Daten/Fakten  

   

Bundestagsfraktion DIE LINKE:

Landesregierung macht Druck für den Bau Pipeline LNG Brunsbüttel

Wie die Deutsche Umwelthilfe berichtet setzt das Land Schleswig-Holstein Menschen mit Duldungsanordnungen unter Druck, Baumaßnahmen für die geplante Gas-Pipeline für das LNG-Terminal in Brunsbüttel auf ihren Grundstücken zuzulassen. Grundlage sind ungeprüfte Zahlen der Gasindustrie und ein nach Angaben der Landesregierung selbst bereits jetzt obsoleter Termin für den Bau der Pipeline.

„Die Landesregierung erledigt das Geschäft der Gasindustrie ohne die zugrunde gelegten Zahlen aus der Industrie selbst überhaupt zu prüfen oder einen realistischen Termin dafür als Grundlage zu haben. Das ist Politik für Lobbyinteressen, die sich gegen die Interessen der Menschen im Land richtet, den Import von klimaschädlichem Fracking-Gas vorantreiben soll und für eine Regierung, die sich gerne als Vorreiter im Klimaschutz darstellt unterirdisch ist“, sagt Lorenz Gösta Beutin, Bundestagsabgeordneter der LINKEN aus Kiel und klima- und energiepolitischer Sprecher seiner Fraktion. „Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass die Duldungsanordnungen zurückgenommen werden. Die Pipeline und das Terminal sind Teil einer verfehlten Politik, die mitten in der Klimakrise nicht davon abgeht das Geschäft mit dem Import von Fracking-Gas zu fördern.“

O-Ton von Lorenz Gösta Beutin, klima- und energiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE zur Meldung, dass die Landesregierung Schleswig-Holstein Druck auf Grundstückseigner für den Bau der Gas-Pipeline des LNG-Terminals Brunsbüttel ausübt.
(22.10.2020, www.lgbeutin.de)

Modern Monetary Theory (MMT):

Neues neoliberales Finanzmodell ist keine Lösung

Ein modernes Finanzmodell mit dem Namen Modern Monetary Theory (MMT) soll als die Lösung für alle Finanz- und staatspolitischen Probleme in der vorherrschenden Wirtschaftsform dienen.

Geld könne von der Zentralbank unbegrenzt zur Verfügung gestellt werden und bräuchte nur über Staatsanleihen (zur Sicherheit) bei den Banken geliehen werden und der Staat kann dann alles investieren, bzw. das Geld an die Wirtschaft über Investitionen ausschütten, die dann Arbeitsplätze schafft, was die Arbeiter dann zum unbegrenzten Konsum anregt, wenn sie nur gut genug bezahlt werden. Die Banken würden dann über Zinsen auch noch dran verdienen. Der Staat könne sich also bedenkenlos in beliebiger Höhe verschulden und Steuern, wie z.B. eine Vermögenssteuer, bräuchte man auch nicht, das würde nur die Wirtschaft belasten.

Nicht hinterfragt wurden die Werte/staatliches Eigentum, die hinter den Staatsanleihen stehen und es wird bestritten bzw. gar nicht erörtert, ob diese Art der Geldwirtschaftspolitik zu einer Inflation führt.

Auch die Exportüberschüsse von einigen reichen Ländern, wie Deutschland wären kein Problem, weil es ja nur um unterschiedliche Vorzeichen/Zahlen in einem ansonsten ausgeglichenen Finanzsystem gehe. Dabei wäre es allerdings wirklich interessant, wie die europäische Zentralbank es trotz Krise und zinslosen Krediten in Milliardenhöhe es bisher geschafft hat, eine Inflation zu verhindern. Mit welchem Finanztrick das heute möglich ist, das wäre wirklich interessant.

Maurice Höfgen hat dazu ein Buch („Mythos Geldknappheit“) geschrieben und stellte kürzlich in einer online-Konferenz mit Attac die Finanztheorie unter dem Thema vor: „Corona – und plötzlich ist doch Geld da – Ran an Klimaschutz, Bildung und Gesundheit“. Also alles kein Problem.

Die Realität wurde in dem Vortrag aber nicht betrachtet und die sieht leider ganz anders aus. Das staatliche Eigentum wurde in den letzten Jahren massiv privatisiert und es ist kein Ende abzusehen.

Große Bereiche der Daseinsvorsorge und grundsätzliche gesellschaftliche Aufgaben wurden der Profitwirtschaft übergeben: Die Post wurde privatisiert. Die Telekommunikation wurde großen Konzernen übereignet. Die Bahn wurde teilprivatisiert. Das Gesundheitswesen wurde zum größten Teil privatisiert und der Druck auf die staatlichen Krankenhäuser und das Gesundheitswesen wächst. Über die Bundesnetzagentur wurden sämtliche Stromnetze dem liberalisierten Markt übergeben und der Wettbewerb wurde derart vorangetrieben, dass es nur noch wenige Stadtwerke gibt, die komplett im Besitz der Kommunen sind. Funkfrequenzen wurden verkauft, Gasnetze liberalisiert und beim Wasser steht es mit der Privatisierung auf der Kippe.
Der Exportüberschuss einzelner Länder führte im Gegenzug bei den verschuldeten Ländern zu Opfern bei der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung und die Zwangsprivatisierungen staatlicher Betriebe war eine Forderung der europäischen Zentralbank (siehe Griechenland) wenn sie denn den armen Ländern Geld gibt.

Bei den Städten und Kommunen sieht es noch schlechter aus. Die Unterfinanzierung der Kommunen (sie bekommen nur 12% der Einkommensteuer und immer weniger Gewerbesteuer) haben sich in den letzten 20 Jahren (parallel zur Gründung von attac) dermaßen verschuldet, dass sie, um weiterhin Kredite von den Banken zu erhalten, grundlegende Betriebe der Daseinsvorsorge verkauft haben.
In Kiel waren es die Stadtwerke, der Öffentliche Personalverkehr und der Kommunale Wohnungsbau in der Zeit des neoliberal hörigen OB Gansel. In der Folgezeit wurde viel gespart und Investitionen hinausgeschoben, so dass Schulen, Bäder und Abwasserkanäle, Straßen usw. verlotterten. Hinzu kam dann noch die vom Land und Bund vorgeschriebene Schuldenbremse, die Investitionen verhinderte.
Gebracht hat das alles nichts. Der Kieler Stadthaushalt ist jetzt noch höher verschuldet, als je zuvor und es wurde in der vorgeschriebenen Konzernbuchhaltung und mit Abschreibungen und Vermögen hin- und hergedreht um den Stadthaushalt schönzureden. Erneut hat nun die Stadtverwaltung festgestellt, dass sie das Problem nicht aus eigener Kraft lösen können.
Der Öffentliche Personalverkehr wurde zwar durch Protest von Attac und ver.di wieder mit großen Opfern rekommunalisiert. (Ansonsten wäre es noch schlimmer gekommen, so kann die Stadt noch ein bisschen die Fahrpreise und Qualität beeinflussen.)
Gefahren lauern aber bei Überschuldung jetzt durch weitere Privatisierungen z.B. des Städtischen Krankenhauses und des Kieler Hafenbetriebes. (Dies sind meines Wissens noch die einzigen wertvollen Betriebe, die die Stadt hat, auch wenn sie keine Gewinne machen. Die Abwasserprivatisierung war auch lange Zeit im Gespräch.)
Zur aktuelle Debatte im Kieler Rat um den Haushaltsentwurf für 2021 habe ich untersucht um die Situation festzustellen und eine Stellungnahme geschrieben. Die Stadt will/muss in den nächsten Jahren viel investieren um die Schulen, Straßen, Wohnungsbau, Abwasser für die Daseinsvorsorge zu erhalten. Sie hält sich glücklicherweise nicht an die Schuldenbremse und verschuldet sich noch mehr. Das Vermögen der Stadt (Eigentum aller Bürgerinnen und Bürger) sinkt aber auf Null und die Stadt gehört nun schon lange den Banken.

In der letzten LinX vom Dezember 2020 haben wir die Situation um den Kieler Stadthaushalt erneut dargestellt: „Haushaltsentwurf 2021: Kieler Ratsversammlung will starke Investitionen statt Schuldenbremse.“ Nachzulesen unter:
https://linx01.sozialismus-jetzt.de/component/content/article/62-uncategorised/3571-12-2020-kieler-ratsversammlung-will-starke-investitionen-statt-schuldenbremse.html?Itemid=28

Aber das alles ist nach der modernen neoliberalen Finanzpolitik mit dem Namen MMT egal, denn Geld ist ja genug da. Man muss es nur (von der Zentralbank über den Kauf von Staatsanleihen) leihen und es ergibt sich dabei nur ein positives Geld-Guthaben bei den Banken, die dann mehr Kredite geben können. Das klingt sehr freundlich und moderne Finanzmanager haben den Kapitalismus angeblich voll im Griff. So auch z. B. beim Green New Deal. Hier soll für den Umweltschutz massiv investiert werden.

Aber die Frage am Ende bleibt dann: Wem gehört es (und wer verdient daran)?
Am Beispiel der Windkraft sehen wir das klar: Die Konzerne, die durch Kohle und Atomstrom und durch die Liberalisierung des Marktes viel verdient haben, investieren in Offshore-Windkraft und großen Solaranlagen: Sie besitzen die Energieversorgung, wie auch die Netze. Die Abhängigkeit der Verbraucher von den Energiekonzernen nutzen sie für ihre Maximalprofite. Kommunale und bürgernahe Kontrolle der Energieversorgung als Daseinsvorsorge geht verloren oder wird verhindert (siehe Stadtwerke).
Ähnliches würde die Modern Monetary auch für Bildung und Gesundheit bewirken. Es wird nicht erkannt bzw. verschwiegen, dass alles den Gesetzmäßigkeiten des neoliberalen Marktes und der Profitwirtschaft untergeordnet ist. Der Staat und die Bevölkerung werden enteignet und dem neoliberalen Markt ausgeliefert. Die steuerfinanzierte Daseinsvorsorge geht so immer weiter verloren.
Nicht eine moderne Finanztheorie ist hier meiner Meinung nach die Lösung, sondern leider nur der schwere Weg in eine Wirtschaftsform im Interesse des Gemeinwohls ohne profitorientierte Wertabschöpfung, die allen Menschen eine Arbeit und ein gesichertes Einkommen und gute Daseinsvorsorge ermöglicht.
Aber um die Auswirkungen in unserer an Kapitalakkumulation orientierten Gesellschaft etwas abzumildern, wäre eine Vermögenssteuer und eine Finanztransaktionssteuer zum Wohle der Bürger, wie bei der Gründung von Attac gefordert, nötig. Außerdem bräuchten die Kommunen wesentlich mehr Geld um aus der Privatisierung wieder herauszukommen. Laut Bundesministerium der Finanzen 2019 erhalten die Gemeinden 15 Prozent von dem Aufkommen der Einkommensteuer und 12 Prozent von der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Davon ist aber offensichtlich bisher nicht viel bei den Kommunen angekommen.
Demgegenüber sieht es in den skandinavischen Ländern sehr viel besser aus. Die Einkommensteuer deckt z. B. in Finnland 40 Prozent der kommunalen Ausgaben. (Uwe Stahl)

Hierarchie der Banken, Buchgeldkonten, Zentralbankgeldkonten sowie Buchgeldschöpfung und Schöpfung von Zentralbankgeld.
Grafiken: Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Geldsch%C3%B6pfung)

 

Eine grundsätzliche Kritik an der Modern Monetary Theory gibt es in der jungenWelt:
„Der Gott aus der Druckmaschine“, 4.12.2020 von Alfred Müller

https://www.jungewelt.de/artikel/391864.kritik-der-politischen-%C3%B6konomie-der-gott-aus-der-druckmaschine.html?sstr=MMT

Haushaltsentwurf 2021:

Kieler Ratsversammlung will starke Investitionen statt Schuldenbremse

Auf der nächsten Ratsversammlung am 10. Dezember 2020 soll der Haushaltsentwurf für 2021 beschlossen werden. Ein Jahresfehlbetrag von rund 57 Mio. Euro ist bereits eingeplant und gehofft wird im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf eine Unterstützung und Stärkung der Kommunen durch Förderprogramme aus Bund und Land.

Die Stadt will trotz Corona nicht auf dringend nötige Investitionen verzichten, so dass mit rund 139 Mio. EUR die ursprünglich von der Landesregierung beschlossene Schuldenbremse ignoriert wird. „Es wäre falsch, jetzt gegen die Krise einsparen zu wollen!“ so die Meinung des Stadtkämmerers Christian Zierau.
Er ergänzt: „Der im November 2019 von der Ratsversammlung mit großer Mehrheit gefasste Grundsatzbeschluss für eine nachhaltige Finanzwirtschaft schafft die Grundlagen für eine Finanzstrategie mit klaren Schwerpunktsetzungen und Entwicklungspfaden. Dieser Kurs mit moderatem Stellenaufwuchs, mehr Wirksamkeit und starken Investitionen wird sich in der Krise auszahlen.“

Weil der Stadthaushalt 2020 durch allerlei Abschreibungstricks mit einem Überschuss von ca. 1,2 Mio. EUR beschlossen wurde (der endgültige Haushaltsabschluss liegt noch nicht vor), blieb er nach dem überraschend positiven Haushaltsabschluss 2019 genehmigungsfrei. Damit ist es jetzt vorbei. Die Haushaltsabschlüsse der nächsten Jahre werden wieder im Minus sein und damit ist auch der Kieler Haushalt durch die Kommunalaufsicht der Landesregierung zu genehmigen. In der Vergangenheit mussten deshalb geplante Investitionen gekürzt werden und wurden auf 10 Mio. begrenzt. Wichtige Investitionen im Abwasser- und Schulbereich wurden dadurch verzögert.
Die Unterfinanzierung des Stadthaushalts hindern die Stadt schon seit längerem daran notwendige Renovierungen u. a. in Schulen, Schwimmbädern oder Kanalisation durchzuführen. Die Ursache der Unterfinanzierung liegt im wesentlichen in einem zu geringen Gemeindeanteil an den Einkommens- und Umsatzsteuereinnahmen (vom Bund), der zzt. nur bei 13 Prozent liegt.

Hinzu kommen konjunktur- und krisenbedingte Einbrüche bei der Gewerbesteuer und mangelnde Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich (vom Land). Andererseits gibt es mehr Aufgaben für die Kommunen, für die es nur geringen oder keinen Ausgleich vom Bund gibt, wie z. B. Mehraufwendungen durch soziale Leistungen, coronabedingte Aufwendungen im Gesundheitswesen, Kinderbetreuung, Sozialhilfe, Personalausgaben und Flüchtlingsunterbringung.
Zitat aus dem Vorbericht des Haushaltsentwurfs: „Ungeachtet und unabhängig von den Auswirkungen der Corona-Pandemie steht die Landeshauptstadt Kiel – wie auch andere Kommunen – ohnehin schon vor weiter zunehmenden Anforderungen bzw. höheren Aufwendungen. Diese stellen sich insbesondere im Bereich der Personal- sowie Sozialtransferaufwendungen, bei der Kinderbetreuung, im Bereich der sozialen Hilfen und nach wie vor auch in der Betreuung und Integration von Geflüchteten und anerkannten Asylbewerbern dar.“

Höhere Verschuldung eingeplant

Von der Landesregierung gibt es die Vorgabe, dass sich die städtischen Investition jährlich bei etwa max. 10% des Haushaltsvolumes bewegen sollten, was dann rund 115 Mio. Euro wären. Die Stadt plant jetzt insgesamt mit 139 Mio. neuen Krediten und Fördermitteln. So sollen dann die Vermögenswerte der Stadt zukünftig erhalten bleiben.
Für die Stadt bedeutet das dann aber weiter zunehmende Verschuldung, die von 613 Mio. Anfang 2021 bis auf 913 Mio. Euro Ende 2024 steigen soll. Gerechnet wird gleichzeitig mit einen jährlichen Defizit des Stadthaushaltes von ca. 60 Mio., das bis 2024 voraussichtlich auf 423 Mio. Euro steigen wird.
Das Eigenkapital der Stadt (Das städtische Eigentum aller Kieler Bürgerinnen und Bürger – es wurde mit Einführung der Konzernbuchhaltung 2009 einmalig ermittelt und auf 457 Mio. bilanziert.) soll im gleichen Zeitraum von 298 Mio. auf ca. 50 Mio. bis 2024 sinken.
Wenn man die langfristigen Kredite und das Defizit der Stadt Kiel zusammen betrachtet, ergibt sich bis 2024 eine Gesamtverschuldung von 1.335,6 Mio. EUR.
Kurz und knapp zusammengefasst könnte man behaupten, die Stadt gehört den Banken.

Diese Entwicklung und die tatsächliche Verschuldung der Stadt haben wir in den letzten Jahren in der LinX immer wieder versucht offenzulegen, um die Aufmerksamkeit darauf zu richten, wie die Städte gezielt ausgehungert werden. Siehe zuletzt den Bericht zum Stadthaushalt 2020 in der LinX Ausgabe März 2020: (https://linx01.sozialismus-jetzt.de/component/content/article/62-uncategorised/3443-03-2020-stadthaushalt-kiel-2020.html?Itemid=28)

Ein großer Teil der Städtischen Vermögenswerte, die Stadtwerke Kiel und die kommunale Wohnungsbaugesellschaft, sind ja bereits unter der Regie von OB Gansel privatisiert worden, um den Haushalt zu retten. Genützt hat das wenig, wie man jetzt sieht. Im Gegenteil, gerade gibt es auf dem sozialen Wohnungsmarkt bitter nötigen Nachholbedarf und ein Einfluss der Klimaschutzstadt Kiel auf die Energieversorgung ist kaum noch möglich. Die notwendige Rekommunalisierung der Stadtwerke wurde verpasst, es fehlte das städtische Eigenkapital und der politische Mut.

Was will die Stadt sein: Kinderfreundlich, Klimaschutzstadt, Kreative Stadt, Soziale Stadt

„OB und Kämmerer setzen auf eine breite Unterstützung der Ratsversammlung, um in der Krise ein starkes Signal zu setzen: Zusammenhalt!“, so heißt es in der Pressemitteilung „Investieren gegen die Krise“ des Kieler Stadtkämmerers.

An Mut fehlt es nun anscheinend nicht mehr. Investiert werden soll in Kinderbetreuung, Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur, Klimaschutzmaßnahmen, Bau von Feuer- und Rettungswachen, Modernisierung der Verwaltung (eine „Smart City“, was immer sich dahinter versteckt), Schulbau, Sporthallen und Sanierungen.
Der Weg in der Vergangenheit war oftmals gekennzeichnet durch die Methode: „Lieber verfallen lassen und dann neu bauen“. Insbesondere bei den Schwimmbädern und Schulgebäuden waren die Auswirkungen in Kiel katastrophal. Einiges wurde auch über Privat Publik Partnership durchgeführt, eine besonders vom Bürgermeister Todeskino bevorzugte Methode, die leider alles doppelt so teuer macht, was von der Politik aber besser nicht hinterfragt wurde.

Die größten Investitionen in Kiel

Neuerdings sind Investitionskorridore eingerichtet worden, vielleicht um eine Überschaubarkeit der Entwicklung über die nächsten Jahre zu erleichtern.

Die größten Investitionen nach Korridor
(in Klammern die Gesamtinvestitionen bis 2024):
1. Infrastruktur/Verkehrsflächen: 29,5 Mio. (138,8)
2. Schulen/Sporthallen: 17,9 Mio (97,9)
3. Stadtentwicklung/Städtebau: 16,4 Mio. (110,0)
4. Öffentliche Sicherheit und Ordnung: 12,6 Mio. (39,8)
5. Sozialer Wohnungsbau: 9,4 Mio. (19,7)
6. Kinder/Jugend: 8,1 Mio. (33,4)
7. Kommunalbau: 7,3 Mio. (42,4)
8. Digitalisierung: 5,7 Mio. (26,5)
9. Klimaschutz: 5.0 Mio. (20,4)
10. Tourismus/Wirtschaft/Kultur: 4,8 Mio. (9,9)
11. Sportförderung: 3,1 Mio. (4,6)
12. Öffentl. Grün/Friedhöfe: 2,0 Mio. (10,3)

Die größten Einzelposten 2021:
- Erwerb von Grundstücken (MFG5-Gelände?) (9,0) - Feuerwache Nord (7,8) - Kommunaler Wohnungsbau (7,3) - Sanierung Kieler Schloss (5,5) - Kiellinie (4,0) - Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (3,5) - Digitalisierung Schulen (3,3)

Kiel Verschuldung Kredite 2024

Grafik: Die Schuldenlage der Stadt Kiel – langfristige Kredite bis 2024
Quelle: Vorbericht Haushaltsentwurf 2021, Seite 30, www.kiel.de/haushalt

Nachhaltige Finanzwirtschaft?

„Nur mit einem nachhaltig angemessenen Investitionsniveau kann der Werterhalt des städtischen Vermögens gesichert und dem umfangreichen Investitions- und Sanierungsstau erfolgreich begegnet werden.
Neben einem angemessenen Investitionsniveau darf aber auch – ungeachtet der besonderen Corona-Situation und Entwicklung – nicht vernachlässigt werden, dass die Kommunen und damit auch die Landeshauptstadt nach wie vor dringend einer auskömmlichen Finanzierung bedürfen. Die Einigung auf den „neuen“ kommunalen Finanzausgleich sowie auf einen Stabilitätspakt sind wichtige und richtige Schritte in diese Richtung.“ Zitat aus dem Haushaltsentwurf.
Die Landesregierung kontrolliert zukünftig den Kieler Haushalt und das nennt sich dann kommunale Selbstverwaltung.

Kommentar:

Es wird wohl allein mit einem Finanzausgleich nicht gelingen, wenn nicht auf Bundesebene eine bessere Finanzausstattung der Kommunen gewährleistet wird. Nur über einen höheren Prozentsatz an der Einkommens- und Umsatzsteuer auf mind. 20 Prozent könnte dies erreicht werden.

Die Hoffnung der Kommunen mehr Einnahmen über Steigerung der Gewerbesteuer zu erreichen ist eine Illusion. Gewerbegebiete und Infrastruktur für Gewerbe erfordern erhebliche Investitionen der Kommunen. Die Gewinne werden vor allem auf den globalen Märkten und auf dem Finanzmarkt realisiert. Hier könnte mit einer Finanztransaktionssteuer wie sie schon bei der Gründung von ATTAC gefordert wurde, von mind. 1% das Finanzvolumen für die Kommunen zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger abgeschöpft werden, so dass ausreichend Finanzmittel für die kommunale Daseinsvorsorge zur Verfügung stehen.

(Uwe Stahl)

Kritik von Attac:

Die Personalnot in Krankenhäusern ist Folge der jahrelangen Sparpolitik infolge der Ökonomisierung und Profitorientierung!

Durch Lockdown-Maßnahmen wird versucht, die Kurve der an Corvid-19-Erkrankten möglichst flach zu halten, um das Gesundheitssystem vor einem Kollaps zu bewahren. Denn durch die Coronakrise wird der Mangel an Pflegekräften besonders auf Intensivstationen offensichtlich.

Zwar wurden schnell zusätzliche Intensivbetten und inzwischen auch Beatmungsgeräte bereit gestellt, doch es fehlen ausreichend qualifizierte Pflegefachkräfte, um die besonders Pflegeintensiven Corvid-19 Patient*innen zu versorgen!
Dies wird zwar zunehmend öffentlich auch so gesagt, allerdings wird die Ursache für den Mangel an Pflegepersonal nicht benannt, nämlich ein massiver Abbau der Pflegepersonalstellen, um Kosten zu sparen!
Schon in Vor-Corona-Zeiten mussten teilweise bis zu 20 % der Erwachsenen- und Kinder-Intensivbetten abgemeldet werden, weil das dafür notwendige qualifizierte Personal fehlte! Die Folge waren oft lebensgefährliche Verzögerungen einer Intensivbehandlungsmöglichkeit.

Wie konnte es in unserem medizinisch so hoch entwickelten Land so weit kommen?

Die Personalnot im Pflegebereich ist die direkte Folge der seit Jahren herrschenden Sparpolitik im Pflegebereich durch die zunehmende Ökonomisierung und Profitorientierung der Krankenhäuser!

Dabei durften Krankenhäuser vor 1985 keine Gewinne machen! Es herrschte wie bei Schulen, Museen oder der Feuerwehr das Prinzip der echten Selbstkostendeckung durch duale Finanzierung, d.h., die Länder waren für die Investitions- und die Krankenkassen für die Betriebskosten zuständig. Doch entsprechend dem neoliberalen Credo in der Wirtschaft, dass der Markt alles regle, zog sich der Staat immer mehr aus der Finanzierung zurück, die Krankenhäuser wurden zunehmend marktwirtschaftlich ausgerichtet. Deshalb mussten die Investitionskosten nun durch Einsparungen bei den Betriebskosten, und hier besonders der Personalkosten, aufgefangen werden: Es kam zu massiven Stellenstreichungen, besonders im Pflegebereich! Zum Vergleich: In Deutschland muss eine Vollzeitpflegefachkraft in der Tagesschicht durchschnittlich 13 Patient*innen versorgen, in Norwegen dagegen sind sind es nur gut 5 Patient*innen, in England, dessen marodes National Health System NHS oft angeprangert wird, sind es immerhin durchschnittlich 8,6 Patient*innen/Pflegekraft. Untersuchungen zeigen, dass eine Erhöhung der Zahl der zu versorgenden Patient*innen/Pflegekraft von 6 auf 7 bereits ein deutlich erhöhtes Risiko für Fehler, Infektionen, Kreislaufkomplikationen und sogar eine erhöhte Sterblichkeit zur Folge hat.

Seit 1990, nachdem nicht mehr mit dem sozialistischen System konkurriert werden musste, kam es zu einer zunehmenden Ökonomisierung und Kommerzialisierung der Daseinsvorsorge. Doch Solidarsysteme eignen sich nicht für eine Wettbewerbssteuerung.
Da die Krankenhäuser rote Zahlen schrieben, waren die Kommunen verführbar, sich durch die Privatisierung der Krankenhäuser Erleichterung zu erhoffen. So stieg die Zahl privater Kliniken und zunehmend größerer privater Krankenhauskonzerne stark an.
Die Abschaffung des sozialstaatlichen Selbstkostendeckungsprinzips war die Voraussetzung dafür, den Krankenhaussektor zu ökonomisieren und zu einem lukrativen Geschäftsfeld für Investoren zu machen. – Inzwischen werden sogar ambulante Versorgungszentren als Gewinn-trächtige Investitionsmöglichkeiten für Aktionäre entdeckt.

Die Wende zum neoliberalen Umbau machte Gesundheit zur Ware und beförderte eine Zweiklassenmedizin.

Im Jahr 2004 sollte mit dem Fallpauschalsystems (DRGs = Diagnose Related Groups) ein Steuerungsinstrument zur Kostensenkung eingeführt werden. Jedoch kam es nach kurzer Zeit stattdessen zu einer massiven Kostensteigerung. Die Ursache dafür liegt nicht nur in den teureren technischen Untersuchungsmethoden und der älter werdenden Bevölkerung, sondern die Steigerung der Kosten um das Zwei- bis Dreifache ist vor allem eine Folge der Fallzahlsteigerungen.
Das Fallpauschalen- oder DRG-System vergütet nämlich je nach Diagnose einen Festpreis. Diese DRG-Vergütung umfasst die gesamte Behandlung, unabhängig von der Behandlungsdauer. Ist ein Patient kürzer stationär, macht das Krankenhaus Profit, muss er länger behandelt werden, bedeutet das Verlust. Das heißt, um „wirtschaftlich“ zu arbeiten, müssen möglichst viele Patient*innen in möglichst kurzer Zeit behandelt werden.
Deshalb versuchten insbesondere private Kliniken, relativ gesunde, unkomplizierte Patient *innen mit „lukrativen“ DRG-Diagnosen, d.h. Fällen, bei denen ein Gewinn zu erwarten ist, zu behandeln. Private Kliniken spezialisierten sich so z.B. auf sehr gut vergütete Knie- und Hüftgelenksendoprothesen-Operationen, während die kommunalen Häuser teure, „unrentable“ Abteilungen, Notaufnahme, Geburts- und Kinderstationen bereit halten müssen.
Das DRG-System kann sich auch auf die Art der Behandlung auswirken. So wird z.B. eine Kaiserschnittentbindung höher vergütet als eine oft sehr Personal- und Zeit-aufwendige (und dadurch teurere) natürliche Geburt. Die Folge ist, dass die Zahl der Kaiserschnittentbindungen seither deutlich zugenommen hat.
Da die Personalkosten mit ca. 60% den größten Anteil an den Betriebskosten ausmachen, wurde massiv Personal abgebaut (51.000 Stellen!). Dies, verbunden mit dem ständigen Stress und der Hektik sowie der Zunahme an Bürokratisierung, die für eigentliche pflegerische Aufgaben kaum mehr Zeit lassen, führt zu Resignation, häufigen Krankmeldungen, zu Burnout, Arbeitszeitreduzierung, Kündigungen oder Frühberentungen, wodurch die Personalknappheit weiter verstärkt wird. Pflegekräfte müssen dann ständig wieder aus ihrer Freizeit für ausfallende Kolleg*innen einspringen und Zusatzschichten machen, was zusätzlich die Belastung und den Frust erhöht. Um ihre Arbeitszeit besser strukturieren zu können, arbeiten deshalb zunehmend Pflegekräfte über Leiharbeitsfirmen, was für die Kliniken aber wiederum teurer ist.
Zwar wird seit Anfang 2020 versucht, dem entgegen zu steuern, indem die Personalkosten des direkten Pflegebereichs („Pflege am Bett“) aus den DRG-Budgets ausgegliedert wurden und ab Januar 2021 soll ein Pflegeuntergrenzengesetz dem Personalmangel, besonders auf den Intensivstationen, entgegen wirken. Es ist jedoch zu befürchten, dass nicht ausreichend qualifiziertes Personal gefunden werden kann. Es fehlen ca. 40. - 80.000 Pflegekräfte, die auch durch Anwerbungen ausländischer Pflegekräfte nicht ersetzt werden können. – Ganz abgesehen davon, dass diese Pflegekräfte in ihren Herkunftsländern dann fehlen.

Das Fallpauschalensystem (DRG-System) war der Trigger des Personalabbaus in den letzten 15 Jahren. Es muss abgeschafft werden!

Eine bessere Vergütung der Pflegetätigkeiten ist wichtig, aber solange sich die Arbeitsbedingungen nicht ändern, wird der in allen Bereichen bestehende Personalmangel nicht behoben werden können! Da hilft kein Applaudieren, so anerkennend und unterstützend diese Geste während der ersten Coronawelle auch war.

Krankenhäuser dürfen keine betriebswirtschaftlichen Gewinne erzielen! Die Daseinsvorsorge gehört in die Öffentliche Hand!

In Kiel hat sich seit einigen Jahren das „Kieler Pflegebündnis“ gebildet. Es ist ein offenes Bündnis von Vertreter*innen von Gruppen (z.B. Attac Kiel, IPPNW Kiel), von Ver.di, Pflegekräften, Ärzt*innen und anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen sowie Betroffenen und am Thema Interessierten.

KH statt Fabrik Broschuere 2020 1

Außerdem gibt es ein bundesweites Bündnis „Krankenhaus statt Fabrik“, das unter dem gleichen Titel eine hervorragende Broschüre mit eindrucksvollen Grafiken herausgebracht hat, die als PDF aus dem Internet herunter geladen werden kann:
https://www.krankenhaus-statt-fabrik.de/53187

Eine Zusammenfassung dieser Broschüre gibt es hier als PDF.

Die Kieler Gruppe der IPPNW hat sich diesem Bündnis, in dem u. a. Attac, Verdi und der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte vertreten sind, als Unterstützerin angeschlossen. Dies können auch andere Gruppen oder Einzelpersonen machen.

(Mechthild Klingenburg-Vogel)

Erklärung des Kieler Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum:

Gegen soziale Segregation und Diskriminierungen

Vorwort
Die Erklärung des Kieler Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum ist die im Konsens verabschiedete wohnungspolitische Grundlage aller Bündnispartner*innen. Organisationen, die dem Bündnis beitreten wollen, müssen dieser Erklärung zustimmen.

Erklärung des Kieler Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum

Wohnen ist ein Grund- und Menschenrecht. Bezahlbarer Wohnraum ist daher eine Voraussetzung, um das im Grundgesetz verbriefte Recht auf die freie Wahl des Wohnortes (Art.11 GG) auch tatsächlich ausüben zu können. Dies darf nicht durch Marktgesetze verhindert werden. Eine bezahlbare Wohnung ist darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für individuelle Freiheit, soziale Absicherung und für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Gegen soziale Segregation und Diskriminierungen

Der sozialen Spaltung der Kieler Wohnbevölkerung ist durch eine sozial ausgewogene Stadtplanung entgegenzuwirken.
Neubauprojekte müssen schon in der Bebauungsplanung eine soziale Mischung zum Ziel haben. Das ist besonders für Kiel dringend erforderlich, da diese Stadt im Großstadtvergleich Westdeutschlands hinsichtlich der Wohnquartiere die höchste soziale Spaltung aufweist (Mettenhof, Gaarden, Düsternbrook).
Um die Gentrifizierung gewachsener und sozial durchmischter Wohnquartiere zu vermeiden, ist der Einsatz aller kommunalrechtlichen Möglichkeiten wie Erhaltungssatzungen, Milieuschutzsatzungen, Belegungsbindungen erforderlich.
Soziale Gruppen, die es auf dem Wohnungsmarkt schwer haben, eine Wohnung zu finden, dürfen nicht diskriminiert und gegeneinander ausgespielt werden.

Unsere Forderungen an die Politik

Die Forderungen des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum richten sich an die verschiedenen politischen Ebenen. Um nachhaltig für alle bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, muss an Stellschrauben auf kommunaler, auf Landes- und auf Bundesebene gedreht werden.

Kommunale und genossenschaftliche Wohnungswirtschaft

Auf der kommunalen Ebene ist es dringend nötig, den öffentlichen und gemeinnützigen Wohnraum erheblich zu erweitern. Wenn die öffentliche Hand Eigentümerin von Wohnungen ist, kann sie am ehesten über die Höhe der Miete entscheiden und auch über die Frage, wer die verfügbaren Wohnungen bezieht. So lässt sich sicherstellen, dass nicht allein die Größe des Geldbeutels entscheidet, wer Wohnungen mieten kann. Auch Diskriminierungen z.B. gegenüber Empfänger*innen von Transferleistungen oder Geflüchteten kann so am effektivsten entgegengewirkt werden.
In Kiel kommt in diesem Zusammenhang der kommunalen Wohnungsgesellschaft KiWoG eine zentrale Rolle zu. Für sie ist als Ziel ein Mindestbestand von 15.000 Wohnungen nötig, um einen spürbaren Einfluss auf den Wohnungsmarkt zu nehmen und um den Bestand an geförderten und bezahlbaren Wohnungen deutlich zu erhöhen.
Dazu gehört auch eine vorausschauende Wohnungs- und Baulandbewirtschaftung, die über die Ausübung von Vorkaufsrechten und eine Ausweisung von Boden als Wohnungsbauland zukünftig einen ausreichenden Bestand an bezahlbarem und gefördertem Wohnraum sicherstellt.

Spekulationen mit Wohnraum und Boden

Ein zentraler Grund für steigende Mieten sind Spekulationen mit Wohnungen und Boden sowie Gentrifizierung und das Bestreben, möglichst hohe Rendite zu erzielen. Um dem entgegenzuwirken, müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden:
Den Ausverkauf öffentlichen Baulands an private Investoren lehnen wir ab. Auch Gewerbeflächen dürfen nur noch im Erbpachtverfahren vergeben werden, um den Boden als öffentliches Eigentum auch für die Zukunft zu sichern.
Der private Wohnungsmarkt, soweit er von großen Wohnungsgesellschaften wie Vonovia, Deutsche Wohnen u.a. beherrscht wird, muss durch Steuern und Regulierungen zurückgedrängt werden (z. B. Spekulationssteuer).
Abbruch, Zerstörung, Unbewohnbarmachen und Leerstand von Wohnraum muss mittels eines Wohnraumschutzgesetzes auf Landesebene verhindert werden.
Solange es ein solches nicht gibt, müssen teure Modernisierungen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, die Nutzung von Mietwohnungen als Ferien- oder Monteurswohnungen oder über Airbnb mittels Milieuschutzsatzungen der Kommunen genehmigungspflichtig gemacht werden.
Kommunen sollten außerdem einen kommunalen Leerstandsmelder einrichten, an den länger leer stehende Wohnungen gemeldet werden können.
In letzter Konsequenz muss die Zweckentfremdung von Wohnraum zu dessen Enteignung führen.
Die Kommunen müssen ihr Vorkaufsrecht so weit wie möglich für Erhalt und Schaffung von Wohnraum und sozialer Infrastruktur in Anspruch nehmen.
Baugenehmigungen müssen mit befristeten Baugeboten gekoppelt werden. Bei Nichteinhalten der Fristen und bei Weiterverkauf von Boden verfällt die Baugenehmigung.

Mietpreisregulierungen

Neben einer konsequenten Durchsetzung der Mietpreisbremse und einer abgesenkten Kappungsgrenze ist für Kommunen mit einer überdurchschnittlichen Mietpreisentwicklung ein Mietendeckel der Nettokaltmiete dringend erforderlich. Zusätzliche Kosten einer Wohnungsmodernisierung wie z.B. Wärmedämmung, Nutzung erneuerbarer Energien, energetische Fenstersanierung, Heizungsaustausch oder Abbau von Barrieren dürfen maximal zu einer Mietumlage von 1 € pro qm Wohnfläche führen und müssen nach erfolgter Refinanzierung wieder entfallen.
Darüber hinaus sind Mieterhöhungen aufgrund von energetischen Sanierungen nur zulässig, wenn sie nachweislich den Energieverbrauch der Mieter*innen senken.
Das Land SH muss über ein Gesetz den betroffenen Kommunen einen Mietendeckel ermöglichen.
Die Mietobergrenzen für Transferleistungsbezieher *innen müssen auf ein Niveau angehoben werden, das der Preisentwicklung des Wohnungsmarktes entspricht. Gibt es im Rahmen der bestehenden Mietobergrenzen keine zumutbaren Wohnungen, müssen Mietsteigerungen von den zuständigen öffentlichen Stellen übernommen werden.
Erhöhte Mieten dürfen nicht zu Kündigungen und Zwangsumzügen führen.

Sozial geförderter Wohnraum

Der soziale Wohnungsbau ist in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt worden.
Während Tausende von Wohnungen aus der Sozialbindung herausfielen, wurden viel zu wenig neue gebaut. So fehlen momentan in Kiel mindestens 14.000 Wohnungen, um den Bedarf der Anspruchsberechtigten abdecken zu können.
Angesichts dieser Tatsache müssen auslaufende Sozialbindungen von der Kommune oder vom Land aufgekauft werden, Bindungsfristen sollten generell entfallen. Zudem muss über den Bebauungsplan bei Neubauprojekten auf öffentlichem oder privatem Boden, unabhängig von den Investoren (privat, kommunal, genossenschaftlich) ein Anteil von mindestens 50 Prozent geförderten Wohnraum gebaut werden. Diese Quote ist solange zu halten, bis es einen ausreichenden Bestand an Sozialwohnungen gibt.

Mieter*innenräte

Vermieter*innen mit mehr als 50 Wohnungen in einem Wohnkomplex müssen Mieter*innenräte einrichten. Diese Räte müssen bei der Planung, Renovierung, Modernisierung und der Mietpreisgestaltung verbindlich einbezogen werden.

Wohnen und ÖPNV

Die Wohnqualität in städtischen Randlagen wie z.B. Mettenhof, Diedrichsdorf oder Schilksee hängt sehr stark von der Anbindung an das Zentrum mit seiner medizinischen, ökonomischen und kulturellen Zentralversorgung ab. Daher ist ein eng getakteter und kostengünstiger ÖPNV (1 € -Ticket) mit einem engen Netz von Haltestellen auch außerhalb der Stoßzeiten unerlässlich.

Studentischer Wohnraum

Der bezahlbare studentische Wohnraum wird in Kiel immer knapper. Die angespannte Wohnungssituation in Kombination mit steigenden Studierendenzahlen führt zu einem kontinuierlichen Anstieg der Mieten auf dem privaten Wohnungsmarkt. Ein- bis Zwei-Zimmer-Wohnungen sind kaum zu erschwinglichen Mieten zu finden.
Die BAFöG-Wohnkostenpauschale deckt bei weitem nicht einmal mehr die durchschnittlichen Mieten in einer Wohngemeinschaft ab. So belastet der Mietkostenanteil am stärksten die durchschnittlich geringen Budgets der Studierenden.
Die bestehenden Studierendenwohnheime bieten hier keine nennenswerte Alternative. Im Bundesvergleich der Universitätsstädte Deutschlands liegt Kiel mit dem Angebot an Wohnheimplätzen weit im unteren Bereich. Diese prekäre Situation erfordert einen erheblichen Neubau an öffentlich geförderten Wohnheimplätzen, deren Mietkosten die BAföG-Wohnkostenpauschale nicht überschreiten darf.

Alternative Wohnprojekte

Immer mehr Menschen wollen nicht in einer klassischen Mietwohnung wohnen, sondern organisieren sich ein eigenes Wohnumfeld. In einer Großstadt wie Kiel muss auch Platz sein für Tiny Houses, Mehrgenerationen-Wohnprojekte, Groß-WGs, Wagenplätze oder Hausboote.
Wir fordern, dass die Stadt Kiel zukünftig Wohnprojekte unterstützt und Flächen und Objekte ausweist, wo alternatives Wohnen ermöglicht wird.

Wohnen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen

Menschen, deren Mobilität infolge von Erkrankung oder infolge fortgeschrittenen Alters eingeschränkt ist, müssen die Möglichkeit haben, ihren Wohnort frei zu wählen und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Das erfordert ausreichenden barrierefreien Wohnraum und eine städtische Infrastruktur, die es Menschen mit körperlichen Handicaps ermöglicht, sich frei im Stadtgebiet zu bewegen.
Neubauprojekte sind so zu planen, dass Wohnungen barrierefrei erreichbar sind.
Darüber hinaus ist es notwendig, für die betroffenen Menschen ausreichenden Wohnraum in zentralen städtischen Lagen mit einer guten sozialen Durchmischung zu schaffen und zu sichern.
Das gilt bei zunehmender Altersarmut besonders für den geförderten Wohnraum.
Der Bau oder Kauf solcher barrierefreier Wohnungen muss daher ein bedeutendes Element im Wohnungsbestand der KiWoG sein.
Für die Bewegungsfreiheit für Menschen mit körperlichen Handicaps ist weiterhin ein barrierefreier ÖPNV mit einem dichten Netz von Haltestellen unerlässlich.

Wohnungslosigkeit

Seit Jahren steigt die Zahl der Wohnungslosen in Kiel erheblich auf mehr als 2.000 Menschen (Stand: 2019). Dies ist Folge knappen Wohnraums und steigender Mieten, von Flucht und Vertreibung oder persönlichen Problemen. Für die Betroffenen führt der Verlust der eigenen Wohnung zu menschenunwürdigen Lebensverhältnissen am Rande der Gesellschaft.
Das betrifft am stärksten Menschen, die als Obdachlose auf der Straße landen. Andere Wohnungslose müssen in runtergekommenen Hotelzimmern oder in Gemeinschaftsunterkünften mit Mehrbetträumen ihr Leben fristen.
Um solche skandalösen Verhältnisse zu vermeiden, müssen frühzeitig präventive Hilfsangebote zur Verfügung stehen. Dazu gehören Beratungen im Bereich der Schuldenregulierung und gegebenenfalls umfassende sozialpädagogische Begleitungen, die das Ziel haben, für die Betroffenen eine Wohnung zu finden und zu sichern.
Die Bereitstellung einer eigenen Wohnung ist auch dann zur Sicherung der Menschenwürde (Art. 1 GG) erforderlich, wenn die Hilfsangebote scheitern. (Housing First-Ansatz).
Lässt sich Wohnungslosigkeit nicht über den Wohnungsmarkt vermeiden, muss die Kommune durch den Bau bzw. den Kauf von Wohnungen oder durch Kooperationsvereinbarungen mit sozialen Trägern ein ausreichendes Wohnungsangebot für die Betroffenen vorhalten.

Wohnen für Geflüchtete

Wir lehnen eine Sondergesetzgebung ab, die das Recht auf Wohnen aufgrund der Herkunft einschränkt. Es darf keine Wohnverpflichtungen für Geflüchtete in Lagern des Landes oder in so genannten Gemeinschaftsunterkünften der Kommunen geben.
In solchen Zentren werden Betroffene in Zwangsgemeinschaften mit ihnen fremden Menschen in spartanisch möblierten Mehrbettzimmern gehalten.
Darüber hinaus bestehen erhebliche gesundheitliche Risiken, weil Sanitärräume sowie Küchen und Kantinen gemeinschaftlich genutzt werden müssen. Rückzugsräume für Schüler*innen oder Auszubildende sind in der Regel nicht vorhanden.
Auch Geflüchtete haben ein Recht auf Privatsphäre in einer eigenen Wohnung.
Alle Menschen müssen gleichbehandelt werden.

(Quelle: https://bezahlbar-wohnen.org)

Grundsteuer:

Deutscher Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein will keine weitere Belastung für Mieter*innen

Durch das Bundesverfassungsgericht wurde im Oktober 2018 entschieden, dass die damalige bzw. noch aktuell gültige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist und der Bundesgesetzgeber angehalten ist, ein neues Modell zur Berechnung der Grundsteuer zu entwickeln, welches ab 2025 gelten solle.
Im weiteren Verlauf wurde sich nun für das Modell des Bundesfinanzministeriums entschieden. Allerdings gibt dieses Modell vor, dass nicht nur die Fläche des in Rede stehenden Objektes zu Grunde gelegt werden soll, sondern auch der Bodenwert und die durchschnittlichen Mieten.
Der Deutsche Mieterbund hat sich bereits von Beginn an dafür ausgesprochen, dass das sogenannte Bodenwertmodell als Grundlage der Berechnung dienen soll. Dieses sollte nun auch im Rahmen der Landesöffnungsklausel umgesetzt werden, so würde nur der Bodenwert des betroffenen Grundstücks herangezogen. Insofern würde berücksichtigt, wo sich das Objekt befinde und welche Grundstücksfläche es habe und nicht welche Nutzfläche. Im Ergebnis würden die Bewohner von Mehrfamilienhäusern in nicht begehrten Lagen, die grundsätzlich weniger Geld zur Verfügung haben, weniger belastet als Bewohner von Einfamilienhäusern, die sich in besseren Vierteln befinden. Gleichzeitig würde die Besteuerung auch erstmalig die Eigentümer, die ein bebaubares Grundstück haben, dieses allerdings aus Spekulationsmotiven heraus unbebaut lassen (sagenannte Baulücken), betreffen. Gleichzeitig fordert der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein, dass die Grundsteuer aufkommensneutral ausgestaltet sein muss. Unter diesem Aspekt verhält sich das Bodenwertmodell als „gerechte“ Lösung.
„Von enormer Wichtigkeit ist für uns, dass keine Durchschnittsmieten in die Berechnung mit einfließen und dass Baulücken nun erstmalig auch besteuert werden“, so Ann Sophie Mainitz Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein.
Sollten Durchschnittsmieten bei der Berechnung berücksichtigt werden, müssen die betroffenen Mieter*innen zweimal „bluten“. Zudem ist bei dem Scholz-Modell undurchsichtig, in welchem Turnus die Berechnung in den darauffolgenden Jahren erfolgt soll.
Unabhängig davon setzt sich der Deutsche Mieterbund seit geraumer Zeit dafür ein, dass die Grundsteuer nicht von Mieter*innen zu tragen ist, da es sich um eine Besteuerung des Eigentums handelt.
PR des Kieler Mietervereins – Verantwortlich: Geschäftsführerin Ann Sophie Mainitz, Kiel

Kieler Mieterverein:

Mieterverein zu Fortschreibung des Mietspiegel

Der Kieler Mieterverein erachtet die Fortschreibung des Mietspiegels 2017 als geeignetes Instrument für eine Überbrückung bis zur Neuerstellung 2021.
Seit 1992 hat Kiel einen qualifizierten Mietspiegel. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte dies auf jeden Fall so bleiben, da nur der qualifizierte Mietspiegel vor den Gerichten Beweiskraft besitzt, so Ann Sophie Mainitz Geschäftsführerin des Kieler Mietervereins.
Durch die aufgrund einer wissenschaftlichen Erhebung ermittelte Quadratmetermiete besteht überdies eine größere Transparenz im Verfahren. Die jetzt im Rat beschlossene Fortschreibung führt immerhin noch zu einer weiteren Belastung der Mieter von 3,7 %, nachdem bereits im Mietspiegel 2017 eine knapp 13%ige Steigerung zu verzeichnen war. Die Vorgehensweise ist nach Auffassung von Mainitz zwar kein Grund zum Jubeln, jedoch momentan die einzige vernünftige Vorgehensweise.
PR des Kieler Mietervereins – Verantwortlich: Geschäftsführerin Ann Sophie Mainitz, Kiel

Landeshauptstadt Kiel:

Onlinebefragung zum Mietspiegel beginnt

Für den Kieler Mietspiegel 2021 werden viele Daten zu den Wohnungen in der Landeshauptstadt zusammengetragen. Die Mitarbeiter*innen des von der Stadt beauftragten ALP Instituts für Wohnen und Stadtentwicklung klingeln aber nicht an der Wohnungstür, um die Mieter*innen zu interviewen. Im Jahr der Corona-Pandemie gibt es stattdessen eine große Onlinebefragung, die jetzt startet.
20.000 Kieler Haushalte in Mietwohnungen erhalten in diesen Tagen einen Brief mit der Bitte, an der Onlinebefragung teilzunehmen. Möglichst viele der Angeschriebenen sollten möglichst bald die 18 Fragen online beantworten, damit ein qualifizierter Mietspiegel erstellt werden kann. Auch die Vermieter*innen von Wohnungen in Kiel werden angeschrieben. Im Anschluss wertet ALP die Daten aus und ermittelt die ortsüblichen Vergleichsmieten.

Verantwortlich für diesen Pressetext:
Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;
Pressesprecherin Kerstin Graupner
Redaktion dieser Meldung: Arne Gloy,
Telefon (0431) 901-2406;
E-Mail presse@kiel.de

DEA – Ölförderung:

Keine weiteren Bohrungen im Nationalpark Wattenmeer !

Wintershall-DEA hat es bis heute nicht geschafft, Erdöl und Erdgas ohne größere Störungen zu fördern. Anträge auf Erkundungsbohrungen im Wattenmeer, die offensichtlich nicht genehmigungsfähig sind, weisen auf einen fehlenden Respekt vor dem Weltnaturerbe Wattenmeer hin. Vor diesem Hintergrund bleibt es unverständlich, warum die Erdölförderung von der Mittelplate vom Land massiv subventioniert wird, indem nur der reduzierte Förderzins von 21% statt des an Land geltenden Satzes von 40% gefordert wird. Hier ist Minister Albrecht in der Pflicht, den Förderzins auch für die Mittelplate auf 40% anzuheben, um den besonderen Gefahren für das Weltnaturerbe Wattenmeer gerecht zu werden. Die Subventionierung fossiler Energieträger durch die Landesregierung von Schleswig-Holstein muss beendet werden.

windspiel wattenmeer

Hintergrund:

Wintershall-DEA möchte im Wattenmeer wieder nach Öl bohren. Bereits vor einigen Jahren wurde ein Antrag auf drei Erkundungsbohrungen im Wattenmeer außerhalb der Mittelplate gestellt. Nachdem das „Rechtsgutachten zu Fragen der Aufsuchung von Erdöl im Nationalpark Wattenmeer“ vom 30.11.2016 (1) die offenkundige Rechtswidrigkeit dieses Vorhabens aufzeigte, entschlossen sich der damalige Umweltminister Habeck und das Bergamt, den Antrag abzulehnen, da Explorationsbohrungen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer nicht genehmigungsfähig sind.(2) Zu dieser Entscheidung dürfte auch der öffentliche Druck, insbesondere durch Greenpeace und der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e. V. beigetragen haben.
Trotz der offensichtlichen Rechtswidrigkeit einer erneuten Bohrtätigkeit im Wattenmeer wurde die Lizenz für das Feld Heide-Restfläche bis 2020 verlängert, um doch noch eine Option für Wintershall-DEA offen zu halten.(3) Das Umweltministerium (MELUND) mit Minister Albrecht an der Spitze ist als oberste Bergbehörde verantwortlich für alle bergrechtlichen Genehmigungen, die das Bergamt (LBEG) als untergeordnete Behörde trifft.

Jetzt gibt es einen neuen Versuch, die Erdölförderung von der Mittelplate aus auszuweiten.(4) Auch wenn die Bohrung abgelenkt einen Zielhorizent von 2000 Metern Tiefe und mehr anstrebt, bleibt doch eine reale Gefahr für das Weltnaturerbe Wattenmeer bestehen. Gerade in der Nordsee ist es immer wieder zu Blowouts bei der Öl- und Gasförderung gekommen, so dass die Gefahr bei neuen Bohrungen real ist. 1964 kam es durch eine in 2925 Metern Tiefe angetroffene Gasblase zu einem Blowout vor Juist, bei einer Erkundungsbohrung durch ein Konsortium, an dem auch die DEA beteiligt war.(5) Eine Übersichtsarbeit bewertet das Risiko für Blowouts u.a. in der Nordsee und nennt zahlreiche Ursachen für Unfälle.(6) Zwischen 1980 und 2014 gab es weltweit 292 Blowouts, davon alleine 84 in der britischen und norwegischen Nordsee,(7) einschließlich des Blowouts der Elgin Wellhead Platform im Jahr 2012.(8) Die Schäden sind teilweise noch immer nicht beseitigt.(9)
Auch die Mittelplate selber ist nicht sicher. Um die Standsicherheit der Bohr- und Förderinsel weiterhin zu gewährleisten, wurden im Oktober 2007 sofortige weitergehende Kolkschutzmaßnahmen um das gesamte Inselbauwerk herum ohne vorherige Genehmigung wegen akuter Gefährdung erforderlich. (10) Begründet wurde das mit § 57 Abs. 2 Bundesberggesetz (BBergG), da dies„infolge unvorhersehbarer Ereignisse zur Abwendung von Gefahren für bedeutende Sachgüter“geschehen musste. Diese Vorschrift gilt ausschließlich für Gefahrenfälle, der damals also vorgelegen haben muss. Da inzwischen die Anzahl und Heftigkeit von Extremwetterereignissen stetig zunimmt, ist die Sicherheit der Mittelplate schon jetzt nicht gewährleistet. Bei einem lang anhaltenden starken Sturm könnte sich ein Priel bis in die Mittelplate hinein verlegen und die Insel destabilisieren.

Kann man wenigstens Vertrauen in eine sorgfältige Arbeit der Wintershall-DEA haben? Die Erfahrung zeigt, dass das nicht möglich ist. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion listete die Landesregierung 2016 insgesamt 98 Schadensfälle durch die bisherige Erdölförderung in Schleswig-Holstein auf, fast alle verursacht durch die DEA.(11) (12) Auch in Niedersachsen machte die DEA regelmäßig negative Schlagzeilen, sei es durch die Verwendung ungeeigneter Materialien zum Transport von Lagerstättenwasser, (13) oder Feuer (14). Der im Sommer 2019 bekannt gewordene „Verlust“ von bis zu 220 Millionen Litern hoch salzhaltigen Lagerstättenwassers in den Untergrund aufgrund verrosteter Verrohrung und fehlender Zementation übersteigt selbst schlimmste Befürchtungen von Umweltschützern und Wasserbehörden.


Über einen Zeitraum von rund 4,5 Jahren versickerten in Emlichheim große Mengen des Abfalls der Erdölförderung von der Wintershall-DEA unbemerkt im Untergrund., obwohl es bereits 2015 erste Hinweise auf Undichtigkeiten gab. Das Bergamt hat sowieso nichts bemerkt, da keine Kontrollen stattfinden. Einen TÜV für die Bohrlöcher gibt es nicht. Vor diesem Hintergrund mutet es schon merkwürdig an, dass wenige Tage vor Bekanntwerden des Umfangs dieses grossen Grundwasserschadens vom Bergamt eine neue Genehmigung für das Feld Emlichheim erteilt wurde.(15) Die Wintershall-DEA plant, mit neuen Bohrungen im November 2019 zu beginnen.(16) Die durchgerosteten Rohre soll Wintershall DEA ohne Materialprüfung entsorgt haben. (17) Die Zuverlässigkeit dieses Unternehmens ist offenkundig nicht gegeben.
Wenn 1964 aus 2925 Metern Tiefe ein Blowout resultieren konnte, es noch 2012 einen Blowout in der Nordsee gab, dann kann von Sicherheit bei der Ölförderung keine Rede sein. Zudem muss damit gerechnet werden, dass beim Bohren auf oberflächennahe Gasvorkommen gestoßen wird, die in kleinen Taschen in der Nordsee verbreitet sind. Ein Blowout bei einer weiteren Bohrung ist daher auch dann nicht unwahrscheinlich, wenn von der Mittelplate oder von Land aus gebohrt werden sollte. Die Folgen für das Weltnaturerbe Wattenmeer, für Fischer, Tourismus und die ansässige Bevölkerung wären verheerend. Daher ist auch dieser Antrag der Wintershall-DEA abzulehnen und die Lizenz Heide-Restfläche zu widerrufen. Spätestens eine für dieses Vorhaben notwendige internationale UVP würde die Unzulässigkeit weiterer Erdölexploration offenbaren. Der reduzierte Förderzins für die Mittelplate ist auf den im übrigen Schleswig-Holstein gültigen Satz von 40% anzuheben.

Infos zu den Fussnoten siehe auf der Internetseite
Dr. Reinhard Knof, Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.
11.10.2020 • www.keinco2endlager.de

LNG:

Werden Brunsbüttel, Stade oder Wilhelmshaven das nächste Beirut?

Kritiker der vorgesehenen LNG-Terminals in Brunsbüttel, Stade und Wilhelmshaven verweisen auf die Katastrophen in Beirut und vor Mauritius und befürchten, dass die Behörden in Deutschland den Sicherheitsaspekten nicht genügend Beachtung im Genehmigungsverfahren schenken.

„Der Energiegehalt eines voll beladenen LNG-Tankers beträgt rund 6 Petajoule. Das ist mehr als hundert Hiroshima-Atombomben. Diese Zahl solle jedem zu denken geben, der solche „Bomben“ in Brunsbüttel, Wilhelmshafen oder Stade anlanden lassen will.“, sagt Dr. Reinhard Knof von der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

„Kürzlich haben wir in Beirut erlebt, was ein Unfall mit dem Energiegehalt von 20% einer Hiroshima-Atombombe ausrichten kann. Ein Q-Max-Tanker hat eine Ladung mit dem 500fachen Energiegehalt im Vergleich zur Energiemenge, die in Beirut freigesetzt wurde.“

Zudem verweisen die LNG-Gegner darauf, dass der Schiffsbetreiber der aktuellen Ölkatastrophe vor Mauritius (Mitsui OSK Lines) der Hauptpartner von Uniper für den Bau des LNG-Terminal in Wilhelmshaven ist. Uniper hatte im Mai 2020 verkündet, dass Mitsui mit dem Bau und Charter der schwimmenden Regasifizierungseinheit (FSRU) bereits beauftragt wurde – obgleich Biotope die Realisierung des Projektes erschweren und noch keinerlei Genehmigung vorliegt.

„In Beirut war die Regierung auf die Gefahr nachdrücklich hingewiesen worden. In Deutschland soll die absehbare Katastrophe mit 100 Mio. Euro staatlicher Subventionen erst ermöglicht werden,“ ergänzt Knof.

Hintergrund:

Wie wahrscheinlich es ist, dass es früher oder später durch LNG-Tanker auf der Elbe oder in Wilhelmshafen zu einem katastrophalen Unfall käme, sollten dort LNG-Terminals errichtet werden, kann vielleicht an einigen Ereignissen der letzten Jahre abgeschätzt werden.
- Am 17. März 2007 kam es vor New York zu einer Beinahekatastrophe mit einem Gastanker. Nur wenige Sekunden entschieden über einen Zusammenstoß mit möglicherweise katastrophalen Auswirkungen.
- Als es am 31. März 2014 zu durch eine Methan-Leckage der LNG-Anlage an der Williams Northwest Pipeline in Plymouth, Washington zu einer Explosion kam, wurde aus Sorge, die beiden großen Tanks könnten explodieren, im Radius von über 3 km evakuiert. https://www.sightline.org/2016/06/03/williams-companies-failed-to-protect-employees-in-plymouth-lng-explosion/ Die geplanten LNG-Tanks würden deutlich dichter an der Wohnbebauung von Brunsbüttel liegen.
- Zudem gab es die Havarien der “Choapa Trader” im März 2015, der “NYK Olympus” im Juli 2015, der “Yangming Wish” im August 2015, der “CSCL Indian Ocean” im Februar 2016, der “Sandnes” im März 2016 oder der “Hanni” im Dezember 2016.
- Am 17. Januar 2017 lief die 292 m lange „Cape Leonidas“ in der Elbe auf Grund.
- Am 03. Februar 2018 lief eines der weltgrößten Containerschiffe, die „CSCL Indian Ocean“, in der Elbe auf Grund.
- Am 09. Februar 2019 rammte die etwa 400 Meter lange „Ever Given“ eine Fähre in Blankenese, die gerade am Anleger festgemacht hatte. Fähre und Anleger wurden ans Ufer gedrückt.
- Dazu kommen die Schiffskollisionen in den Kanalschleusen Brunsbüttels, zuletzt am 24. Februar 2020 die Kollision eines Tankers mit einem Ersatzleuchtfeuer der Schleuse Brunsbüttel. Diese Häufung von Unfällen wird von den politisch Verantwortlichen ignoriert.
– Die Fahrrinne der Elbe ist im Bereich Brunsbüttel und Stade nur 400 m breit, ein Q-Max-Tanker hat eine Breite von 325 m und muss vor Brunsbüttel die Fahrrinne queren, ehe er entladen werden kann.

Pressemitteilung der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

 

Ergebnis des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein:

Erforderliches Ziel nicht erreicht –
aber politisch erfolgreich.

Mit 60.443 anerkannten Unterschriften wurden die nötigen 80.000 Stimmen leider nicht erreicht. Aber das Volksbegehren war trotzdem weitgehend politisch erfolgreich!

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Im Bereich des Wasserschutzes konnten durch die Übernahme der Formulierungen aus dem Teil 1 des Volksbegehrens mit der Gesetzesänderung von § 1 und 40 im Wassermodernisierungsgesetz durch den schleswig-holsteinischen Landtag am 15.11.2019 weitgehend die Forderungen der Volks­initiative zum Schutz des Wasser erreicht werden:

- Besserer Schutz vor Verpressung des giftigen Flowbacks bei Ölbohrungen

- Sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund

- Haftung von Ölkonzernen für Schäden

- Auch wenn ein Fracking-Verbot vom Landesverfassungsgericht politisch ausgeschlossen wurde, besteht damit die weitgehende Möglichkeit Fracking in Schleswig-Holstein zu verhindern.

- Darüberhinaus wurde der Wasserschutz ausgeweitet auf die Küstengewässer und alle Teile des Grundwassers.

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„Auch wenn wir leider kein Recht zur Veröffentlichung riskanter Bohrpläne, gelagerter Gefahrenstoffe, Korruptionsfälle usw. haben durchsetzen können, haben wir einen sehr viel besseren Schutz unseres Wassers erreicht. Mein Respekt gilt der unermündlichen ehrenamtlichen Arbeit vieler Menschen und Organisationen“, erklärt die Vertrauensperson Patrick Breyer (Piratenpartei). „Zu den Ursachen der nun verfehlten Unterschriftenhürde zählen die verschwindend geringe Medienberichterstattung über diese Volksinitiative und die fehlende Unterstützungsmöglichkeit von Volksinitiativen über das Internet, die der Landtag zu verantworten hat. Angesichts des Zulaufs von Hetzparteien, die sich als Sprecher der Bürger ausgeben, muss dieser Mangel an direkter Demokratie und Mitspracherechte dringend angegangen werden.“

„Als wir im April 2019 das Volksbegehren beantragten, war noch kein einziger der von uns vorgeschlagenen Gesetzesänderungen verabschiedet. Die Regierungsmehrheit hatte die zulässigen Teile der Volksinitiative wiederholt von der Tagesordnung des Landtags abgesetzt und sich geweigert, unsere Gesetzesvorlagen im Parlament zu beraten. Die massiven Behinderungen des Volksbegehrens durch das Innenministerium, die Koalitionsparteien und einzelne Abgeordnete haben darüber hinaus gezeigt, wie massiv die direkte Demokratie durch die jetzige Regierung behindert wird.“

Das Ergebnis des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers wurde am 26.6.2020 vom Landesabstimmungsausschuss in Schleswig-Holstein festgestellt: Von 66.221 gesammelten Unterschriften wurden 60.443 als gültig anerkannt, womit nicht die erforderliche Anzahl von 80.000 erreicht wurde.

Bei den 5.778 ungültigen Listen handelt es sich zum großen Teil um doppelte oder ohne Unterschrift. Bei den anderen nicht anerkannten Unterschriften sind es nicht in SH gemeldete oder keine deutsche Staatsbürgerschaft (größtenteils aus Kiel). Auch wenn Bedenken gegen die Auszählung erhoben wurde, es war klar, dass das gewünschte Ergebnis nicht erreicht wurde. Ob das Volksbegehren zustande kommt, muss letztendlich der schleswig-holsteinische Landtag beschließen.
Von den Vertrauenspersonen des Volksbegehrens war zu dem Termin „Beschwerde wegen der Behinderung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers“ eingereicht worden.
Bei der Durchführung des Volksbegehrens gab es zu Beginn erhebliche Probleme z. B. bei den Plakatierungsgenehmigungen. Erst eine Klage vor dem Verfassungsgericht Schleswig gegen die Stadt Kiel brachte Erfolg und einen eindeutigen Erlass dazu, dass über die ganze Zeit der Unterschriftensammlung auch plakatiert werden darf. Auch bei der öffentlichen Auslegung der Unterschriftenlisten und Hinweis auf die Sammelstellen in den Ämtern gab es Probleme. Nur in wenigen Ämtern wurde über amtliche Mitteilungen auf die Sammelstellen und die Inhalte des Volksbegehrens hingewiesen.
Der Landesabstimmungsleiter befand dazu, dass allen Mängeln in den Gemeinden nachgegangen worden sei, dass die Mängel kurzfristig behoben wurden und mit Erlassen informiert wurde. Allerdings sei Werbung für das Volksbegehren in den Ämtern nicht erlaubt gewesen und es wurde unterbunden. Es seien keine weiteren Probleme festgestellt worden und am 20.8.2019 wurde auf die Rechtslage hingewiesen. Nach Meinung des Ausschussvorsitzenden gibt es keine rechtliche Veranlassung das gesamte Verfahren zu überprüfen.
Spannend war allerdings die Stellungnahme, die sich der Landesabstimmungsleiter an dem Termin erlaubt hatte.
„Alleinige Aufgabe des Landesabstimmungsausschusses ist es, die Zahl der Stimmen festzustellen. Nach Rückmeldung von Teilnehmern hat der Landesabstimmungsleiter unsere Vorwürfe der Behinderung des Volksbegehrens als unerheblich dargestellt und uns andererseits massive Verstöße bei der Unterschriftensammlung vorgeworfen. Zudem soll er auch das Urteil des Verwaltungsgerichts kritisiert haben, das uns die Plakatierung für den gesamten Zeitraum des Volksbegehrens zugestanden hat. Für die Beurteilung von Verstößen ist jedoch nicht der Landesabstimmungsleiter zuständig, sondern nur der Landtag. Eine Kritik an einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht ihm jedenfalls nicht zu. Hier hat er sein Amt wohl erheblich missbraucht“, so die Vertrauensperson des Volksbegehrens Reinhard Knof.
Ebenfalls nicht eingegangen wurde auf die politische Einflussnahme seitens der Parteien und der Landesregierung.

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Die wesentlichen Gründe für das Nichterreichen der nötigen Unterschriften liegen meines Erachten auf der politischen Seite.

• CDU, FDP und insbesondere die Grünen griffen mit Falschmeldungen ein, indem sie behaupteten, die Landesregierung sei gegen Fracking und die Ziele des Volksbegehrens seien bereits umgesetzt. Insbesondere die Grünen Mitglieder, wie auch Umweltverbände wurden damit irritiert, um sie von dem Volksbegehren abzuhalten.

• Nachdem die erfolgreiche Volksinitiative vom 18.5.2019 im Landtag nicht umgesetzt wurde, blieb nichts anderes übrig, als mit dem Volksbegehren weiterzumachen, was der Landtag dann am 19.6.2019 bestätigte. Es war also nicht viel Zeit ein neues Bündnis zu organisieren.

• Im November war es ein großer Erfolg des Volksbegehrens, dass der Landtag den Wasserrechtlichen Teil des Volksbegehrens ins Landeswassergesetz übernommen hat. Für die Aktiven des Volksbegehrens war es aber doch ein erheblicher Schlag. Die Motivation weiterzumachen, bezog sich jetzt vor allem auf den 2. Teil des Volksbegehrens bezüglich der fehlenden Transparenz und der Geheimhaltung bei geplanten Ölförderungen und deren schädliche Auswirkung auf die öffentliche Wasserversorgung. Hier dürfen wir gespannt sein, ob es seitens der Landesregierung noch eine Gesetzesänderung dazu geben wird, weil sie ja nach Beschluss des Landesverfassungsgerichtes keine Entscheidungskompetenz für ein Fracking-Verbot hat. Die Grünen hatten angekündigt ein Gesetz beschließen, wonach „Naturschutzbelange“ statt öffentliche Belange die Herausgabe von Informationen ermöglichen soll.

• Ein grundlegendes demokratisches Problem ist meines Erachtens das Volksbegehren selber. Während für eine Volksinitiative nur 20.000 Unterschriften innerhalb eines Jahres gesammelt werden müssen, sind beim Volksbegehren 80.000 Unterschriften in nur 6 Monaten nötig. Dies ist selbst bei professioneller Organisation kaum möglich und erfordert einen hohen finanziellen und professionellen Einsatz. Allein die Plakatkosten und 120.000 Unterschriftslisten für die Ämter landesweit sind erheblich. Ohne die vielen Menschen, denen das Thema Wasser als wichtigstes Lebensmittel so sehr am Herzen lag, wäre es nicht möglich gewesen, in so kurzer Zeit und über Winter 66.000 Unterschriften zu sammeln.

• Auch die fehlende demokratische Möglichkeit diese Abstimmung auch über das Internet zu erledigen, hat gefehlt. Andererseits war es eine außerordentlich gute Erfahrung mit allen Menschen über unsere Lebensgrundlage ins Gespräch zu kommen. Das wird uns hoffentlich bei zukünftig anstehenden Themen, wie möglicherweise CO2-Speicherung, Nitratbelastung, Ölförderung und Fracking behilflich sein, gemeinsam aktiv zu werden.

Uwe Stahl (Bündnis Kielwasser)

Globaler Klimastreik in Kiel in Corona-Zeiten:

Schilderwald auf dem Rathausplatz

Wegen der Corona-Pandemie musste die Demonstration zum weltweiten Klimastreik am 24.4.2020 auch in Kiel abgesagt werden. Es fanden stattdessen kleinere dezentrale Aktionen z. B. an der Kiellinie und an Bushaltestellen mit Kreidemalereien und auf dem Rathausplatz in Kiel eine Schilder- und Transparente-Präsentation von einigen OrganisatorInnen von Fridays for Future statt.

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Zu befürchten ist, dass durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie die notwendigen Maßnahmen gegen die Klimaveränderungen und Umweltzerstörungen durch sogenannte systemrelevante Probleme wie Wirtschafts- und Finanzkrise von der Tagesordnung verdrängt werden. Hinzu kommt dann möglicherweise noch, dass die Verharmlosung des Corona-Virus und der gesundheitsschädlichen Lebensbedingungen, auch die Klimaveränderungen gleich mit verleugnet werden. Es dient für rechtslastige Populisten gerne dazu, eine Entschuldigung dafür zu finden, warum sie selbst nichts tun müssen, weder Gesundheitsschutz noch Klimaschutz.
Hier sollte die Klimabewegung wachsam sein, dass die öffentlichen Subventionen neben einer besseren finanziellen Ausstattung eines Gesundheitswesens für alle, auch genutzt wird, um einen Weg zu finden, weg von umweltverschmutzenden Industrien hin zur Unterstützung eines sozialen und ökologischen Wandels.
Die finanzielle Unterstützung von Unternehmen der Fluggesellschaften, der fossilen Brennstoffe, der Autoindustrie, der Rüstungsindustrie und der chemischen Industrie muss ausgesetzt oder an die Bedingung geknüpft werden, dass sie sich auf soziale und ökologische Produktionen umstellen. Die Sozialisierung dieser Unternehmen sollte in Betracht gezogen werden, und in allen Fällen müssen der Klimaschutz und die Arbeitnehmerrechte garantiert werden. (uws)

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Protest in Corona-Zeiten:

„Wo ihrer drei beisammen stehn, da soll man auseinander gehen!“

Ungebremster Klimawandel, Auslands­einsätze der Bundeswehr als Normalität, Waffenexporte auf Rekordhoch, Rechtsterrorismus, inhumane Flüchtlingspolitik – von den gewöhnlichen tagtäglichen Sauereien des Kapitals gegen die Werktätigen ganz zu schweigen: Es gäbe unzählige Gründe gerade jetzt (trotz Corona) zu protestieren – und das auch in öffentlich sichtbarer Form.

Die auf Bundes- und Landesebene regierenden Parteien versuchen mit althergebrachten Inhalten und Formen die Krisenszenarien zu managen. Der Bevölkerung wird vermittelt, dass alle Verhältnisse im weltweiten Vergleich doch besser seien als anderswo und daher Kontinuität und Vertrauen wichtig sind, um diese Krise zu überstehen. Proteste also überflüssig.

„Gemanagt“ wird die „Corona-Krisenbewältigung“ in Form von Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten wie niemals zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. So wird bundesweit kurzerhand das Versammlungsverbot außer Kraft gesetzt – ohne dass dies zumindest in dem Parlamenten diskutiert und abgesegnet wurde.
In Konsequenz wurden Protestaktionen der SEEBRÜCKE z.B. in Hamburg, Berlin, Frankfurt (ja, auch das mit Kreide auf den Boden schreiben) untersagt und polizeilich durchgesetzt. Dabei trugen die Protestler Schutzmasken, hielten sich an den empfohlenen Sicherheitsabstand, waren alleine oder in Zweiergruppen unterwegs.
Zur Erinnerung: Zur Lohnarbeit muss man weiterhin fahren, sofern es noch etwas zu tun gibt und Homeoffice nicht möglich ist. Die Ansteckungsgefahr wird offenbar als vertretbar angesehen. Warum soll hier Handlungsspielraum existieren, beim Protest aber nicht?

Ein bisschen mehr Widerständigkeit gegen den Allparteienkonsens vom „Runter von der Strasse“ hätte man sich schon von der Linkspartei, dem DGB und von Teilen von SPD und Grünen gewünscht.

Das Hauptproblem daran ist, dass solche Maßnahmen, einmal eingeführt, schwer wieder zurück zu drehen sind. Es steht zu befürchten, dass einige der neuen Befugnisse, in dieser Ausnahmesituation auf ihre Funktionsweise erprobt, etabliert bleiben und bei nächster Gelegenheit, mit geringer Hürde schnell wieder aus der Schublade geholt werden – ein Testballon, um mal zu sehen wie weit sich die Gesellschaft darauf einlässt.

Ein wenig liberaler geht da glücklicherweise noch in Schleswig-Holstein zu. So konnten zumindest friedenspolitische öffentliche Aktionen in Jagel und Kiel durchgeführt werden und auch die Aktivitäten der SEEBRÜCKE wurden von den Ordnungshütern wohlwollend begleitet.
(gst)

„Wo ihrer drei beisammen stehn,
da soll man auseinander gehn. …
Wer auf der Straße räsoniert wird unverzüglich füsiliert!
Das Räsonieren durch Gebärden
soll gleichfalls hart bestrafet werden!“

Heinrich Heine, 1854: Erinnerung aus Krähwinkels Schreckenstagen

Gewerkschaften:

Forderungen von DGB und ver.di in Zeiten von Corona

 

„...der Weg in die falsche Richtung“

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) weist die Vorschläge von Wirtschaftsminister Bernd Buchholz zu Sonntagsöffnungen von Einzelhandelsbetrieben scharf zurück.
„Offensichtlich ist sich der Wirtschaftsminister nicht im Klaren darüber, dass er damit gerade die Menschen, die in den letzten Wochen für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger da waren, nun als Dank dafür mit weiteren Arbeitszeiten drangsalieren will. Es ist schon mehr als abgebrüht, wie solche alten politischen Wunschträume der FDP nun im Schatten der Corona-Krise salonfähig gemacht werden sollen“, so Susanne Schöttke, Leiterin des ver.di Landesbezirks Nord.
„Zu dem schrittweisen Weg in die Normalität gehören zwingend auch die normalen Umstände von Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen, denn die Arbeitnehmer*innen haben Familien und müssen mit dem Rückweg in Arbeitsstrukturen auch ihren Arbeitsalltag wieder organisieren. Deshalb gilt, mit jedem Schritt aus der Krise müssen auch die für diese Krise geschaffenen Sonderregelungen und Verordnungen wieder zurückgefahren werden“, so Schöttke weiter.
ver.di Nord stellt fest, dass die ausnahmsweise angeordnete Ausdehnung der Einkaufszeiten an Sonntagen schon in der Krise nicht genutzt wurde oder notwendig war. Umso weniger ist sie auf dem Weg in die Normalität hilfreich. Es ist zu befürchten, dass mit der Einführung von Sonntagsöffnungen diese als Ersatz für anderweitige weggefallene Freizeitaktivitäten dienen könnten. Das ist für die Beschäftigten und die daraus resultierende Risikostruktur der Weg in die falsche Richtung. (Presseerklärung 16.4.2020)

 

Tarifvertrag zur Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

„Mit dieser Vereinbarung wird nun sichergestellt, dass nicht etwa einzelne kommunale Arbeitgeber mit Beschäftigten vor Ort individuelle Regelungen abschließen. Die ab dem 1. April geltenden Regelungen sichern die Beschäftigten einheitlich mit einem Tarifvertrag in dieser Krise ab und gewährleisten andererseits die öffentliche Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger“, so Schöttke.
Demnach sind in den betroffenen Betrieben unter anderem betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit und für drei Monate danach ausgeschlossen. Um die Beschäftigten materiell abzusichern, wird das Kurzarbeitergeld auf 95 Prozent (für die Entgeltgruppen EG 1 bis 10) bzw. 90 Prozent (ab EG 11) der Nettoentgeltdifferenz aufgestockt. Die Regelungen gelten außer für den Bereich des TVöD und damit verbundene Haustarifverträge auch für den TV-V (Versorgung) und TV-N (Nahverkehr). Auch ist sichergestellt, dass der Tarifvertrag zur Kurzarbeit nicht für die kommunale Kernverwaltung und für den Sozial- und Erziehungsdienst angewendet wird. Weitere Details regeln unter anderem den Umgang mit Arbeitszeitkonten, Mehrarbeit oder bereits bestehenden Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit.

Der Tarifvertrag tritt am 1. April 2020 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020.

MVV Hochhaus web

Stadt Mannheim beschließt Konsortialvertrag:

Australischer Investmentfond wird neuer Großaktionär bei MVV Energie

Mannheim, 02.04.2020. Der Gemeinderat hat heute einstimmig dem Abschluss eines Konsortialvertrags mit dem australischen Investmentfonds „First State Investments“ (FSI) zugestimmt. Gleichzeitig stimmte der Gemeinderat der Auflösung des im Jahr 2007 mit der RheinEnergie AG Köln geschlossenen Konsortialvertrages zu (V165/2020). Die Rhein­Energie AG, ein kommunales Unternehmen, hatte 16,1% der MVV-Aktien von der Stadt Mannheim, wollte sich aber schon seit längerer Zeit von ihrem Aktienpaket trennen, ohne damit voranzukommen. Der Stadt steht ein Vorkaufsrecht aus diesem Vertrag zu, das sie aber nicht realisiert.

Ein weiteres großes Aktienpaket liegt bisher bei der EnBW, einem Konkurrenzunternehmen der MVV Energie. Auch dieser Großaktionär möchte sich schon seit langem von der Beteiligung an der MVV Energie trennen. Die MVV Energie und die Stadt Mannheim bemühten sich seit Mitte 2019, die anstehenden Transfers von zusammen 45% der Aktien in geordnete Bahnen zu lenken und einen Investor zu finden, der die Strategie der MVV toleriert oder sogar unterstützt.

Nach einem längeren Auswahlverfahren, in das zuletzt die Fraktionsvorsitzenden involviert waren, fiel die Entscheidung auf FSI. Die Geldgeber dieses Fonds sind zu 80% Pensionskassen und Versicherungen, die branchenüblich auf langfristige Investments mit sicherer Rendite setzen. Die beiden Aktienpakete haben einen aktuellen Börsenwert von zusammen ca. 750 Mio. Euro.

Die Alternativen wären gewesen:

(A) Die Stadt Mannheim kauft die Aktien zurück (unter den Bedingungen Netto-Neuverschuldungsverbots (!)), oder:

(B) Sie überlässt die 45% dem „freien Spiel der Kräfte“. Damit ist das Risiko verbunden, dass die Aktien in für die MVV schädliche Hände geraten, z. B. bei rückwärtsgewandten Energiekonzernen oder spekulativen Kurzzeitinvestoren mit maximalen Profiterwartungen und Substanzschädigung der MVV, was man gewöhnlich „Heuschrecken“ nennt. Das wäre angesichts der für die Versorgung der Mannheimer Bevölkerung mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser durch die MVV eine enorme Belastung. Der Gemeinderat hat sich deshalb für den Investor FSI und den Abschluss eines Konsortialvertrages entschieden.

Im Folgenden dokumentieren wir das Statement von Stadtrat Thomas Trüper, DIE LINKE und Fraktionsvorsitzender der LI.PAR.Tie. (Livestream ab Minute 39. – Die Gemeinderatssitzung wurde erstmals wegen der Corona-Pandemie online übertragen.)

Drei Vorbemerkungen:

1. Die heute zu treffende Entscheidung fällt in einer Zeit, die im Grunde seit zwei Wochen vollkommen unabsehbare und nicht berechenbare Prozesse hervorbringen wird, natürlich auch im Wirtschaftsleben, auch im Kapitalmarkt. Jede hier zu vertretende Meinung ist rein spekulativ. Deshalb ist es nicht verantwortlich, die eingeleiteten Maßnahmen in Richtung Quarantäne und Moratorium zu schicken.


2. Die heutige Abstimmung des Gemeinderates über ein in vielerlei Hinsicht sehr wichtiges Zukunftsthema der Stadt ist unter demokratischen Gesichtspunkten kaum tolerabel. Aufgrund der Börsennotierung der MVV Energie AG und daraus resultierenden Geheimhaltungspflichten im Vorfeld der Entscheidung war eine offene Diskussion insbesondere auch in den in diesem Hause vertretenen Parteien (ich rede nicht von Fraktionen) und in der Öffentlichkeit nicht möglich. Es ist eine in der BRD einmalige Situation.


3. Die Ursache hierfür liegt 21 Jahre zurück. Damals wurde der Energiemarkt liberalisiert, ein kapitalistisches Haifischbecken der Stromversorger wurde eröffnet. In Mannheim hat sich eine Mehrheit damals dafür entschieden, die Stadtwerke, bevor sie ganz liberal gefressen werden, selbst auf Fresstour zu schicken und sie zu einem großen börsennotierten Player Energiewirtschaft zu machen.
Mit Erfolg: Die MVV Energie AG ist der fünftgrößte Energieversorger der Bundesrepublik. Uns – die Parteien der LI.PAR.Tie. hat es damals noch nicht gegeben. Wir hätten uns damals mit Sicherheit für den Anschluss an das Projekt Trianel ausgesprochen, ein Gemeinschaftsunternehmen von Stadtwerken, kommunalen und regionalen Versorgungsunternehmen, das gemeinsame Beschaffung auf den liberalisierten deutschen und europäischen Energiemärkten organisiert und Synergien erschließt. Auch mit Erfolg.


Die Parteien der LI.PAR.Tie. treten in den Grundbelangen der Daseinsvorsorge: Energien, Wasser, Entsorgung und Gesundheitswesen für den Grundsatz ein: „Öffentlich vor Privat“, um die Ziele „sozial gerecht und ökologisch“ in diesen Bereichen durchzusetzen. Und dabei bleiben wir auch. Die Rekommunalisierung von Stadtwerken einschließlich der Wasserversorgung haben wir deshalb nach wie vor dem Schirm.

Nach diesen Vorbemerkungen nun unsere Position zu der von der Verwaltung vorbereiteten Möglichkeit, einen Vertrag über den künftigen Verbleib von 45% der MVV-Aktien zu beschließen. Diese liegen bekanntlich gegenwärtig noch bei EnBW und Rhein-Energie, die sie aber seit Jahren veräußern möchten.

Was ist die Alternative zu diesem regulierenden Vertrag? Ein nicht kontrollierbarer und somit chaotischer Aktientransfer in Hände, deren Absichten man nicht kennt und die mglw. eine zur jetzigen ökologischen Linie der MVV Energie konträre Linie verfolgen.
Wir werden – vor diese Alternative aus der oben genannten Liberalisierungspolitik gestellt – für den Abschluss des 5-Parteien-Deals stimmen. Nicht zu versuchen, hier ordnend einzugreifen, wäre u.E. grob fahrlässig und ein Schlag gegen die Ansprüche der Energiewende.

Man fragt sich natürlich, wie kann es
1. überhaupt sein, dass die Stadt Mannheim und die MVV Energie AG einen Vertrag über den Verbleib von Aktien abschließen können, die ihnen gar nicht gehören? Und wie kann es
2. sein, dass sich ein Investor in einem Vertrag von Dritten binden lassen möchte?

Zu 1. führen die Schwierigkeiten von EnBW und Rheinenergie, ihre Aktien ohne große Preisabstriche loszuwerden. Und zu 2. liegt die Lösung natürlich in Gegenleistungen der Stadt Mannheim, nämlich einer Dividenden-Absicherung auf dem status quo. 59 Mio. Dividenausschüttung ist ein Wort, aber darauf drängt die Stadt Mannheim schon seit Jahren erfolgreich im Aufsichtsrat, um mit ihrem Anteil das Nahverkehrsdefizit auszugleichen. Das ist also für Investor und Stadt ein gleichgerichtetes Interesse – Die MVV Energie wäre sicher an einer anderweitigen Gewinnverwendung Richtung Erhöhung Eigenkapital und Investitionsstärke interessiert. Aber die kommt damit ja offensichtlich gut zurecht.


Aber es muss natürlich auch Leistungen der Investoren geben. Besonders wichtig sind aus unserer Sicht: 
• Anerkennung und Unterstützung für die Ziele der MVV Geschäftspolitik in Richtung Energiewende, Dekarbonisierung ihrer Aktivitäten, Ausrichtung am Pariser Abkommen.
• Anerkennung des Verbleibs der Wasserversorgung bei der MVV (hier sehen wir allerdings Nachschärfungs-Bedarf, siehe unser Antrag A095/2020).
• Konzernsitz Mannheim, Absicherung der Gewerbesteuer
• Verzicht auf Kaptalerhöhungen, die unmittelbar eine Nachschussnotwendigkeit der Stadt Mannheim zur Beibehaltung ihrer 50,1%-Mehrheit zur Folge hätten.
• Eine lange Laufzeit von 25 Jahren mit Fortsetzungsoptionen. Diese deutet darauf hin, dass FSI das Anlagemodell: langfristig, wenig Risiko und verlässlich mit entsprechend geringerer Renditeerwartung verfolgt, statt kurzfristiges Investment mit Substanzverzehr und spekulativem raschem Weiterverkauf.
• Wichtig auch das Vorkaufsrecht bei Vertragsstörung. Dies ist eine Festlegung, die die MVV durch den Konsortialvertrag nicht weiter von der Stadt entfernt sondern ggf. näher bringt.

Insofern fasse ich zusammen: Aus ökologischer Sicht bietet der abzuschließende Konsortialvertrag wesentliche Vorteile gegenüber einem „Laisser-faire“. Wir stimmen zu.

 

FAQ

Abschließend noch Antworten auf einige häufig gestellte Fragen in der linken Diskussion:

Kann man überhaupt aus linker Sicht für einen Vertrag mit einem Investor eintreten?
Das Grundübel ist, dass 49,9% der MVV-Aktien eben nicht der Stadt Mannheim gehören, sondern in fremdem Besitz sind. Dass die Stadt überhaupt den Verbleib von Aktien steuern kann, die ihr gar nicht gehören, ist eine schadensbegrenzende Chance. Es geht nicht um einen Verkauf von Aktien durch die Stadt, sondern um den Umgang mit schon längst verkauften Aktien.

Kann man dem Investor trauen, der seit einem Jahr zur Mitsubishi-Gruppe gehört?
Die Fonds-Verwaltungsgesellschaft (quasi ein Dienstleister mit sicherlich hohen Profiten) gehört dem japanischen Konzern. Maßgeblich sind jedoch nicht die Eigeninteressen des Fondsverwalters, sondern diejenigen der Geldgeber. Deren objektives Interesse ist auf Stabilität und Zukunftssicherheit ausgelegt. Dass im Portfolio des Fonds historisch z.B. auch Fossilgas-und Öl-Infrastrukturfirmen vorzufinden sind, ist für die vom Investor für gut befundene und unterstützte MVV-Strategie nachvollziehbar nicht relevant. Pensionskassen und Versicherer wissen, dass in 25 oder 30 Jahren mit fossilen Energieträgern kein Geschäft mehr zu machen ist.

Und wenn es Streit gibt? Ein Schiedsgericht?
Die Schiedsgerichtsbarkeit hat aus der Diskussion über die Freihandelsabkommen einen denkbar schlechten Ruf. Dort geht es jedoch um das Unterlaufen staatlicher Gesetze. Hier geht es um ein im privaten Vertragsrecht zwischen wirtschaftlichen Partnern übliches außergerichtliches Einigungsverfahren, wie es z.B. bei den Konzessionsverträgen z.B. über das Mannheimer Wassernetz schon lange Anwendung findet. Die Stadt Mannheim ist mit der EnBW wegen ihrer aus Sicht der Stadt kartellrechtlich angreifbaren, einfach durch Aktienzukäufe und ohne Vertrag erreichten Sperrminorität im MVV-Aufsichtsrat im gerichtlichen Clinch, inzwischen vor dem BGH. Das hat der Stadt bisher nichts geholfen. Nun begleitet sie die Abgabe des Aktienpakets der EnBW in vertragliche Strukturen mit FSI.

Wird die kommunale Wasserversorgung durch den Vertrag mit FSI gesichert?
Diese Fragestellung warf die LI.PAR.-Tie.-Fraktion in einem Änderungsantrag auf (s.o.). Die Verwaltung wies jedoch darauf hin, dass die Bindung der Wasserversorgung an die Kommune durch den Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Mannheim und der MVV Energie bis 2035 geregelt ist mit einem anschließenden Rückkaufrecht der Stadt. Dieser Konzessionsvertrag besteht unabhängig von der Eigentümerstruktur der MVV Energie. (Siehe V504/2014).

Wird die Rekommunalisierung der MVV und die Bildung eines Mannheimer Stadtwerks durch den Minderheitsaktionär FSI und den mit ihm abzuschließenden Konsortialvertrag verunmöglicht?
Die Rekommunalisierung ist gegenwärtig und sicher auch mittelfristig nicht möglich, weil die Stadt die erforderlichen Mittel in dreistelliger Millionenhöhe ohne einen wiederum aus dem Geldmarkt kommenden Partner nicht aufbringen kann (auch ohne Corona-Krise). Sie müsste in einem zweiten Schritt die MVV zerschlagen und alle Aktivitäten außerhalb Mannheims verkaufen oder anderweitig beenden. Die Schwierigkeit liegt in diesen Anforderungen, nicht in der Aktionärsstruktur. Auch ist eine Mehrheit für die Rekommunalisierung gegenwärtig überhaupt nicht absehbar.

Quelle: https://kommunalinfo-mannheim.de
Mit freundlicher Genehmigung zur Veröffentlichung durch die Redaktion.


Erläuterungen:


LI.PAR.-Tie.-Fraktion in Mannheim:
Bündnis aus 3 Parteien: DIE LINKE, Die Partei und Tierschutzpartei

FSI logoFirst State Investments (FSI)
From Wikipedia, the free encyclopedia (Redirected from First State Investments):
First Sentier Investors, formerly known as Colonial First State Global Asset Management in Australia, is a global asset management business that manages A$228.5 billion (as at 31 December 2019) in assets managed on behalf of institutional investors, pension funds, wholesale distributors, investment platforms, financial advisers and clients worldwide. First Sentier Investors provides active, specialist investment capabilities managed by a group of independent investment teams. They take a long-term approach to investment with a focus on preserving capital and performance through market cycles.
In August 2019, Mitsubishi UFJ Trust and Banking Corporation, a wholly owned subsidiary of Mitsubishi UFJ Financial Group, Inc., acquired the business from the Commonwealth Bank of Australia. The business, known as First State Investments outside of Australia, operates as a standalone global investment management business, with offices across Asia, Australasia, Europe and North America.

Weiterer interessanter Link:
Energiewende in Mannheim – wie weiter mit dem Großkraftwerk?
https://kommunalinfo-mannheim.de/2020/03/15/energiewende-in-mannheim-wie-weiter-mit-dem-grosskraftwerk/

Webinar-Reihe zu Fracking


Die Heinrich-Böll-Stiftung, die Deutsche Umwelthilfe und Food & Water Action Europe veranstalten eine Online-Veranstaltungsreihe zum Thema „Zündstoff für die Klimakrise: Fracking, Plastik, Methanemissionen und die Gas-Lobby“. Prof. Robert Howarth,von der Cornell University in den USA wird u.a. als Redner auftreten. Beide Veranstaltungen werden simultan gedolmetscht (Deutsch/Englisch). Die Diskussionsveranstaltungen bieten unter anderem Inputs von Cornell University in den USA.

1. Fracking, Plastik und das Klima - der noch weitgehend unbekannte Zusammenhang und seine Bedeutung für den European Green Deal
– Donnerstag, 7. Mai 2020, 16 bis 18 Uhr

Petrochemische Unternehmen verarbeiten Ethan aus gefracktem US-Schiefergas, mit dessen Industrie sie die Produktion von neuem, fossilem Kunststoff in einer Zeit anheizen, in der sich die Gesellschaft der Plastik- und Klimakrise immer mehr bewusst wird. Das erste Webinar dieser Reihe befasst sich mit dem gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Gewinnung der petrochemischen Ausgangsstoffe liegt. Woher rührt die hohe Emissionsintensität der Branche? Was bedeuten aktuelle Lieferketten für transatlantische Beziehungen? Was unternimmt die EU, um dieses Problem anzugehen?

2. Die unterschätzten Auswirkungen fossiler Gase auf die globale Erwärmung: Die wichtige Rolle Deutschlands als größter Gasmarkt der EU
– Mittwoch, 13. Mai 2020, 16 bis 18 Uhr

Die vereinbarten Klimaziele sowie der Umbau des Energiesystems hin zu CO2-freien und erneuerbaren Energien müssen Priorität haben, doch die fossile Industrie hat weiterhin großen Einfluss. Vor dem Hintergrund neuer Gasinfrastrukturpläne in Europa und Deutschland, wie zum Beispiel LNG-Terminals, erörtern Prof. Robert Howarth und Vertreter/innen aus Bundestag, Industrie und Umweltverbänden die zukünftige Rolle von Erdgas sowie die Auswirkungen von Methanleckagen der Öl- und Gasindustrie auf den Klimawandel.

Zur Anmeldung und weiteren Informationen: www.duh.de/projekte/veranstaltungsreihe-zuendstoff-fuer-die-klimakrise/
Wir freuen uns auf anregende Diskussionen.

Öffentlicher Nahverkehr:

Tarifauseinandersetzung vor dem Abschluss

Im Februar hatten Warnstreiks der Busfahrer den öffentlichen Nahverkehr in Schleswig-Holstein immer wieder lahmgelegt. Zuletzt fuhren drei Tage lang (vom 11.-13.2.2020) keine Stadtbusse in Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster.

Wie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) am 14.2. mitteilte, wurde in der 5. Verhandlungsrunde der Entgelttarifverhandlungen des TV-N SH für 2020 nach mehreren Diskussionsständen durch den KAV am Abend ein neues Angebot vorgelegt:
1. Eine Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.01.2020 in Höhe von 120 Euro,
2. eine weitere Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.04.2021 von 100 Euro,
3. eine weitere Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.03.2022 um weitere 70 Euro, dies bei einer Laufzeit von 31 Monaten.

„Die Tarifkommission hat dieses Angebot ausführlich diskutiert und die eventuell anstehenden Auswirkungen bewertet. Mit dieser Bewertung werden wir nun eine Mitgliederbefragung durchführen, ob das Angebot akzeptiert werden kann“, so Karl-Heinz Pliete, Verhandlungsführer von ver.di Nord. (gst)

Stadthaushalt Kiel 2020:

Die Zukunft sieht nicht gut aus

Eigentlich war die Freude des Stadtkämmerers groß, als es für das Haushaltsjahr 2019 hieß, es gebe einen Überschuss von 84 Mio., denn damit konnte sich die Stadt aus der Umklammerung durch die Kommunalaufsicht des Landes lösen. In den vergangenen Jahren war der Haushalt immer im Minus, so dass mittlerweile ein Defizit des Verwaltungshaushaltes von über 200 Mio. aufgelaufen war.

Die Kommunalaufsicht des Landes lehnte alle Investitionen über 10 Mio. wegen der berüchtigten Schuldenbremse ab. Zur Erinnerung sei erwähnt, dass die Schuldenbremse zurückgeht auf die Finanzkrise 2008. Danach kostete die systemrelevante „Bankenrettung“ dem Steuerzahler nach Berechnungen des IWF bis 2013 300 Mrd., gleichzeitig wurde bei den Kommunen gespart und privatisiert, wodurch die Kommunalschulden bis 2015 auf 332 Mrd. anstiegen. Wichtige Investitionen in Abwasser, Schul- und Straßenbau wurden deshalb in den letzten Jahren auch in Kiel verzögert.

Die Freude, dass die Stadt Kiel von der Finanzaufsicht des Landes befreit ist und nach eigenem Ermessen investieren kann, hat sich aber seit 2020 wieder erledigt. Und dies, obwohl zunächst mit einem leichten Überschuss von 500.000 Euro gerechnet wurde und höhere Steuereinnahmen von ca. 2 Mio. zu erwarten waren.

Kommunalhaushalte-Harmonisierungsgesetz der Landesregierung

Hintergrund ist das „Kommunalhaushalte-Harmonisierungsgesetz“, das die Landesregierung auf ihrer letzten Landtagssitzung am 13. Nov. 2019 beschlossen hat. Danach sind die Kommunen verpflichtet in ihrem Verwaltungshaushalt Rücklagen in der Höhe von 10% des Jahresergebnisses zu bilden. Ansonsten müssen die kommunalen Haushalte vom Land genehmigt werden.
Das ist wohl eine Erpressung der Kommunen. Außerdem wurde bekannt, dass die Städte über den kommunalen Finanzausgleich weniger Zuweisungen erhalten sollen. Kiel benötigt die Überschüsse aber dringend um das aufgelaufene Defizit abzubauen.

Auf der Ratsversammlung am 12. Dez. 2019 wurde der Haushaltsplan 2020 beschlossen, in den zusätzliche Anträge für Investitionen aus den Parteien von 1,57 Mio. aufgenommen wurden. Lediglich Die Linke stimmte gegen den Haushaltsplan, weil sie noch mehr Investitionen im sozialen Wohnungsbau forderten. In der nebenstehenden Tabelle stellen wir die größten geplanten Investitionen dar. Insgesamt investiert die Stadt 91 Mio. Euro. Wir dürfen gespannt sein, ob die Finanzaufsicht des Landes das durchwinkt und diese als rentierliche Investitionen akzeptiert.

Obwohl es nach den Meldungen der Stadt Kiel immer so erscheint, als wäre die Haushaltsverschuldung doch gar nicht so erheblich (nur ein „aufgelaufenes Defizit von 180 Mio.“), sieht die wirkliche Verschuldung der Stadt wesentlich schlimmer aus. Seit der Einführung der Konzernbuchhaltung für die Kommunen ist es üblich geworden, den Verwaltungshaushalt getrennt von Finanzhaushalt zu betrachten. Geredet wird dann nur noch über den Verwaltunghaushalt, während die Verschuldung im Finanzhaushalt wieder zufinden ist.

Gesamtverschuldung über 1 Milliarde Euro

Wir haben in unserer Tabelle den Verwaltungshaushalt mit einem Jahresergebnis für 2019 von + 8,2 Mio. und einen Schuldenstand von 565,8 Mio. Euro (2019) aufgeführt (Die langfristig aufgebauten Schulden des Haushaltes finden sich als Investitionskredite wieder).
Daneben gibt es den Finanzhaushalt (Kreditverbindlichkeiten incl. Eigenbetriebe und Beteiligungen).
Hier gibt es ein Defizit von -171,9 Mio. (2019) und einen Schuldenstand von 633,2 Mio. Euro (2019).
Die Gesamtverschuldung der Stadt Kiel für 2019 ergibt somit tatsächlich: 1.119 Mio. Euro
Um dies zu verdeutlichen haben wir die städtische Grafik der Gesamtverschuldung (Zusammenführung aller Einzelbeträge) in einer Linie oberhalb ergänzt.
(Alle Zahlen, soweit erkenntlich, aus dem Haushaltsplan der Landeshauptstadt Kiel 2019 + Haushaltsplanentwurf 2020 der Landeshauptstadt Kiel, ohne Gewähr.)

Bereits im Februar 2019 haben wir in der LinX die jahrzehntelange Unterfinanzierung des Kieler Stadthaushalts in Grafiken dargestellt und vorausgesagt, dass die Gesamtverschuldung in diesem Jahr die Milliarden-Grenze überschreiten wird. Die Stadt ist tatsächlich seit ca. 20 Jahren dauerhaft unterfinanziert. Trotzdem wurde der Haushaltsabschluss bejubelt und die tatsächliche finanzielle Lage der Stadt schöngeredet.

Die schwierige Lage der Stadtfinanzen lässt sich immerhin aus der Schlussbemerkung zum Haushaltsentwurf 2019 erkennen:
„Diese positive Entwicklung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Ergebnisplan noch nicht „über den Berg“ ist. Summiert man die Jahresergebnisse seit Einführung der Doppik auf, so schiebt der Kieler Haushalt unter Berücksichtigung des Nachtragsergebnisses mit Stand Ende 2018 immer noch aufgelaufene Haushaltsdefizite in Höhen von mehr als 200 Mio. EUR vor sich her. Mit der hier vorliegenden Planung würde diese Zahl sich bis Ende 2022 auf rund 182,3 Mio. EUR reduzieren. Im Haushalt nicht veranschlagt werden darf die in den Jahren 2019 bis 2022 an die Stadt fließende Konsolidierungshilfe. Für den genannten Zeitraum wird sich diese auf schätzungsweise 65 Mio. EUR summieren. Insgesamt könnte das aufgelaufene Defizit bis 2022 somit auf rd. 117 Mio. EUR reduziert werden. Gegenwärtig wird im Rahmen des Jahresabschlusses sogar von einem deutlich höheren Jahresüberschuss für 2018 von mehr als 80 Mio. EUR ausgegangen, so dass sich das aufgelaufene Defizit nochmals um bis zu 40 Mio. EUR verbessern kann. Aber selbst bei einer weiterhin positiven Haushaltsentwicklung über das Jahr 2022 hinaus, wird es noch einige Jahre dauern, bis das aufgelaufene Defizit vollständig abgebaut ist. Erst dann wird die Stadt in der Lage sein, aus den Überschüssen im Ergebnisplan ihre Investitionen zumindest teilweise ohne neue Kreditaufnahmen selber zu finanzieren. Bis dahin werden sämtliche Eigenanteile städtischer Investitionen weiterhin kreditfinanziert.
Dennoch hat die Forderung an Land und Bund nach einer auskömmlichen, nachhaltigen, aufgaben- und bedarfsorientierten Finanzausstattung der Kommunen nicht an Aktualität und Bedeutung verloren. Entscheidender Bedeutung kommt dabei neben der anstehenden Neuordnung der Finanzierung von Betreuungseinrichtungen der durch das Landesverfassungsgericht aufgegebenen Überarbeitung des Kommunalen Finanzausgleichs zu. Nur bei einer schnellen und strukturell deutlich verbesserten Grundfinanzierung insbesondere der kreisfreien Städte wird eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung und ein Eindämmen der kommunalen Verschuldung – auch angesichts stetig steigender städtischer Aufgaben – zu verhindern sein. Nur wenn hier deutlich nachgebessert wird, kann sich die Landeshauptstadt Kiel aus der starken konjunkturellen Abhängigkeit auf der Ertragsseite befreien, die positive Haushaltsentwicklung nachhaltig stabilisieren und weiter verbessern.“ (Schlussbemerkung und Perspektiven aus dem Haushaltsplan 2019 Band 1, Christian Zierrau, Stadtrat)

Gibt es Lösungsmöglichkeiten?

Hinter dieser Verschuldung steht eine grundsätzliche Missachtung der kommunalen Aufgaben durch die Bundesregierung. Immer mehr Aufgaben für die Kommunen, aber nur ein geringer Teil der staatlichen Finanzen fließt in die kommunale Daseinsvorsorge. Und dies obwohl laut Grundgesetz der Staat verpflichtet ist die kommunalen Mittel bereitzustellen.
Die Folgen sind katastrophal. Stadtwerke, Wohnungsbau und Berufsschulen wurden privatisiert um den Haushalt zu retten. Aber ohne Erfolg. Den Politikern ist es durchaus bewusst, wenn erwähnt wird, die Stadt könne ihre strukturelle Verschuldung nicht aus eigenen Kräften beheben und es ginge um die Wiederherstellung eigener Gestaltungsspielräume. Leider sind es dann zuerst die freiwilligen Aufgaben (Kultur usw.), die auf dem Spiel stehen.
Aber woher soll das Geld kommen für den notwendigen sozialen Wohnungsbau, für öffentlichen Personalverkehr, Wasser-, und Abwassernetze, für Kitas, Schulen, Schwimmbäder und Straßen. Hierzu ist auf Bundesebene eine ganz andere Verteilung der Steuereinnahmen nötig. Erwähnt sei, dass dies in unserem Nachbarland Dänemark grundsätzlich anders läuft: Hier landet der größte Teil der Steuereinnahmen zunächst bei den Kommunen, danach erst auf höherer Ebene.
- Seit längerem fordern z.B. ver.di und Attac eine Erhöhung des Gesamtsteueraufkommens und des kommunalen Anteils daran von derzeit ca. 12 auf 20 Prozent. Das würde laut Attac 50 Milliarden Euro zusätzliche Mittel für Städte und Gemeinden bedeuten.
- Die Einnahmen über die Gewerbesteuer sind örtlich sehr unterschiedlich und keine zuverlässige Einnahmequelle für die Gemeinden. Es macht die Gemeinden auch leicht erpressbar, für Gewerbe lukrative Grundstücke und Erschließung kostengünstig bereitzustellen (Beispiel Möbel Kraft und Amazon). Wir brauchen also auch eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer.
- All das alleine wird wohl auch nicht reichen. Um die Handlungsfähigkeit der Städte und Kommunen zu erhalten, ist ein kommunaler Schuldenerlass nötig. (Uwe Stahl)

Genossenschaft BürgerEnergie Nord eG:

Energiewende selbst gemacht!

Wer möchte mithelfen, dass mehr Strom aus Erneuerbaren Quellen gewonnen wird? Wer ist der Meinung, dass auch Mieter an der Energiewende beteiligt werden sollten?

Die neugegründete BürgerEnergie Nord eG, kurz BEN stellt sich auf Einladung der Kreisgruppe des BUND und der Bürgerinitiative Klimanotstand am Mo., 30.03.2020 ab 19.30 im Gruppenraum 2 der Pumpe, Kiel vor und informiert über die Beteiligungsmöglichkeiten für die Energiewende in Kiel.

Erneuerbare Energien schützen nicht nur das Klima, sondern verbessern auch die Versorgungssicherheit, schaffen neue Arbeitsplätze und steigern die regionale Wertschöpfung. Der dezentrale Charakter der Erneuerbaren Energien bietet jedem Bürger die Möglichkeit, einen direkten Beitrag zum Umbau der Energieversorgung zu leisten: entweder durch den Bau von Anlagen oder durch eine Beteiligung an Gemeinschaftsprojekten.

Die BürgerEnergie Nord eG ist ein professioneller Errichter und Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von umweltfreundlichem, klimaschonendem Strom und Wärme. Als Partner der Wohnungswirtschaft, von gewerblichen Unternehmen und Stadtwerken, sowie in Kooperation mit Kommunen und anderen Institutionen (z.B. Kirchen) entwickelt sie Projekte und bietet ein rundum Service mit ganzheitlicher Projektumsetzung an, alles im Rahmen einer partizipativen, demokratischen und transparenten Genossenschaftsstruktur.

Die BürgerEnergie Nord eG ist dementsprechend regionaler Energieversorger für regenerativen Strom und Wärme. Die selbst erzeugte Energie (Strom oder Wärme) wird direkt vor Ort verkauft, der Strom wird also nicht in das kommunale Stromnetz eingespeist. Dabei wird das 2017 in Kraft getretene Mieterstromgesetz genutzt. Info unter www.beneg.de
(Ulrike H.)

Volksbegehren zum Schutz des Wassers:

Gesundheit vor Geschäftsgeheimnis


Derzeit läuft das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein. Damit soll unter anderem erreicht werden, dass bei neuen Lizenzen zur Ölförderung und zu Fracking Informationen vom Bergamt an die Feuerwehren herausgegeben werden dürfen. Im Gegensatz zu allen anderen Unternehmen unterliegen die Bergbaubetriebe ausschließlich der Bergaufsicht, so dass die Gemeinden und Kreisverwaltungen in der Regel keine Informationen über auf Bohrplätzen gelagerte und verwendete Gefahrstoffe erhalten. Das wollen wir mit dem Volksbegehren ändern.
Transparenz ist notwendig, damit Leben und Gesundheit der Bevölkerung, von Feuerwehrleuten, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzmitarbeitern in Zukunft einen höheren Stellenwert haben als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Behörden müssen das Recht erhalten, auch ohne Anfrage Informationen z.B. über Gefahrstoffe an die Feuerwehren weiterleiten zu dürfen. Derzeit werden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse immer als wichtiger angesehen, als überwiegende öffentliche Interessen (§ 88a LVwG). Die Unterschriften für das Volksbegehren können nur noch bis zum 2. März 2020 direkt in Rathäusern und Ämtern abgegeben werden. Die zuständigen Stellen sind einschließlich Öffnungszeiten im Rathausfinder zu finden: https://www.rathausfinder.de/1204/search/ Das Unterschriftenformular kann auch direkt ausgedruckt werden: https://vi-wasser.de/files/Unterschriftenbogen.pdf

Hörnbebauung in Kiel:

Sozialer Wohnungsbau im Abseits

Die Versorgungslücke an bezahlbaren Wohnungen liegt bei 23.895*!
Sozialer Wohnungsbau dauert etwas länger!

Das überspringen „bürokratischer Hürden“ bei Luxuswohnen und Hotelneubau wird leicht gemacht!

Während sich Gründung und Ausstattung der KiWog (kommunale Wohnungsbaugesellschaft i. G.) quälend hinziehen, schießen aus der Sicht vieler Kieler Bürger Hotelhochhäuser und quadratisch-praktische Blöcke für Luxuswohnen, Banken- und Versicherungsgewerbe wie Pilze aus dem Boden. So auch in der Hörn-City. Aus „Studieren, Arbeiten und Wohnen“ (Slogan für die Neugestaltung der mit EU-Förderung sanierten Flächen an der Hörn) aus den 90igern, wurde „Arbeiten und weniger Wohnen für Gut-Betuchte und Anleger“.
Das ändert sich auch nicht mit den neuen Plänen nach dem Verkauf an die Baum-Unternehmensgruppe und dem Immobilienunternehmen Meravis, die keine öffentlich geförderten Wohnungen bauen wollen. Auf 11.000 m² sollen bis 2025 200 Wohnungen und Gewerbe entstehen. Das Grundstück kauften sie für 190 Mio. € von Frau Schmid-Sindram, Waterkant Immobilienfond Kiel, die dort damals keine Wohnungen bauen wollte, weil „OB Kämpfer so frech war“ (Schleswiger Nachrichten vom 28.10.2019). Schmid-Sindram kaufte nach der Pleite von Mobilcom-Schmid das Grundstück und den Rohbau am Germaniahafen für 13 Mio. €
Auf dem übrigen Gelände sollen weitere 440 Wohneinheiten (davon 20% gefördert) mit einem Mietpreis von 6-8 €/m² entstehen. Darunter auch Studentenwohnungen im unteren Preissegment.

Vage Versprechungen der beauftragten Architekten wie „optisch ansprechender Form“, „Fassaden, Gebäudehöhen und Grundrisse sollen möglichst vielfältig angelegt werden“ reichen Baudezernentin Doris Grondke schon, trotz Masterplan-Anspruch der Stadt Kiel:
„Bei allen Wohnungsbauplanungen will die Stadt darauf achten, dass der soziale Wohnungsbau einen entsprechend starken Anteil hat. Neben bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten werden aber auch vielfältige, bunte, lebendige Wohnquartiere gebraucht, die für ein Gefühl der sozialen und infrastrukturellen Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen.
Neben dem Mehr an Wohnungen ist es also auch wichtig, Kiel als gut vernetzte und sozial durchmischte Stadt weiterzuentwickeln. Denn Wohnungsbaupolitik ist zugleich auch Sozialpolitik, Stadtentwicklungspolitik und Wirtschaftspolitik.
Das im Masterplan Wohnen für Kiel genannte Handlungsfeld ist entsprechend groß und zeigt, dass Wohnen und Stadtentwicklung nicht nur Bauen ist. Bedarfe und der Wohnungsmarkt sind regelmäßig zu ermitteln und zu beobachten sowie Baupotenziale zu erschließen.“

Wo ist noch Platz für 23.895 fehlende Wohnungen für Menschen mit geringem und mittleren Einkommen?

In Kiel ist der größte Wohnungsbestand (50,9%) in den Jahren zwischen 1949 und 1978 entstanden. Ab 2011 sind 1% neu entstanden! Wegfallende Wohnungsbauförderung, Privatisierung kommunaler Wohnungsbestände und auslaufende Sozialbindung sind der Grund dafür. In Kiel gibt es kaum noch Flächen, die für kommunalen Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Dabei wäre ein hoher Bestand an bezahlbarem Wohnraum ein Garant für ein insgesamt niedrigeres Preisniveau auf dem Wohnungsmarkt.
In Kiel zeigt sich, dass man den sozialen Wohnungsbau nicht der sogenannten Privatwirtschaft überlassen kann, wie es die Stadt im Rahmen des „Masterplan Wohnen“ mit der Wohnungswirtschaft und dem Mieterbund vereinbart hatte.
Vor allem in profitablen Wohngegenden erteilt die Behörde Ausnahmegenehmigungen, obwohl mit der Wohnungswirtschaft vereinbart wurde, dass 30 % des neugeschaffenen Wohnraums Sozialwohnungen sein sollen. Es müssen sowohl Ersatz für die auslaufenden Sozialbindungen als auch Neu- und Ausbau für den jährlichen Zuzug von Studenten und Flüchtlinge nach Kiel mit einem ermittelten Bedarf von 800 Wohnungen geschaffen werden.
Unsere Stadt zahlte 2015 17 Mio. € Wohngeld – das ist vor allem eine staatliche Förderung für die Vermieter. Dies Geld könnte nachhaltig reduziert werden, wenn die Kommunen wieder über eigenen Wohnungsbestand verfügen.
Mieten und Mietnebenkosten steigen vor allem bei kleineren Wohnungen, weil hier zwischen Angebot und Bedarf die größte Lücke klafft, wie das auch die beiden Autoren der Studie nachgewiesen haben.

Kiwog kontra Vonovia & Co.

Um ein Gegengewicht zur gewinnorientierten Wohnungswirtschaft zu bilden, braucht Kiel eine ausreichende Anzahl Wohnungen in kommunaler Hand. Aber das allein wird nicht reichen, denn ohne eine gesicherte Mitbestimmung durch die Mieter und die Kieler Einwohner, die das mit ihren Steuerbeiträgen finanzieren, entstehen keine Gebäude, die sich in das Stadtbild einpassen, innovativ in Ausstattung und Energieeffizienz sind sowie soziale Durchmischung gewährleisten.

All das wird man nicht bei Vonovia & Co. finden. Deren Unternehmensstrategie besteht in der Vermehrung des Kapitals ihrer Anleger und nicht in der Versorgung ihrer Mieter mit gesunden und bezahlbaren Wohnungen.

Was ist zu tun? Das Kieler Bündnis für bezahlbaren Wohnraum hilft !

Beim Bündnis für bezahlbaren Wohnraum melden sich immer wieder Mieter von Vonovia und anderen Wohnungsbaugesellschaften, die über unerträgliche Zustände in den Wohnungen und im Umfeld sowie fehlerhafte Abrechnungen klagen.

Wer ähnliche Probleme hat, der kann sich immer dienstags zwischen 10 und 13 Uhr bei der Mieterberatung in der Hansastr. 48 (Infoladen) beraten lassen.
Das Bündnis ist gern dabei behilflich Mietertreffen zu organisieren, damit man sich zusammenschließen kann, um sich gegen Ungerechtigkeiten oder Missstände zu wehren. Auf ihrer Internetseite findet man einige gute Anregungen: www.bezahlbar-wohnen.org

Neben konkreten Hilfen wird der Protest in die Öffentlichkeit gebracht, Demos organisiert, Info-Veranstaltungen durchgeführt und Fragen an die Ratsversammlung gestellt.

Zum Housing Action Day am 28. März 2020 finden in vielen Städten Aktionen von Bündnissen gegen Wohnungsnot statt. Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum schließt sich an.
Mehr Information über die Organisation dazu unter: www.housing-action-day.net/index.php/deutsch/

Noch immer gilt: „Allein machen sie dich ein!“

*Eine von der Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegebene Studie vom März 2019 untersuchte die Wohnungssituation in 77 deutschen Großstädten. Die Autoren Andrej Holm und Stephan Junker aus Berlin haben in den Städten, darunter auch Kiel, den Bestand an Wohnungen, Ausstattung und Mietpreise, den Bedarf, bzw. die Unterversorgung ermittelt: Deutschland weit sind es rund 1,9 Mio. Wohnungen.

(Eva Börnig)

Ehemaliges Pleite-Objekt von Mobilcom-Schmid an der Hörn.