit mit der Heinrich-Böll-Stiftung und mit Fridays for Future am 13.11.2019 statt und war mit ca. 100 TeilnehmerInnen im Fahrradkino der Alten Mu gut besucht.

Jonas Lage bezieht sich in seinem Vortrag eng auf unsere alltägliche Lebenswelt und erläutert mit zahlreichen Beispielen das Konzept der “imperialen Lebensweise“. Davon ausgehend stellt er solidarische Alternativen sowie mögliche Wege des Wandels zur Diskussion. Die zentrale Frage ist: Wie überwinden wir das Leben auf Kosten anderer, das sich auch stark in den Auswirkungen des Klimawandels niederschlägt, und wie gehen wir erste Schritte auf dem Weg zum guten Leben für alle weltweit?

Das Buch und die Grafiken/Poster zu dem Vortrag liegen auf der Internetseite https://dasgutelebenfueralle.de als PDF zum Download bereit. Es steht unter der Creative Commons 3.0 (CC BY-NC-SA 3.0 DE) Lizenz zur nichtkommerziellen Verwendung zur Verfügung.  (uws)

Leben und Gesundheit sind weniger wert als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ?

Mit der Verabschiedung des Wasserrrechts-Modernisierungsgeseztes am 13.11.2019 hat das Volksbegehren die Zuständigkeit unserer Kreise für den Schutz des Wassers bei Bohrungen (bisher: niedersächsisches Bergamt), einen sofortigen Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund und die Haftung von Ölkonzernen für Schäden erreicht. 

Diesem großartigen Erfolg war eine jahrelange Auseinandersetzung mit dem Umweltministerium und der Jamaikakoalition vorausgegangen.

Wie beim Start des Volksbegehrens kommuniziert, geht es jetzt in die zweite Phase des Volksbegehrens. 

WIR WOLLEN TRANSPARENZ!

Es fehlt immer noch der sehr wichtige Punkt Transparenz, damit in Zukunft in Schleswig-Holstein z. B. Leben und Gesundheit der Bevölkerung einen höheren Wert erhalten, als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Obwohl seriöse Unternehmen mit dem Auskunftsrecht des Informationszugangsgesetzes keine Schwierigkeiten haben, fürchtet die FDP um den Wirtschaftsstandort, wenn Behörden auch ohne Anfrage über Gefahren und Missstände informieren dürfen.

Alle Schleswig-Holsteiner*innen können mit ihrer Unterstützung des Volksbegehrens darüber entscheiden, ob in Zukunft Leben und Gesundheit wichtiger sind als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

Die Unterschriften können sowohl auf Ämtern und Rathäusern abgegeben, als auch unter https://www.vi-wasser.de heruntergeladen, ausgedruckt und an die angegebene Adresse geschickt werden. Unter dieser Internetadresse gibt es auch umfassende Informationen und einen Rathausfinder https://www.rathausfinder.de/1204/search/ für Sammelstellen für Unterschriften.

Rede für das Volksbegehren zum Schutz des Wassers auf der Fridays-For-Future-Demo am 20.9.2019 auf der Abschlusskundgebung dem Exerzierplatz in Kiel

Mein Name ist Uwe Stahl von der Volksinitiative zum Schutz des Wassers in S-H.

- Wir haben ein großes Problem in S-H:

- Mächtige Ölkonzerne wollen fracken. Mit giftigen Chemikalien holen sie das Öl aus der Erde und verunreinigen dabei unser Trinkwasser.

- Und nicht nur das: Auch Naturschutzgebiete, Tiere und Umwelt sind in Gefahr.

- Mit 1000 Meter tiefen Bohrungen gegen sie durch unser Wasser und behaupten alles sei sicher.

- Aber mindestens 98 Schadstellen gibt es schon aus vergangener Ölförderung in S-H.

- Wir wollen unser Wasser schützen! Es ist unsere Zukunft!

 

- Die Konzerne müssen ihre Arbeitsmethoden und Giftstoffe offenlegen. Es darf dafür keine Geheimhaltung geben und die Konzerne sollen für die Schäden haften.

- Und wir möchten, dass Fracking verboten wird. Wir brauchen keine Ölförderung, damit noch mehr CO2 in die Umwelt geblasen wird. Das brauchen wir nicht!

- Wir dürfen nicht noch mehr unser Klima aufheizen!

- Was meint Ihr denn? Was ist wichtiger für unsere Zukunft? Erdöl oder Wasser?

- Helft uns unser Wasser zu schützen!

 

- Bisher konnten Bürgerinitiativen durch Protest und Widerstand in vielen Gebieten in S-H die Konzerne vertreiben. Z. B. in Prasdorf, in Waabs und zuletzt im Schwedeneck.

- Aber sie kommen wieder! Wenn die Ölpreise steigen, dann wollen sie verdienen und wir und die Umwelt tragen die Folgen. Die Konzerne und Aktionäre nehmen ihre schnellen Gewinne mit. Die wohnen hier nicht, aber sie hinterlassen uns ihr vergiftetes Wasser.

- Das wollen wir nicht! Wir brauchen endlich Gesetze, die unser Wasser zuverlässig schützen. 

 

- Deswegen gibt es unser Volksbegehren zum Schutz des Wassers und wir müssen dafür 80.000 Unterschriften sammeln.

- Wenn wir erfolgreich sind, gibt es eine Volksabstimmung. Dann muss die Landesregierung die Gesetze so ändern, wie es auf unseren Unterschriftenlisten steht. 

- Damit es in S-H keine Ölförderung und kein Fracking gibt und keine weitere Verschmutzung unseres Wassers.

- Unsere Gemeinden und Wasserämter brauchen mehr Rechte und müssen über die Vorhaben der Konzerne informiert werden.

- Helft uns mit Eurer Unterschrift!

Oder falls ihr noch nicht 16 seid: Mobilisiert Eure Eltern und Freunde!

- Sauberes Wasser ist unsere Lebensgrundlage! Dafür lohnt es sich zu kämpfen! Danke schön.

 

Schleswig-Holstein:

Volksbegehren zum Schutz des Wassers gestartet

Am Montag, den 02. September ist in Kiel das Volksbegehren mit großem Schwung und viel Medienresonanz gestartet. Auf der Landespressekonferenz wurde wieder deutlich, dass das Bemühen der Politik, wirtschaftlichen Einzelinteressen den Weg freizuräumen, oft zur Zerstörung unserer Lebenszusammenhänge führt. Fracking für ein wenig Gas, oder Ölbohrungen durch Wasservorkommen hindurch, geht gar nicht. Das Ziel der Zukunft ist, den Verbrauch fossiler Brennstoffe in großem Umfang zu reduzieren.

Mehr Informationen: www.vi-wasser.de

Der OMNIBUS legte mit einem fulminanten Ergebnis los.

So viele Unterschriften hat der OMNIBUS noch nie in so kurzer Zeit gesammelt wie in Kiel. Seit Montag haben sich 1.375 Bürgerinnen und Bürger eingetragen und für einen Volksentscheid im nächsten Jahr ausgesprochen. Das macht überdeutlich, wie sehr den Menschen das Thema am Herzen liegt.

Unser „Rathausfinder“ für Schleswig-Holstein ist am Start

Dabei sein und unterschreiben ist jetzt ganz einfach. Wir haben eine Möglichkeit entwickelt, wie man Eintragungsstellen für das Volksbegehren in seiner Nähe finden kann. Nicht nur die offiziellen Stellen wie Rathäuser oder Bürgerämter, sondern auch alle weiteren Möglichkeiten, wie Bioläden, Buchhandlungen, Copyshops etc. findet man hier. Man muss nicht mehr zufällig Sammlerinnen oder Sammler auf der Straße treffen, sondern man kann sich gezielt aufmachen und das Volksbegehren unterstützen. Alle Ämter und Gemeinden müssen Unterschriftenlisten öffentlich bereithalten

Hier finden Sie Eintragungsstellen in Ihrer Nähe:

Rathausfinder Schleswig-Holstein: https://www.rathausfinder.de/1204/search/

Von 02.09.2019. bis 02.03.2020 müssen 80.000 Unterschriften gesammelt werden, damit endlich ein Volksentscheid über die Verbesserung von Wasserschutz und Transparenz im Bereich von Ölbohrungen stattfinden kann! 

21.09.2019: 5587 Unterschriften vom OMNIBUS gesammelt!

In weniger als drei Wochen haben Werner Küppers und sein OMNIBUS-Team 5587 Unterschriften für das Volksbegehren zum Schutz des Wassers gesammelt. Wir freuen uns sehr über dieses tolle Ergebnis und werden die Initiatoren weiterhin eng begleiten auf ihrem Weg zu über 80.000 Unterschriften bis zum 02.03.2020.

OMNIBUS und Fridays-For-Future in Lübeck 

www.omnibus.org/projekte/volksbegehren-zum-schutz-des-wassers

 Große Unterstützung für das Volksbegehren zum Schutz des Wassers gab es auch auf der Fridays-for-Future-Demonstration am 20.9.2019 in Kiel und auf dem Klimacamp am 22.9. an der Kiellinie, die von der BI Klimanotstand Kiel mit Unterstützung der Stadt Kiel organisiert wurde. Unsere Aktivisten konnten an 2 Tagen mind. 2500 Unterschriften sammeln.

WARUM IST DAS VOLKSBEGEHREN WICHTIG?

Im Bereich Wasserschutz will das Volksbegehren erreichen:

besserer Schutz vor Verpressung wassergefährdenden Flowbacks bei Ölbohrungen

Zuständigkeit unserer Kreise für den Schutz des Wassers bei Bohrungen (bisher: niedersächsisches Bergamt)

sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund

Haftung von Ölkonzernen für Schäden

Im Bereich Unternehmenstransparenz will das Volksbegehren erreichen: Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden soll es zukünftig rechtssicher erlaubt sein, im überwiegenden öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfrage Informationen beispielsweise der folgenden Art weiterzugeben oder zu veröffentlichen, die bisher als „Geschäftsgeheimnisse“ geheim gehalten werden:

Beantragte Ölbohrungen einschließlich des betroffenen Gebiets und des beabsichtigten Einsatzes der Fracking-Methode

Meldung gelagerter bzw. geförderter Gefahrenstoffe an Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle

Veröffentlichung mutmaßlicher Korruptionsfälle bei Baugenehmigungen, Grundstücksverkäufen oder Auftragsvergaben

Aktuelle Infos und Unterschriftenlisten: www.vi-wasser.de

AKTUELLER HINWEIS: Di., 01.10., 10 Uhr, Schleswig, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, Saal 6 – Öffentliche Verhandlung des Landesverfassungsgerichts zu der Frage, ob die Volksinitiative ein landesweites gesetzliches Fracking-Verbot fordern darf.